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1) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Entwässerung der verlängerten Crefelder Straße nach dem Plane und Kosten-Anschlage des Baumeisters Floeren unter der Bedingung zur Ausführung zu bringen, daß die Provinzial-Verwaltung einen Zuschuß von einem Drittel der gesamten Baukosten nach Maßgabe des Anschlages leistet.
2) Stadt-Verordneten-Versammlung acceptirt die von Herrn Christian Schaurte und Genossen zu den Gestellungskosten der Entwässerung der verlängerten Crefelder Straße angebotenen Beiträge
3) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt mit dem Ausdruck des lebhaften Dankes die von Herrn Michael Joseph Tonet zum Geschenk angebotenen Engelsfiguren behufs Aufstellung auf dem Rathhaus-Dach an.
4) Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Antrag des Herrn Peter Segermann zu Stürzelberg auf Errichtung einer Landungsbrücke an dem Ufer des Erftkanals behufs Einrichtung einer regelmäßigen Fahrt zwischen hier und Düsseldorf mittels Schraubendampfers versuchsweise auf ein Jahr gegen Zahlung einer in Quartal-Raten zu entrichtenden Vergütung von 160 Mark, jedoch mit dem Vorbehalt einer jederzeitigen monatlichen Kündigung.
5) Stadtverordnetenversammlung gestattet das Buschweiden der Wiese auch für die nächsten drei Jahre und zwar für die Zeit vom 15 t. Augustbis zum 15 t. October gegen eine Vergütung von 12 Mark für jede Kuh.
6) Stadtverordnetenversammlung genehmigt eine anderweitige Fassung des § 3 des Alterssparkassen-Statuts.
7) Die Wahl der Bezirkswähler für die Wahl von Provinzial-Landtags-Abgeordneten fand statt und wurde über dieselbe eine besondere Verhandlung aufgenommen.
8) Stadtverordnetenversammlung genehmigt, daß der Polizei-SergeantLöwen seinem Antrage gemäß am 1ten October curant in den Ruhestand tritt und bewilligt demselben eine jährliche Pension von 703 Mark.
9) Stadtverordnetenversammlung ertheilt dem Fohlenweide-AufseherDickmann die Erlaubnis, die von demselben auf der städtischen Wiese an dem Hammer Wege errichtete Holzbude auch fernerhin zu belassen gegen jederzeitige dreimonatliche Kündigung und Zahlung einer jährlichen RecognitionsGebühr von Einer Mark.
10) Stadtverordnetenversammlung bewilligt dem Neusser Bürger-SchützenVerein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathhaus-Saales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise, jedoch mit der Maßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind.
11) Stadtverordnetenversammlung bewilligt dem RechtsanwaltSchildges zu Düsseldorf für seine Bemühungen in dem Proceß Junkers contra Stadt ein Honorar von Hundert Mark.
12) Stadtverordnetenversammlung genehmigt eine der Hospital-Verwaltung gemachte Zuwendung von Zwölf Hundert Mark.
1.) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich im Allgemeinen damit einverstanden, daß die der Armen- & Hospital-Verwaltung zustehenden Fruchtrenten zum 20-fachen Betrage der Jahresrente abgelöst werden, vorbehaltlich der Genehmigung der Ablösung in jedem einzelnen Falle.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die vorgelegten Bestimmungen betr. die GemeindeKrankenversicherungs-Kasse.
3.) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich mit der Erweiterung des Schlachthauses einverstanden und beauftragt den Vorsitzenden, Plan und Kostenanschlag anfertigen zu lassen.
4) Unter Beibehaltung der bestehenden Schiedsmanns Register für die am 1. Oktober curant laufende dreijährige Periode werden gewählt: a) für den I. Bezirk KaufmannTheodor Leuchtenberg als Schiedsmann, KaufmannAugust Kerhsenboom als Stellvertreter b) für den II. Bezirk KaufmannBartholomäus LeHanne, Schiedsmann & KaufmannWilhelm Linden, Stellvertreter c) für den III. Bezirk KaufmannHeinrich Jaegers, Schiedsmann & KaufmannLouis Sels als Stellvertreter d) für den IV. Bezirk KaufmannWilhelm Werhahn Schiedsmann, & KaufmannBalthasar Josten als Stellvertreter
5) Zu Mitgliedern der Armen- & Hospital-Deputation werden ernannt: RentnerHeinrich Kluth, UhrmacherWilhelm Leuchtenberg & Kaufmann Heinrich Tosetti.
6) Die am 18. August curant stattgefundene Verpachtung von Ackerland der Hospital-Verwaltung wird mit Ausnahme der Parcelle N 4 & 5 genehmigt.
7) Dem StellmacherFranz Gather wird unter denselben
Bedingungen wie am 11. Mai 1880 dem Herrn Dr. Rheindorf gestattet, das Wasser aus seinem Hause Gartenstr. No 1 in die dort befindliche städtische Rohrleitung abzuleiten.
1) Errichtung einer Handwerker-Fortbildungsschule. St.V.V. genehmigt die Errichtung einer HandwerkerFortbildungsschule und das Statut derselben. -
2) Ablösung einer Erftpacht. St.V.V. ist mit der Ablösung der von den Erben Wilh. Geiger zu Kamberger Hof der hiesigen HospitalVerwaltung ertheilte jährliche Erbpacht von 5 Scheffeln 10 Metzen Roggen zum Betrage von Sieben Hundert ein und achtzig Mark 88 Pf. einverstanden.
3) Anstellung eines Polizei-Sergeanten St.V.V. erklärt sich damit einverstanden, daß der PolizeisergeantPastors aus Crefeld als Polizeisergeant angestellt werde.
4) Capital-Anlage der Armen-Verwaltung St.V.V. genehmigt die Ausleihung eines Capitals der Hospital-Verwaltung von 5000 Mark an die Gebrüder Heinrich und Theodor Dickmann hierselbst.
5.) St.V.V. gestattet dem KaufmannBalthasar Josten, den ihm zugehörigen ehemaligen Derath'schen Lohhof zu Wohnungen zu benutzen unter der Bedingung, daß derselbe sowie auch seine Rechtsnachfolger das Haus gleichzeitig von nicht mehr als 35 Personen bewohnen lassen. Auf Verlangen der Stadtverordneten-Versammlung sollen Herr Josten und seine Rechtsnachfolger Einwohner, welche ihm als ungenügend erscheinen, innerhalb Monatsfrist entfernen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hiergegen soll eine Conventionalstrafe von hundert Mark verwirkt sein. {Nachtrag 9-14 und 9-15} Das angebotene Verkaufsrecht zum Preise von 13500 Mark wird bis 31. December 1886 acceptirt. Es soll hierüber ein notarieller Vertrag abgeschlossen werden. {Nachtrag: Ferner sollen Herr Josten und seine Rechtsnachfolger verpflichtet sein, für genügende Beleuchtung des Zugangs zu sorgen.}
1) St.V.V. lehnt den Antrag des Vorstandes der Synagogengemeinde auf Communalisirung der israelitischen Schule ab, bewilligt denselben dagegen vom 1. April 1886 ab auf vier Jahre einen erhöhten Zuschuß von 1500.00 - fünfzehnhundert - Mark pro Jahr.
2) St.V.V. beschließt die Rückgabe des Depositums des Canalvereins von 12000.00 - zwölftausend Mark.
3) Dechargirung der Rechnung der Stadtkasse de 1884/85 Die St.V.V. nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung de 1884/85 seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung Die Rechnung wurde dem nach festgestellt: in Einnahme auf 493988 Mark 45 Pfennig in Ausgabe " 474440 " 76 " ____________________ der Bestand beträgt: 19547 " 69 " Die Einnahme-Reste betragen 1980 " 62 " Die Ausgabe-Reste betragen 260 " - " Dem Rendanten wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm St. V. V. ebenfalls Kenntniß.
4) Dechargirung der Rechnung der Wasserwerks-Kasse de 1884/85. Die St.V.V. nahm Kenntniß von der über die Revision der Wasserwerks-Rechnung de 1884/85 seitens der Finanzcommission aufgenommenen Verhandlung Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf 37054 Mark 14 Pfennig in Ausgabe " 34996 " 57 " ________________________ Der Bestand beträgt 2057 " 57 "
Die Einnahme-Reste betragen 37 Mark 10 Pfennig Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
5) St.V.V. beschließt eine anderweitige Fassung des art 5 des Statuts der Handwerker-Fortbildungsschule.
6) St.V.V. beschließt dem Central-Gewerbe-Verein zu Düsseldorfvom 1. Januar 1886 an beizutreten.
7) St.V.V. beschließt den neuen Platz vor dem Hessenthor bis an den Wassergraben zu erweitern.
8) St.V.V. wählt zu Beisitzern für die bevorstehende Wahl der Stadtverordneten die Herrn Hofstadt und Lonnes und als Stellvertreter die Herrn Richen und Francken
9) St.V.V. wählt zum Dirigenten der Handwerker-Fortbildungsschule den Herrn KaplanSchumacher zu Mitglieder des Curatoriums a) aus den Stadtverordneten die Herrn Linden und Lonnes b) aus den Bürgern die Herrn Baumeister Floeren, FabrikbesitzerFerdinand Krans, SchlosserHermann Sosten und Schreiner Jacob Henter.
10) St.V.V. ist mit der Verpachtung zweier Grundstücke der Hospital-Verwaltung, für welche am 24. August cr. die Genehmigung nicht ertheilt worden, einverstanden.
1) Aenderung des Sparkassen-Statuts St.V.V. genehmigt einige Abänderungen des SparkassenStatuts. -
Streichung genehmigt. [gez.] Floeren [gez.] Broix [gez.] W Richen [gez.] Wenders
3 Verpachtung eines Kellers. St.V.V. vertagt den Beschluß über den Antrag des Herrn J. Stürmann auf Anpachtung eines Theiles des unter der katholischen Stele am Hammthore belegenen Kellers.
4 Antrag des Neusser Vereins für Alterthums Kunde St.V.V. genehmigt den Antrag des Neusser Vereins für Alterthumskunde, demselben die Räumlichkeiten des Oberthores für die Unterbringung seiner Sammlung zur Verfügung zu stellen unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
5. Ankauf eines Terrains. St.V.V. beschließt, den sogenannten Hansen'schen Garten an der Ecke der Erft- und Garten- Straße, Flur F, N° 827/58 zum Preise von 5115 M. anzukaufen.
6. Verkauf eines Terrainstreifens. St. V. V. genehmigt den Verkauf eines vor den Grundstücken von Carl Theodor Lambertz, Geschwister Reuter und Peter Anton Broix gelegenen Streifens aus der Parzelle Flur B No. 810/306 an die Eigenthümer der entsprechenden dahinter liegenden Grundstücke zum Preise von ? 30 ? pro qm. mit der Maaßgabe, daß die Abgrenzung von den jetzigen Endpunkten aus rechtwinklig zur Chaussee zu erfolgen hat.
7. Capital-Ausleihe. St.V.V. genehmigt den Antrag der Wittwe Friedrich Funk auf Gewährung eines Darlehens von 6000 Mark gegen Stellung der ersten Hypothek auf das ihr zugehörige Haus vor dem Rheinthore N°. 30.
8. Wahl der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission. St.V.V. wählt zur Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1885/86 die seitherigen Mitglieder.
1) Der Neugewählte Stadtverordnete Herr Reinartz wird in Gemäßheit der Städteordnung vom 15. Mai 1856 (§. 27) eingeführt und durch Handschlag an Eides statt durch den Bürgermeister verpflichtet.
2) St.V.V. beschließt zur Feier des 25jährigen Herrscherjubiläums Seiner Majestät des Kaisers und Königs am 3. Januar 1886 ein Festessen zu veranstalten und den Dürftigen und Nothleidenden eine Spende von 1000 Mrk. zu bewilligen und zwar in der Weise, daß unter Hinweis auf den gedachten Zweck dem Kriegerverein 200 Mrk., der katholischen, evangelischen und israelitischen Kirchengemeinde, dem Neußer FrauenVerein, dem Vincenzverein, dem Elisabethenverein, dem Waisenhaus und dem Invalidenhaus je 100 Mrk. überwiesen werden.
3) Die Rechnungen der Armen- und Hospital-Verwaltung pro 1884/85 wurden festgestellt und zwar: a) Armenkasse in Einnahme 135181 M. 95 Pf. in Ausgabe 123064 " 05 " ____________________ Sonach Bestand 12117 " 90 " b) Hospitalkasse in Einnahme 60018 M. 57 Pf. in Ausgabe 59372 " 18 " __________________ Sonach Bestand 646 " 39 " Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
4) Die Rechnungen der Sparkasse de 1883/84 und 1884/85 wurden wie folgt festgestellt: a) diejenige de 1883/84 Einnahme 1.158.700 M. 73 Pf. Ausgabe 1.061.976 " 41 " _________________ Sonach Bestand 96.724 " 32 "
b) diejenige de 1884/85 Einnahme 1.518.635 M. 85 Pf. Ausgabe 1.401.292 " 25 " _________________________________ sonach Bestand 117.343 " 60 " Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
5) St.V.V. genehmigt den Antrag des Hotelbesitzers Berghaus auf Verlegung des Eingangs zum alten Kirchhofe unter den von der Baucommission vorgeschlagenen nähern Bedingungen.
6) Für die Beaufsichtigung der Viehmärkte und die Erhebung der Marktstandgelder wird dem Polizeisergeanten Schwieters eine Remuneration von 150,00 M. und dem VerwaltungssekretairBüschgens eine solche von 100,00 M. bewilligt.
7) Der AufwärterinSibilla Justen wird in Anerkennung ihrer mehr als 40 jährigen treuen Dienste für die Stadt eine Gratifikation von 100,00 M. bewilligt.
8) St.V.V. beschließt die Parzellen No. 13, 16, 17, 19, 20, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 31, 32, 33, 35, 37, 39, und 45 des fiskalischen Nordcanals zur Taxe anzukaufen und beauftragt den Vorsitzenden, bei der Kgl. Regierung den Ankauf desselben unter der Hand zu beantragen.
1) St.V.V. beschließt in Ergänzung des Beschlusses vom 21. des Monats, ebenfalls die Parzellen No. 34, 36 und 38 des Nordcanales, sowie für den Fall, daß der Militärfiskus die Parzellen No. 10, 11 und 12 nicht ankaufen sollte, auch diese zur Taxe anzukaufen.
2) St.V.V. genehmigt einstimmig den von der Königlichen Eisenbahn Direction (linksrheinisch) Cöln vorgelegten Entwurf eines Vertrages mit derselben über die hier zu errichtende Eisenbahn und beauftragt den Vorsitzenden mit der Vollziehung desselben.
St.V.V. beschließt behufs Deckung der Kosten für die Herstellung der Eisenbahn nach Maaßgabe des vorliegenden Kosten-Anschlages des Regierungsbaumeisters Schmitz den Betrag von 61,000 Mark aus der Anleihe zu entnehmen.
1 Die neugewählten Stadtverordneten Flemming und Tosetti werden in Gemäßheit der Städteordnung vom 15. Mai 1856 (§ 27) eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt durch den Bürgermeister verpflichtet.
2. St.V.V. genehmigt den vorgelegten Entwurf eines neuen Communal-Einkommensteuer-Regulativs.
3. Der Wegebau-Etat pro 1885/86 wird festgestellt zum Betrage von 12500 Mark.
4. Der Antrag des Neusser Reiter-Vereins, ihm die drei, zur Zeit von Vellmer, Groß & Dickmann benutzten Lagerplätze zwischen dem Hessenthore und dem Hauptsteuer-Amt vom 1. April curant an auf die Dauer von neun Jahren gegen eine am 1. October jährlich zu entrichtende Pacht von 50 Mark behufs Errichtung eines massiven Stalles zu verpachten, wird mit der Bedingung genehmigt, daß die Stadt berechtigt ist, das Pachtverhältnis einseitig jederzeit mit dreimonatlicher Frist zu lösen, falls sie die Plätze zu eigenen Zwecken benutzen will.
5 Der Antrag des St. Anna-Vereins auf fernere Gewährung eines jährlichen Beitrages von 800 M für Unterhaltung einer Nähschule, wird bis zum 1 n. April 1887 genehmigt. -
6 Das Gesuch des Wirthen Waltram um Erlaubnis zur Errichtung von Wohngebäuden auf seinem an der Promenade belegenen Besitzthum mit Anbringung von Fenstern nach der Promenade wird abgelehnt. -
7 St.V.V. beschließt an Stelle des wegen anhaltender Krankheit ausgetretenen Herrn Heinrich Beckers als Mitglied der Armen- und Hospital-Deputation den Kaufmann Herrn Joseph Schumacher zu wählen. -
8. St.V.V. beschließt, der Firma Wwe Jos. Leuchtenberg Erben eine an das von der Firma bereits angepachtetes Wiesenterrain östlich anstoßende Fläche von 15 Morgen und den Gebrüdern Derendorf eine hieran grenzende Fläche von 5 Morgen zum Preise von 66 Mark pro Morgen, im Uebrigen (unter den Bedingungen) des Vertrages vom 28 n. Juli 1884, auf drei Jahre zu verpachten.
9. St.V.V. ermächtigt den Vorsitzenden zur Führung weiterer Verhandlungen behufs Ankaufs des ganzen Nordcanal-Terrains im Gebiete der Gemeinde Neuss zur Taxe. -
1) Der Etat des Wasserwerks pro 1886/87 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 29000 M festgestellt. -
2) Der Etat der Armen Kasse pro 1886/87 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 108200 Mark und 46 38/100 Liter Roggen festgestellt. -
3) Der Etat der Hospital Kasse pro 1886/87 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 48600 Mark, 1 Huhn, 10473 67/100 Liter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer festgestellt.
4) St.V.V. gestattet der Firma Wilhelm Werhahn die Entwässerung ihrer an der Kuhstraße errichteten Häuser im Anschluß an den neuen Canal in der verlängerten Crefelder Straße mit der Maaßgabe, daß dieser Anschluß auf Kosten der Firma und nach näherer Bestimmung der Verwaltung ausgeführt wird.
5 St.V.V. erklärt sich einverstanden, daß der sog. Hansen'sche Garten bis auf Weiteres mit jederzeitiger vierteljährlicher Kündigung dem Herrn Bernhard Stein gegen eine jährliche Vergütung von 60 Mark überlassen wird.
6) St.V.V. genehmigt den Verding der Kies und Basaltschrott-Lieferung für das Jahr 1886/87 an die UnternehmerDeihs und Rud. Lemmer & Cie auf Grund des Verdings-Protokolles vom 26 n. Januar 1886.
7 St.V.V. wählt zu Mitgliedern der verschiedenen Commissionen 1) Bau-Commission: Baumeister, Floeren, Franken, Hermkes, Reinarz, Kaumanns, Linden, Melchers, Thywissen 2) Einquartierungs-Commission: Aymanns, Flemming, Hermkes, Hesemann, Hofstadt, Linden. 3) Erft-Commission: Floeren, Bloser, Flemming, Kallen, Rosellen. 4) Commission für Landwirthschaftliche Angelegenheiten Baumeister, Hesemann, Kallen Johann junior., Keuten Jacob Franz Leuchtenberg, Melchers 5) Promenaden-Commission: Flemming, Theodor Leuchtenberg, Wilhelm Thywissen 6) Sanitäts-Commission: Brandenberg, Josten, Dr. EsserDr. Hellersberg, Wilhelm Thywissen 7) Commission für allgemeine Verwaltungs- und FinanzAngelegenheiten: Broix, Hofstadt, Lonnes, Meuter, Richen, Rosellen. 8) Markt-Commission: Francken, Hermkes, Kaumanns, Richen. 9) Wasserwerks-Commission: Becker, Linden, Floeren, Schmitz JacobThywissen Wilhelm 10) Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission: Baumeister, Tosetti, Werhahn WilhelmLeuchtenberg Franz
F: auf die Dauer von sechs Jahren Zusatz an beiden bezeichneten Stellen genehmigt. [gez.] Floeren [gez.] Wenders
8) Bei der durch Stimmzettel vorgenommenen Wahl eines ersten {Einschub: unbesoldeten} Beigeordneten werden 19 Stimmen abgegeben. Es erhalten der seitherige erste Beigeordnete Franz Heinrich Kaumanns 17, der KaufmannFranz Werhahn 2 Stimmen. Herr Kaumanns ist somit gewählt und erklärt die Wahl anzunehmen. Bei der sodann durch Stimmzettel vorgenommenen Wahl eines dritten (unbesoldeten) Beigeordneten werden 19 Stimmen abgegeben. Es erhält der Kaufmann Wilhelm Thywissen 18 Stimmen, ein Stimmzettel war unbeschrieben. Herr Wilhelm Thywissen ist somit gewählt und erklärt die Wahl anzunehmen.
1.) Der Etat der Handwerker-Fortbildungsschul-Casse pro 1886/87 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von: Ein Tausend acht Hundert Mark festgestellt.
2.) Der Etat der Stadtkasse pro 1886/87 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf Fünf Hundert drei und vierzig Tausend Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von der Gewerbesteuer 25 %, b.) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 %, c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 100 % von Stufe 3 " " 150 % " " 4-6 " " 200 % " " 7-9 " " 250 % " " 10-12 " " 280 % von der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur 1. Classensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.
3. St.V.V. genehmigt den Antrag des Herrn Robert Lonnes, bei Errichtung eines Holzzaunes an seinem an der Breitestrasse, Flur F. No. 1614/237 belegenen Bauplatze in die festgesetzte Alignementslinie gemäß Zeichnung des Kataster-Controleurs Zirkel vom 18 n. vorigen Monats einzuwirken. Die entstehenden Kosten hat Herr Lonnes ausschließlich zu tragen.
4. St.V.V. genehmigt die von der Armen-Verwaltung beantragte Genehmigung zu Reduzirung des Zinsfußes von drei ausgeliehenen Kapitalien.
5 St.V.V. acceptirt die Kündigung des Sparkassen-Rendanten Gummersbach zum 1. Juli curant mit der Maßgabe, daß die bei seinem Ausscheiden etwa rückständigen Arbeiten auf seine Kosten nach der hierüber ausschließlich maßgebenden Anordnung der Sparkassen-Verwaltung erledigt werden sollen.
6) St.V.V. beschließt den Zinssatz für die Einlagen bei der Sparkassevom 1 n. April curant an auf 3 % festzusetzen.
7 St.V.V. beschließt auf Antrag des SparkassenCuratoriums für den Fall, daß das neue Sparkassen-Statut bis zum 1 n. April curant die Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten nicht erlangen sollte, den § 10 des seitherigen Statuts abzuändern wie folgt: Vom 1 n. April 1886 an werden die Einlagen mit drei Prozent verzinst und zwar nach Maßgabe des § 11.
1 Antrag des Schiffscapitains Dekker. St.V.V. genehmigt dem SchiffscapitainDekker die fernere Benutzung seiner Landungsbrückebis zum 1 n. April 1887 unter den bisherigen Bedingungen und mit der Maßgabe, daß derselbe verpflichtet ist 1) auf Verlangen der Stadt seine Fahrten bis zum 1 n. September 1887 fortzusetzen 2) seine Landungsbrücke in Nothfällen auf besondere Anordnung des Hafenmeisters auch andern Schiffen vorübergehend unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, 3) den Fahrplan dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen
2 Statut der Sparkasse St.V.V. genehmigt die von der Verwaltung beantragten Abänderungen des Entwurfs des neuen Sparkassen-Statuts und beauftragt den Vorsitzenden, bei dem Herrn Oberpräsidenten zu beantragen, daß mit dem Tage der Inkrafttretung des neuen Statuts der Zinsfuß für alle Einlagen (§ 10) bis auf Weiteres auf 3 % festgestellt werde.
3) Verkauf der seitherigen evangelischen Schule und des Platzes vor derselben. St.V.V. beschließt die seitherige evangelische Schule und den daran angrenzenden Spielplatz öffentlich zu verkaufen und stellt die Verkaufsbedingungen fest
4) Es wird beschlossen, dem Neusser Reiter-Verein die städtische Wiese für die am 8 n. und 9 n. August cur. zu veranstaltenden Wettrennen zu überlassen und demselben die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthore und Feldhaus sowie des Hammfeldweges zu gestatten.
5) St.V.V. beschließt der neuen Schule an der Ecke der Büttgerund Weiher-Straße den Namen "Hammthor-Schule zu geben.
6) Der Verding der Bedürfnisse der Armenund Hospital-Verwaltung pro 1886/87 wird nach den Vorschlägen der Armen- und HospitalDeputation genehmigt.
7) St.V.V. beschließt die Arbeiten und Lieferungen zur Entwässerung der verlängerten Crefelder Straße dem Bau-UnternehmerL Cronenberg (zu dem Angebot von 12 %) und die Lieferung der gußeisernen Röhren der Firma Rud. Daelen zu Neuss (pro m. zu 22 M. 25) zu übertragen.
8) St.V.V. bewilligt dem AichmeisterNix auf jederzeitigen Widerruf und zwar vom 1 n. September 1885 ab für die durch die neue Aichordnung vom 27 n. December 1884 entstehenden Mehrarbeiten und zur Deckung der Auslagen für das JustirMaterial die in der Aichtaxe vom 28 n. December 1884 unter Spalte B für diese Arbeiten und Lieferungen zu erhebenden sogen. Berichtigungsgebühren.
9) Herr KaufmannWilhelm Schmitz hier (Büchel) wird zum Mitglied der Armenverwaltung gewählt.
10) Die Ausleihung eines Kapitals der Armenund Hospital-Verwaltung von 2100 Mark an Joseph Lück dahier wird genehmigt.
11) St.V.V. bewilligt dem Jacob Zimmermann die Reduction des Zinsfußes von 5 % auf 4 3/4 % für ein, zu Gunsten der Stadt Neuss auf seinem an der Crefelder Straße gelegenen Wohnhaus, lastendes Capital von 9000 Mark. -
12) St.V.V. stellt die Bedingungen für die Anstellung des Sparkassen-Rendanten fest und beschließt schriftliche Meldungen bis 29. des Monats entgegen zu nehmen.
1) St.V.V. beschließt das seither übliche Buschweiden von städtischen Wiesen durch Kühe hiesiger Bürger aufzuheben, setzt
auf Weiteres das Weidgeld für Benutzung der städtischen Wiesen vor dem Schnitt auf 50 pf. und nach dem Schnitt auf 30 cf fest. -
2) Unter Aufhebung der Beschlüsse vom 24 n. Juli 1885 und 12 n. April 1886genehmigt St.V.V. dem Schiffs-CapitainSegermann die fernere Benutzung seiner Landungsbrücke bis zum 1 n. April 1887 unter den seitherigen, dem Schiffs-Capitain Dekker gestellten Bedingungen.
3) St.V.V. acceptirt die Kündigung des von Herrn Leonhard Geyr angepachteten Lagerplatzes mit der Maaßgabe, daß derselbe öffentlich zur Neuverpachtung ausgesetzt wird und Herr Geyr verpflichtet ist, den für den Zeitraum vom 15 n. April 1886bis zum 15 n. April 1887 etwa entstehenden Pachtausfall der Stadtkasse zu vergüten.
4). St.V.V. wählt den CommisJoseph Richen per Stimmzettels einstimmig zum Sparkassen-Rendanten.
5) St.V.V. bewilligt dem Polizei-CommissarSteeb unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse eine einmalige Zulage von 200 Mark.
St.V.V. ist mit dem Verkauf der der Sparkasse zugehörigen Derichsweiler-Mühle an den Mehlhändler August Joseph Schillings hier zum Betrage von 13000 M einverstanden und beauftragt den Herrn Beigeordneten Kaumanns als Vorsitzenden der Sparkassen-Administration mit der Vollziehung des bezüglichen Vertrages.
1) Die Herren Beigeordneten Franz Heinrich Kaumanns und Wilhelm Thywihsen, deren Wahl durch Allerhöchste Cabinets-Order vom 5. Mai cr bestätigt worden, wurden nach Vorschrift des § 33 der Städte-Ordnung in Eid und Pflicht genommen und demnach in ihr Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen wurde.
2) St.V.V. beschließt in die gänzliche und unbedingte Löschung der zum Vortheile der Stadt Neuhs auf dem Königlichen HypothekenAmte in Crefeld am 29. April 1880 Band 117 No. 295 gegen Josef Dürselen, Kaufmann und dessen Ehefrau Katharina geborene Lütters, ohne Stand, beide zu Neuhs wohnhaft, Solidarschuldner, zur Sicherheit einer Darlehnssumme von 12000 Mark auf Grund einer Schuld- und Pfandverschreibungsurkunde, errichtet vor NotarHinderkotte zu Neuhs am 27. April 1880, bewirkten Hypothekar-Einschreibung einzuwilligen, nachdem obige Darlehnssumme nebst Zinsen laut Quittung des Stadtrentmeisters Krings dahier vom 27. Mai c. an die Stadt abgetragen worden ist. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Löschung vor Notar zu beurkunden.
3. St.V.V. ist mit der Neupflasterung des Glockhammers nach dem Plan und Kosten-Anschlage der Firma Rudolf Lemmer & Cie einverstanden.
4. St.V.V. genehmigt die Benutzung der Promenade und die Absperrung derselben zwischen dem Zoll- und Oberthore für das am 4 n. Juli cur stattfindende GauverbandsFest der Kriegervereine der Kreise M. Gladbach, Grevenbroich & Neuss.
5. St.V.V. genehmigt den Verkauf von 6 are 38 qm aus einer der Hospital-Verwaltung zugehörigen 77 are 07 qm großen Ackerparzelle am Neuss-Bergheimer Wege, im Kataster eingetragen zur Flur G. No. 122/ V 26, an den Ackerer Christ. Seeger hier zum Preise von "Neun Hundert Mark."
6. Es wurde niedergeschlagen 1) an rückständiger Communalsteuer etc aus den Vorjahren 233 M 27 Pf 2) an rückständiger Communalsteuer pro 1885/86 " 304 " 58 "
7) Die Ausleihung eines Kapitals der Armen-Verwaltung von 1800 M. an den Martin Braun hier wird genehmigt.
8) St.V.V. bewilligt dem Architecten Wilhelm Schnitzler hier u. dessen Rechtsnachfolger die Reduction des Zinsfußes von 5 % auf 4 1/2 % für ein zu Gunsten der Hospital-Verwaltung auf seinen an der Mühlenstraße gelegenen beiden Häusern lastendes Capital von 3600 Mark.
9. St.V.V. lehnt den Antrag des Herr Hubert Hoffmann vom 3 n. Mai auf Terrain-Austausch an seinem Besitzthum am Hammthore in der vorliegenden Form ab.
1. St.V.V. stellt mit Rücksicht auf die Verfügung der Königlichen Regierung vom 21. April 1886 II A. 3966 den Werth der freien Wohnung incl. Garten der Lehrpersonen zu Weißenberg wie folgt fest: a) LehrerOellers zu 250 M b) " Pfeiffer zu 150 M c) LehrerinSchwieren zu 160 M d) " Wilbrinck zu 160 M Der Werth der Dienstländereien des Lehrers Oellers wird auf 90 Mark festgestellt.
2. St.V.V. genehmigt, daß der Vertrag zwischen der Kgl. Justizverwaltung & der Stadt vom 28. Dezember 1884 in nachstehender Weise abgeändert wird: a) § 2. die Stadt hält sich an diese Offerte gebunden bis zum 1. Juli 1889 mit der Maßgabe, daß im Zuschlagsfalle der Antritt & die Zahlung des Kaufpreises vom 1. Juli 1889, ??? eine Verzinsung desselben von diesem Tage an auf 4 1/2 % zu erfolgen hat. Ist bis zum 2. Juni 1889 eine desfallsige Erklärung der Justizverwaltung bei der Stadt nicht eingegangen, so ist sie von allen Verpflichtungen auf Grund dieses Vertrages befreit. b) In § 5 fällt der Satz fort: "Die Stadt hat keine Stempelgebühren zu entrichten."
3. St.V.V. beschließt, unter Beibehaltung je eines Opferstockes in der Münsterkirche sowie in der evangelischen Kirche von den seither üblichen Collekten für die Armen mit dem Klingelbeutel {Einschub: für beide Kirchen} bis auf Weiteres
abzusehen. {Rest gestrichen und überklebt}
4. Dem Vollziehungsbeamten Panke wird eine Remuneration von 100 M bewilligt.
5. Zu Mitgliedern der Armen- & Hospital-Deputation werden gewählt die Herrn Wilhelm Josten jun.Kaufmann Albert BaehrenConditor, zum Mitglied des Waisenrath Herr RentnerJoseph Dülken
1) Die Rechnung der Wasserwerks-Kosten wurde festgestellt in Einnahme auf 31602 M. in Ausgabe auf 31074 M 87 ct. _______________ der Bestand beträgt 527 M. 13 ct. Die Einnahme-Reste betragen: 109 M. 99 ct. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
2) St.V.V. beschließt, der Firma Vossen & Cie einen Theil des Nordcanals zu verpachten und genehmigt den vorgelegten Entwurf des hierauf bezüglichen Vertrages.
3) St.V.V. genehmigt die theilweise Umpflasterung des Viehmarktes und die Verlegung der Rinnen daselbst nach den hierüber gemachten Erläuterungen.
4) St.V.V. lehnt den Antrag hiesiger Lehrer auf anderweitige Festsetzung des Miethwerthes ihrer Dienstwohnungen ab. -
5 (St.V.V. bewilligt dem Neusser SchützenVerein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathaus-Saales für das diesjährige Schützenfest, in seitheriger Weise mit der Maaßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind;). Der Antrag der Ueberlassung des freien Platzes und des Dammes wird für dieses Jahr abgelehnt.
6. St.V.V. beschließt die sogenannte Museums Kammer des Rathauses dem Polizei-CommissarSteeb zur Vergrößerung seiner Dienstwohnung zu überweisen.
7. St.V.V. genehmigt den Antrag des Jacob Zimmermann auf Gewährung eines Darlehens von 6000 Mark gegen 4 3/4 % Zinsen auf das ihm zugehörige Haus Crefelder Straße 34 hier.
8. St.V.V. genehmigt den Antrag der Armen- und Hospital-Verwaltung auf Beleihung zweier Häuser und zwar 1) des Fabrikmeisters Peter Erkuchen 2) der Gebrüder Heinrich und Theodor Dickmann und zwar für jedes Haus in Höhe von 4500 Mark.
9) St.V.V. bewilligt dem WerkmeisterKehrvom 1 n. August ab eine Gehalts-Erhöhung von 200 M. jährlich mit der Maaßgabe, daß er ein festes Engagement auf 3 Jahre zu diesem erhöhten Gehalt eingeht.
10) St.V.V. erklärt sich damit einverstanden, daß dem MaurermeisterKlein für die Verpflegung des Gesellen Loosen im Hospital ausnahmsweise der Pflegesatz mit 75 Pf, auch für die Vergangenheit, berechnet wird.
1. St.V.V. findet gegen die von der Firma L. Hess Söhne in Cöln beantragte Verlegung eines von der Neusserfurther Provinzialstraße abzweigenden Feldwegs nach eingereichter Zeichnung unter der Bedingung nichts zu erinnern, daß a) der neue Weg schon jetzt eine Breite von 5 Meter zwischen den Gräben erhält & bei Bebauung die Baufluchtlinie auf 12 M. festgesetzt wird; b) derselbe von der Antragstellerin in einen ordnungsmäßigen Zustand gesetzt, mit Gräben versehen & auch fernerhin in seitheriger Weise unterhalten wird.
2. Sie stellt die der Hospital-Verwaltung zu zahlende Vergütung für das Terrain an der Breitestraße, welches die Stadt zum Gymnasium abgetreten hat, auf 12195 Mark fest.
3. Sie beschließt die Parcellen der Section D nördlich der Hammer Chaussee, bisher als Gärten verpachtet, zu Wiesen anzulegen.
4. Sie beschließt a) die von der Regierung angepachtete Fischerei im Nordcanal von der Büttger Grenze bis zum Epanchoir dem Herrn Wilhelm Josten seniorbis zum 1. April 1898 {Bleistiftklammer: gegen eine Jahrespacht von 11 Mark} und b) die Fischerei im Nordcanal vom Epanchoir bis zur Cölner Chaussee der St. Josephs-Anstaltbis zum 1. Oktober 1895 {wie oben: gegen eine Jahrespacht von acht Mark} unter der Bedingung zu verpachten, daß die Stadt jederzeit berechtigt ist, {die Pachtverträge jederzeit berechtigt ist,} die Pachtverträge mit einmonatlicher Kündigung aufzuheben & daß die Benutzung & Verwerthung des Eises der Stadt verbleibt.
5. sie bewilligt für die durch die Anlage der Hafenbahn nothwendig gewordenen Arbeiten zur Befestigung des Erftcanal-Ufers & zur Errichtung einer Quaimauer einen vorläufigen Credit von 40,000 Mark.
6. Sie beschließt in Genehmigung der Vermiethungs- & Verpachtungs-Protocolle vom 11. & 18. August cr. a) das Zeughaus dem Herrn Theodor Seligmann, b) das Haus Brückstraße No. 11 dem Alex Busch, c) die s.g. Holter'sche Ziegelei den Gebrüdern Derendorf d) die Grasnutzung in den Gräben des Communalweges nach Büttgen dem Adolf Busch zu vermiethen resp. zu verpachten,
7. genehmigt die Ausleihe von Kapitalien der Armenverwaltung {Bleistiftklammer: und zwar a) 6000 M. an Gebr. Dickmann, b) 750 M. an Wwe Küpping} unter den von dieser Verwaltung gestellten Bedingungen.
8. genehmigt das Pensionsgesuch des Lehrers Josef Becker {Bleistiftklammer: & setzt die jährliche Pension auf 1283 Mark vom 1. Jan. 1887 an fest.}
9. Sie beschließt, das Anerbieten des Königl. Eisenbahn-Fiscus auf Abtretung von Wegen a) bezüglich der Nummern des Verzeichnisses der Strecke Aachen - Düsseldorf 1, 2, 3, 4, 7, 8 und der Nummern 2 bis 4 der Strecke Neuss - OberCassel abzulehnen, weil ein Interesse der Stadt an der Uebernahme & Unterhaltung dieser Wege nicht vorliegt; b) bezüglich der Nummern 5 & 6 der Strecke Aachen - Düsseldorf unter der Bedingung anzunehmen, daß der Eisenbahn-Fiscus der Stadt in westlicher Verlängerung des hier in Rede stehenden Weges über den Steinhauser Weg hinaus von dem Bahn-Terrain einen Streifen bis zum Nebengraben des städtischen Nord-Canal- Terrains in gleicher Breite behufs Wege-Anlage unentgeltlich abtritt; c) bezüglich der Nummer 1 der Strecke Neuss-Heerdt-Obercassel unter der Bedingung anzunehmen, daß die Eisenbahn-Verwaltung vorher diesen Weg (die Bahnhofstraße) auf ihre Kosten pflastern & entwässern läßt.
10. beschließt behufs Erweiterung des katholischen Kirchhofs & Anlage eines neuen israelitischen Begräbnisplatzes die dem WirthHubert Mathias Neidhöfer [Wort korrigiert: zugehörigen] Parcelle Flur C N 676/98 & 771/99
in Gesammtgröße von 1 Hektar 46 Ar 27 Meter zum Preise von 900 M per Morgen anzukaufen.
11. St.V.V. bewilligt der Vorsteherin der St. Joseph's Anstalt hier die Reduction des Zinsfußes von 5 auf 4 1/2 % für einen zu Gunsten der Stadt Neuß auf einem Dammtheile vor dem Oberthore lastenden Restkaufpreis von 1735 M 50 Pfg. vom 18. Mai 1887 ab.
1. St.V.V. beschließt, dem Comité zur Empfangs- feierlichkeit des Herrn Oberpfarrers Junker den Rathhaussaal und ?? den Kaufhaussaal für den Tag der Einführung zur Verfügung zu stellen,
2. nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung pro 1885/86 seitens der Finanzkommission aufgenommenen Verhandlung; die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf 479436 Mark 70 Pfg in Ausgabe auf 435098 " 28 " _________________ der Bestand beträgt 44338 " 45 " Die Einnahme-Reste betragen: 2218 " 56 " Die Ausgabe-Reste betragen 550 " - "; Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt; Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die St.V.V. ebenfalls Kenntniß;
3. genehmigt die von dem Curatorium vorgeschlagenen Abänderungen des Entwurfs des neuen Sparkassen-Statuts,
4. lehnt den Antrag des Selterswasserfabrikanten Broich auf Genehmigung zur Errichtung einer Trinkhalle auf dem Marktplatze ab,
5. modifizirte den Beschluß vom 27. vorigen Monats betr. Verlegung eines Weges an der Neuß-Further-Straße dahin, daß von der Anlage von Seitengräben Abstand genommen, die Brücke dieses Weges dagegen auf sechs Meter festgesetzt wird,
6. genehmigt die Umpflasterung eines Theiles der Mühlenstraße und die Anlage eines Entwässerungs-Canals daselbst nach dem Jahre und Kostenanschlag der Firma Lemmer & Comp.,
7. genehmigt die Errichtung einer Gaslaterne an der Hammthorschule, einer Petroleumlaterne in der Capitelstraße und bewilligt der Alexianer-Anstalt bei Anlage einer Laterne an der Cölnerstraße einen einmaligen Zuschuß von 30 Mark und auf Widerruf einen jährlichen Zuschuß von 15 Mark für Unterhaltung, Reinigung, Anzündung, Auslöschung einschließlich Lieferung des Beleuchtungsmaterials,
8. genehmigt die Verlängerung des Pachtvertrages mit der Fohlenweide-Commission vom 19. Nov. 1880 auf fernere 3 bzw. 6 Jahre unter den seitherigen Bedingungen mit der Modifikation, daß der jährliche Pachtzins auf 1910 Mark festgesetzt wird,
9. beschließt dem Bank-Agenten Loewenbachvom 5. Mai nächsten Jahres an auf weitere 5 Jahre die
auf die Bankenbaustelle fallende CommunalEinkommensteuer zu überweisen, insoweit die Einnahme derselben aus den TantiemenTantimen für Discontirungen und einem Zuschuß des Hande(l)sstandes ? von 2000 Mark den Betrag von 4500 Mark nicht erreicht,
10. beschließt die Josten'sche Besitzungin der Promenade zum Preise von 13.500 Mark anzukaufen,
11. lehnt das Gesuch des Wirthen Waltram auf Genehmigung zur Errichtung von Fenstern und zur Anlage einer Dachtraufe an dem projektirten Gebäude an der Promenadenseite, wie diese in den eingereichten Jahren vorgesehen sind, ab,
12. genehmigt die Verpachtung des neu angekauften Grundstückes am Kirchhof an den WirthNeidhöfer unter den üblichen Bedingungen auf 5 Jahre zur Jahrespacht von 30 Mark pro Morgen.
13. Bei der mittelst Stimmzettel vorgenommenen Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten auf die Dauer von 6 Jahren wurden 19 Stimmen abgegeben. Es erhielten: Herr Stadtverordneter Melchers 12 Stimmen Herr Beigeordneter Floeren 7 " " Herr Melchers erklärte die Wahl annehmen zu wollen.
14. St.V.V. beschließt dem heute gewählten Beigeordneten Melchers die Vertretung des Bürgermeisters in zweiter Reihe zu übertragen,
15. genehmigt die Vermiethung des städtischen Oekonomiegebäudes an den UnternehmerR. Fuchs auf 3 Jahre zur Jahresmiethe von 300 Mark unter den seitherigen Bedingungen,
16. genehmigt die Vermiethung der Niederthormühle an den Herrn Heinrich Reinartz auf 9 Jahre vom 1. April nächsten Jahres an unter den seitherigen Bedingungen zu einer Jahresmiethe von 2700 Mark, jedoch mit dem Recht der Stadt zu jederzeitigen Kündigung mit einjähriger Frist, wobei die Stadt für jedes Jahr, welches der Vertrag nach der Räumung noch zu laufen hat, eine Entschädigung von 300 Mark zahlen muß,
17. bewilligt dem auf seinen Antrag mit Ende dieses Jahres als Armen- und Hospital-Arzt ausscheidenden SanitätsrathDr. Hellersberg unter dem Ausdrucke des lebhaften Dankes für seine mehr als fünfzigjährige gewissenhafte, eifrige und erfolgreiche Thätigkeit ein lebenslängliches Ruhegehalt von 1000 - ein tausend Mark und zwar vom 1. Januar nächsten Jahres ab
18. wählt auf Antrag der Armen- und HospitalDeputation den praktischen Arzt Dr. Rheins sen. zum dirigirenden Hospital-Arzt mit einem Jahresgehalt von 1200 Mark und beschließt die beiden Armenarztstellen mit je 600 Mark Gehalt öffentlich auszuschreiben
Die St.V.V. beschließt die Punkte 1) bis 6) der Tagesordnung in öffentlicher, die Punkte 7) bis 12) in geheimer Sitzung zu verhandeln.
1) St.V.V. stellt die Rechnung der Sparkasse pro 1885/86 fest in Einnahme auf 1,465144 Mk 32 Pf in Ausgabe auf 1,332073 Mk 79 Pf ________________ sonach Bestand 133070 Mk 53 Pf und ertheilt dem Rendanten Decharge,
2) - genehmigt die Neubezeichnung verschiedener Straßen nach den Vorschlägen der Verwaltung, sowie die Anbringung neuer Straßenschilder,
3) - beschließt auf den Antrag der Armen- und Hospital-Deputation des an der Bergheimerstraße belegene Grundstück Flur G No. 1035/122 der Hospitalverwaltung in 26 Parzellen öffentlich zum Verkauf auszustellen, resp. die nicht erreichte Taxe freihändig, jedoch nicht unter der Taxe, zu verkaufen. Ein Viertel des Kaufpreises soll beim Zuschlage angezahlt, der Rest mit 4 1/2 % verzinst und nach halbjähriger beiderseits jederzeit freistehenden Kündigung zahlbar gestellt werden. Die Bebauung der Grundstücke soll den Bauherrn die Verpflichtung zum Anschluß an die Wasserleitung auferlegt werden,
4) - beschließt, ein Ortsstatut betr. den obligatorischen Anschluß an das städtische Wasserwerk zur Zeit nicht zu erlassen,
5) - ertheilt der Annoncen-Uhr-Actien-Gesellschaft zu Hamburg die Erlaubniß, auf dem Marktplatz vor den Pumpensäulen eine Annoncen-Uhr nach eingereichter Beschreibung und Zeichnung aufzustellen,
6) - lehnt den Antrag des Stadtverordneten Francken auf Ausarbeitung eines Projects betr. die Verbindung des Rheins mit dem Erftkanal durch Ausbau des Nordkanals {unleserlich} ab,
7) - erklärt sich mit der Verpachtung des Nordkanal-Terrains nach den Vorschlägen der landwirthschaftlichen Commission einverstanden,
8) - wählt als Aufwärterin des Rathhauses provisorisch die Katharina Mausberg hierselbst,
9) - genehmigt den Beschluß der Armen- und Hospital-Verwaltungvom 12. des Monats betr. Ankauf zweier Ackerparzellen,
10) - wählt zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1887/88 die Herren: 1) Wilhelm Richen, 2) Jacob Keuten, 3) Franz Leuchtenberg 4) Wilhelm Servaes 5) Josef Heinrichs, 6) Jacob Tosetti 7) Theodor Zimmermann 8) Josef Feldhaus 9) Johann Eichhoff 10) Carl Pfeil 11) Jonas Hoffmann 12) Wilhelm Schmitz (Büchel)
1) St.V.V. stellt die Rechnungen der Armen- und Hospital-Kasse pro 1885/86 fest, und zwar a) Armen Kasse: in Einnahme auf 134073 Mk 42 Pf in Ausgabe auf 122002 Mk 45 Pf _______________________ sonach Bestand 12070 Mk 97 Pf b) Hospitalkasse: in Einnahme auf 60520 Mk 14 Pf in Ausgabe auf 49877 Mk 42 Pf _________________ sonach Bestand 10642 Mk 72 Pf und ertheilt dem Rendanten Decharge,
2) - beschließt dem Tonhallen-Actien-Verein das von demselben seither benutzte Terrain vom 14. Mai 1888 ab auf fernere 15 Jahre gegen eine Jahresmiethe von 200 Mk und unter den übrigen von der Commission vorgeschlagenen Bedingungen zu verpachten,
3) - wählt die Herren Dr. Kalker und Dr. Kehren zu Armenärzten {Bleistiftklammer: auf die Dauer von fünf Jahren mit der Maßgabe, daß das Vertragsverhältniß beiderseits jederzeit mit halbjähriger Kündigung aufgelöst werden kann, }
4) - genehmigt den Verkauf eines Terrain-Streifens am Hammthor, wie solcher auf der Karte des Steuer-Inspectors Zirkelvom 18. November des Jahres mit den Buchstaben a b c d e eingezeichnet ist, an den MühlenbesitzerHubert Hoffmann zum Preise von
600 Mk und unter den von der Finanz- und Baukommission näher festgesetzten Bedingungen; außerdem soll Hr. Hoffmann verpflichtet sein, {Einschub: bis spätestens 1. November 1887} seine beiden am Hammthorwall belegenen Häuser niederzulegen und das Terrain derselben, soweit dasselbe in die Straßenfluchtlinie fällt, der Stadt unentgeltlich abzutreten,
5) - gestattet der Firma Robert Lonnes die Benutzung von städtischem Terrain des Nordkanals zur Anlage einer Condensation-Vorrichtung, [in Bleistiftklammern: jedoch mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs mit halbjähriger Kündigung und gegen Zahlung einer jährlichen Recognitionsgebühr von einer Mark; außerdem soll Hr. Lonnes verpflichtet sein, nach näherer Anordnung des Bürgermeisters das abfließende warme Wasser dem Publikum zu Waschzwecken zur Verfügung zu stellen.]
1) St.V.V. beschließt von den Ueberschüssen der Sparkasse aus dem Jahre 1885/86 den Betrag von 16000 Mk - sechszehn tausend Mark zu Gemeindezwecken zu verwenden,
2) erklärt in Ausführung des Beschlusses vom 12. April 1886 betr. den Zinsfuß für die Einlagen der Sparkasse, daß dieser Beschluß auf alle in dem neuen Statut mit § 10 b bezeichneten Einlagen Anwendung zu finden hat,
3) beauftragt den Vorsitzenden, beim Landtage eine Petition einzureichen dahingehend, daß in der neuen rheinischen Kreisordnung für die Städte die zum Ausscheiden aus dem Kreisverbande berechtigende Bevölkerungsziffer auf 30000 Seelen festgesetzt werde,
4) lehnt den Antrag der hiesigen israelitischen Gemeinde auf Ueberweisung eines Terrains zu Beerdigungszwecken als Eigenthum ab,
5) gestattet dem Rendanten Peter Anton Broix die Belassung der von ihm angelegten Rohrleitung aus dem Nordkanal in sein Besitzthum unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen eine jährliche am 1. Juli zu entrichtende Recognitionsgebühr von fünfzig Pfennigen,
6) bewilligt der Wittwe des Polizei-Commissars Steeb den ferneren Bezug des Gehalts desselben für ein Quartal,
7.) bewilligt dem Polizei-Sergeanten Schwieters und dem PolizeiSecretairs Büschgens für besondere Mühewaltung bei den Vieh- und Jahrmärkten eine Remuneration von je 150 Mk - ein hundert und fünfzig Mark -.
1.) Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Verkauf folgender Parzellen des dem Hospitale gehörigen Grundstückes am Bergheimerwege, welche bei der am 3. dieses Monats stattgehabten öffentlichen Versteigerung zugeschlagen worden sind, nämlich der Parzellen 6, 7 und 8 der Karte an MaurermeisterJohann Peter Wartenberg hier zum Gesammtpreise von 2130 Mk; der Parzellen 9 und 10 an BauunternehmerCarl Hünninger hier zur Gesammttaxe von 1240 Mark; der Parzelle 13 an den geschäftslosen Engelbert Pilatus hier zur Taxe von 580 Mark; der Parzelle 14 an den WagenschmiedAnton Müller hier zur Taxe von 580 Mark; der Parzelle 15 an Bauunternehmer Carl Hünninger hier zur Taxe von 560 Mark; der Parzelle 16 an BürstenbinderTheodor Drossart hier zur Taxe von 560 Mark; der Parzelle 17 an SchlosserTheodor Urbach hier zur Taxe von 540 Mark; der Parzellen 18 und 19 an den NachtwächterHeinrich Heeb hier zur Gesammttaxe von 1065 Mark; der Parzellen 3, 4, 5 und 20 bis incl. 25 an Frau Caspar Thywissen hier zur Gesammttaxe von 5265 Mark; der Parzelle 26 an der ArbeiterHeinrich Hecker hier zur Taxe von 480 Mark.
2.) Der Herr Beigeordnete Theodor Melchers, dessen Wahl durch Allerhöchste Cabinetts-Order vom 1. December cr. bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des § 33 der Städte-Ordnung in Eid und Pflicht genommen und demnach in sein Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen wurde.
3.) Der Etat der Armenkasse pro 1887/88 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 103950 Mk und 46 38/100 Liter Roggen festgestellt. Der Etat der Hospitalkasse pro 1887/88 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 50400 Mark, 1 Huhn, 1473 67/100 Liter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer festgestellt.
4.) Der Etat des Wasserwerkes pro 1887/88 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von dreißig Tausend fünfhundert Mark festgestellt.
5.) St.V.V. beschließt die verlängerte Canalstraße und den grünen Weg soweit das Gymnasialgrundstück an dieselben anschließt nach Maßgabe des Ortsstatuts vom 3. März 1877 auszubauen und die Hälfte der Kosten auf Grund des Ortsstatuts vom 16. September 1877 von der Gymnasial-Verwaltung einzuziehen. Die von der Königliche Bau-Verwaltung angeregte Anlage eines Weges längs dem Gymnasialbauplatz auf dem Terrain des Hospitalgartens wird abgelehnt.
6.) St.V.V. genehmigt den Verkauf von NordcanalTerrain bei Grimlinghausen und zwar: 1.) 1 ar 84 m zum Preise von 78 Mrk an Geschwister Busch zu Grimlinghausen; 2.) 95 m zum Preise von 40 Mrk 21 Pfg. an Wilhelm Sturm zu Grimlinghauserbrücke; 3.) 2 m zum Preise von 83 Pfg an Caspar Schneider daselbst. Der g. Sturm ist verpflichtet, aus seinem bisherigen Eigenthum Flur L No. 541/201 14 m an Caspar Schneider zum Preise von 5 Mark 92 Pfg. abzutreten.
7.) St.V.V. ist mit dem Ankauf des in der Verfügung der königlichen Regierung vom 14. Januar cr. bezeichneten 1 ha 66 ar 2 m großen Terrainstreifens des fiscalischen Nordcanals einverstanden und offerirt als Kaufpreis die Summe von 497 Mrk 68 Pfg.
8.) St.V.V. genehmigt den Verding der Kies- und BasaltschrottLieferung für das Jahr 1887/88 an die UnternehmerDeihs und Rudolf Lemmer & Cie auf Grund des Verdings-Protocolles vom 29. Januar 1887.
9.) St.V.V. erklärt sich einverstanden mit der Anlage eines israelitischen Beerdigungsplatzes auf dem von der israelitischen Gemeinde hierzu in Aussicht genommenen Grundstücke am Glehner Wege und bewilligt derselben zur Erwerbung dieses Grundstückes einen Zuschuß von 900 (neunhundert) Mark und außerdem einen Zuschuß von 150 (hundertfünfzig) Mark für die Umzäunung.
10.) St.V.V. findet gegen die Anstellung des Polizei-Wachtmeisters Lorenz zu Mönchen Gladbach zum Polizei-Commissar Nichts zu erinnern.
11.) St.V.V. ist mit der Uebertragung der von Herrn Albert von Steffens angepachteten sechsten Abtheilung der hiesigen Gemeindejagd an den Herrn Christian Schaurte hier gegen Verbürgung des Herrn G. Bauer hier einverstanden.
12.) genehmigt den Antrag der Armen- und HospitalDeputationvom 1. des Monats betreffend Ermäßigung des Zinsfußes für verschiedene ausstehende Capitalien von 5 auf 4 1/2 %.
1.) Etat der Handwerker-Fortbildungs-Schulcasse pro 1887/88
Der Etat der Handwerker-Fortbildungs-Schulcasse
pro 1887/88 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von zwölfhundert Mark festgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die sämtlichen Punkte der Tagesordnung in geheimer Sitzung zu
verhandeln.
Die St.V.V. beschließt die Punkte 1 bis 10 der Tagesordnung in öffentlicher, Punkt in geheimer Sitzung zu verhandeln.
1a Die St.V.V. stellt die Rechnung der Sparkasse pro 1886/87 fest in Einnahme auf 1851421 Mk 71 Pf. in Ausgabe auf 1834024 Mk 46 Pf ____________________ demnach Bestand 17397 Mk 25 Pf. und ertheilt dem Rendanten Decharge. 1b Die Rückgabe der Kaution an den früheren Sparkassen-Rendanten Gummersbach wird genehmigt.
2. St.V.V. beschließt die Hälfte des Überschusses der Sparkasse pro 1886/87 ad 46004 Mk 29 Pf mit rund 23000 Mk zu Gemeindezwecken zu verwenden. Aus diesem Betrage soll zunächst die Schuld beim Reservefonds ad 8982 Mk 94 Pf gedeckt werden.
3. St.V.V. beschließt einstimmig, den bisher von der evangelischen Ge- meinde zur Ergänzung des Gehaltes für den LehrerPrediger gezahlten Betrag von 225 Mk vom 1. October 1887 an auf den städtischen Etat zu übernehmen.
4. St.V.V. hat gegen die Seitens des Mühlenbesitzers P.W. Kallen beabsichtigte Errichtung eines Speichergebäudes auf dem von der Stadt erworbenen Terrain vor dem Oberthore nichts zu erinnern.
St.V.V. ist mit der Ablösung der von den Erben Jacob Binger
zu Krauserhof bei Kaarst der hiesigen Hospitalverwaltung verschuldeten jährlichen Erbpacht von 4 Scheffeln 2 1/2 Metzen Roggen und einem Huhne zum Betrage von Fünfhundert sechsundsiebenzig Mark achtzig Pfennige einverstanden.
6. St.V.V. lehnt es ab, zur Aufstellung von setzgraphischen Werkvorrichtungen einen Beitrag zu gewähren.
7. St.V.V. lehnt es ab, zu dem vorgelegten Entwurfe einer Polizei-Verordnung betreffend Vertilgung der Blutlaus ihre Zustimmung zu ertheilen.
8. St.V.V. genehmigt den vorgelegten Nachtrag zu dem mit der Königlichen Eisenbahn Direction zu Cöln abgeschlossenen Vertrage vom 1. Januar/26. März 1886 über die Erftcanal-Anschlußbahn.
9. St.V.V. bewilligt für Obstbaumpflanzungen auf der städtischen Wiese einen Credit von 2000 Mk.
10. St.V.V. genehmigt, daß die Pumpe am Hause Rheinstraße N°13 entfernt und an deren Stelle ein Freibrunnen aufgestellt wird.
10a St.V.V. genehmigt die Ausleihe eines hypothekarischen Darlehns von 1800 Mk - achtzehnhundert Mark - der Hospital-Verwaltung an den SchlosserTheodor Urbach
11. St.V.V. erklärt sich einverstanden: 1. mit der Vermiethung des Nordkanalhauses vor dem Oberthor nebst Garten und Keller an den Heinrich Piel pro 1. October 1887bis 30. September 1890 für 100 Mk pro Jahr, 2. mit der Verpachtung der Sohle des früheren Militär-Schießstands pro 1. October 1887 bis 30. September 1890 für 20 Mk pro Jahr an den Heinrich Piel, 3. mit der Vermiethung des Nordkanalhauses vor dem Zollthor nebst Garten und einem Streifen Ackerland vor dem Hospitalgrundstücke pro 1. October 1887 bis 30. September 1890 für 225 Mk an den Michael Frimmersdorf
12. St.V.V. wählt zum Wahlmann der auf Grund des Reichsgesetzes über die Unfall- und Krankenversicherung der in landund forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen zu bildenden Genossenschaftsversammlung den Herrn GutsbesitzerTheodor Melchers zu Gnadenthal.
13. St.V.V. hat gegen die Übertragung der Rendantur der Kreisdarlehnskasse an den StadtrentmeisterKrings nichts zu erinnern.
14. St.V.V. beschließt, dem WirthHubert Mathias Neidhoefer die ihm bisher verpachtete Fläche Ackerland von 11 Morgen Größe am Glehnerweg, welche in dem mit Neidhoefer abgeschlossenen Pachtvertrage vom 30. October 1886 unter § 1 b näher bezeichnet ist, auf weitere 4 Jahre also bis 30. September 1891 gegen den seitherigen Pachtbetrag von 30 Mk zu verpachten.
1.) St.V.V. findet gegen das vorgelegte Project zur Herstellung einer Fußweg-Überführung vor hiesigem Bahnhofe Nichts zu erinnern, {ermächtigt aber} beauftragt aber den Vorsitzenden höheren Ortes dahin vorstellig zu werden, daß die Straßen-Niveau-Übergänge am Bahnhofe baldigst beseitigt werden.
2.) wählt zu Beisitzern für die bevorstehende Wahl der Stadtverordneten die Stadtverordneten Thywihsen und Francken und zu Stellvertretern die Stadtverordneten Hofstadt und Tosetti.
3.) bewilligt für das Hafenamt provisorisch und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine Schreibhülfe von monatlich 75 Mark.
4.) ermächtigt die landwirthschaftliche Commission, in diesem Jahre den Tag zu bestimmen, an welchem die städtischen Wiesen für das Weidvieh geschlossen werden sollen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung de 1886/87 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung.
Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf 602569 Mark 22 Pfg. in Ausgabe auf 569112 " 86 " _______________________ Der Bestand beträgt 33456 Mark 36 Pfg Die Einnahme Reste betragen 1794 Mark 52 Pfg Die Ausgabe Reste betragen 610 " -
Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die StadtVerordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnung der Armenund Hospitalkasse de 1886/87 fest und zwar a) Armenkasse: in Einnahme auf 122772 Mark 91 Pfg. in Ausgabe auf 121896 " 41 " ____________________ sonach Bestand 876 Mark 50 Pfg. b) Hospitalkasse in Einnahme auf 82300 Mark 01 Pfg. in Ausgabe auf 62583 " 44 " ____________________ sonach Bestand 19716 Mark 57 Pfg und ertheilt dem Rendanten Decharge.
3.) Die Rechnung der Wasserwerkskasse de 1886/87 wurde festgestellt, in Einnahme auf 38296 Mark 74 Pfg. in Ausgabe auf 38264 " 63 " __________________ Der Bestand beträgt 32 Mark 11 Pfg Die Einnahme-Reste betragen 39 Mark 92 Pfg Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
4.) Die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-EinschätzungsCommission pro 1888/89 wird vertagt.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, der Firma "Wittwe Joseph Leuchtenberg Erben" die Wiesenparzellen Lit. C N° 18,19, 20, 21 und 22 à 2 Morgen = 10 Morgen von jetzt ab, sowie die Wiesenparzellen Lit. C N° 13, 14, 15, 16 und 17 à 2 Morgen = 10 Morgen vom 11. November 1888 ab, und den Gebrüdern Derendorf die Wiesenparzellen Lit. C N° 40, 41 und 42 à 2 Morgen = 6 Morgen von jetzt ab, sowie die Wiesenparzellen Lit. C N° 43, 44 und 45 à 2 Morgen = 6 Morgen vom 11. November 1888 ab zum Preise von 66 Mark pro Morgen unter den seitherigen Bedingungen auf drei Jahre zu verpachten.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zum Mitgliede der Armen- und Hospital-Deputation, sowie zum Waisenrathe an Stelle des ausscheidenden Herrn Johann Peter Kreuels den Herrn ZiegeleibesitzerJohann Neidhoefer.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Kündigung der Vorsteherin der höheren MädchenschuleFräulein von Borellzum 1. April nächsten Jahres und behält sich die Beschlußfassung über das Pensionsgesuch derselben vor.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Anlage eines Weges von der Promenade zu der angrenzenden Besitzung des Herrn Theodor Flemming und die Errichtung einer Grabenbrücke mit Eingangsthür daselbst nach näherer Anordnung der Promenaden-Commission unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen eine am 1. Juli jährlich zu entrichtende Recognitionsgebühr von 50 Pfennigen.
9.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Ausleihe von Capitalien der Hospital-Verwaltung und zwar a) 900 Mark an den MaurermeisterJohann Peter Wartenberg hier b.) 1600 Mark an den NachtwächterHeinrich Heeb hier.
10) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Beschluß der Sparkassen-Verwaltungvom 2. April cr. über Gewährung eines Darlehens von 57000 Mark zu 4 % Zinsen umit 1 % jährlicher Amortisation an die katholische Kirchengemeinde zu Dormagen.
11.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt in Anerkennung der erhöhten Anforderungen, welche der Dienst während der Nichtbesetzung der Polizei-Commissar-Stelle an die Polizeibeamten gestellt hat, die nachstehenden Gratificationen: dem PolizeisecretairBüschgens 150 Mark dem Polizeisergeanten Schwieters 100 Mark den übrigen Polizeisergeanten und den Feldhütern 75 Mark
12.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt in Ausführung des Urtheils des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 14. Januar 1887 die neben dem Knapp'schen Hause befindliche Abort- und PissoirAnlage im Kaufhause beseitigen zu lassen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich bereit, dem erzbischöflichen General-Vicariat die sogenannte weiße Schule nebst dem auf dem Schulhofe befindlichen Wasch- und Abortgebäude zur provisorischen Errichtung eines Knaben-Convictes unter den nachstehenden Bedingungen zu vermiethen.
1.) Die Miethzeit beginnt am 1. April nächsten Jahres und endigt am 31. Maerz 1891. Wird von keiner Seite vor dem 1. October 1890 gekündigt, so läuft die Miethe noch ein Jahr weiter und ebenso in den folgenden Jahren.
2.) Der Antritt erfolgt in dem Zustande, in welchem sich die Gebäulichkeiten zur Zeit befinden, dem Generalvicariat ist es gestattet, auf seine Kosten
mit Genehmigung der städtischen Baucommission bauliche Umänderungen darin vorzunehmen. Bei Beändigung der Miethzeit ist die Stadt nicht verpflichtet, für den Mehrwerth, den die Gebäulichkeiten durch die etwa vorgenommenen Veränderungen erhalten sollten, irgend welche Vergütung zu zahlen.
3.) Während der Miethezeit fällt die Unterhaltung der Gebäulichkeiten ausschließlich dem GeneralVicariat zur Last; die dieselben treffenden Steuern trägt die Stadt.
4.) Die Jahresmiethe wird auf 600 (sechshundert) Mark festgesetzt und ist postnumerando qualiter bei der Stadtkasse zu entrichten.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung setzt die Fluchtlinie der Straßen des Grundstückscomplexes zwischen der Friedrichsstraße, Breitestraße, verlängerte Canalstraße und Nordkanal nach dem Projecte des Steuer-Inspectors Zirkel und des Baumeisters Flörenfest.
Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Punkte 1 und 4 in öffentlicher, die Punkte und in geheimer Sitzung zu verhandeln.
1. Stadtverordneten-Versammlung lehnt den Antrag des Circusbesitzers Leopold Blumenfeld auf Ermäßigung der von ihm zu zahlende Armenabgabe ab.
2. St.V.V. genehmigt die Anlage einer Hängebrücke über die Erft Seitens der Wittwe Johann Liesemanns hier nach der vorgelegten Zeichnung, jedoch unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer jährlichen, am 1. Juli fälligen Recognitionsgebühr von fünfzig (50) Pfennigen.
3. St.V.V. erklärt sich einverstanden mit den von dem Erzbischöflichen General-Vicariate gemäß Schreibens vom 3. dieses Monats gewünschten Zusätzen zu den Bedingungen der Vermiethung der weißen Schule.
4. St.V.V. bewilligt dem LehrerRohmann mit Rücksicht auf die außerordentlichen Umstände bei der Entziehung der freien Dienstwohnung bis auf Weiteres eine Miethsentschädigung von 400 (vierhundert) Mark jährlich, behält sich aber vor, demselben demnächst wieder eine Dienstwohnung anzuweisen.
5. St.V.V. lehnt den Antrag des Gabriel Paul auf Austausch von Terrain an der Büttgerstraße ab.
6. St.V.V. acceptirt das Anerbieten der Herren L. Sels und H. Frings die zur Anlage der verlängerten Canalstraße bis zum Sch?ßgraben nach dem Projecte des Steuer-Inspectors Zirkel zum 31. October cr. erforderlichen Flächen unentgeltlich unter der Bedingung an die Stadt zur Straßenanlage abzutreten, daß die Stadt diese Straße auf ihre Kosten in ordnungsmäßigen Zustand setzt, St.V.V. behält sich jedoch bei Bebauung dieser Straße die Erhebung der ortsstatutarischen Beiträge vor.
7. St.V.V. wählt zum Mitglied der Armen- und Hospital-Deputation an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Theodor Keuten den Herrn Oeconomen Peter Kallen
8. Stadtverordnetenversammlung wählt zu Mitgliedern der Klassensteuer- und
Einschätzungscommission pro 1888/89 die Herren: Wilhelm Richen, Jacob Keuten, Franz Leuchtenberg, Wilhelm Servaes, Joseph Heinrichs, Jacob Tosetti, Theodor Zimmermann, Joseph Feldhaus, Johann Eichhoff, Hubert Knoop, Jonas Hoffmann, Wilhelm Schmitz (Büchel)
1.) Die neugewählten Stadtverordneten Busch, Foller, Frings und Leuchtenberg wurden eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
2.) Zum Kreistags-Abgeordneten resp. Stellvertretern für die Zeit vom 1. Januarbis 31. März cr. wurden gewählt, die Herren Stadtverordneten Hermkes, Meuter und Tosetti. Ueber die Wahl wurde ein besonderes Protocoll geführt.
3.) Zu Kreistags-Abgeordneten auf Grund der KreisOrdnung vom 30. Mai 1887 wurden gewählt die Herren Bürgermeister Wenders, GutsbesitzerTheodor Melchers, KaufmannRobert Lonnes, Kaufmann Heinrich Rosellen, WirthFranz Hermkes, Kaufmann Wilhelm Linden, Kaufmann Franz Werhahn, Kaufmann Balthasar Josten, Kaufmann Hermann Thywissen, Weinhändler
Nicolaus Francken. Ueber die Wahl wurde ein besonderes Protocoll geführt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der verschiedenen Commissionen 1.) Hafen-Commission: Wilhelm Bloser, Floeren, Hofstadt, Peter Wilhelm Kallen, Rosellen, Franz Werhahn. 2.) Bau-Commission: Busch, Flemming, Floeren, Francken, Kaumanns, Reinartz Thywissen. 3.) Einquartierungs-Commission: Aymanns, Flemming, Hermkes, Hesemann, Hofstadt, Linden. 4.)Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten: Kallen Johann jr., Keuten Jakob, Leuchtenberg Franz, Melchers, Wenders Carl. 5.) Promenaden-Commission: Flemming, Hoffmann Hubert, Leuchtenberg Theodor, Thomas Louis 6.) Finanz- und Commission für allgemeine Verwaltungs- Angelegenheiten. Foller, Frings, Hofstadt, Meuter, Richen, Rosellen, Tosetti
7.) Markt-Commission: Foller, Francken, Hermkes, Kaumanns, Richen. 8.) Wasserwerks-Commission: Floeren, Linden, Schmitz, Thywihsen.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag des Herrn P. F. Feldhaus auf Verkauf einer Wiesenparzelle ab.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt die Bewilligung von zwei ferneren Gnadenmonaten an den Vater des verstorbenen Lehrers Zimmermann ab.
4 Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem LehrerStolze mit Rücksicht auf die außerordentlichen Umstände bei der Entziehung der freien Dienstwohnung bis auf Weiteres auf jederzeitigen Widerruf ein Miethsentschädigung von 390 Mark jährlich, behält sich {Einschub: aber} vor, demselben demnächst eine Dienstwohnung anzuweisen.
1.) Der Etat des Wasserwerks pro 1888/89 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Zweiunddreißig Tausend Mark festgestellt.
2.) Der Etat der Armenkasse pro 1888/89 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 105850 Mark und 46 38/100 Liter Roggen festgestellt. Der Etat der Hospitalkasse
pro 1888/89 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 57400 Mark 979 2/100 Liter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer festgestellt.
3.) Der Wegebau-Etat pro 1888/89 wird festgestellt zum Betrage von 15300 Mark.
4.) Der Etat der Handwerker-Fortbildungs-Schul-Casse pro 1888/89 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 1600 Mark festgestellt.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung erhebt keine Bedenken gegen die Ausführung des von der Königlichen {Einschub: Regierung} durch Verfügung vom 23. Februar cr. (III. IV. 73) übersandten Projectes, betreffend den Neubau einer Nordkanalbrücke in der Büttgerstraße.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt zur Zeit den Erlaß statutarischer Bestimmungen für die Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges auf die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter ab.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Anschaffung eines transportablen Desinfections-Apparates.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung spricht sich gegen die beabsichtigte Aenderung zweier Eisenbahnbarrieren aus.
9.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Ausleihe von Capitalien der Armen- und Hospital-Verwaltung und zwar a.) 1650 Mark à 4 1/2 % an den GärtnerJohann Hüsgen hier, b.) 20000 Mark à 4 1/2 % an den Bau-Unternehmer Lorenz Cronenberg hier, c.) 2400 Mark à 4 1/2 % an den AckererHubert Wienen zu Büderich; genehmigt ferner auf jederzeitigen Widerruf, daß die Ausleihung von Capitalien der Armen- und Hospital-Verwaltung durch diese Verwaltung ohne besondere Genehmigung Seitens der Stadt-Verordneten-Versammlung stattfindet.
10.) Stadt-Verordneten-Versammlung ist mit der Ablösung der von Jacob Tosetti hier der hiesigen Hospital-
Verwaltung verschuldeten jährlichen Erbpacht von 7 Scheffeln 1/2 Metzen Roggen zum Betrage von Achthundert sieben und achtzig Mark 40 Pf einverstanden.
11.) St.V.V. erklärt sich damit einverstanden, daß bei der von der Provinzialverwaltung beabsichtigten Ueberbrückung des Grabens an der Ecke der Rheinthor-und Königsstraße die Stadt die dadurch entstehenden Nebenkosten trägt, vorausgesetzt, daß die Firma Wilhelm Werhahn die Hälfte dieser Kosten ersetzt.
12.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich mit der Verpachtung des Nordkanal-Terrains nach den Vorschlägen der landwirthschaftlichen Commission einverstanden, lehnt dagegen den Antrag verschiedener Gärtner aus Hamm um freihändige Verpachtung einiger Gartenparzellen im Hammfelde ab.
13) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Handlungsreisenden Albert Krapohl hier die Reduction des Zinsfußes von 5 % auf 4 1/2 % für ein der ArmenVerwaltung verschuldetes Capital von 6600 Mark.
14.) Stadt-Verordneten-Versammlung tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation vom 9. Maerz cr. genehmigend bei, wonach letztere in die gänzliche und unbedingte Löschung der zum Vortheile der Hospital-Verwaltung zu Neuhs auf dem Königlichen Hypotheken-Amte zu Crefeld am 8. October 1885 Band 190 N°. 49 erneuerungsweise genommenen HypothekenInscription gegen a) die Ehe- und AckersleuteAdam Henzen und Carolina geborene Binger zu Kaarstauf der Heide, b) die Ehe- und Ackersleute Wilhelm Peltzer und Elisabeth geborene Binger auf Krausserhof zu Kaarst, c) Therese Binger, Haushälterin zu Osterath, d) deren Vorbesitzer Heinrich Jakob Binger, zeitlebens Ackerer zu Kaarst, auf Krausserhof zu Kaarst und Jacob Binger, bei Lebzeiten Ackerer ebendaselbst, zur Sicherheit eines jährlichs am 11. November unter Abzug
eines Fünftels lieferbaren Erbzinses von 1 Huhn und 1 Malter 8 Viertel Roggen alten Neußer- oder 4 Scheffeln 3 1/2 Metzen Berliner Maaßes einwilligt.
15.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag der hiesigen Hauptlehrer und Hauptlehrerinnen auf Gewährung eines Zuschusses für die Heizung der Schulräume ab.
1.) Der Etat der Stadtkasse pro 1888/89 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf fünfhundert siebenzig Tausend Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von der Gewerbesteuer 25 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommenssteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 der " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 280 % " der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt dem Schiffscapitain Segermann die fernere Benutzung seiner Landungsbrücke bis zum 1. April 1889 unter den bisherigen Bedingungen.
3.) Für die Beaufsichtigung der Viehmärkte und die Erhebung der Marktstandgelder wird dem Polizeisergeanten Schwieters eine Remuneration von 150 Mark und dem PolizeisecretairBüsch-
gens eine solche von 100 Mark.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Reducirung des Zinsfußes der in der hiesigen Sparkasse mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten vom 7. November 1882 N°1304 bezw. der Königlichen Regierung vom 11. November 1882 I. II. B 5562 aufgenommenen Anleihe von 180000 Mark von 4 1/2 % auf 4 Prozent.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Erftstraße, die Breitestraßevon der Canalstraßebis zur Grenze des Gymnasialgrundstücks und die Klostergasse, sowie einzelne Straßenübergänge nach dem Vorschlage des Baucommission pflastern zu lassen.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die östliche Seite des Spielplatzes vor der Rheinthorschule nach dem vorgelegten Plane einfriedigen zu lassen.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich mit dem Vorschlage der Königlichen Unterrichts- und Justizverwaltung bezüglich des Umtausches eines Theiles des städtischen Grundstücks an der Breitestraße gegen das alte Gymnasium mit der Maßgabe einverstanden, daß die gewünschte Beschränkung der Baufreiheit bezüglich des der Stadt verbleibenden Bauplatzes an der Breitestraße abgelehnt wird. Der Vorsitzende wird zum Abschluß eines desfallsigen Vertrages ermächtigt und zugleich beauftragt, von der Unterrichtsverwaltung die Ueberweisung des von derselben reservirten Terrains neben dem alten Gymnasium gegen Zahlung eines näher zu vereinbarenden Kaufpreises zu erbitten.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission die Herren Stadtverordneten Thywihsen und Tosetti, sowie die Herren Wilhelm Werhahn und Franz Leuchtenberg.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den § 10 des revidirten Statuts der städtischen Sparkasse vom 25. October 1886 in der Weise abzuändern, daß es sub b für die Folge heißt: Drei Prozent den übrigen Einlegern; durch Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung kann dieser Zinssatz bis auf vier Prozent erhöht und bis auf zwei und einhalb Prozent ermäßigt werden.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 800000 Mark, zu deren Aufnahme die Stadt Neuß durch das Privilegium vom 29. Juni 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, Stück 30) ermächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Prozent herabgesetzt werde, vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern derselben unter Innehaltung einer sechsmonatlichen Frist für den Fall gekündigt werden, daß die Anleihescheine
dem Bürgermeister-Amte der Stadt Neuss nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf drei und einhalb Prozent eingereicht werden, beauftragt den Vorsitzenden die erforderliche Genehmigung hierzu nachzusuchen.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Verding der Kreis- und Basaltschrott-Lieferung für das Jahr 1888/89 an die Unternehmer Deihs und Rudolf Lemmer & Cie auf Grund des Verdings-Protokolles vom heutigen Tage.
9.) Der Verding der Bedürfnisse der Armen- und Hospital-Verwaltung pro 1888/89 wird nach den Vorschlägen der Armen- und Hospital-Deputation genehmigt.
10.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Gültigkeitsdauer der Unfall-Entschädigungs-Ordnung für die freiwillige Feuerwehrvom 17. November 1884bis zum 1. Januar 1894 zu verlängern.
11.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Polizeisergeanten Pastors die Kurkosten für erlittenen Unfall zu dem beantragten Betrage von 34,70 Mark
12.) Stadt-Verordneten-Versammlung beauftragt den Vorsitzenden, gegen den MühlenpächterReinartz auf sofortige Räumung und Zahlung der rückständigen Miethe zu klagen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, dem Neußer
Reiter-Vereine die städtische Wiese für den am 5. und 6. August cr. zu veranstaltenden Wettrennen zu überlassen und demselben die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus sowie des Hammfeldweges zu gestatten.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Vorstande des Kreiswaisenhauses für das laufende Etatsjahr zu den Kosten der höheren Mädchenschule einen Zuschuß von 3000 Mark.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die am 11. April cr. stattgefundene Verpachtung von Acker- und Gartenparzellen g.g. mit Ausnahme der Parzelle im Hammfelde Atlas Blatt I N° 14, ermächtigt den Vorsitzenden, diese Parzelle unter der Hand bestmöglichst zu verpachten.
4.) Es wurden niedergeschlagen: 1.) an rückständigen Communalsteuern aus dem Vorjahre 94-74 2.) an rückständigen Communalsteuern pro 1887/88 211-37 3.) an rückständiger Hundesteuer por 1887/88 58-50
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Niederthormühle zum Verkauf, zunächst unter der Hand, auszubieten.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt das Gehalt des Hospital-Geistlichen einschließlich Wohnungs-Entschädigung auf 1200 Mark fest.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den § 10 des Sparkassenstatuts dahin abzuändern, daß es unter b für die Folge heißt: " drei Prozent den übrigen Einlegern; durch Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung kann dieser Satz bis auf vier Prozent erhöht und bei Einlagen über 2000 Mark bis auf 2 1/2 Prozent ermäßigt werden.
8.) Die Wahl zweier unbesoldeten Beigeordneten efolgte gemäß § 31 der Städte-Ordnung durch Stimmzettel. In der ersten Wahlhandlung erhielten KaufmannFranz Werhahn 10 Stimmen; Stadtverordneter Wilhelm Linden 8 Stimmen; in der zweiten Wahlhandlung erhielten RentnerHeinrich Kistemann 10 Stimmen, Stadtverordneter Wilhelm Linden 8 Stimmen. Zu Beigeordneten sind sonach mit absoluter Majorität gewählt: Kaufmann Franz Werhahn und Rentner Heinrich Kistemann.
9.) Es wird beschlossen, die Reihenfolge, in welcher die Beigeordneten den Bürgermeister zu vertreten haben, durch Stimmzettel festzustellen. Es wurden abgegeben 10 Stimmzettel mit der Bezeichnung: I. Thywihsen II. Melchers III. Kistemann IV. Werhahn
7 unbeschriebene, 1 ungültiger Stimmzettel. Demgemäß ist beschlossen, daß der Beigeordnete Thywihsen an erster, der Beigeordnete Melchers an zweiter, der Beigeordnete Kistemann an dritter und der Beigeordnete Werhahn an vierter Stelle den Bürgermeister zu vertreten haben.
8.) Wahl eines Mitgliedes der Armen- und HospitalDeputation.
Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zum Mitgliede der Armen- und Hospital-Deputation den Herrn Quirin Norbisrath.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Niederthormühle dem Herrn Aegidius Schillings auf neun Jahre zur Jahrespacht von 1920 Mark halbjährlich praenumerando zahlbar zu vermiethen und beauftragt den Vorsitzenden mit Abfassung und Thätigung des Mieth-Vertrages.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem PolizeiSergeanten Schwieters als Ersatz für Kur- und Pflegekosten eine Unterstützung von 200 Mark.
§. 1. Die Hauptlehrer an den sechs- und mehrklassigen katholischen Elementarschulen sowie der Hauptlehreran der evangelischen Schule beziehen an Gehalt während der drei ersten Dienstjahre ........ 1800 Mark vom 4. bis einschließlich 6. " ........ 1900 " " 7. " " 9. " ........ 2000 " " 10. Dienstjahre an ... 2100 "
§. 2. Die Classenlehrer an den Elementarschulen beziehen an Gehalt 1.) während der provisorischen Anstellung . 1100 Mark 2.) nach der definitiven Anstellung während der drei ersten Dienstjahre . . 1200 " vom 4. bis einschließlich 6. " . . 1300 " " 7. " " 9. " . . 1400 " " 10. " " 12. " . . 1500 " " 13. " " 15. " . . 1600 " " 16, " " 18. " . . 1700 " " 19. Dienstjahre an . . 1800 "
§. 3. Die Hauptlehrerinnen an den sechs und mehrklassigen katholischen Elementarschulen beziehen an Gehalt während der drei ersten Dienstjahre ..... 1200 Mark vom 4. bis einschließlich 6. " ..... 1250 " " 7. " " 9. " ..... 1300 " " 10. " " 12. " ...... 1350 " " 13. " " 15. " ....... 1400 " " 16. " " 18. " ....... 1450 " " 19. Dienstjahren ............................ 1500 "
§.4. Die Classenlehrerinnen an den Elementarschulen beziehen an Gehalt 1.) während der provisorischen Anstellung 900 Mark 2.) nach der definitiven Anstellung während der drei ersten Dienstjahre .... 1000 " vom 4. bis einschließlich 6. " .... 1050 " " 7. " " 9. " .... 1100 " " 10. " " 12. " .... 1150 " " 13. Dienstjahre an .......................... 1200 "
§.5. Außer den vorstehenden Gehältern werden den Lehrern und Lehrerinnen Dienstwohnungen gewährt, oder, wenn dies nicht geschehen kann, statt derselben Miethsentschädigungen, und zwar: verheiratheten Hauptlehrern ................. 360 Mark unverheiratheten " ................. 210 " verheiratheten Classenlehrern ............. 270 " unverheiratheten " ............. 150 " Hauptlehrerinnen ............. 180 " Classenlehrerinnen ............. 150 "
§.6. Bezieht ein Lehrer oder eine Lehrerin in die angewiesene Dienstwohnung nicht, so ist dies als ein Verzicht anzusehen und wird in diesem Falle eine Miethsentschädigung nicht gewährt. Es steht der Stadt jederzeit frei, eine Dienstwohnung für anderweitige Schulzwecke, in dringenden Fällen auch für sonstige Zwecke nach dreimonatlicher Kündigung zurückzuziehen und wird alsdann eine andere Dienstwohnung angewiesen oder die entsprechende Miethsentschädigung gezahlt. Auch Lehrern und Lehrerinnen, welche zeitweise Miethsentschädigung erhalten haben, kann eine Dienstwohnung jederzeit angewiesen werden. Bei Verheirathung eines Lehrers wird die höhere Miethsentschädigung von dem auf die Verheirathung folgenden Quartalsanfang ab gezahlt.
§.7. Vorstehende Gehaltssteigerungen nehmen ihren Anfang mit dem 1. October 1888 und werden vom 1. April 1889 an nur nach Etatsjahren berechnet, mit der Maßgabe, daß die Zeit von 6 Monaten und
darüber als ein ganzes Jahr, von weniger als 6 Monaten aber nicht in Anrechnung gebracht wird. Die Dienstzeiten in einer fremden Gemeinde kommt nicht in Anrechnung. Das Gehalt der jetzigen Inhaberin der evangelischen Lehrerinstelle wird nicht geändert.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Seitens des Aichmeisters Nix erfolgten Kündigung zum 1. October cr. und spricht demselben für seine langjährige treue und eifrige Wirksamkeit ihren Dank und ihre Anerkennung aus.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die Aichmeisterstelle dem MaschinenbauerHermann Linden unter Zugrundelegung der seitherigen Vertragsbestimmungen übertragen wird.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, dem Neußer-Krieger-Verein die Kosten der Trauerfeier für weiland Seine Majestät Friedrich III. im Betrage von 377 Mark 05 Pfg. aus der Stadtkasse zu ersetzen.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation dahier vom 6. Juli 1888 genehmigend bei, wonach letztere einwilligt in die unbedingte Löschung der zur Sicherheit der von den Eheleuten AckererWilhelm, auch Johann Wilhelm Henzen und Margaretha, auch Anna Margaretha geborene Weyers, auch Weiers, auf dem Johnen-Erbe zu Kaarst an der Heide, dem Hospitale beziehungsweise der Hospital-Verwaltung zu Neuss als Solidarschuldner verschuldeten Kapitalien und zwar von
a. 2400 Mark gemäß Obligation vor Notar Graeff zu Neuhs vom 3. September 1859, b. 6000 Mark gemäß Obligation vor Notar Johann Heinrich Sels daselbst vom 18. September 1870 und c. 3600 Mark gemäß Obligation vor besagtem Notar Graeff vom 10. Januar 1853 auf dem Königlichen Hypotheken-Amte zu Crefeld erneuerungsweise genommenen Hypothekar-Inscriptionen und zwar wegen des Kapitals von 2400 Mark am 4ten September 1879 Band 109 N°269, wegen des Kapitals von 6000 Mark am 5ten August 1880 Band 120 N°329 und wegen des Kapitals von 3600 Mark am 18ten December 1882 Band 151 N°34.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die den Lehrern Cohsmann und Stolze bisher bewilligten außerordentlichen Mieths-Entschädigungen von 400 beziehungsweise 390 Mark nur bis 30. September 1889 zu zahlen. Von diesem Tage ab erhalten dieselben die in dem heute festgestellten Regulativ bezeichneten Mieths-Entschädigung.
8.) St.V.V. genehmigt die Verpachtung der Quaibühne und des dahinterliegenden Lagerplatzes an die Gebrüder Koenemann hierselbst auf die Dauer von 5 Jahren unter den von der HafenCommission vorgeschlagenen Bedingungen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Neußer-
Bürger-Schützen-Verein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathaussaales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise mit der Maßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind, beschließt auf dem Schützenplatze einen Rohrenbrunnen anzulegen und die Benutzung desselben zur Aufstellung einer Pumpe dem Verein zu gestatten.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnung der Sparkasse de 1887/88 fest in Einnahme auf 2.355.206 Mark 82 Pf. " Ausgabe auf 2.268.138 " 47 Pf. __________________ demnach Bestand 87 068 " 35 Pf. und ertheilt dem Rendanten Decharge.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, aus der Hälfte des Ueberschusses der Sparkasse pro 1887/88 ad 63973 Mark 41 Pf. rund 31500 Mark zu Gemeindezwecken zu verwenden.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt in Ausführung des Allerhöchst genehmigten Beschlusses vom 10. April dieses Jahres, die noch nicht getilgten städtischen Anleihescheine, welche bis zum 1. Februar 1889 nicht zur Abstempelung auf 3 1/2 Prozent eingereicht sein werden, den Inhabern zum 1. März 1889 mit der Maßgabe zu kündigen, daß von diesem Tage an der entsprechende Capitalbetrag gegen Rückgabe der Anleihescheine nebst Zinsschein-Anweisungen und Zinsscheinen bei der Stadtkasse erstattet wird und eine fernere Verzinsung der nicht zur Abstempelung eingereichten Stücke vom 1. Maerz 1889 an nicht stattfindet.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt an dem Geburtshause des Professors Dr. Schwann eine Gedenktafel nach der vorgelegten Zeichnung der Bensheimer Syenitwerke anbringen zu lassen.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Antrag des Herrn Wilhelm Rohslenbroich auf Feststellung der Baufluchtlinie für das an der Hammthorstraße neu zu errichtende Wohnhaus nach der eingereichten Zeichnung mit der Bedingung, daß Antragsteller 1.) für das hierzu beanspruchte städtische Terrain eine Vergütung von 20 (zwanzig) Mark pro qm. an die Stadtkasse ent-
richtet, 2.) die Kosten der Verlegung des Freibrunnens trägt, 3.) für sich und seine Rechtsnachfolger verpflichtet ist, falls hierüber ein notarieller Act gethätigt werden muß, die Kosten daselbst zu zahlen.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt das Gehalt des Sparkassen-Rendanten Richenvom 1. April dieses Jahres ab auf 2400 Mark zu erhöhen.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die dem ehemaligen Polizei-Sergeanten Briese bewilligte jährliche Unterstützung vom 1. August cr. ab auf 532 Mark zu erhöhen.
9.) Unter Beibehaltung der bestehenden Schiedmannsbezirke werden für die vom 1. October cr. ab laufende dreijährige Periode gewählt: a.) für den I. Bezirk KaufmannTheodor Leuchtenberg als Schiedsmann, Kaufmann August Kerhsenboom als Stellvertreter; b.) für den II. Bezirk Kaufmann Bartholomäus Le Hanne als Schiedsmann, Kaufmann Wilhelm Linden als Stellvertreter; c.) für den III. Bezirk Kaufmann Heinrich Jaegers als Schiedsmann, Kaufmann Louis Sels als Stellvertreter; d.) für den IV. Bezirk Kaufmann Wilhelm Werhahn als Schiedsmann, RentnerBalthasar Josten als Stellvertreter.
10.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, der Firma "Wittwe Joseph Leuchtenberg Erben" die Wiesenparzellen Lit. C N°11 und 12 à 2 Morgen - 4 Morgen vom 11. November dieses Jahres ab zum Preise von 66 Mark pro Morgen unter den seitherigen Bedingungen auf drei Jahre zu verpachten.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt ein neues Regulativ betr. Erhebung der Armenabgaben von öffentlichen Lustbarkeiten fest.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Entwässerung verschiedener Straßen durch Anlage von Canälen nach dem vorgelegten Plane und Kostenanschlage des Baugewerksmeisters Kreuzer.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, in dem Abfuhrwesen zur Zeit eine Aenderung nicht eintreten zu lassen.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung überträgt die Pflasterung verschiedener Straßen und Straßentheile dem Unternehmer Lorenz Cronenberg nach dessen Kostenanschlag.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Ankauf des der Ehefrau Joseph Broix gehörigen an der Friedrichstraße neben der Erft und Wittwe B. Fischer belegenen Grundstücks nebst aufstehenden Gebäulichkeiten zum Preise von 12000 Mark.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Vorsitzenden zur Vollziehung des von dem Königlichen Eisenbahn-BetriebsAmte Crefeld verlangten Reverses über Legung von Wasserleitungsröhren in der Bahnhofstraße.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister Wenders zur Stellung eines neuen Titels für die von der Stadt Neuhs an die Pfarrkirche St. Peter zu Cöln verschuldeten unablöslichen Jahresrenten von 22 Mark 50 Pf. bezw. 58 Mark 15 Pf.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt der Wittwe des verstorbenenVerwaltungssekretairs und Standesbeamten Joseph Kronen das Gehalt ihres verstorbenen Ehemannes für fernere 3 Monate.
1.) Die Herren Beigeordneten Heinrich Kistemann und Franz Werhahn, deren Wahl durch Allerhöchste CabinetsOrdre vom 18. Juli cr. bestätigt worden, wurden nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in Eid und Pflicht genommen und demnach in ihr Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen wurde. Von der Verfügung des Königlichen Herrn RegierungsPräsidenten vom 17. August über die Reihenfolge der Vetretung nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung Kenntnis.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung hat gegen die Anstellung des Polizei-Commissars Lorenz auf Lebenszeit nichts zu erinnern und genehmigt, daß im Falle der Pensionirung, vorausgesetzt, daß er länger als 10 Jahre im Dienste der Stadt Neuhs thätig {gewesen} sein wird, die Dienstzeit desselben vom 1. April 1800 achtzig ab berechnet werden soll; beschließt, das Gehalt desselben vom 1. October des Jahres ab auf 2400 Mark pro Jahr zu erhöhen.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt einstimmig in Anbetracht, daß es im Interesse der städtischen Verwaltung liegt, den im siebenten Jahre in derselben thätigen Verwaltungs-SecretairJosef Kemper, welcher sich durch Tüchtigkeit, Sachkenntniß und Fleiß hervorgethan, möglichst in der hiesigen Communal-Verwaltung zu erhalten, denselben mit einer fixen Besoldung von 2400 Mark als Stadtsekretair auf Lebenszeit anzustellen, und ermächtigt den Vorsitzenden, zu beantragen, daß dem g. Kemper Allerhöchsten Ortes die Berechtigung
zur Anstellung in der Communal-Verwaltung verliehen werden möge.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß an Stelle des verstorbenen Standesbeamten Kronen der bisherige zweite Stellvertreter desselben, VerwaltungssecretairJosef Kemper, zum Standesbeamten und an dessen Stelle der Verwaltungssekretair Josef Josten zum zweiten Stellvertreter desselben ernannt wird; setzt die Entschädigung des Standesbeamten auf 300 Mark pro Jahr fest.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation vom 3. August 1888 genehmigend bei, wonach letztere {einwilligt} in die unbedingte Löschung der zur Sicherheit eines Kapitales von fünfhundert Thalern oder eintausend fünfhundert Mark nebst Accessorien auf dem Hypotheken-Amte zu Crefeld am 8. October 1885 Band 190 N°40 erneuerungsweise genommenen HypothekenInscription, nachdem das von 1.) den Eheleuten Schiffsmakler und SchankwirthJacob Doetsch und Margaretha geborene Merbecks zu Neuhs als ursprünglichen Schuldnern, 2.) dem gewerbslosen Peter Josef Gottfried Loersch daselbst als Drittbesitzer und 3.) den zu Neuss wohnenden Geschwistern Näherinnen Catharina, - Gertrud und Josephine Hahn als darmaligen Besitzern des betreffenden Unterpfandes der HospitalVerwaltung zu Neuhs gemäß Obligation vor NotarGraeff zu Neuss vom 5. November 1855, Kaufact des Notars Ahrweiler daselbst vom 28. April 1868 und Kaufact des Notars Brandenbergs ebendaselbst vom 15. Februar 1873 verschuldete Kapital von fünfhundert Thalern oder eintausend fünfhundert Mark nebst Zinsen zurückgezahlt worden ist.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung tritt hierduch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation dahier vom 3. August 1888 genehmigend bei, wonach letztere einwilligt in die unbedingte Löschung der zur Sicherung eines Kapitals
von dreihundert Thalern oder neunhundert Mark nebst Accessorien auf dem Hypotheken-Amte zu Crefeld am 24. Maerz 1883 Band 154 N°228 erneuerungsweise genommenen Hypothekar-Inscription, nachdem das von den Solidarschuldnern 1.) Eheleuten Martin Wilms, Wirth, und Josepha geborene Reinartz, zu Obercassel, Bürgermeisterei Heerdt als ursprünglichen Schuldnern und 2.) den Ehe- und Ackersleuten, auch Spezereihändlern Wilhelm Ecken und Maria Christina geborene Rennefeld zu besagtem Obercassel als Drittbesitzern der Wohlthätigkeits-Anstalt bzw. Armen- und Hospital-Deputation dahier gemäß Obligation vor NotarSteingiehser zu Neuss vom 9. April 1843 mit neuem Titel vor Notar Graeff daselbst vom 7. December 1860 verschuldete Kapital von dreihundert Thalern oder neunhundert Mark nebst Zinsen zurückbezahlt worden ist.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Anlage zweier Fenster in der Grenzmauer des Grundstücks von Hubert Neidhöfer und der Stadt an der Capitelstraße gemäß Antrag vom 28. vorigen Monats, unter der Bedingung, daß Neidhöfer verpflichtet ist, diese Anlage auf Verlangen der Stadt jederzeit sofort zu beseitigen und als Recognitionsgebühr hierfür jährlich am 1. Juni den Betrag von 25 Pfg. zahlt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung spricht sich in der Erwägung, daß die Montags-Viehmärkte {gegenwärtig} zu keinen Unzuträglichkeiten Veranlassung geben und daß eine Verlegung derselben auf einen andern Wochentag einen sehr nachtheiligen Einfluß auf die Frequenz der Märkte ausüben würde, für die Beibehaltung dieser Märkte auf Montag in seitheriger Weise aus.
2.) überträgt die Ausführung der Canal-Anlagen am Zollthore und am Hammthore der Firma Hüser & Cie zu Obercassel nach den in deren Angebot gemachten Einzelpreisen; beschließt den Anschluß von Privatzuleitungen an die neuen Canäle gegen eine jährliche Vergütung, welche bis auf Weiteres auf 50 Pfg. pro laufenden Meter Baufront festgestellt wird, unter Vorbehalt der anderweitigen Bedingungen zu gestalten;
3.) genehmigt die Anlage neuer Laternen auf der Königstraße, Capitelstraße und Clarissenstraße nach den desfalltigen Commissions-Vorschlägen,
4.) genehmigt den Antrag der TrinkhallenbesitzerMerges und Broich auf Belastung der Trinkhallen unter den seitherigen Bedingungen auf weitere 3 Jahre.
5.) beschließt die Errichtung eines Steigerhauses für die freiwillige Feuerwehr unter Vorbehalt des dafür anzuweisenden Platzes.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Entwässerung der Bergheimerstraße provisorisch durch Anlage von 3 Querröhren in den südlichen Straßengraben zu bewirken.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Gesuch des Herrn Wilhelm Rohslenbroich auf Terrain-Ankauf bezw. Austausch nach der Zeichnung des Steuer-Inspectors Zirkel vom 15. dieses Monats unter der Bedingung, daß Rohslenbroich 1) für die größere Fläche, welche er von der Stadt erhält (6,96 qm) an dieselbe den Betrag von 139 Mark 20 Pf. zahlt, 2) die Schadloshaltung dritter Personen, welche etwaige Servitutansprüche bezüglich der Fläche a erheben sollten, übernimmt und der Stadt allen durch derartige Ansprüche entstehenden Schaden und Nachtheil ersetzt, 3) alle Kosten des Vertrages zahlt.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Beschaffung neuer Hausnummern nach den vorgelegten Mustern und deren Anbringung auf städtische Kosten; genehmigt die Offerte des Gelbgießers P. Hüllenkremer, diese Nummer zu 30 Pfg. pro Stück zu liefern und zu 15 Pfg. pro Stück anzubringen.
4.) beschließt von der Pflasterung der Breitestraße vor dem Gymnasium zur Zeit Abstand zu nehmen und statt dessen einen entsprechenden Theil dieser Straße von der Friedrichsstraße an pflastern zu lassen.
5.) bewilligt der landwirthschaftlichen Commission für Düngung der Wiesen einen einmaligen besonderen Credit von 3000 Mark.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beauftragt den Vorsitzenden, die Anwendbarkeit des zur Zeit gültigen Tarifs für die Benutzung des Erftkanalsvom 1. Februar 1864 auf weitere 5 Jahre, also für die Zeit vom 1. Februar 1889bis 1. Februar 1894, mit der Maßgabe zu beantragen, daß die letzte Position unter I folgende Fassung erhält: "Dünger mit Ausnahme aller künstlichen Düngmittel."
7.) lehnt das Gesuch des Lehrers Fegers um Bewilligung von Miethsentschädigung ab.
8.) beschließt, vom 1. April 1889 ab einen Zuschuß zur Haltung eines Zuchttieres nicht mehr zu bewilligen.
9.) beschließt die Errichtung einer etatsmäßigen Stadtsecretairstelle und stellt das Gehalt des Stadtsecretairs auf 2400 Mark fest.
10.) genehmigt den durch den Herrn Beigeordneten Thywihsen für die Armen- und Hospital-Verwaltung geschehenen Ankauf folgender Grundstücke: 1.) von Erben Elfes hier bei der am 22. October cr. stattgefundenen Licitation: Flur H N°18, Ackerland, zwischen dem Loevelinger- und Eppinghoverwege, groß 86 Are 48 Meter, zum Kaufpreise von 140 Mark und 10 % Aufgeld. 2.) von KaufmannP.W. Kallen dahier aus freier Hand: Flur H N°288/14 zwischen der Aachener-Straße und dem Holzheimerwege, groß 30 Are 18 Meter, und Flur G N°787/167 daselbst, groß 1 Ar 87 Meter, beide Parzellen ein Ganzes bildend, zum Kaufpreise von 550 Mark und 10 % Aufgeld.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von einer Erklärung der Stadtverordneten Flemming, Foller, Francken, Hofstadt, Leuchtenberg, Linden und Rosellenvom 26. vorigen Monats betreffend die Annahme des Mandates als Abgeordnete Seitens des Bürgermeisters.
2.) findet gegen die Straßenfluchtlinie der Kuhstraße, wie dieselbe in der von Herrn J.W. Schauenberg eingereichten Karte des Landmessers Dormann eingezeichnet ist, Nichts zu erinnern, lehnt aber die theilweise Festsetzung der Straßenfluchtlinie des Plankpfades in der hier vorgeschlagenen Weise ab.
3.) genehmigt einen Nachtrag zum Statut der städtischen Sparkasse betreffend die Einführung gesperrter Sparkassenbücher nach dem Vorschlage der Verwaltung.
4.) beschließt die Anstellung eines Controlleurs bei der Sparkasse, stellt die Anstellungs-Bedingungen fest und wählt zum Sparkassen-Controlleurs den Volontair Heinrich Neef hierselbst.
5.) beschließt eine neue Laterne in der Promenadenstraße und zwar in der Nähe des alten Thurmes anzubringen, die Laterne bei Waltram nach dem gegenüberliegenden städtischen Brückengeländer und die Laterne bei Kaumanns in der Michaelstraße nah der gegenüberliegenden städtischen Mauer zu verlegen, die Laternen bei Michels & Cieauf der Kölnerstraße und bei Heinrich Riep auf der Quirinstraße während der ganzen Nacht brennen zu lassen.
6.) beschließt dem Platz vor dem Hessenthor die Bezeichnung: "Wiesenplatz" zu geben.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Entwurf einer Eingabe an den Provinzial-Landtag betreffend das Oberthor.
8.) genehmigt die Anlage der Wasserleitung im Haupt-Steuer-Amts-Gebäude.
9.) lehnt den Beitritt zu der in Aussicht genommenen Wittwen- und Waisencasse für Rheinische Communalbeamte ab.
10.) wählt den Herrn OberpfarrerJunker zum Dirigenten der Handwerker-Forbildungsschule.
11.) wählt zu Mitgliedern der KlassensteuerEinschätzungs-Commission pro 1889/90 die Herren: Johann Eichhoff, Josef Feldhaus, Josef Heinrichs, Friedrich Hehs, Jonas Hoffmann, Jakob Keuten, Hubert Knoop, Carl Wilhelm Korten, Franz Leuchtenberg, Wilhelm Richen, Wilhelm Schmitz, Theodor Zimmermann
12.) wählt zu Mitgliedern der Armen- und Hospital-Deputation die Herren Versicherungsbeamter Chr. Harst und BäckermeisterHermann Müller sowie zu Waisenräthen die Vorgenannten und den Gutsbesitzer Herrn Carl Wenders.
13.) geht über eine Eingabe des Maurermeisters Hünninger zur Tagesordnung über.
1a Stadt-Verordneten-Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung pro 1887/88 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung. Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf: 624.518 Mark 80 Pfg in Ausgabe auf : 583.282 " 72 " ___________________ Der Bestand beträgt: 41.236 Mark 08 Pfg. Die Einnahme-Reste betragen: 2280 Mark 20 Pfg. Die Ausgabe-Reste betragen : 410 Mark Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
1b Die Rechnung der Wasserwerkskasse de 1887/88 wurde festgestellt in Einnahme auf: 36975 Mark 64 Pfg in Ausgabe auf : 36961 " 96 " ________________ Der Bestand beträgt: 13 Mark 68 Pfg. Die Einnahme-Reste betragen: 12 Mark 05 Pfg. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, auf der an den Schlachthausgarten und das Schlachthaus angrenzenden städtischen Wiesenparzellen das Anschütten von Schutt bis auf Weiteres zu gestatten.
3.) genehmigt die am 16. November cr. stattgefundene Verpachtung der Fischereien.
4.) bewilligt dem Comité für die Gymnasialfeieram 7. Januar nächsten Jahres einen Zuschuß von 300 Mark zur Hebung des Festes.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich für den Fall der Erbreiterung der Straße am Oberthor durch die ProvinzialVerwaltung bereit, einen Theil der dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen, beauftragt den Vorsitzenden, dem Herrn Landes-Director hiervon Kenntniß zu geben und für den Fall, daß der Provinzial-Ausschuß geneigt ist, über diese Angelegenheit mit der Stadt in weitere Verhandlungen zu treten, die Eingabe an den Provinzial-Landtagvom 16. vorigen Monats zurückzuziehen.
6a.) tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation hierselbst vom 26. October cr. genehmigend bei, wonach letztere einwilligt in die gänzliche und unbedingte Löschung der zum Vortheile der Armen zu Neuhs beziehungsweise der städtischen Armen- und Hospital-Deputation daselbst als Cessionar der unter der Firma Gustav Taschen und Peter Prinz bestehenden Handelsgesellschaft hierselbst auf dem Königlichen Hypotheken-Amte zu Crefeld unter'm 28. Mai 1883 Band 156 N°215 genommenen Hypothekar-Einschreibung gegen Eheleute Heinrich Piel, Taglöhner, und Huberta geborene Dittmeyer, ohne besonderen Stand, zu Neuss wohnend, zur Sicherheit eines auf Grund Kaufactes vor Notar Sels zu Neuhs vom 10. Mai 1873 und Cessionsactes desselben Notars vom 13. October 1873 den Armen beziehungsweise der Armen- und Hospital-Deputation verschuldeten Rest-Kaufpreis-Kapitales von sechshundert Mark, nachdem dasselbe nebst Accession zurückbezahlt worden ist.
6b ) tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation hierselbst vom 26. October cr. genehmigend bei, wonach letztere einwilligt in die gänzliche und unbedingte Löschung der zum Vortheile der Armen- und Hospital-Deputation zu Neuhs auf dem Königlichen Hypotheken-Amte zu Crefeld am 23. April 1884 Band 169 N°301 genommenen Hypothekar-Einschreibung gegen Eheleute Lorenz CranenbergArchitect und Eva geborenen Gervers, ohne Geschäft hierselbst wohnhaft, zur Sicherheit eines der Armen- und Hospital-Deputation beziehungsweise dem Armenfonds dahier gemäß Obligation
vor NotarKnein zu Neuss vom 24. April 1874 verschuldeten Kapitales von siebentausendfünfhundert Mark, nachdem letzteres nebst Zinsen zurückbezahlt worden ist.
6c) Stadt-Verordneten-Versammlung tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation dahier vom 26. October cr. genehmigend bei, wonach letztere einwilligt in die {gänzliche und} unbedingte Löschung der zur Sicherung eines Kapitales von Eintausend fünfhundert Mark nebst Accessorien auf dem Hypotheken-Amte zu Crefeld unter'm 13. Juni 1887 Band 214 N°222 bestehenden Hypothekar-Einschreibung, nachdem das von den Solidarschuldnern Eheleuten Peter Fuchs, Kleisterer und Catharina Mehlein ohne Stand, zu Hülchrath wohnend, der Wohlthätigkeits-Anstalt beziehungsweise der Armen- und Hospital-Deputation dahier gemäß Obligation vor NotarBrandenbergs zu Neuss vom 7. Juni 1887 verschuldete Kapital von Eintausendfünfhundert Mark nebst Zinsen zurückbezahlt worden ist.
7.) beschließt, dem §. 5 des revidirten Statuts der hiesigen Sparkasse folgende Fassung zu geben: "Die Sparkassen-Verwaltung versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden in der Regel jeden Monat ein Mal, außerdem, so oft das Bedürfniß es erheischt oder sobald drei Mitglieder dies beantragen. In jeder der monatlichen Versammlungen, in welcher auch der Rendant und sofern ein Controleur angestellt ist, dieser ebenfalls erscheinen muß, werden die Journale des Rendanten mit dem von den Mitgliedern der Sparkassen-Verwaltung an den gewöhnlichen Sitzungs-Tagen (vide §. 8) abwechselnd beziehungsweise von dem Controleur zu führenden Gegenbüchern, in welche in genauer Übereinstimmung mit den Journalen sämmtliche Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden, sowie mit den Belegen über die erfolgten Auszahlungen verglichen, der Kassenbestand berechnet und die Bilanz gezogen, welche von den anwesenden Mitgliedern unterschrieben wird.
Die ordentliche Revision der Sparkasse findet allmonatlich statt. Außerdem wird die Sparkasse mindestens einmal im Jahre durch den Bürgermeister außerordentlich revidirt. Die Beschlüsse der Verwaltung werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Zur Fassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenheit des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters und der Hälfte der übrigen Mitglieder erforderlich. Rendant und Controleur haben keine beschließende Stimmen. Die Beschlüsse selbst werden jedesmal in ein von dem Rendanten zu führendes Protokollbuch eingetragen und von den Anwesenden unterschrieben."
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnungen der Armen- undHospital-Kasse de 1887/88 fest und zwar A. Armenkasse. in Einnahme auf ............................. 126140 Mark 21 Pfg. in Ausgabe auf ............................ 126780 " 04 Pfg. ________________ sonach Vorschuß 639 Mark 83 Pfg. Die Einnahme-Reste betragen 672 Mark 50 Pfg. B. Hospitalkasse. in Einnahme auf ........................... 90514 Mark 06 Pfg., 958 40/100 C. Roggen/Hafer in Ausgabe auf .......................... 73976 Mark 71 Pfg. 958 40/100 " " " ________________________________________ sonach Bestand ......................... 16537 Mark 35 Pfg. Die Einnahme-Reste betragen 732 Mark 80 Pfg. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt der Wittwedes VerwaltungssecretairsKronen eine einmalige Unterstützung von 300 Mark.
3.) bewilligt den Polizeisergeanten und Feldhütern auf ihre Eingabe vom 3. November cr. eine Remuneration von je 30 Mark.
4.) ist mit der Ermäßigung des Zinsfußes der Wasserwerksschuld auf 3 1/2 % vom 1. April 1889 ab einverstanden.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt als Remuneration für Dienstleistungen bei den Vieh-, Jahr- und Wochenmärkten dem SecretairBüschgens 100 Mark dem Polizei-SergeantenSchwieters 75 " dem Polizei-Sergeanten Franz 75 "
8.) wählt zum Mitgliede der Armen- und Hospital-Deputation sowie zum Waisenrathe den Kaufmann Herrn Wilhelm Heinemann
9.) beschließt nach dem Antrage der Armen- und Hospital- Deputation bezüglich der am 29. November a.p. stattgehabten öffentlichen Verpachtung von Garten- und Ackerland des Hospitals 1.) die Positionen N°1, 5a b c d e f g h i k, N°6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 20, 21, 22 und 24 zu genehmigen; 2.) die Positionen N°2, N°4 a b c N°15, 19 und N°23 a b c nicht zu genehmigen. Dieselben sollen zunächst den früheren Pächtern zum früheren Pachtpreise angeboten werden; falls diese das Angebot annehmen, wird die Genehmigung ertheilt; 3.) zu genehmigen, daß die beiden Parzellen 3 c zu dem anstoßenden Heckengarten des Hospitals hinzugezogen und eingefriedigt werden. 4.) bezüglich der Parzellen 3 a und b der Deputation nähere Vorlage nebst Zeichnung und Eintheilung über den öffentlichen Verkauf anheimzugeben.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Verding der Kies- und Basaltschrott-Lieferung für das Jahr 1889/90 an die UnternehmerFranz Deihs und Rudolf Lemmer & Cie auf Grund des Verdings-Protokolles vom 20. Februar 1889.
2.) Der Bürgermeister erstattete Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten pro 1887/88.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Herren A. Coleaux und Th. Melchers auf Grund der Verhandlung vom 11. Februar cr. das Terrain des Nordcanals zu verpachten, jedoch mit der Modification, daß 1.) die Verpachtung auf 6 Jahre geschieht; 2.) Coleaux 965 und Melchers 470 Mark Jahrespacht zahlen; 3.) die Bedingungen entsprechend dem Vorschlage der landwirthschaftlichen Commission abgeändert werden.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem erkrankten Polizei-Sergeanten Schwieters eine außerordentliche Unterstützung von 100 Mark.
1.) Der Etat der Stadtkasse pro 1889/90 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf 584,000 Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen. a.) von der Gewerbesteuer b.) " " Grund- und Gebäudesteuer c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 " " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 280 % " der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.
Der Antrag des Stadt-Verordneten Rosellen, die Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer in seitheriger Höhe, (:100 %:) zu belassen, wurde in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Stadt-Verordneten Flemming und Rosellen abgelehnt. Desgleichen wurde in namentlicher Abstimmung der Antrag, diese Zuschläge auf 60 % festzustellen, gegen die Stimmen der Stadt-Verordneten Hofstadt, Linden und Melchers abgelehnt. Der Antrag auf Festsetzung dieser Zuschläge auf 50 % wurde in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Stadt-Verordneten Flemming und Rosellen angenommen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt, entsprechend dem Vorschlage der Königlichen Justizverwaltung, daß die Stadt der Königlichen Justizverwaltung den bereits früher angebotenen Bauplatz an der Breitestraßeneben dem neuen Gymnasium zur Größe von circa 36 Ar 75 qm; dagegen die Königliche Justizverwaltung der Stadt das Grundstück des früheren Gymnasiums in seinem ganzen Umfange nebst aufstehenden Gebäulichkeiten zum Eigenthum überweist und daß die Stadt der Königlichen Jusitzverwaltung für den Mehrwerth des fiscalischen Grundstücks den Betrag von 6422 Mark 50 Pfennigen zahlt; bevollmächtigt den Bürgermeister Wenders, den Tauschvertrag mit der Königlichen Justizverwaltung abzuschließen und hierbei mit dem Vertreter derselben die näheren Bedingungen zu vereinbaren.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt dem SchiffskapitainSegermann die fernere Benutzung seiner Landungsbrücke bis zum 1. April 1890 unter den seitherigen Bedingungen.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission die Herren Stadtverordneten Thywissen und Tosetti, sowie die Herren Wilhelm Werhahn und Franz Leuchtenberg.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, 1.) das Haus in der Brückstraße an die Minorennen Alex Busch auf weitere 3 Jahre unter den seitherigen Bedingungen zu vermiethen, und den Miethvertrag mit der Firma "Neußer Dampfmühlen-ActienGesellschaft" für die Minderjährigen abzuschließen. 2.) das Kaufhaus auf weitere 6 Jahre unter den seitherigen Bedingungen und unter Bürgschaft des Hotelbesitzers Weinhaus dem Restaurateur H. L. Leuchten, und 3.) das Zeughaus auf weitere 3 Jahre unter den seitherigen Bedingungen dem KaufmannTh. Seligmann zu vermiethen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt demlSt. Vincenz Verein bis auf Weiteres und unter Vorbehalt des jederzeitigen halbjährigen Widerrufs einen Zuschuß von 1025 Mark jährlich für eine im Waisenhause neu zu errichtende Kinderbewahrschule. Dieser Zuschuß soll vom Tage der Eröffnung an quartaliter praenumerando gezahlt werden. Außerdem wird dem Verein für Beschaffung der Mobilien ein einmaliger Zuschuß von 250 Mark bewilligt.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem Proteste des Herrn W. Bloser gegen die beschlossene Art der Einführung des neuen Canals in die Erft und erachtet denselben durch die vorgenommene Aenderung des Projectes für erledigt.
3.) beschließt im laufenden Jahre die Breitestraße, die Canalstraße, die Erftstraße vom Hammthor bis zum Verein, und die Büttgerstraße vom Hammthor bis zur Weyerstraße neu zu pflastern.
4.) ist mit der Ablösung der dem Ursulinerkloster zu Köln verschuldeten jährlichen Rente von 24 Mark zum fünfundzwanzigfachen Betrage, also mit sechshundert Mark, einverstanden.
5.) beschließt, dem UnternehmerHeinrich Hahn den von ihm bezeichneten Lagerplatz an der Hafenbahn unter den näher festgestellten Bedingungen auf neun Jahre gegen eine Jahrespacht von einhundert Mark zu verpachten.
6.) Der Verding der Bedürfnisse der Armen- und Hospital-Verwaltung pro 1889/90 wird nach den Vorschlägen der Armen- und Hospital-Deputation genehmigt.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, dem Neußer-ReiterVerein die städtische Wiese für die am 4. und 5. August cr. zu veranstaltenden Wettrennen zu überlassen und demselben die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten.
8.) nimmt Kenntniß von der Mittheilung des Vorsitzenden, daß er sein Amt als Bürgermeister niederzulegen beabsichtigt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, bei der Königlichen Regierung die Neumessung der ganzen Gemarkung der Bürgermeisterei Neuss zu beantragen. Für den Fall, daß diesem Antrage stattgegeben und demgemäß die Neumessung zur Ausführung gelangt, sowie in der Voraussetzung, daß die eigentlichen Vermessungskosten, sowie die sonstigen Kosten der Anfertigung neuer Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters aus der Staatskasse gezahlt werden, übernimmt die Stadt Neuhs außer den von ihr nach §.§. 39 bis 41 der finanzministeriellen Anweisung VIII. vom 25. October 1881 zu erfüllenden allgemeinen Obliegenheiten - hiermit im Interesse der Grundeigenthümer bezüglich der Klarstellung und Vermarkung der Eigenthumsgrenzen und der Gemeindegrenzen die nachbezeichneten besonderen Verpflichtungen:
1.) Die Gemeinde wird die ordnungsmäßige und dauerhafte Vermarkung der Gemeindebezirksgrenzen und der Grenzen der Eigenthumsstücke (einschließlich der öffentlichen Wege) unter Anleitung des hiermit von der Königlichen Regierung zu beauftragenden geodätischen Technikers und in der nach Maßgabe der finanzministeriellen Anweisung vom 25. October 1881 seitens der Königlichen Regierung zu bestimmenden Weise herbeiführen.
2.) Die Gemeinde wird ferner, soweit dies nicht durch die Grundbesitzer selbst geschieht, die nöthigen Grenzmarken, (Steine Hohlziegel etc) auf ihre Kosten beschaffen und einsetzen lassen, sowie für die nach N°1 oben von dem geodätischen Techniker bei der Vermarkung der Gemeindebezirksgrenzen und der Grenzen der Eigenthumsstücke (einschließlich der öffentlichen Wege etc.) zu ertheilende Anleitung und für die hiermit verbundene Ausgleichung von Grenzzweifeln, für die Grenzherstellungen nach etwa vorhandenen älteren Dokumenten und dergleichen mehr einen aus der Staatskasse vorzuschießenden Kostenbeitrag von vierzig Pfennigen für das Hektar und von zehn Pfennigen für die Parzelle der neuzumessenden Fläche auf Grund einer von der Königlichen Regierung festzustellenden Berechnung an die von letzterer zu bezeichnende Königliche Kasse erstatten.
a) zu den örtlichen Ermittelungen einen oder nach Bedürfniß mehrere mit den Lokalverhältnissen und den Besitzständen genau vertraute Persönlichkeiten (Grenzenweiser) gestellen, welche den mit der Vermessung beauftragten geodätischen Techniker während des Geschäftes auf Erfordern zu begleiten und ihm die nöthige Auskunft zu ertheilen bezw. zu beschaffen haben; b.) zur gütlichen Ausgleichung der etwa vorkommenden Streitigkeiten über Eigenthumsgrenzen und zugleich zur Wahrnehmung der Interessen und Obliegenheiten der Gemeinde bei Ausführung der Vermessung eine Kommission von drei vorzüglich lokalkundigen, unbesoldeten Grundeigenthümer (Feldverordneten) bestellen.
4.) Der Gesammtbetrag der der Gemeinde nach N°2 erwachsenden Kosten soll nach Verhältniß der Grund- und Gebäudesteuerbeträge der vermessenen Grundstücke auf die betheiligten Grundbesitzer vertheilt und auf Grund der hierüber von dem Königlichen Cataster-Amte Neuhs kostenfrei aufzustellenden Vertheilungsliste von den betheiligten Grundbesitzern wieder zur Gemeindekasse eingezogen werden.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Errichtung eines Schuppens an der Pumpstation nach dem vorgelegten Plane und Kostenanschlag des Architecten W. Schnitzler und überträgt demselben die Ausführung für Rechnung der Stadt.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem St. VinzenzVerein bis auf Weiteres und unter Vorbehalt des jederzeitigen halbjährigen Widerrufs einen weitern Zuschuß von 1025 Mark jährlich für eine im Kloster der barmherzigen Schwesternauf der Michaelstraße neu zu errichtende Kinderbewahrschule. Dieser Zuschuß soll vom Tage der Eröffnung an quartaliter praenumerando gezahlt werden. Außerdem wird dem Verein für Beschaffung der Mobilien ein einmaliger Zuschuß von 250 Mark bewilligt.
4a) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt das UnterstützungsGesuch des Promenadenaufsehers Köchling ab.
4b) bewilligt der früheren Vorsteherin an der Waisenhaus-Kinderbewahrschule, Wittwe Lück bis auf Widerruf eine monatlich praenumerando zu zahlende Unterstützung von jährlichs zweihundert Mark.
5.) setzt das Gehalt des neu zu wählenden Bürgermeisters auf 6000 (sechstausend) Mark fest, beschließt, die Annahme eines Mandates für den Reichstag oder das Abgeordnetenhaus Seitens desselben von der jedesmal vorher
einzuholenden Genehmigung der Stadt-Verordneten-Versammlung abhängig zu machen.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 17. dieses Monats (I. II. B 1603) betreffend die Verträge vom 12. Februar 1857 und 29. Januar 1868 mit der Firma P. & L. Sels.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag der Gebrüder Koenemann auf Tarifirung der ???erde zu 1 Pfennig und auf Aenderung des Erftgebührentarifs ab.
2.) genehmigt die am 2. Mai cr. stattgefundene Verpachtung von Acker- und Gartenparzellen p.p. .
3.) setzt bis auf Weiteres die Remuneration für Stellvertretung eines Lehrers durch einen anderen zu diesem Zwecke besonders berufenen Lehrer auf 90 Mark, und für Stellvertretung einer Lehrerin auf 75 Mark pro Monat fest.
4.) beschließt einstimmig auf Antrag der Katholischen Pfarrgemeinde hierselbst, derselben das Wohnhaus Friedhof N°3 nebst Zubehör zum Preise von 7500 Mark bei einer Anzahlung von mindestens 3000 Mark zu verkaufen und beauftragt den Vorsitzenden, die näheren Bedingungen mit der Pfarrgemeinde zu vereinbaren und demnächst den notariellen Kaufact zu vollziehen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Erhebung der Marktstandsgelder auf den Wochenmärkten vom 1. October dieses Jahres ab für eigne Rechnung durch städtische Beamte eintreten zu lassen.
2.) genehmigt den Antrag des Feldhüters Bovenschen auf Pensionirung vom 1. October cr. an, bewilligt demselben eine jährliche Pension von 750 Mark und überträgt ihm auf jederzeitigen Widerruf die Beaufsichtigung der städtischen Wiesen und Obstanlagen, sowie die Mitbeaufsichtigung des Schlachthauses gegen eine jährliche Vergütung von 150 Mark und Belassung der ihm überwiesenen freien Wohnung.
3.) erklärt sich damit einverstanden, daß der MilitairanwärterMoritz hierselbst als Polizei-Sergeant mit dem Gehalt von 900 Mark und einer persönlichen nicht pensionsfähigen Zulage von 100 Mark provisorisch angestellt wird; beschließt die Anstellung eines ferneren PolizeiSergeanten unter Bewilligung eines Gehaltes von 900 Mark und einer persönlichen nicht pensionsfähigen Zulage von 100 Mark.
4.) erhebt Einsprache gegen die von Herrn N. Francken beabsichtigte Vertilgung einer von der Königsstraße abzweigenden Gasse, erklärt sich aber damit einverstanden, daß dieselbe in die projectirte Bleichstraße verlegt wird, und zwar auf alleinige Kosten des Herrn Francken und in einer Breite von 1 Meter.
5.) genehmigt die Vermiethung des Hauses Hammthorwall N°31 an den GymnasiallehrerRolf auf die
Dauer von 3 1/4 Jahren, vom 1. Juli cr. an zur Jahresmiethe von 510 Mark.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Niederschlagung von uneinziehbaren Steuern und Gefällen und zwar: pro 1887/88 zum Betrage von 1420 Mark 35 Pfg. pro 1888/89 zum Betrage von 1160 Mark.
7.) beschließt auf die Eingabe der Herren Emanuel und Seligmannvom 19. vorigen Monats denselben anheimzugeben, wegen des beantragten Austausches der Stadt-Verordneten-Versammlung nähere Vorschläge zu machen.
8.) lehnt den Antrag des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke auf Bewilligung eines Jahresbeitrages ab.
9.) bewilligt dem MühlenpächterSchillings einen Zuschuß von 400 Mark zu den von ihm beabsichtigten baulichen Veränderungen in der Niederthormühle unter der Bedingung, daß derselbe 1.) die Verpflichtung übernimmt, das Be- und Entladen der Fuhrwerke ferner nicht mehr auf der Niederstraße, sondern ausschließlich an der Nordseite der Mühle vornehmen zu lassen, 2.) für die Dauer der Miethszeit eine um 20 Mark erhöhte Jahresmiethe zahlt.
10.) beschließt die Bekanntmachung betreffend Ausschreiben der Bürgermeisterstelle in den hiesigen Zeitungen sowie in der Kölnischen Zeitung und der Kölnischen Volkszeitung inseriren zu lassen.
11.) beauftragt den Vorsitzenden, der Firma P. & L. Sels die Mittheilung zu machen, daß die Stadt geneigt ist, in Verhandlung über Ankauf der Gasanstalt zu treten und dieselbe um Angabe des Kaufpreises und der Kaufbedingungen zu ersuchen.
12.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Vermiethung des alten Gymnasiums nebst allem
Zubehör an den Erzbischöflichen Stuhl zu Cöln unter folgenden Bedingungen
1.) Die Miethszeit beginnt, sobald die noch ausstehende Genehmigung des Herrn Justizministers zu dem Erwerb des Gebäudes eingetroffen sein wird und endet am 30. September 1901. Innerhalb dieser Zeit kann die Stadt den Miethsvertrag nicht kündigen, dagegen kann der Erzbischöfliche Stuhl denselben mit Rücksicht auf das Project der Errichtung eines neuen Convictes an der zu diesem Zwecke bereits erworbenen Stelle jederzeit aufheben.
2.) Der Antritt des Miethsobjectes erfolgt in dem Zustande, in welchem sich dasselbe zur Zeit befindet. Dem Erzbischöflichen Stuhle ist es gestattet, mit Genehmigung der städtischen BauCommission bauliche Veränderungen vorzunehmen, jedoch auf seine alleinigen Kosten. Bei Beendigung des Miethvertrages ist die Stadt nicht verpflichtet, für den durch die vorgenommenen Veränderungen entstandenen Mehrwerth irgendwelche Vergütung zu zahlen.
3.) Während der Miethszeit fällt die Unterhaltung des Miethobjectes ausschließlich dem Erzbischöflichen Stuhle zur Last, welcher auch die Steuern und Feuerversicherungsbeiträge zu tragen hat.
4.) Die Stadt behält sich das Recht vor, während der Miethszeit jederzeit die an der Batteriestraße liegende Abschlußmauer in die richtige Baufluchtlinie zurückzusetzen, ohne hierfür eine Entschädigung zu zahlen.
5.) Der Erzbischöfliche Stuhl darf das Miethobject nur zu Zwecken des in demselben zu errichtenden Knaben-Convictes benutzen; eine andere Benutzung ist nur mit Genehmigung der Stadt-VerordnetenVersammlung gestattet.
6.) Mit Rücksicht auf den mangelhaften Zustand des Gebäudes und die großen, dem Erzbischöflichen Stuhle durch die Instandsetzung und die Einrichtung erwachsenden, der Stadt bei Endigung des Vertrages zum Vortheil gereichenden Ausgaben, wird von der Zahlung eines Miethpreises Abstand genommen.
7.) Sobald das Convict im alten Gymnasium eingerichtet ist, tritt die Stadt wieder in den vollen Besitz des von demselben seither benutzten Gebäudes, und zwar ohne jede Entschädigung.
Für diesen Antrag stimmten die Stadt-Verordneten Busch, Frings, Hermkes, Meuter, Reinartz, Richen, Thywissen, Tosetti und der Vorsitzende, gegen denselben die Stadt-Verordneten Flemming Foller, Francken, Hofstadt, Leuchtenberg, Linden, Melchers und Rosellen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem Beschlusse des Provinzial-Raths vom 31. Mai cr. betreffend die Aufhebung der Montags-Viehmärkte und beschließt, gegen denselben Beschwerde zu erheben.
2.) beschließt den theilweisen Ausbau der Rheinthorschule nach dem Plane und Kostenanschlag des Regierungs-Baumeisters Busch der Art, daß zur Zeit nur die projectirten beiden
Mädchen-Klassen gebaut werden sollen.
3.) beschließt bis auf Weiteres für die Benutzung des Desinfectionsapparates im Hospital eine Gebühr von 2 Mark zu erheben.
4.) beschließt gegen den Antrag der Firma W. Werhahn, betreffend theilwiese Vertilgung einer Gasse an der Königsstraße keine Einsprache zu erheben, beschließt unter Abänderung eines Beschlusses vom 3. vorigen Monats gegen den Antrag des Weinhändlers N . Francken, betreffend theilweise Vertilgung einer Gasse an der Königstraße, keine Einsprache zu erheben, und acceptirt das Anerbieten desselben, im Falle der Eröffnung der Bleichstraße eine Fläche von 10 qm unentgeltlich an die Stadt abzutreten.
5a) stellt die Rechnung der Sparkasse de 1888/89 fest in Einnahme auf 2 718 437 Mark 02 Pfg in Ausgabe auf 2 655 833 " 01 " ______________________ demnach Bestand 62 604 " 01 " und ertheilt dem Rendanten Decharge.
5b) beschließt aus der Hälfte des Ueberschusses der Sparkasse de 1888/89 ad 75527 Mark 79 Pfg zur Abrundung des Reservefonds 37290 Mark 52 Pfg. zu Gemeindezwecken zu verwenden.
5c) beschließt vom 1. October cr. an den Zinsfuß für Sparkassen-Einlagen über 2000 Mark auf 2 1/2 % herabzusetzen.
6) tritt hierdurch einem Beschlusse der Armen- und Hospital-Deputation hierselbst vom 10. Mai cr. genehmigend bei, wonach letztere einwilligt in die unbedingte Löschung der zum Vortheil der Armen- und Hospitalfonds zu Neuss auf dem Königlichen Hypothekenamte zu Crefeldam 11. September 1886 Band 203 N°279 erneuerungsweise genommenen Hypothekar-Einschreibung gegen Eheleute Winand Decker, Kleinhändler, und Katharina geborene Maaßen zu Neuhs, Solidarschuldner, zur Sicherheit eines den Armen- und Hospitalfonds zu Neuhs gemäß eines neuen Titels, errichtet vor NotarBrandenbergs zu Neuss am 27. September 1876, verschuldeten Kapitales von Sechstausend Mark, welchem letzteres nebst Zinsen zurückbezahlt worden ist.
7.) bewilligt dem LehrerMüller zur Theilnahme an dem in Düsseldorf stattfindenden Lehrkursus zur Ausbildung von Zeichenlehrern für gewerbliche Fortbildungsschulen einen Betrag von einhundertfünfzig Mark.
8.) beschließt dem LehrerPfeiffer, falls derselbe für eine hiesige Lehrerstelle ernannt werden sollte, von den auswärts zugebrachten Dienstjahren sechs Jahre anzurechnen.
9.) setzt vom 1. Juli cr. ab das Gehalt des SparkassenRendanten Richen auf 2700 (: zweitausend siebenhundert :) Mark und das Gehalt des Sparkassen-Controleurs Neef auf 1500 (: fünfzehnhundert Mark :) pro Jahr fest.
10.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt der Wittwe des Polizeisergeanten Schwieters ein Gnadenquartal und vom 1. October ab für die Dauer eines Jahres eine in Monatsraten zu zahlende Unterstützung von dreihundert Mark.
11.) lehnt das Gesuch der Wittwe des Standesbeamten Kronen um Unterstützung ab.
12.) wählt als Commission zur Vorbereitung für die Bürgermeisterwahl die Stadt-Verordneten Linden, Melchers, Meuter, Richen, Rosellen und Thywissen.
1.) Stadt-Verordneten- Versammlung beschließt ein aus der Hütten'schen Stiftung herrührendes, zum Zwecke der Waisenpflege bestimmtes Capital von 2000 Mark, welches zur Zeit von der Armen-Verwaltung verwaltet wird, dem Vorstande des Kreiswaisenhauses hierselbst auf seinen Antrag zum Eigenthum zu überweisen.
2.) beschließt betreffend die am 3. dieses Monats stattgehabte öffentliche Verpachtung von Lagerplätzen: 1.) die sämmtlichen Lagerplätze am Krahnen nicht mehr zu verpachten, und dieses Terrain für den freien Verkehr oder zu
Zieranlagen zu benutzen; demgemäß werden die auf diese Plätze abgegebenen Gebote von P. Doetsch, F. Bachem und M. Koch nicht genehmigt;
2.) beschließt dem Herrn F. Robert zu Dortmund einen an der Hafenbahn belegenen Lagerplatz (0 - 80,5 der Erftfronte) auf fünf und zwanzig Jahre zur Jahrespacht von dreihundert Mark und dem Herrn Max Friederichs zu Rheydt einen eben daselbst belegenen Lagerplatz (120,5 - 260,5 der Erftfronte) auf 25 Jahre zur Jahrespacht von fünfhundert zwanzig Mark, im Uebrigen unter den von der Finanz- und Hafencommission vorgeschlagenen Bedingungen zu verpachten.
Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von den mit der Firma P. & L. Sels gepflogenen Verhandlungen betreffend Abänderung des Gasvertrages und beauftragt den Vorsitzenden, nunmehr die beiden Verträge vom zwölften Februar 1800 sieben und fünfzig und neun und zwanzigsten Januar 1800 acht und sechszig dem Bezirks-Ausschusse im Sinne der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom siebenzehnten April 1800 neun und achtzig zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.
Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Wallmauer zwischen Nieder- und Rheinthor nach Plan und Kostenanschlag des Herrn Baugewerkmeis-
ters Kreuzer ausbessern und erhöhen zu lassen.
2.) beschließt den öffentlichen Verkauf von 5 Baustellen des Hospitalgrundstücks der Breite- und Hochstraße.
3.) beschließt die Errichtung eines Steigerhauses für die freiwillige Feuerwehr auf dem neuen Platze neben dem Schlachthausgarten nach dem Plane und Kostenanschlag des Herrn Baugewerkmeisters Kreuzer.
4.) erklärt sich damit einverstanden, daß der WachtmeisterFriedrich Wilhelm Hundsdörferaus Deutz als Polizeisergeant angestellt werde.
5.) erklärt sich damit einverstanden, daß der RegierungshülfsbotePaul Tankertaus Köln als Polizeisergeant angestellt werde.
6.) genehmigt unter Aufhebung des bezüglichen Beschlusses vom 8. dieses Monats die Verpachtung des seither von der Firma W. Werhahn benutzten Lagerplatzes rechts vor dem Rheinthor zu der gebotenen Pachtsumme von dreihundert Mark.
7.) genehmigt die Verpachtung des Lagerplatzes von m 260,5 bis 320,5 der Erftfront an die Wittwe W. Neidhöfer hierselbst unter den Bedingungen des Pachtvertrages mit Heinrich Hahnbis zum 31. Maerz 1898 zur Jahrespacht von 150 Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt einstimmig die hiesige israelitische Schulevom 1. April 1890 an unter den nachstehenden Bedingungen als öffentliche Volksschule auf den städtischen Etat zu übernehmen.
I.) Es wird ein Schulvorstand gebildet, bestehend aus 1.) dem Bürgermeister, 2.) dem Lokal-Schulinspector, 3.) drei von dem Landrath nach Einreichung der bezüglichen Vorschläge des Synagogen-Vorstandes zu ernennenden Gemeinde-Mitgliedern.
II.) Die Besoldung des zeitigen Lehrers Levi wird auf den Communaletat übernommen, und zwar mit einem Jahresgehalt von 1800 (achtzehnhundert) Mark und einer Miethsentschädigung von 320 (dreihundertzwanzig) Mark. Das Gehalts-Regulativ vom 16. Juli 1888 findet auf ihn keine Anwendung (Für den Fall der Pensionirung wird ihm die Dienstzeit in seiner jetzigen Stellung (seit ersten Mai 1800 drei und siebenzig) voll angerechnet.)
III.) Der Synagogenvorstand gestattet der Stadt das gegenwärtig zur Schule benutzte Zimmer im Schulhause nebst dem Spielplatz, den Abortenanlagen und dem Hausflur auch fernerhin als israelitische Volksschule zu benutzen und erhält hierfür von der Stadt eine jährliche Vergütung von zehn Mark. Will der Synagogenvorstand die bezeichneten Räumlichkeiten diesem Zwecke entziehen und anderweitig verwerthen, so kann dies nur geschehen, nachdem er diese Absicht der Stadt mindestens ein Jahr vorher angezeigt hat. Die Stadt kann ihrerseits jederzeit, nachdem sie hiervon ein Jahr vorher dem Synagogen-Vorstand Mittheilung gemacht hat, auf die fernere Benutzung der questirten Räumlichkeiten verzichten und die israelitische Volksschule anderweitig unterbringen. In beiden Fällen tritt die Schlußbestimmung des Beschlusses der Stadt-Verordneten-Versammlung vom 20. März 1882 in Kraft. Die Stadt übernimmt die Verpflichtung, die ihr überwiesenen Räume in einem guten Zustand zu erhalten.
IV.) Die Stadt übernimmt ferner das gesammte vorhandene Schulinventar nach dem aufgestellten Verzeichniß und gewährt dafür dem Synagogen-Vorstand eine einmalige Vergütung von fünfhundert Mark.
V.) Der israelitische Lehrer übernimmt die Reinigung und Heizung der Schulräume und die Lieferung von Dinte und Federn nach den für die übrigen städtischen Volksschulen ergangenen und noch ergehenden Vorschriften und Vergütungssätzen.
2.) beschließt, der seitherigen Kuhstraße die Bezeichnung "Marienstraße" und dem von der Furtherstraße zur Hochstraße abzweigenden Wege bis zum Bahnhofswege die Bezeichnung "Josefsstraße" zu geben.
3.) beschließt, der LehrerinElise Otten, falls sie an einer hiesigen Volksschule angestellt wird, an jährlichem Gehalt elfhundert fünfzig Mark mit der Maßgabe zu bewilligen, daß sie vom 1. April 1800 ein und neunzig an in die höchste Gehaltsklasse der Klassenlehrerinnen aufrückt, beschließt ferner derselben für diesen Fall von den an der höheren Töchterschule hierselbst zugebrachten 14 Dienstjahren zehn Jahre bei etwaiger Pensionirung anzurechnen.
4.) lehnt den Antrag der Sterbelade auf höhere Verzinsung ihrer Einlagen bei der städtischen Sparkasse ab.
5.) ertheilt ihre Zustimmung zur Gewährung eines Darlehens von 26000 Mark Seitens der städtischen Sparkasse an die katholische Kirchengemeinde NeusserfurthWeissenberg.
6.) bewilligt der Genossenschaft der barmherzigen Schwestern bis auf Weiteres und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs Befreiung von dem Communal-Gebäudesteuer-Zuschlag für das Haus Oberstraße N°3.
7.) bewilligt dem Neußer-Bürger-SchützenVerein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathhaussaales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise mit der Maßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind.
8.) " I.) beschließt zur Zeit von Anträgen auf Verlegung des Hauptsteueramtes Abstand zu nehmen beschließt der Königlichen Steuerverwaltung behufs Erwirkung der kostenfreien Vornahme der Abfertigungen auf dem Dampfkrahnplatze diejenigen Anerbietungen zu machen, welche in der zu der heutigen Verhandlung paraphirten Beschreibung nie-
dergelegt sind.
II.) genehmigt das Anerbieten der Gebrüder Koenemann, der Stadt gegenüber diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche dieselbe behufs Erwirkung der kostenfreien Vornahme der Abfertigungen auf dem Dampfkrahnplatzeder Königlichen Steuerverwaltung gegenüber durch Beschluß vom heutigen Tage einzugehen sich bereit erklärt hat und beauftragt den Vorsitzenden mit Gebrüdern Koenemann einen hierauf bezüglichen Vertrag abzuschließen.
III.) genehmigt unter Aufhebung des mit den Gebrüdern Koenemann abgeschlossenen Vertrages vom 18. August vorigen Jahres die Verpachtung der Krahnenbühne und eines Lagerplatzes zur Größe von zwei und vierzig ar ein und vierzig quadratmetern nach der Zirkel'schen Karte vom 12. vorigen Monats an diese Firma auf fünf und zwanzig Jahre zur Jahrespacht von eintausend siebenhundert fünfzig Mark, im Uebrigen unter den von der Finanzund Hafencommission vorgeschlagenen Bedingungen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Abänderung
Sparkassenstatuts nach den Vorschlägen der Sparkassen-Verwaltung.
2.) beschließt den Ankauf der im alten Gymnasialgebäude zurückgebliebenen Schulutensilien zum Preise von fünfhundert drei Mark fünfzig Pfennigen.
3.) genehmigt die Verpachtung des seither an die Firma C. E. Wüsthoff verpachteten Lagerplatzes auf fernere sechs Jahre an diese Firma auf Grund des Verpachtungs-Protokolls vom dritten Juli cr. zur Jahrespacht von fünfzig Mark mit der Bedingung, daß die Anpächterin für etwaige Terrainentziehung und Störung durch Anlage des neuen Weges daselbst keinerlei Entschädigungsforderung zu stellen hat.
4.) genehmigt die Verpachtung des seither an F. Rosellen verpachteten Lagerplatzes an den KorbmacherMichael Koch auf sechs Jahre unter dem der öffentlichen Verpachtung vom dritten Juli cr. zu Grunde gelegten Bedingungen zur Jahrespacht von einhundert Mark.
5.) genehmigt die Erbreiterung und theilweise Verlegung des zwischen den Lagerplätzen von Wüsthoff und Werhahn belegenen Weges nach dem Vorschlage und Plan des HafenmeistersKoenen.
Abgeändert. vide Beschluß ad 4 vom 2/9 89 desgl. ad 5 vom 7/10 89.
6.) genehmigt die Verpachtung eines Lagerplatzes, wie solcher auf der Karte des Steuer-Inspectors Zirkelvom 15. Juli cr. in zwei Parzellen (a b c d e f g h i k, groß acht und dreißig ar acht und zwanzig quadratmeter und b c d l ?, groß fünfzig ar sechs und neunzig quadratmeter) zur Gesammtgröße von neun und achtzig ar vier und zwanzig quadratmetern eingezeichnet ist, an die Firma W. Werhahn hierselbst auf die Dauer von fünf und zwanzig Jahren zur Jahrespacht von sechshundert fünf und siebenzig Mark unter den von der Hafenund Finanz-Commission vorgeschlagenen und den folgenden Bedingungen:
1.) Die Firma Werhahn erkennt vorbehaltlos an, daß die zwischen ihrem Besitzthum und den städtischen Lagerplätzen liegende Böschung in ihrer ganzen Ausdehnung Eigenthum der Stadt Neuhs ist. 2.) Die Firma Werhahn verpflichtet sich von ihrem vorbezeichneten Besitzthum an dem Nordende einen Terrainstreifen bis zur Größe von drei ar näherer Feststellung der Stadt-Verordneten-Versamm-
lung zum Preise von acht Mark pro quadratmeter auf Verlangen der Stadt an dieselbe zu verkaufen.
1.) Stadtverordneten-Versammlung bewilligt das Baugesuch des Franz Gabriel Paul bezüglich eines Grundstückes an der Weyerstraße unter der Bedingung, daß derselbe das in die Straße fallende Terrain unentgeltlich abtritt und vorab einen Beitrag von 25 Mark für den laufenden Meter der Terrainfront zu den Kosten der Herstellung der Weyerstraße zur Stadtkasse zahlt.
2.) beschließt die Instandsetzung der Wallmauer zwischen Rhein- und Niederthor zu vertagen.
3.) erklärt sich damit einverstanden, daß der RegierungshülfsboteFriedrich Wilhelm Schurig zu Köln als Polizeisergeant angestellt wird.
4.) beschließt unter Ablehnung eines Antrages der Firma Werhahnvom 21. August an dem Beschlusse vom 19. August betreffend Verpachtung eines Lagerplatzes an diese Firma festzuhalten und hält sich an denselben bis zum 10. dieses Monats gebunden.
6.) nimmt Kenntniß von dem Schreiben des
Herrn Domcapitulars Dumontvom 28. August dieses Jahres, wonach der Herr Erzbischof von der Anmiethung des alten Gymnasiums Abstand nimmt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Abbruch des Canalhauses an der Weingartstraße;
2.) genehmigt den Antrag des Vorstandes des Waisenhauses auf Gestattung des Ausbrechens von 4 Fenstern in der Stadtmauer nach vorgelegter Zeichnung, jedoch mit dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs;
3.) ermächtigt die Verwaltung bezüglich der Arbeiten zum Neubau des Steigerhauses auf Grund des stattgehabten Verdings das Weitere zu veranlassen;
4a.) beschließt, den Beschluß am 12. August cr. betreffend die Uebernahme der israelitischen Schule auf den städtischen Haushalt dahin abzuändern, daß 1.) Der Absatz I folgende Fassung erhält: "Die Bildung des Schülerstandes erfolgt in gleicher Weise, wie für die andern öffentlichen Schulen." 2.) In Absatz II der Satz: "Für den Fall der Pensionirung wird ihm die Dienstzeit in seiner jetzigen Stellung (seit ersten Mai 1800 drei und siebenzig) voll angerechnet" gänzlich wegfällt.
4b.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt unter Aufhebung des bezüglichen Beschlusses vom 12. August cr. der LehrerinElise Otten, falls sie an einer hiesigen Volksschule angestellt wird, an jährlichem Gehalt elfhundert fünfzig Mark mit der Maßgabe zu bewilligen, daß sie vom 1. April 1800 ein und neunzig an in die höchste Gehaltsklasse der Klassenlehrerinnen aufrückt.
5.) beschließt die Errichtung von Wohngebäuden an der Weyerstraße bis auf Weiteres allgemein unter der Bedingung zu gestatten, daß die Bauherrn des in die Straße fallende Terrain unentgeltlich abtreten und vorab einen Beitrag von 25 Mark für den laufenden Meter der Terrainfront zu den Kosten der Herstellung der Weyerstraße zur Stadtkasse zahlen.
6.) vertagt die Beschlußfassung über den Antrag der Firma Werhahn betreffend Verpachtung eines Lagerplatzes.
v. g. u.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Mittheilung des Rentners Hesemann, daß er sein Amt als Stadtverordneter niederlegt
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Gesuch der Wittwe Prinz um Anlage einer Laufbrücke über die Obererft unter den nachstehenden Bedingungen:
1.) Die Erlaubniß wird nur für 3 Jahre ertheilt. 2.) Auch innerhalb dieser Zeit ist Wittwe Prinz verpflichtet, auf Verlangen der Stadt-Verordneten-Versammlung die Brücke jederzeit zu entfernen. 3.) Während der Dauer der Erlaubniß hat Wittwe Prinz eine Anerkennungsgebühr von jährlichs 10 Mark an die Stadtkasse zu entrichten. 4.) Zu beiden Seiten der Brücke ist ein hinreichend hohes und starkes Geländer anzubringen. 5.) Die Brücke darf nur zum Begehen, nicht aber auch zum Fahren und Tragen benutzt werden.
6.) Sollte es sich ergeben, daß durch die Benutzung der Brücke das Erftbett an dieser Stelle verschlammt wird, so ist Wittwe Prinz verpflichtet, die Kosten der ordentlichen und etwaigen außerordentlichen Reinigung zu zahlen. Ueber die Höhe dieser Kosten und die Nothwendigkeit einer außerordentlichen Reinigung hat die Commission der Mühleninteressenten allein und mit Ausschluß des Rechtsweges zu entscheiden.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung setzt auf die Eingabe der Firma N. Simonsvom 2. dieses Monats die Lagermiethe für das hier in Rede stehende Quantum Mehl auf monatlich 5 Pfennige pro 100 Kilo fest.
4.) genehmigt den Austausch der in der Handzeichnung des Steuer-Inspectors Zirkelvom 4. dieses Monats mit den Buchstaben a b c d e f g h i k zur Größe von 38 ar 28 qm. bezeichneten Fläche des städtischen Eigenthums an die Firma W. Werhahn hierselbst gegen deren in dieser Karte mit den Buchstaben a m n o p zur Größe von 18 ar 46 qm bezeichnete Fläche nach den näheren Vorschlägen der Verwaltungs-Commission.
5.) genehmigt die Verpachtung eines Lagerplatzes
zur Größe von 50 ar 96 qm nach der Zirkel'schen Zeichungvom 4. dieses Monats an die Firma W. Werhahn auf 25 Jahre zur Jahrespacht von 380 Mark, im Uebrigen unter den von der Finanzund Hafen-Commission vorgeschlagenen Bedingungen.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Vermiethung des städtischen Oeconomiegebäudes an den FuhrmannJosef Matheisen auf die Dauer von 3 Jahren, anfangend mit 1. April 1890, zur Jahrespacht von 225 Mark.
7.) genehmigt, daß zur anderweitigen rentbaren Anlegung der Sels'schen Stiftung eine Obligation der Sparkasse gegen den SchreinerPeter Josef Horn von 6000 Mark zu 4 1/2, eingetragen beim Hypothekenamt zu Crefeldam 3. Juli 1883 Band 158 N°69 von der Stadt im Wege der Cession erworben wird.
8.) bewilligt dem LehrerBiggemann aus Anlaß seines 25jährigen Dienstjubiläums eine Gratification von 100 Mark.
9.) erklärt sich damit einverstanden, daß der SergeantMathias Stolzaus Deutz als Polizeisergeant angestellt wird.
10.) gestattet dem HotelbesitzerBerghaus auf seine Eingabe vom 5. dieses Monats, einen Theil der Mauer am alten Kirchhofe, wie solcher auf dem beigefügten Lageplan mit den Buchstaben a-b eingezeichnet ist, abzubrechen, und den mit b-c-d bezeichneten Theil derselben auf 3,10 m zu erhöhen mit der Bedingung, daß Antragsteller 1.) für sich und für seine Rechtsnachfolger verpflichtet ist, jederzeit auf Verlangen der Stadt den niedergelegten Theil der Mauer wieder herzustellen; 2.) das alleinige Eigenthum der Stadt an den mit b-c-d bezeichneten Theil der Mauer auch nach dessen Erhöhung anerkennt.
11.) Bei der nach Vorschrift des §. 31 der Städte-Ordnung vorgenommenen Wahl des Bürgermeisters wurden 17 Stimmzettel abgegeben.
Es erhielten GerichtsassessorEngelbert Tillmannzu Neuwied 9 Stimmen, BürgermeisterHochstenbachzu Jülich 8 Stimmen. Ersterer ist sonach mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung verpachtet dem Herrn Wilhelm Rosselnbroich hierselbst einen Theil des neben seinem Besitzthum an der Hammthorstraße belegenen Platzes nach eingereichter Zeichnung vorbehaltlich aller Rechte Dritter unter den nachstehenden Bedingungen:
1.) Die Verpachtung geschieht auf unbestimmte Zeit unter jederzeitigem Widerruf mit vierteljähriger Kündigung. 2.) Der Pachtzins beträgt jährlichs eine Mark und ist zahlbar am ersten Februar eines jeden Jahres. 3.) Nach Beendigung der Pacht ist der Platz, ordnungsmäßig planirt, wieder abzutreten. 4.) Der Platz ist nach näherer Anweisung des Bürgermeisters einzufriedigen.
2.) gestattet dem Herrn Wilhelm Rosseln-
broich die Anlage einer Drahtleitung für eine electrische Schelle von seinem Hause Hammthorstraße N°21 über die Straße nach seinem Hause Hammthorstraße N°26, und zwar unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen eine am ersten Februar jährlichs zu zahlende Anerkennungsgebühr von einer Mark.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem Rescripte des Herrn Handelsministers betr. Verlegung der Montagsviehmärkte.
4.) genehmigt das Ergebniß des öffentlichen Verkaufs von Bauplätzen der Hospitalverwaltung vom 7. Oktober dieses Jahres durch Herrn NotarHinderkorte mit der Maßgabe, daß die vierte und fünfte Parzelle zusammen dem Herrn Adam Schreitmüller zugeschlagen werden. Der Stadtverordnete Hofstadt nahm an der Verhandlung und Abstimmung über diesen Gegenstand nicht Theil
5.) beschließt, das städtische Privateigenthum an der westlichen Seite des Nordkanals zwischen Friedrichsstraße und Epanchoir nach dem Plan des Steuer-InspektorsZirkelvom 4. Juli 1888 in soweit zur Wegeerbreiterung abzutreten, als die anschießenden Grundbesitzer eine Vergütung von vierzig Mark für den laufenden meter ihrer angrenzenden Grundstücke, und zwar in ihrer ganzen Ausdehnung leisten. Sie hält sich den betreffenden Grundbesitzern gegenüber bis zum ersten December dieses Jahres an diesen Beschluß gebunden. Die Feststellung der Baufluchtlinie und die Erhebung der ortsstatuarischen Beiträge bei Anlage von Gebäuden bleiben vorbehalten.
6.) bewilligt der Genossenschaft der barmherzigen Schwestern bis auf Weiteres und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs Befreiung von dem Communal-Gebäudesteuer-Zuschlag für die Häu-
ser Michaelstraße N°41, 47, 49 und 51.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Antrag des Herrn Max Friederichsin Rheydt auf Verpachtung des seither an Herrn Heinrich Hahn verpachteten Lagerplatzes mit der Maßgabe, daß der Pachtvertrag vom 25. Juli dieses Jahres entsprechend ergänzt und der Pachtzins um zweihundert Mark erhöht wird.
8.) wählt zu Beisitzern für die bevorstehende Wahl der Stadtverordneten die Stadtverordneten Foller und Richen und zu Stellvertretern die Stadtverordneten Busch und Leuchtenberg.
9.) überweist das bei Regulirung der neuen Straße am Nordkanal von dem ehemaligen Canalhausgarten verbliebenen Trennstück der Hospitalverwaltung zur einstweiligen Benutzung. Die definitive Ueberweisung und die Zuschreibung im Cataster und Lagerbuch werden vorbehalten.
Nachdem der Stadtverordnete Linden vor Eintritt in die Tages-Ordnung das Wort zu einer Interpellation erbeten und der Stadtverordnete Tosetti gegen dieselbe, weil nicht auf der Tagesordnung
stehend, protestirt hatte, verließen die Stadtverordneten Flemming, Francken, Hofstadt, Leuchtenberg, Linden und Rosellen den Saal. Die Versammlung wurde hierdurch beschlußunfähig.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, der Genossenschaft der barmherzigen Schwestern einen Complex von 12 m Fronte und 15 m Tiefe auf dem Kirchhofe als Begräbnißstätte unentgeltlich, jedoch unter dem Vorbehalte des Eigenthums zu überweisen.
2.) beschließt die Unfallversicherung der im städtischen Dienste beschäftigten Wegebauarbeiter in Gemäßheit des §. 4 Absatz 3 des Gesetzes betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen zu eigenen Lasten zu übernehmen und beantragt bei der Landes-Centralbehörde, die Stadt Neuhs zur Uebernahme der durch die Versicherung entstehenden Lasten für leistungsfähig zu erklären.
3.) beschließt den Entwurf des Sparkassen-Statuts vom 10. August dieses Jahres in nachstehender Weise abzuändern: 1.) In §. 2 sind die Worte: "ist Eigenthum der Stadt und" zu streichen. 2.) In §. 3 sind die Worte "durch einen anderen vereideten Beamten oder durch ein Mitglied" zu ersetzen durch die Worte "durch andere vereidete Beamte oder durch Mitglieder"
3.) In §.9 ist dem Absatz 1 folgende Fassung zu geben: "Die Sparkasse nimmt von allen Einwohnern des Kreises Neuhs und den in demselben befindlichen Instituten Einlagen bis zur Höhe von 6000 Mark an; der Entscheidung der Verwaltung bleibt es jedoch überlassen, auch von anderen, nicht im Kreisbezirke wohnenden Personen Einlagen anzunehmen. Das Gesammtguthaben eines Sparers bei der Sparkassen darf den vorerwähnten Betrag von 6000 Mark nicht übersteigen; ausgenommen hiervon sind die Guthaben von milden Stiftungen, Anstalten, Kranken- und Sterbekassen, sowie Mündel- und Kirchengelder, welche die Höhe von 15000 Mark erreichen dürfen. 4.) §. 19 c ist in der Fassung des bisherigen Statuts zu belassen. 5.) dem §. 19 b ist hinzuzufügen: " und der preußischen Verhandlung."
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung setzt die ortsstatutarischen Beiträge bei Errichtung von Gebäuden an der verlängerten Canalstraße auf 18 Mark 43 Pfg für den Meter Baufronte fest.
5.) beschließt gegen den MühlenbesitzerLeopold Simons hierselbst die Klage auf Herausgabe eines von demselben in Besitz genommenen städtischen Terrainstreifens an der Laach anzustrengen.
6.) genehmigt den Antrag der Firma Caspar Thywihsen auf Anpachtung eines Lagerplatzes an der Hafenbahn zur Größe von 90 ar 18 qum auf die Dauer von 25 Jahren gegen eine Jahrespacht von 900 Mark und setzt die näheren Pachtbedingungen fest.
7.) wählt zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1890/91 die vorigjährigen Mitglieder.
8.) beschließt gegen den Beschluß des Bezirks-Ausschussesvom 28. vorigen Monats betreffend die mit der Firma P. & L. Sels abgeschlossenen Gasbeleuchtungsverträge Beschwerde an den Provincialrath zu erheben. Dagegen stimmten die Stadtverordneten Flemming, Foller, Hofstadt und Rosellen.
9.) genehmigt auf Antrag des JagdpächtersSchaurte die Uebertragung der an denselben verpachteten Jagdparzelle auf den zu Düsseldorf wohnenden KaufmannHeinrich Wiedemeyer unter Ver-
bürgung des Fabrikbesitzers Emil Senff zu Heerdt.
10.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von den Eingaben der Herren M. J. Henn und H. Prediger vom 22. bezw. 27. dieses Monats betreffend Zahlung der festgesetzten Vergütung für die städtischerseits beschlossene Abtretung eines Streifens Ackerland an der neuen Allee in den öffentlichen Verkehr und setzt die Termine für diese Zahlung fest auf 1. Maerz bezw. 1. April nächsten Jahres fest.
1.) Die neu- bezw. wiedergewählten Stadtverordneten Hofstadt, Linden, Lonnes, Meuter, Reinartz, Wenders und Werhahn wurden eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eides statt verpflichtet.
2 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung pro 1888/89 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung. Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf: 600678 Mark 86 Pfg. in Ausgabe auf: 524105 " 46 " _________________________ Der Bestand beträgt : 76573 " 40 " Die Einnahme-Reste betragen 1026 Mark 14 Pfg Die Ausgabe-Reste betragen 360 Mark. Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt.
Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
2b.) Die Rechnung der Wasserwerkskasse pro 1888/89 wird festgestellt in Einnahme auf: 42233 Mark 99 Pfg in Ausgabe auf: 41916 " 84 " _________________ Der Bestand beträgt: 317 " 15 " Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit der königlichen Steuerverwaltung betr. Einrichtung einer Abfertigungsstation am Dampfkrahnen nach dem vom Herrn Steuerrathvon Zuccalmaglio am 29. vorigen Monats eingesandten Entwurf und beauftragt den Vorsitzenden mit Vollziehung desselben;
genehmigt das Anerbieten der Firma Gebrüder Koenemann für die Dauer des mit derselben abgeschlossenen Vertrages über Anpachtung der Krahnenbühne und des angrenzenden Lagerplatzes der Stadt gegenüber alle diejenigen Verpflichtungen unentgeltlich zu übernehmen, welche derselben durch den vorerwähnten Vertrag der königlichen Steuerverwaltung gegenüber erwachsen mit der Maßgabe, daß 1.) die Anlage der Wasserleitung auf städtische Kosten zu erfolgen hat, 2.) die Genehmigung der Stadt zu dem nach §. 13 des Vertrages festzustellenden Tarifs vorbehalten bleibt.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich mit dem von der Hospital-Verwaltung vorgeschlagenen Terrainaustausch mit der Firma W. Joseph Leuchtenberg Erben unter der Bedingung einverstanden, daß dieselbe sämmtliche Kosten übernimmt, behält sich aber die Genehmigung bis zur Vorlage der erforderlichen Catastermaterialien vor. genehmigt auf den Vorschlag der Armen- und Hospital-Verwaltung einen Terrainaustausch mit J. J. Schwien nach der Handzeichnung und vorläufigen Fortschreibung des Steuer-Inspectors Zirkel vom 12. October vorigen Jahres mit der Maßgabe, daß der p. Schwien beim notariellen Acte den Betrag von 90 Mark an die Kasse dieser Verwaltung
zu zahlen hat, vertagt den von der Armen- und Hospital-Verwaltung beantragten öffentlichen Verkauf von Grundstücken an der Furtherstraße.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Pensionsgesuch des Lehrers Johann Adolf Becker und setzt die jährliche Pension auf 1778 Mark vom 1. April 1890 an fest.
6.) wählt zu Mitgliedern der Armen- und HospitalDeputation, sowie zu Waisenräthen die Herren Spediteur Heinrich Hahn, KaufmannHeinrich Schram und Kaufmann Hermann Grüters.
7.) bewilligt für die neu zuschaffende 7. Lehrer- und 7. Lehrerinstelle beim I. Knaben- und Mädchenbezirk (Rheinthorschule) die Competenzen eines Klassenlehrers bezw. einer Klassenlehrerin nach dem Gehalts-Regulativ vom 16. Juli 1888.
1.) Der wiedergewählte Stadtverordnete Wilhelm Thywissen wurde eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eides statt verpflichtet.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Ankauf der den Gebrüdern Zimmermann gehörigen Ackerparzelle Flur P N° 184/ 64.65 zum Preise von 11500 Mark und bevollmächtigt den Vorsitzenden zur Vereinbarung der näheren Bedingungen und zum Vollzug des notariellen Actes.
3.) genehmigt unter dem Ausdrucke des Dankes das Anerbieten des Neusser-Reiter-Vereins, einen Beitrag von 2500 Mark zu vorstehendem Ankauf zu gewähren.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der verschiedenen Commissionen: 1.) Hafen-Commission. Die Herren "Bloser, Hofstadt, Kallen PeterWilhelm, Rosellen, Werhahn Franz" 2.) Bau-Commission. Die Herren "Busch, Flemming, Lonnes, Leuchtenberg Theodor, Reinartz, Thywissen, Werhahn Franz" 3.) Promenaden-Commission. Die Herren "Flemming, Hoffmann, Hubert, Leuchtenberg Theodor, Thomas Louis." 4.) Finanz- und Verwaltungs-Commission. Die Herren "Foller, Frings, Hofstadt, Meuter, Richen, Rosellen, Tosetti." 5.) Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Die Herren "Kallen Johann junior, Keuten Jacob, Leuchtenberg Franz, Melchers, Wenders Carl." 6.) Einquartierungs-Commission. Die Herren "Aymanns, Flemming, Hermkes, Hofstadt, Wenders." 7.) Markt-Commission. Die Herren "Foller, Hermkes, Leuchtenberg Theodor,Richen, Wenders." 8.) Wasserwerks-Commission. Die Herren "Reinartz, Schmitz Jacob, Thywissen Wilhelm."
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beantragt mit Rücksicht auf die ergangene Verfügung, wonach die MontagsViehmärkte in Wegfall kommen, daß die hiesigen Viehmärkte fernerhin an den Dienstagen abgehalten werden, beantragt ferner, daß diese Verlegung nicht vor dem 1. Juli 1891 und nicht früher, als in den übrigen rheinischen
Städten, namentlich in Cöln, zur Ausführung gelangt.
6) Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Vorsitzenden, mit dem Herrn Steuerrathvon Zuccalmaglio einen Nachtragsvertrag zu dem Vertrage vom 13. dieses Monats folgenden Inhalts abzuschließen.
1.) Zu §. 6. Der vor dem Thore in der östlichen Seite der Umfriedigung des Zollhofes der Abfertigungsstation, zwischen dieser Seite der Umfriedigung und dem öffentlichen Fahrwege liegende, der Stadt Neuhs gehörende 11 Meter lange und 8 Meter breite Vorplatz dient als Zugang zur Abfertigungsstelle und bleibt zum Zwecke der Einbringung von Gütern in den Zollhof, sowie zur Abfuhr derselben aus demselben stets freier Platz. In gleicher Weise dient für den Personenverkehr, sowie für die Einbringung von Gütern in den Zollhof und für die Abfuhr derselben aus dem letzteren durch das Thor der nördlichen Seite der Umfriedigung eine an das Gebäude nördlich und an das dem öffentlichen Verkehre dienende Eisenbahngeleise westlich angrenzende, in der Richtung von Westen nach Osten 16 Meter lange, der Stadtgemeinde Neuhs gehörende, Fläche, welche in der Höhe des Gebäudes 10 Meter und in der Höhe der Umfriedigung 14 Meter breit ist, als freier Zufuhrweg von dem Erftwerft zur Abfertigungsstation und zum Zollhof. Der Vorplatz ist auf dem Situationsplan mit den Buchstaben a. e. l. m. der nördliche Zufuhrweg mit den Buchstaben n. o. p. r. s. q. bezeichnet.
2.) Zu §. 13. Das Entladen und Beladen von Schiffen und Eisenbahnwagen an der Abfertigungsstation, sowie den Transport der Güter in den Zollhof beziehungsweise Zollschuppen besorgen ausschließlich die Stadt resp. die von derselben hierzu beauftragten Spediteure zu den von der Stadt festgesetzten Tarifsätzen.
1.) Der Bürgermeister erstattete Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten für 1888/89.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnungen der Armen- und Hospital-Kasse de 1888/89 fest und zwar: A. Armenkasse: in Einnahme auf 119796 Mark 76 Pf in Ausgabe auf 119571 " 98 " _________________ Der Bestand beträgt: 164 Mark 78 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 270 Mark. B. Hospitalkasse: in Einnahme auf 81482 Mark 97 Pf; 772 91/100 Liter Roggen in Ausgabe auf 85764 " 86 " ; 772 91/100 Liter Roggen ___________________________________ sonach Vorschuß: 4281 Mark 89 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 819 Mark 50 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
3.) Es werden festgestellt: a. der Etat der Armenkasse pro 1890/91 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 115226 Mark und 46 38/100 Liter Roggen; b. der Etat der Hospitalkasse pro 1890/91 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 56507 Mark 36 Pf 979 2/100 LIter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer.
4.) Der Etat der Wasserwerkskasse pro 1890/91 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 37000 Mark festgestellt. Der Vorsitzende wird beauftragt, mit dem WerkmeisterKehr eine gegenseitige halbjährige Kündi-
gungsfrist zu vereinbaren.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt den Wegebau-Etat pro 1890/91 zum Betrage von 18.700 Mark fest.
6.) geht über den Antrag des Kohlenhändlers I. Gondorf auf Feststellung des Kaufpreises für städtisches Terrain an der Gartenstraße mit Rücksicht auf dessen bezügliche mündliche Erklärungen zur Tagesordnung über.
7.) bewilligt als Remuneration für Dienstleistungen bei den Vieh-, Jahr- und Wochenmärkten dem SecretairBüschgens 100 Mark dem Polizeisergeanten Franz 100 Mark.
8.) wählt zu Mitgliedern der Armenund Hospital-Deputation, sowie zu Waisenräthen die Herren BäckermeisterHubert Knoop und DachdeckermeisterAnton Kaiser.
9.) beschließt im Einverständniß mit der Königlichen Steuerverwaltung dem Vertrage vom 13. Januar cr. folgende Bestimmungen hinzuzufügen:
"N° 1.) Zu §. 6. wie bereits in der Sitzung vom 28. Januar 1890 genehmigt. "N° 2.) Zu §. 2 N°3 Die Stadtgemeinde Neuhs übergibt der Steuerverwaltung ferner zum Zwecke der Vergrößerung des Zollhafens und als integrirenden Theil desselben, gleichwie den im §. 2 unter N° 3 des Vertrages vom 13. Januar 1890 und in dem, dem letzteren angeschlossenen Situationsplan mit den Buchstaben b. h. i. k. bezeichneten Theil des Dampfkrahnstadens , die an die südliche Ecke der Dampfkrahnanlage in der Richtung von Norden nach Süden anschließende 40 Meter lange Strecke des Erftkanalwerftes, welche zwischen dem Erftkanal und dem Fahrwege liegt, nebst ausliegenden
Eisenbahngeleisen. Dieser Theil des Erftkanalwerftes ist auf dem im §. 1 des Vertrages vom 13. Januar 1890 vermerkten Situationsplane nachträglich mit den Buchstaben b. t. u. v. bezeichnet. N° 3.) Zu §13. Wenn der Dampfkrahn zur Aus- oder Einladung von Gütern nicht benutzt wird, fällt auch die Erhebung der Gebühren aus, welche für die Benutzung des Dampfkrahns zu zahlen sind."
und bevollmächtigt den Vorsitzenden, einen diesbezüglichen Nachtragsvertrag mit dem Herrn Steuerrathvon Zuccalmaglio abzuschließen. Der in der Sitzung vom 28. Januar cr. beschlossene Zusatz zu §. 13 wird hierdurch aufgehoben bezw. fallen gelassen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die ortsstatuarischen Beiträge bei Errichtung von Gebäuden an der Hochstraße bis auf Weiteres auf 18 Mark 43 Pfg. für den laufenden Meter Fronte fest.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt, daß der mit Herrn L. Simons wegen eines Terrainstreifens schwebende Prozeß durch Vergleich in der Weise erledigt wird, wie dies in dem Schreiben desselben vom 13. dieses Monats vorgeschlagen wird, unter der Bedingung, daß Herr L. Simons der Stadt die bis jetzt erwachsenen Prozeßkosten vergütet, beauftragt den Vorsitzenden hiernach einen Tauschvertrag mit Herrn L. Simons abzuschließen und die näheren Bedingungen mit demselben zu vereinbaren.
3.) lehnt den Antrag des Th. Heupgen auf Herabsetzung der Miethe für das Haus Friedrichsstraße 2 ab.
4.) genehmigt auf Antrag der Hospitalverwaltung einen Austausch mit Geschwister Leuchtenberg unter Feststellung eines gleichen Werthverhältnisses dahin, daß
die Hospitalverwaltung den Geschwistern Leuchtenberg die Parzelle Flur M N° 135 /19 hierselbst zur Größe von Hektoar 46 ar 66 qm zum vollen Eigenthum abtritt, dagegen die Geschwister Leuchtenberg der Hospitalverwaltung von ihrem Flur M N° 135 b/19 hierselbst belegenen Grundstücke einen Theil zum vollen Eigenthum abtreten, wie solcher in der vorläufigen Fortschreibungsverhandlung und Handzeichnung des Königlichen Catasteramtes dahier vom 17. Januar dieses Jahres mit N° 323/19 zur Größe von 1 Hectar 27 ar 49 qm bezeichnet beziehungsweise eingezeichnet ist.
beauftragt den Vorsitzenden, die näheren Bedingungen mit den Geschwistern Leuchtenberg zu vereinbaren und den notariellen Akt abzuschließen. Bei Berathung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand war der Stadt-Verordnete Leuchtenberg nicht zugegen.
1.) 1.) Der Etat der Handwerker-FortbildungsschulCasse für 1890/91 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Zweitausend Mark festgestellt. 2.) Der Etat der Stadtkasse für 1890/91 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf 622000 Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a.) von der Gewerbesteuer 25 % b.) von der Grund- und Gebäudesteuer 50 % c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 " " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 280 % von der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zum Wahlmann behufs Wahl eines Vertreters bezw. Ersatzmannes für die Genossenschaftsversammlung der Rheinischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft den Herrn Gutsbesitzer Theodor Melcherszu Gnadenthal.
3.) genehmigt den Verding der Bedürfnisse der Armen- und Hospital-Verwaltung pro 1890/91 nach den
Vorschlägen der Armen- und Hospital-Deputation.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zum Mitgliede der Armen- und Hospital-Deputation, sowie zum Waisenrathe den Herrn RechtsanwaltCarl Cremer.
5.) wählt eine Commission zur Vorberathung des Antrages der Stadt-Verordneten Lonnes und Werhahn, betreffend die Anlage eines Electricitätswerkes, bestehend aus den Antragstellern und den Stadtverordneten Leuchtenberg und Reinartz.
6.) genehmigt das Fällen von Bäumen auf der von Gebrüdern Zimmermann angekauften Wiesenparzelle nach dem Vorschlage der landwirthschaftlichen Commission und bewilligt für Neupflanzung von Bäumen daselbst einen Credit von 200 (zweihundert) Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, dem Neußer-Reiter-Verein die städtische Wiese für die am 27. Juli, 3. und 4. August cr. zu veranstaltende Wettrennen zu überlassen und demselben die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten.
2.) gestattet dem Neußer Turnverein die Benutzung des Schulhofes am alten Gymnasium zu Turnzwecken gemäß der Eingabe desselben vom 24. dieses Monats gegen jederzeitigen Widerruf.
4.) beschließt die Beseitigung der Freitreppen an den beiden städtischen Gebäuden an der Hammthorwallstraße.
5.) bewilligt dem Presbyterium der evangelischen Gemeinde für das Etatsjahr 1890/91 einen Zuschuß von 200 Mark zu der Errichtung einer Mädchen Handarbeits- und Fortbildungsschule.
6.) bewilligt der Verwaltung einen Credit von fünfhundert Mark für die Vorarbeiten zur Errichtung eines städtischen Elektrizitätswerkes.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt dem SchiffscapitainSegermann die fernere Benutzung seiner Landungsbrücke bis zum 1. April 1891 unter den bisherigen Bedingungen und unter Vorbehalt der näheren Anordnungen für die Fahrten bei Vornahme der Baggerarbeiten.
8.) beschließt die Anlage eines Trottoirs vor dem städtischen Hause Friedrichsstraße N° 2.
9.) beschließt mit Rücksicht auf die vorliegenden besonderen Umstände für das Jahr 1891 auf Zahlung der Miethe für das provisorische KnabenConvikt zu verzichten.
Löschung der nebenstehenden drei Zeilen, weil irrig eingetragen, genehmigt. Der Bürgermeister: Wenders.
10.) beschließt den Erben Kauhausen für Abtretung der in die Büttgerstraße fallenden Fläche den Betrag von zweihundert Mark zu bewilligen genehmigt den Verding der Kiesund Basaltschrott-Lieferung für das Jahr 1890/91 an die UnternehmerFranz Deihs und Rudolf Lemmer & Cie auf Grund des Verdings-Protokolles vom 21. Maerz 1890.
11.) erklärt sich damit einverstanden, daß der Militair-AnwärterEduard Drews aus Cöln als Polizeisergeant angestellt wird.
12.) wählt zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission die Herren Stadtverordneten Thywissen und Tosetti, ferner die Herren Wilhelm Werhahn und Franz Leuchtenberg.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Antrag des Neuhser-Reiter-Vereins auf Anpachtung der städtischen Wiesenabtheilung A, stellt die Pachtbedingungen fest und bevollmächtigt den Vorsitzenden zum Abschluß des Pachtvertrages, vertagt die Beschlußfassung über den Antrag der Scheibenschützen-Gesellschaft und des Neußer Bürger-Schützenvereins vom heutigen Tage. Der Stadt-Verordnete Lonnes erklärt sich der Abstimmung enthalten zu wollen.
2.) Der Antrag des FabrikantenFriederichs auf Anlage eines Schleifkanals unter den Geleisen der Hafenbahn wird unter nachstehenden Bedingungen genehmigt:
1.) Die Genehmigung erstreckt sich nur auf die Dauer des Pachtvertrages für den Lagerplatz; nach Beendigung desselben fällt die Anlage ohne Vergütung in das Eigenthum der Stadt. 2.) Die durch die Anlage erforderlichen Befestigungen des Ufers, worüber die Hafencommission das Nähere anzuordnen allein berechtigt ist, werden von der städtischen Verwaltung auf Kosten und für Rechnung des Antragstellers ausgeführt. 3.) Durch die Schleifung der Stämme darf die Schifffahrt nicht behindert werden; der Hafencommission bleiben die besonderen, zu diesem Zwecke nöthigen Anordnungen vorbehalten.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Antrag der Firma Michels & Cie auf Herstellung zweier Ableitungen von Regenwasser in den städtischen Uferrand
an der Erft unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 1 Mark (einer Mark).
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Verding der Arbeiten und Lieferungen für den Erweiterungsbau an der Rheinthorschule nach den Vorschlägen der Commission bezw. des RegierungsBaumeisters Busch.
5.) genehmigt, daß der Hospital-Verwaltung als Entschädigung für das zur Errichtung eines Amtsgerichtsgebäudes gegen das alte Gymnasium mit dem Fiskus ausgetauschte Terrain an der Breitestraße Flur F 2121/304 die Taxe mit 23887 Mark 50 Pfg. und als Entschädigung für die zur Erbreiterung der Weingartzstraße abgetretene Fläche Flur G N° 1256/250 der Betrag von 500 Mark aus der Stadtkasse gezahlt wird; genehmigt ferner, daß die städtische Gartenparzelle Flur G N° 1007/251 der Hospital-Verwaltung gegen Zahlung des Betrages von 2000 Mark an die Stadtkasse überwiesen wird.
6.) genehmigt die am 10. dieses Monats stattgefundene Verpachtung von Ackerland auf der Morgensternsheide.
7.) bewilligt der LehrerinSeelig als Vergütung für den Handarbeitungsunterricht in der israelitischen Volksschule eine jährliche Vergütung von 100 Mark.
8.) lehnt den Antrag des Commissionairs Jean Köcher auf Verkauf eines städtischen Grundstückes ab.
9.) lehnt den Antrag des Obermüllers Wilhelm Lobertz zu Frechen auf Anpachtung der Niederthormühle ab.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Antrag der Firma N. Simons auf Ableitung des Regenwassers in die Erft nach der eingereichten Zeichnung unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von einer Mark.
V. g. u. u.
2.) beschließt, der Firma P. & L. Sels für den Ankauf der Gasanstalt ein Gebot von siebenhunderttausend Mark zu machen. Hierfür stimmten der Vorsitzende und die StadtVerordneten Flemming, Foller, Hofstadt, Leuchtenberg, Linden, Melchers, Rosellen und Thywihsen, dagegen die Stadtverordneten Busch, Hermkes, Lonnes, Meuter, Reinartz, Richen, Tosetti, Wenders und Werhahn, nachdem vorher der Antrag, ein Gebot von siebenhundert fünfzig tausend Mark zu machen, mit allen gegen die Stimmen der Stadtverordneten Flemming, Hofstadt, Linden und Rosellen abgelehnt war. Mit den ferneren Verhandlungen wurden wiederum die Stadtverordneten Hofstadt und Thywissen beauftragt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem Schreiben der Firma P. & L. Sels vom 2. dieses Monats, wonach dieselbe das Angebot von siebenhunderttausend Mark für den Ankauf der Gasanstalt acceptirt. Mit den in diesem Schreiben angeführten Verkaufsbedingungen erklärt sich die Stadt-Verordneten-Versammlung einverstanden und beauftragt den Vorsitzenden, unter Zugrundelegung derselben und im Uebrigen unter den zwischen ihm und der Firma Sels näher zu vereinbarenden Bedingungen den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
2.) beschließt behufs Beschaffung des hiernach am 1. Juli an die Firma Sels zu entrichtenden Betrages von vierhunderttausend Mark bei der städtischen Sparkasse ein Darlehen in gleicher Höhe zu entnehmen, welches mit drei und ein halb Prozent zu verzinsen und in Jahresraten von mindestens zwanzigtausend Mark und spätestens im Jahre eintausend neunhundert zehn, vollständig zu amortisiren ist.
3.) ist mit der Creirung einer dritten Lehrerstelle an der gemeinschaftlichen Schule zu Weihsenberg einverstanden. Dem anzustellenden Lehrer wird pro Jahr an Gehalt eintausend fünfzig Mark neben freier Wohnung, und als Entschädigung für Reinigung und Heizung des Schulzimmers, sowie für die Lieferung von Federn und Dinte neunzig Mark bewilligt.
V. g. u. u.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von einem Schreiben des Herrn GymnasialDirektors Dr. Tückingvom 4. dieses Monats, wonach in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 28. Januar 1889 für das Jahr 1889/90 ein Zuschuß von vierhundert sieben und zwanzig Mark fünfzig Pfg. zur Deckung des Deficits der Gymnasial-Vorschule Seitens der Stadt erforderlich ist.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt aus Anlaß einer Anfrage des Erzbischöflichen General-Vikariatszu Cöln betreffend Ueberweisung der seiner Zeit von der Bürgerschaft zu Conviktszwecken zur Verfügung gestellten freiwilligen Beiträge, wie folgt:
In Erwägung, daß zwar eine streng rechtliche Verpflichtung zur Ueberweisung dieser Gelder nicht vorliegt, es dagegen als eine moralische und Ehrenpflicht der Stadt anerkannt werden muß, daß sie für den Gewinn, der ihr aus dem von den damaligen Geschenkgebern nicht beabsichtigten unent-
geltlichen Erwerb des früheren Conviktsgebäudes zugeflossen ist, dem dadurch geschädigten Erzbischöflichen Stuhle eine der Billigkeit entsprechende Gegenleistung zuwendet,
in fernerer Erwägung, daß die baldige Errichtung eines neuen Conviktes auch im Interesse der Stadt durchaus wünschenswerth und es daher auch angemessen erscheint, wenn sie durch die in Rede stehende Zuwendung gleichzeitig die baldige Ausführung dieses Projektes fördert, erklärt sich die Stadt-Verordneten-Versammlung bereit, dem Erzbischöflichen Stuhle eine den von der Bürgerschaft für das frühere Conviktgebäude gespendeten Beiträgen gleichkommende Summe von neun und zwanzigtausend fünf und fünfzig Mark als Beihülfe zur Errichtung eines neuen Conviktgebäudes unter der Bedingung zu überweisen, daß
1.) dieses Gebäude für eine Zahl von mindestens vierzig Zöglingen innerhalb der nächsten fünf Jahre im Rohbau fertiggestellt wird, 2.) der Erzbischöfliche Stuhl sich verpflichtet, den ganzen Betrag unverzinslich an die Stadt zurückzugeben, wenn derselbe frei und ungezwungen das Convikt von Neuss verlegen sollte.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt der Wittwe desPolizei-CommissarsLorenz für sich und ihre Kinder 1.) eine Beihülfe zu den Beerdigungskosten von hundert Mark, 2.) ein Gnadenquartal, 3.) vom 1. September ab vorläufig auf die Dauer von drei Jahren eine Unterstützung von monatlich einhundert Mark.
3.) setzt das Gehalt für den neu anzustellenden Polizei-Commissar auf zweitausend vierhundert Mark und zweihundert Mark Kleidergelder, sowie freie Wohnung oder Mietentschädi-
gung von dreihundert sechszig Mark fest.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den durch Verkaufsprotokoll vom 28. beziehungsweise Commanderklärung vom 31. vorigen Monats vor Notar Eckertz gethätigten Ankauf der bisher den Erben Brehser gehörigen Ackerparzelle Flur C N° 587/97 hierselbst, groß vier und vierzig Are zwei und achtzig quadratmeter, zum Preise von eintausend fünfhundert vierzig Mark.
5.) genehmigt den Verkauf des Nachgrases auf den Wiesenparzellen zwischen Damm und Erftkanal rechts vom Hessenthor an den Neußer Reiterverein und die Benutzung dieser Fläche zu Zwecken des Wettrennens für dieses Jahr gegen eine Vergütung von einhundert Mark.
6.) genehmigt die Kündigung des Vertrages über Verpachtung eines Grundstücks an der Capitelstraße Seitens des Peter Frey und die Wiederverpachtung desselben an Johann Neidhöfer auf unbestimmte Zeit gegen eine Jahrespacht von fünfzehn Mark.
Nachdem die Wahl des Gerichts-Assessors Engelbert Tilmann zum Bürgermeister der Stadt Neuss
die Allerhöchste Bestätigung erhalten, hatte der mitunterzeichnete Königliche LandrathDr. Freiherr von Schorlemer sich am heutigen Tage in den Sitzungssaal des hiesigen Rathhauses begeben, um im Auftrage und in Ausführung einer Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten in Düsseldorfvom 1 ten Juni cr. I. II. Z. 2199 den Genannten in Gemäßheit des §. 33 der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz in öffentlicher Sitzung der zu diesem Akte vorschriftsmäßig eingeladenen Stadtverordneten in sein Amt einzuführen.
Der Landrath stellte den anwesenden, nebenstehend genannten Beigeordneten und Stadtverordneten den miterschienenen Herrn Tilmannals Bürgermeister der Stadt Neuss vor, indem er gleichzeitig den letzteren auf die Pflichten des ihm nunmehr übertragenen Amtes hinwies und die Vertreter der Stadtgemeinde aufforderte, den neuen Bürgermeister in der Führung der Geschäfte nach besten Kräften vertrauensvoll zu unterstützen. Sodann wurde festgestellt, daß eine Abschrift des Allerhöchsten Erlasses über die Bestätigung dem Bürgermeister Tilmann bereits durch das Bürgermeister-Amt Neuss ausgehändigt worden war, sowie, daß der neuernannte Bürgermeister den Diensteid der Beamten schon in seiner Eigenschaft als Gerichtsassessor vorschriftsmäßig abgeleistet hatte.
Die Uebergabe der Akten-Bücher und Utensilien der Stadt Neuss an den Bürgermeister Tilmann wurde vorbehalten, sodann die Einführung des Bürgermeisters als geschehen erklärt und zur Beurkundung dessen die gegenwärtige Verhandlung nach Vorlesung unterschrieben wie folgt:
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zum Protokollführer für die Sitzungen der Stadt-VerordnetenVersammlung den StadtsecretairJosef Kemper und zwar auf jederzeitigen Widerruf;
2.) beschließt behufs Ergänzung bezw. Neuanfertigung des Stadtbauplanes den Landmesser Deselaers hierselbst mit der Aufnahme und dem Nivellement der Büttger- und Capitelstraße nach dem jetzigen Zustande, sowie mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplanes dieser Straßen, sowie mit der Ausfluchts??? verschiedener Straßen zu beauftragen und bewilligt hierfür einen Credit von eintausend Mark;
3.) beschließt die Entwässerung der Capitelstraße; die Ausführung soll jedoch erst nach Fertigstellung des Nivellements der genannten Straße erfolgen;
4.) beschließt die Errichtung einer Abort-Anlage am Rathhause nach dem Plane und Kostenanschlage des Bauunternehmers Fassbender vom September 1886 und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von etwa siebenhundert Mark;
5.) beschließt die Wiederherstellung des Freibrunnens an dem Hause Rheinstraße N° 43 unter der Bedingung, daß der Eigenthümer des genannten Hauses sich für sich und seine Rechtsnachfolger verpflichtet, die äußere Instandhaltung des Freibrunnens nebst Umgebung, namentlich zur Winterzeit, einschließlich Fortschaffung des Eises, zu übernehmen;
pumpe für die freiwillige Feuerwehr; ist mit dem Verkaufe des alten Zubringers, vorbehaltlich der Genehmigung des Kaufpreises, einverstanden, und lehnt
Anschaffung eines Geräthewagens für die freiwillige Feuerwehr zur Zeit ab.
7.) Mit der Uebernahme der Umlagebeträge der Mitglieder der Rheinischen landwirthschaftlichen Berufs-Genossenschaft auf die Stadtkasse erklärt sich die Versammlung, vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs, einverstanden.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Beseitigung der Bedürfnißanstalt an der Friedrichstraße und beauftragt die Bau-Commission, nähere Vorschläge zur Anbringung von Bedürfnißanstalten zu machen;
9.) bewilligt zur Stiftung eines Ehrenvogels für die neue Fahne des Neußer-BürgerVereins einen Betrag von zwölf Mark.
10.) nimmt Kenntniß von dem am 28. des Monats vor NotarHinderkotte für gethätigten Vertrag zwischen der Stadt Neuss und der Firma P. & L. Sels hier über den Ankauf der Gasanstalt und erklärt sich mit demselben einverstanden; erklärt sich damit einverstanden, daß bezüglich der Leitung der Gasanstalt mit dem Herrn Carl Bücklers ein Vertrag unter denselben Bedingungen abgeschlossen werde, wie sie zwischen Bücklers und der Firma Sels bisher bestanden; behält sich jedoch die Feststellung der näheren Bedingungen wegen Stellung einer Caution, Abgrenzung der Befugnisse p.p. nach Anhörung der Gas- und Finanz-Commission vor; beauftragt die Herrn Hofstadt und Thywissen mit der käuflichen Uebernahme der Materialien, Bestände p.p. der Gasanstalt für die Stadt;
11.) wählt zu vorläufigen Mitgliedern der Deputation für das Gaswerk die Herren Leuchtenberg, Lonnes, Reinartz und Werhahn, welche autorisirt wird, den vorhandenen Geldschrank für einen angemessenen Preise anzukaufen;
12.) genehmigt die Niederschlagung von uneinziehbaren Steuern und Gefällen und zwar pro 1888/89 zum Betrage von 28 Mark pro 1889/90 zum Betrage von 26 Mark 20 Pf., 126 Mark 50 Pf., 187 Mark 35 Pf. und 65 Mark.
13.) Stadt-Verordneten-Versammlung ist damit einverstanden, daß die Niederthormühle an den August Joseph Schillings auf 1 Jahr gegen jederzeitigen 3 monatliche Kündigung und eine Jahresmiethe von eintausend neunhundert Mark und Zahlung der Erftreinigungskosten vermiethet wird. Im Falle der Kündigung sollen dem Schillings die Erftreinigungskosten natürlich erstattet werden.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt behufs Einrichtung des alten Gymnasiums zur Unterbringung der verschiedenen öffentlichen Kassen nach Angabe der Bau-Commission einen Plan und Kostenanschlag anfertigen zu lassen;
2.) bewilligt zur Unterstützung der Ferien-Colonien einen einmaligen Zuschuß von zweihundert Mark;
3.) verweist den Antrag betr. Beseitigung einer Pumpe auf der Oberstraße und auf dem Hammthorwall an die Finanz- und Bau-Commission;
4.) verweist den Antrag betreffend Anbringung eines Gitters an der Treppe unter dem Oberthor an die Finanz- und Bau-Commission;
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt für Anschaffung des Inventars der neu errichteten Schulklassen am Rheinthore einen Credit von eintausend fünfhundert Mark;
6.) bewilligt dem Neuhser-Bürger-Schützen-Verein die Benutzung des großen Rathaussaales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise;
7.) beschließt einen Kostenanschlag über die Wiederherstellung des Rathausdaches, sowie die der Türmchen in stilgerechter Weise anfertigen zu lassen;
8.) erklärt sich mit der Vermiethung des Nordkanalhauses vor dem Oberthor nebst Garten, Keller und der Sachen des früheren Militair-Schießstandes an die Neuhser-Scheiben-Schützen-Gesellschaft pro 1. October 1890bis 30. September 1893 für einhundert fünfzig Mark pro Jahr einverstanden.
9.) genehmigt: a) nachträglich die seit dem 1. Juli bis jetzt stattgefundene Benutzung der Niederthormühle durch August Joseph Schillings zum bisherigen Miethpreise; b.) den Abschluß eines Miethvertrages mit A. J. Schillings über die Niederthormühle unter Zugrundelegung eines Miethpreises von sechszehnhundert Mark und den von der FinanzCommission beschlossenen Bedingungen;
10.) beschließt das Haus Friedrichstraße 2 nach vorheriger Instandsetzung öffentlich zu vermiethen;
11.) wird über die Anstellung des Polizei-Commissars gehört;
12.) wird über die Anstellung eines Polizeisergeanten gehört;
13.) genehmigt die Anstellung des Herrn Carl Bücklers als Gemeindebeamter unter gegenseitiger halbjähriger Kündigung, setzt dessen Caution auf dreitausend Mark fest, ermächtigt die Gas-Commission, für die Zeit bis zum Beginn des nächsten Etatjahres zur vollständigen Betriebsleitung und Verwaltung des Gaswerkes auf der Grundlage einer kaufmännischen Buch- und Cassenführung, sowie zur Abgrenzung der selbständigen
Verwaltungs-Befugnisse und Cassengeschäfte des Herrn Bücklers, erklärt sich damit einverstanden, daß die Einnahmen des Gaswerks an die Sparkasse abgeführt werden unter Eröffnung eines Conto-Currente-Verkehrs mit derselben, behält sich jedoch vor die Genehmigung der Ausdehnung des Rohrweges, die Festsetzung des Gaspreises, sowie solcher außerordentlichen Erweiterungen und Neuanlagen, welche einen Kostenaufwand von mehr als dreitausend Mark erfordern.
Zu ferneren Mitgliedern der Gas-Commission, deren Mandat bis zum Beginn des nächsten Etatsjahres fortdauern und welche ihre Geschäfts-Ordnung selbst feststellen soll, werden gewählt die Herren Beigeordneten Kistemann und RentnerJacob Schmitz.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Extrahirung eines Gutachtens von Seiten einer sachverständigen Autorität über die Lösung der Erftcanalfrage unter Berücksichtigung der verschiedenen in Frage kommenden Projecte, ( Schleusenanlage, Erbreiterung und Befestigung, größere Hafenanlagen, sog. Francken'sches Project,) sowie insbesondere unter Beurtheilung der Rentabilität der eventl. Schiffbarmachung des Erftcanalsoberhalb des Hessenthors, und beauftragt die Hafencommission mit der Auswahl des Sachverständigen.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die beschleunigte Fortsetzung der Ausbaggerungsarbeiten, sowie der Befestigung des linken Erftcanalufers insbesondere auch des oberhalb der Eisenbahnbrücke belegenen Theiles nach näherer Anweisung der Hafencommission und genehmigt, daß die Kosten aus dem Reste der städtischen Anleihe entnommen werden;
3.) beschließt die Beseitigung der Pumpe vor dem Hause Oberstraße N° 108;
4.) beschließt die Anbringung eines Gitters an der Treppe unter dem Oberthor, sowie die Anlage eines Trottoirs mit Kantstein und Anbringung eines Warnungsschildes an der bezeichneten Stelle;
5.) genehmigt die am 2. April bezw. 24. Juni des Jahres stattgefundene Verpachtung von Grundstücken der Armen-Verwaltung; genehmigt die am 22. Juli 1890 erfolgte Verpachtung von Gartenland der Armen- und Hospital-Deputation, belegen vor dem Zollthoran den Heinrich Heeb;
6.) genehmigt die am heutigen Tage stattgefundene Verpachtung eines städt. Grundstückes am neuen Kirchhofe an den Johann Bresser zur Jahrespacht von 34 Mark;
7.) lehnt die Bewilligung eines Beitrages zu den Kosten der Theilnahme eines Lehrers an dem in Düsseldorf stattfindenden Lehrkursus zur Ausbildung von Zeichenlehrern für gewerbliche Fortbildungsschulen ab;
8.) genehmigt die Verpachtung des an den Lagerplatz der Firma Werhahn angrenzenden Streifens des Erftcanalweges, sowie des an die Provinzialstraße angrenzenden und des für Errichtung einer Steuerabfertigungsstelle in Aussicht genommenen Platzes an die Firma Wilhelm Werhahn hier zu den offerirten Bedingungen;
9.) lehnt das gemeinschaftliche Anerbieten der Herren Otto undLouis Sels, F. Bockholt und Robert & van Endert auf Erwerbung eines alten Wegestreifens am Kaiser ab; beschließt dagegen, den Herren Otto und Louis Sels, sowie Robert und van Endert bezw. Wilhelm Linden den hinter ihrem Eigenthum belegenen Wegestreifen zum Preise von 7500 Mark pro Morgen anzubieten.
10.) Die Niederschlagung der Communalsteuer der Witib B. Rubin pro 1888/89 ad 201 Mark 60 Pf. wird abgelehnt.
1.) Zur Berichtigung des Protokolles der letzten Sitzung wird festgestellt, daß der Beigeordnete und Stadtverordnete Melchers, sowie der Stadt-Verordnete Busch mit Entschuldigung gefehlt haben. Die Stadt-Verordneten Linden und Wenders entschuldigten sich nachträglich.
2.) Die Versammlung nahm Kenntniß von der Acceptation der Offerte Punkt 9 des Beschlusses vom 18. August 1890 durch die Herren Wilhelm Linden und Otto & Louis Sels. Der Bürgermeister Tilmann wird mit dem Abschlusse des erforderlichen Vertrages autorisirt.
3.) a) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt als Beitrag zu einem Kaiser-Friedrich-Denkmal bei Wörth die Summe von dreihundert Mark;
b) bewilligt als Beitrag zur Gründung einer Moltke-Stiftungin Parchim einhundert fünfzig Mark.
4.) St.V.V. erklärt sich mit dem von der Firma Gebrüder Koenemann vorgeschlagenen, von der Handelskammer gebilligten Gebührentarif für die Benutzung des Dampfkrahnens etc. an der Abfertigungs-Station am Dampfkrahnenplatz hierselbst einverstanden.
5.) St.V.V. genehmigt den Antrag des Wilhelm Wienen senior um Anschluß an eine städt. Canalanlage unter den von der Bau- und FinanzCommission festgesetzten Bedingungen.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, für die Kosten einer von dem Herrn GymnasialDirectorDr. Tücking herauszugebenden Geschichte der Stadt Neuhs dem Verfasser gegenüber eine Garantie bis zum Betrage von siebenhundert Mark zu übernehmen.
7.) St.V.V. beschließt, in Betreff des Gaspreises von AusnahmeVergünstigungen im Princip abzusehen, den Preis für Leuchtgas in der Höhe von 16 Pfennigen pro cbm einstweilen beizubehalten, dagegen vom 1. November ab den Preis für Kraft-,
Heiz- und Koch-Gas auf zehn Pfennige pro cbm zu normiren;
genehmigt, die von der Gas-Kommission für die Zeit vom 1. Julibis 1. October der Neußer Papier- und PergamentPapier-Fabrik Actien-Gesellschaft, sowie der Firma Frings und Frowein (bezw. Heinrich Frings) noch belassene Preisermäßigung.
6.) St.V.V. bewilligt dem PolizeisecretairBüschgens für die vermehrten Obliegenheiten während der Nichtbesetzung der Polizei-Commissar-Stelle und zur Ergänzung eines erlittenen Gehalts-Ausfalles eine Gesammt-Gratifikation von vierhundert Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, der Königlichen Eisenbahnverwaltung in der Nähe der Hafenbahn eine Grundfläche von etwa 25 Quadratmetern behufs Errichtung einer besonderen Güter-Abfertigungs-Nebenstelle daselbst unentgeltlich nach Maßgabe des vorgelegten Vertragsentwurfs zu überlassen und beauftragt den Bürgermeister mit dem Vollzuge des diesbezüglichen Vertrages.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Restaurirung der mit Witib Rohs gemeinschaftlichen Grenzmauer, sowie die Ausführung einer neuen Hofmauer am Grundstücke der Witib Rohs auf städt. Kosten gegen die Gestattung der Aufstellung eines Freibrunnens in der Ecke des Rohs'schen Hofbrunnens; erklärt sich einverstanden, daß anstatt der zu beseitigenden Pumpe ein Freibrunnen angebracht und der neben dem Rohs'schen Hause liegende freie Platz gepflastert wird.
3.) St.V.V. lehnt den Antrag des LehrersBecker auf Bewilligung einer Beihülfe zu den Kosten eines Ofens und ab. seines Umzuges ab.
4.) St.V.V. lehnt den Antrag der Wittwe Anton Gesell auf Beseitigung von Bäumen vor ihrem Hause an der Büttgerstraße ab.
beschließt den Credit für die öffentliche Beleuchtung 5.) St.V.V. beschließt die Gasrohrleitung in der verlängerten Canalstraße bis zur Ecke von Norbisrath auszudehnen, ferner die Rohrleitungen in der Büttger- und Capitelstraße bis zum Verbindungspunkte an dem Eckhause von Körschen und Breuer fortzuführen und diese Arbeiten sofort in Angriff zu nehmen, sodann die Rohrleitung in der Neußerfurtherstraße bis zum städt. Grundstücke (in der Nähe der Bemu??? von Kallen) auszudehnen und wenn möglich sofort auszuführen;
beschließt den Credit für die öffentliche Beleuchtung in Folge der in Aussicht genommenen Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung für die Zeit bis Ende Maerz 1891 um eintausend Mark zu erhöhen.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beauftragt den Bürgermeister mit weiteren Verhandlungen behufs Ankaufes des Besitzthums der Erben Küppingan der Michael-und Neustraße mit dem Chr. Schollens und ermächtigt den Bürgermeister zur eventl. Acceptation der Offerten der Erben Küpping und des Chr. Schollens.
7.) St.V.V. lehnt den Antrag des Kreis-Thierarztes Eckardt um Erhöhung der Gebühren für Beaufsichtigung der Viehmärkte ab.
1.) Bei der Ergänzungswahl von 5 Kreistagsabgeordneten auf Grund der Kreisänderung vom 30. Mai 1887 wurden gewählt die Herren RentnerBalthasar Josten, KaufmannHermann Thywihsen, WirthFranz Hermkes, Kaufmann Peter Meuter und Kaufmann P.W. Kallen.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die nothwendigsten Reparatur-Arbeiten des Zoll-Abfertigungslokals im hiesigen Zollhafen vornehmen zu lassen, ohne jedoch hierfür eine Rechtsverbindlichkeit anzuerkennen und beauftragt den Bürgermeister, durch weitere Verhandlungen mit der Steuerbehörde eine Klarstellung des Rechtsverhältnisses der Stadt zu letzterer herbeizuführen.
3.) St.V.V. beschließt den Erlaß eines Ortsstatuts in Gemäßheit des §. 112 des Invaliditäts- und Alters-Versicherungs-Gesetzes;
4.) St.V.V. lehnt die Anstellung eines VerwaltungsSecretairs, welcher u. A. insbesonders auch die Invaliditäts- und Alters-Versicherungs-Angelegenheiten bearbeiten soll, ab, desgleichen den Antrag um Erhöhung des Büreaukostenfonds um 500 Mark.
§. 1 Die Beiträge für diejenigen Versicherten, welche a.) der Ortskrankenkasse für Fabriken und Hausindustrie, b.) " " " Handwerksgesellen und Gewerbegehülfen c.) " Krankenkasse der Rheinischen Schrauben- und Muttern- Fabrik von Bauer & Schaurte, d.) " " " Rheinischen Aktien-Gesellschaft für Papierfabrikation, e.) " " " chemischen Fabrik B. Vohsen & Cie angehören, werden durch die Organe dieser Krankenkassen für Rechnung der Versicherungs-Anstalt von den Arbeitgebern eingezogen und die den eingegangenen Beiträgen entsprechenden Marken in die Quittungskarten der Versicherten eingeklebt und entwerthet, auch wird denselben die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten (§.§. 103 und 105 des Gesetzes) für ihre Mitglieder übertragen.
§. 2 In Betreff derjenigen versicherungspflichtigen Personen, welche keiner der obigen fünf Krankenkassen angehören, wird bestimmt, daß: 1.) die Ortskrankenkasse für Handwerksgesellen und Gewerbe-Gehülfen die in §. 1 dieses Ortsstatuts bezeichneten Funktionen a.) für alle versicherungspflichtigen Personen, welche in den dieser Krankenkasse gehörigen Betrieben beschäftigt, aber nicht krankenversicherungspflichtig sind, b.) für die Versicherungspflichtigen der Landwirtschaft, 2.) die Ortskrankenkasse für Fabriken und Hausindustrie für alle andern versicherungspflichtigen Personen zu übernehmen hat.
§. 3. Die Arbeitgeber der unter §. 2 bezeichneten, zu keiner Krankenkasse gehörigen Versicherten sind verpflichtet, jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person spätestens
am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung bei der bezüglichen Krankenkasse anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung der Beschäftigung abzumelden. Arbeitgeber, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können mit Geldstrafe bis zu 100 Mark belegt werden.
§. 4. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Quittungskarten der Versicherten, so lange dieselben in der Gemeinde Neuhs versichert sind, auf deren Verlangen aufzubewahren.
§. 5. Gegenwärtiges Ortsstatut tritt mit dem 1. Januar 1891 in Kraft. So beschlossen in der Stadtverordneten-Versammlung zu Neuhs am 10. November 1890. _______________________
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem mit Erben Küpping am 21. November dieses Jahres vor NotarEckertz gethätigten Vertrage und genehmigt denselben.
2.) St.V.V. nimmt Kenntniß von dem Beschlusse des Provinzialrathes der Rheinprovinz vom 8. November dieses Jahres, betreffend die Aufhebung der MontagsViehmärkte zum 1. Januar 1892 und Verlegung derselben auf den Dienstag, und beschließt, von der gegen N°.2 des Beschlusses zulässigen Beschwerde keinen Gebrauch zu machen.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnung der Sparkasse de 1889/90 fest in Einnahme auf 3496842 Mark 76 Pf. in Ausgabe auf 3467288 " 66 Pf. __________________ demnach Bestand 29561 Mark 10 Pf. und ertheilt dem Rendanten Decharge.
4.) Die Rechnung der Wasserwerkskasse pro 1889/90 wurde festgestellt in Einnahme auf 48581 Mark 10 Pf. in Ausgabe auf 47888 " 34 Pf. __________________ der Bestand beträgt 692 Mark 76 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
4a. St.V.V. genehmigt die Beschäftigung eines zweiten Heizers beim Wasserwerk gegen einen täglichen Lohn von drei Mark.
5.) St.V.V. bewilligt für die Vorarbeiten zur Anfertigung des städtischen Bebauungsplanes für die Zeit bis 1. April 1891 einen weiteren Credit von Zweitausend fünfhundert Mark.
6.a) St.V.V. lehnt die Anstellung eines Stadtbaumeisters zur Zeit ab; b) beschließt die Baucommission unter Verstärkung durch den Herrn BaugewerksmeisterKreuzer mit der Prüfung der Frage zu betrauen, ob ein Bedürfniß für die Anstellung eines Stadtbaumeisters anzuerkennen sei, sowie dieselbe mit der Formulirung der eventl. Anstellungsbedingungen eines Stadtbaumeisters zu beauftragen; c.) beschließt ferner die Bewilligung eines Credits von 1000 Mark zur Beschaffung von Hülfskräften zur Erledigung der Communalbau- und Bau-Polizei-Sache für die Zeit bis Ende März 1891. Gegen diesen Beschluß, dh. für die Anstellung eines Stadtbaumeisters, stimmten der Bürgermeister und die Stadt-Verordneten Melchers, Flemming, Foller, Hofstadt, Leuchtenberg und Rosellen.
7.) St.V.V. wählt zu Mitgliedern der Klassensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1891/92 die Herrn Johann Eichhoff, Joseph Feldhaus, Joseph Heinrichs, Friedrich Hohs, Jonas Hoffmann, Jacob Keuten, Hubert Knoop, Johann Körschen, Franz Leuchtenberg, Wilhelm Richen, Wilhelm Schmitz, (Büchel) und Johann Neidhöfer, Ziegeleibesitzer.
8.) St.V.V. beschließt, dem Königlichen KreisphysikusSanitätsrathDr. Schruff zum Zwecke des Studirens des Koch'schen Heilverfahrens in Berlin Namens der Stadt Auftrag zu ertheilen.
9.) St.V.V. beauftragt den Bürgermeister in Betreff der Uebernahme der Provinzialstraße seitens der Stadt, sowie der Schaffung einer Passage um das Oberthor mit der Provinzial-Verwaltung in nähere Erörterung zu treten.
1.) Stadtverordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten zu Düsseldorf vom 6. Dezember 1890 I. III. B 6253, betreffend Nichtgenehmigung des am 10. November des Jahres beschlossenen Ortsstatuts über Invaliditäts- und Altersversicherung, und beschließt, von der Errichtung eines auf Krankenkassenmitglieder beschränkten Statuts Abstand zu nehmen;
2.) beschließt den Beitritt zum Rheinischen Städtebund gegen Zahlung des entsprechenden Beitrages;
3.) nimmt Kenntniß von dem Schreiben des Magistrats zu Frankfurt a./Mainvom 29. November des Jahres und beschließt von einer Petition betr. den Entwurf eines Gesetzes über das Volksschulwesen Abstand zu nehmen.
4.) St.V.V. nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung pro 1889/90 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung.
Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf 585388 Mark 14 Pf. in Ausgabe auf 519412 " 12 Pf. _______________________ Der Bestand beträgt 65976 Mark 02 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 1399 Mark 70 Pf. Die Ausgabe- " " 626 " 78 Pf. Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung der Lagerbücher nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß;
5.) bewilligt zur Herausgabe eines Führers durch Neuhs einen Zuschuß von einhundert Mark und beauftragt den Bürgermeister mit den näheren Anordnungen;
6.) lehnt die Benutzung des im Hospitale aufgestellten Desinfections-Apparates durch die Landgemeinden ab;
7.) beschließt, die auf der früheren Zimmermann'schen Wiese noch aufstehenden Kopfweiden zu verkaufen;
8.) beschließt, vom 1. Januar 1891 ab die Erftgebühren für transitirendes Steinsalz, Glaubbersalz, Gyps und Eisenbahn-Materialien auf einen Pfg. pro hundert kg bei einer Expedition im Transit von im Ganzen zweitausend Doppelwagen pro Etatsjahr auf Widerruf zu ermäßigen. Der Widerruf hat ein Jahr vor dem Inkrafttreten zu erfolgen. Für die Zeit vom 1. Januarbis 31. Maerz 1891 tritt die Ermäßigung ein ohne Rücksicht auf die Höhe der Transporte.
9.) a) bewilligt als Remuneration für Dienstleistungen bei den Vieh- und Jahrmärkten dem Verwaltungs-Volontair Nybelen 100 Mark dem Polizeisergeanten Franz 100 " .
b) bewilligt den 5 Polizeisergeanten und 3 Hülfspolizei- sergeanten für besondere Dienstleistungen im Laufe dieses Jahres eine einmalige Gratifikation von je fünfundzwanzig Mark.
10.) a.) bewilligt der Wittwe des Polizeisergeanten Schwieters für die Zeit vom 1. October dieses Jahresbis Ende September 1891 eine Unterstützung von dreihundert Mark;
b.) bewilligt dem Peter Joseph Kreuseler, welcher früher die Reinigung der städtischen Canäle, des Marktes p.p. ausgeführt hat, eine einmalige Unterstützung von fünfzig Mark;
11.) wählt zu Mitgliedern der Armen- und Hospital-Deputation, sowie zu Waisenräthen die Herren Weinhändler Joseph Heinrichs, KaufmannFranz Josten jr. und BaugewerksmeisterTheodor Kreuzer;
12.) beschließt die Verpachtung der Gemeindejagd ab 1. Februar 1891 nach der vorgelegten Karte unter den bisherigen Bedingungen (und unter ausdrücklichem Ausschluß des Treibjagens an Sonn- und Feiertagen;)
13.) genehmigt nachträglich den Antrag der Firma Wilhelm Werhahn zur Anlage einer Kettengangvorrichtung über den Erftcanalweg und die Canalböschung unterhalb der Erfteisenbahnbrücke unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes, sowie unter Vorbehalt der von dem Bürgermeister mit der genannten Firma etwa noch näher zu vereinbarenden Vorkehrungen zur Verhütung von Verkehrsstörungen und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von zwei Mark;
14.) a) genehmigt nachträglich den Antrag der Firma Wilhelm Werhahn auf Ableitung von Regen- und Condensationswasser durch Rohrleitungen in den Erftcanal gegenüber dem Lagerplatze der genannten Firma unterhalb der Erfteisenbahnbrücke unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von einer Mark; b) genehmigt nachträglich, daß unter denselben Bedingungen noch die Firma Robert & van Endert Regen- und Spülwasser in den Erftcanal ableitet.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt es ab, in der Angelegenheit, betreffend Aufstellung des KaiserWilhelm-Denkmals der Rheinprovinz, eine Erklärung abzugeben;
2.) versagt dem am 24. Dezember 1890 stattgefundenen Verkauf von Kopfweiden den vorbehaltenen Zuschlag;
3.) beschließt die Angelegenheit wegen Einrichtung und Unterhaltung einer Naturalverpflegungsstation zunächst der Armen- und Hospital-Deputation zur Begutachtung zu überweisen;
4.) beschließt den Schadenersatzanspruch der BadischenSchifffahrtsassecuranz-Gesellschaft für einen Schiffsunfall im Erftcanal als rechtlich unbegründet abzuweisen und beauftragt den Bürgermeister, den angedrohten Prozeß eventl. aufzunehmen;
5.) geht über den Punkt 5 der Tages-Ordnung in Erwägung, daß die Gehälter der Klassenlehrerinnen im Jahre 1888 und zwar nach allgemeinem Wissen zur Zufriedenheit der betreffenden Lehrpersonen erhöht worden sind, zur Tagesordnung über;
6.) beschließt die etatsmäßige Anstellung eines Verwaltungs-Secretairs, welcher u.a. insbesondere auch die Invaliditäts- und Alters-Versicherungs-Angelegenheiten bearbeiten soll und setzt das Gehalt dieser Stelle auf eintausend Mark fest;
8.) bewilligt vom 1. Dezember 1890 abbis zum 1. April 1891 dem Bezirksfeldwebel des Controllbezirks Neuhs bezw. dessen Stellvertreter eine an das Königliche Bezirks-
Commando zu zahlende jährliche Serviszulage von 80 Mark,
9.) bewilligt für das Etatsjahr 1890/91 als einmaligen Theuerungszuschuß für die Heizung der Schulen zu Weihsenberg 6 Mark für jede Klasse, entsprechend dem Zuschusse für die Lehrpersonen der Stadt Neuhs.
10.) beschließt, das Vertragsverhältniß mit dem Hallenknechte Beyer zu kündigen und autorisirt den Bürgermeister, denselben eventl. sofort zu entlassen. Die Festsetzung der Bedingungen vor Ausschreibung der Halle bleibt weiterem Beschlusse vorbehalten.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Anstellung eines Stadtbaumeisters unter dem Vorbehalte einer jederzeitigen sechsmonatlichen Kündigung mit einem Gehalte von 4500 Mark pro Jahr und mit der Aussicht auf definitive Anstellung nach 5 Jahren;
2.) beschließt den Antrag des Herrn Lorenz Cronenberg, betreffend Einziehung einer öffentlichen Gasse an der Königstraße der Bau-Commission mit der Ermächtigung zu überweisen, eventl. gegen denselben Namens der Stadt-Verordneten-Versammlung Einspruch zu erheben;
3.) lehnt den Antrag auf einmalige Theuerungszulage für Heizung der Schulen ab;
4.) der Etat der Wasserwerkskasse pro 1891/92 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Vierzigtausend einhundert Mark festgestellt;
5.) Unter Abänderung des Beschlusses vom 21. Mai 1883 wird beschlossen, vom 1. October des Jahres ab das Anschlussrohr der Wasserleitung nur bei Neubauten, sofern diese innerhalb eines halben Jahres nach der polizeilichen Abnahme an die Wasserleitung angeschlossen werden, bis zur Fluchtlinie des Grundstücks auf städt. Kosten zu legen, soweit dieses Rohr die Länge von zehn Metern nicht übersteigt.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Anlage eines Blitzableiters auf der Pumpstation des Wasserwerks und dem Hochreservoir, beschließt ferner die Legung eines zweiten Hauptrohres von der Pumpstation des Wasserwerks bis zur Zollstraße. Die hierdurch entstehenden Kosten sollen aus der Stadtkasse entnommen und dem Anlagecapital des Wasserwerks zugeschlagen werden;
7.) wählt zu Mitgliedern der Commission zur Prüfung der neuen Armen-Ordnung die Herren Foller, Hofstadt, Hermkes, Richen und Thywihsen mit dem Rechte der Cooptation;
8.) beschließt den Zinsfuß für die Spareinlagen bei der hiesigen Sparkasse über 2000 Mark vom 1. April des Jahres ab auf 3 % zu erhöhen;
9.) Die Angelegenheiten, betreffend a) Abänderung des Beschlusses vom 20. October 1884, betr. den Preis des zu gewerblichen Zwecken dienenden Wassers, b.) Anfrage der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung wegen des neu abzuschließenden Vertrages über die Höhe des künftig zu zahlenden Wassergeldes werden vertagt. Zur Prüfung derselben wird eine Commission gewählt, bestehend aus den Herren Reinartz, Jacob sen. Schmitz, Wilhelm Thy-
wissen, Busch, Flemming und Werhahn.
1.) a) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnungen der Armen- undHospital-Kasse de 1889/90 fest und zwar: A. Armenkasse. in Einnahme auf 119367 Mark 87 Pf. " Ausgabe auf 113181 " 21 " _________________ Der Bestand beträgt: 6186 Mark 66 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 570 Mark. B. Hospitalkasse. in Einnahme auf 109800 Mark 02 Pf. und 772 91/100 Liter Roggen " Ausgabe " 80438 " 04 " und 772 91/100 " " ___________________ Der Bestand beträgt: 29368 " 98 " Die Einnahme-Reste betragen 826 Mark 55 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
b.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Niederschlagung von 6 Mark 80 Pf. Landpacht, welche die verstorbene Witib Jac. Fücker aus dem Jahre 1888/89 der Hospitalkasse schuldet .
c.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt, daß die in den Etats der Hospitalkasse pro 1888/89 und 1889/90 vorgesehenen Beträge von 8000 und 2000 Mark zur Ansammlung eines Reservefonds nicht rentbar angelegt werden, weil Gelder hierfür nicht disponibel sind.
2.) Es werden festgestellt: a) der Etat der Armenkasse pro 1891/92 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 122267 Mark und 46 38/100 Liter Roggen, b.) der Etat der Hospitalkasse pro 1891/92 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 51845 Mark 65 Pf., 979 02/100 Liter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt der Armenverwaltung einen außerordentlichen Zuschuß von 2500 Mark zur Deckung der in den Monaten Dezember, Januar und Februar nothwendig gewesenen außerordentlichen Unterstützungen.
4.) Der Etat der Handwerker-FortbildungsschulCasse pro 1891/92 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von zweitausend Mark festgestellt.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt den WegebauEtat pro 1891/92 zum Betrage von Zwanzigtausend vierhundert Mark fest;
6.) beschließt die Anlage je eines Freibrunnens auf der Düsseldorferstraße und auf dem Viehmarkte. Die Unterhaltung und Bewachung des Freibrunnens auf der Düsseldorferstraße liegt den Antragstellern insbesondere dem Christian Aymanns ob;
7.) vertagt die Angelegenheit betreffend die Restaurirung des Hauses Friedrichstraße 2 und überweist dieselbe an die Bau-Commission;
8.) lehnt den Antrag der LehrerHexges, W. Pesch und Pomierski auf Bewilligung einer Theuerungszulage ab;
9.) lehnt den Antrag des Lehrers W. Pesch auf Anrechnung seiner auswärtigen Dienstjahre bezw. um Remuneration ab.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Abschluß eines Vertrages mit dem ApothekerDr. Kaysser über die Errichtung einer Nahrungsmittel-Untersuchungsstation für das Etatsjahr 1891/92 gegen eine fixe Remuneration von sechshundert Mark;
2.) lehnt die Errichtung einer Natural-Verpflegungsstation ab, autorisirt dagegen den Bürgermeister, in geeignet erscheinenden Fällen an durchreisende Personen Unterstützungen zu gewähren und auf unvorhergesehene Ausgaben anzuweisen;
3.) genehmigt das Baugesuch des Gerhard Fänger unter der Bedingung, daß derselbe sein Haus in der auf der Handzeichnung des Geometers Deselaers durch eine gelbe Linie angedeuteten Fluchtlinie errichtet und für die Erfüllung der in dem Ortsstatut vom 16. September 1877 bezw. 3. Maerz 1877 den Straßenanliegern auferlegten Bedingungen für den Fall der späteren Offenlegung der Straße eine Cautionshypothek auf sein Haus bestellt,
4.) lehnt den Antrag des Capitains Segermann auf Ueberlassung einer Landungsstelle am Erftcanal ab;
5.) beschließt an Stelle der bisherigen Nachtwächter die Anstellung von fünf Schutzleuten mit einem Gehalte von je neunhundert Mark einschließlich Wohnungsgeldzuschuß, sowie einer Kleidergeld-Entschädigung von sechzig Mark pro Jahr gegen jederzeitige sechsmonatliche Kündigung. Das Gehalt derselben soll nach 3 Jahren um fünfzig Mark erhöht werden; der Zeitpunkt der Besetzung der neuen Stellen wird dem Bürgermeister anheimgestellt;
6.) beschließt die Anstellungsbedingungen der Polizeidiener und Feldhüter dahin abzuändern, daß für die seit dem 1. April 1800 neunzig hierselbst verbrachte Dienstzeit nach drei Jahren und nach sechs Jahren eine Erhöhung der persönlichen Zulage um je fünfzig Mark eintritt unter Voraussetzung besonders guter Führung;
7.) gewährt 3 Miethern des Hauses Promenade N°12 einen Miethnachlaß von je fünfzehn Mark und beauftragt die Bau-Commission mit der Beschlußfassung über die weitere Verwendung dieses Hauses;
8.) beschließt dem RektorCollin die bisher von ihm bewohnte Wohnung im alten Gymnasium zum Miethpreise von einhundert fünfzig Mark pro Jahr ab ersten Maerz gegen jederzeitige vierwöchentliche Kündigung zu vermiethen;
9.) beauftragt den Beigeordneten Melchers wegen der Erftuferbefestigungsarbeiten an der Erftfußbrücke bei Grimlinghausen mit der Prüfung des Kostenanschlages und der Ausführung der nöthigen Arbeiten;
10.) bewilligt dem TodtengräberLichius für außerordentliche Arbeiten zur Frostzeit eine Entschädigung von neunzig Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Erlaß eines Ortsstatuts auf Grund der §§. 112 Ziffer 1 und 113 des Invaliditäts- und AltersversicherungsGesetzes vom 22. Juni 1889.
2.) beschließt die bisherige Organisation der Verwaltung des Gaswerks bis Ende Maerz 1892 beizubehalten und wählt als Mitglieder der Gas-Commission bis Ende Maerz 1892 die bisherigen Mitglieder; beschließt ferner, die von der Stadt für den Ankauf der Gasanstalt contrahirte Schuld von 700000 Mark zur Vereinfachung des Rechnungsverhältnisses von der Stadtcasse auf die Gasanstaltscasse zu überweisen;
3.) beschließt für die Tilgung der Capitalschuld der Gasanstalt von 700000 Mark einen zwanzigjährigen Amortisationsplan zu Grunde zu legen und für das Etatsjahr 1891/92 aus den Ueberschüssen der Gasanstalt einen Betrag von zehntausend Mark zur Verfügung der Stadt zu stellen;
4.) hat gegen die Weiterverpachtung der Bleiche in der Nähe der Rheinthorschule an die Wittwe Ferdinand van Opbergen unter den bisherigen Bedingungen nichts zu erinnern;
5.) lehnt einstimmig den Abschluß eines Vertrages über die Legung von Gas- und Wasserleitungs-Röhren in den Provinzialstraßen nach den von der ProvinzialVerwaltung vorgelegten Entwürfen ab und ermächtigt unter Billigung des seitherigen Vorgehens den Bürgermeister, eventl. im Prozeßverfahren die Rechte der Stadt aus dem Vertrage vom 27./26. October 1880 bezüglich der Wasserleitungsrohre, sowie aus den
den Verfügungen der Königlichen Regierungvom 29. August 1857 bezw. 15. September 1857 bzgl. der Gasrohre zu wahren.
§. 1. Die Beiträge zur Invaliditäts- und Alters-Versicherung für diejenigen Versicherten, welche einer der hier bestehenden Krankenkassen (: Orts-, Betriebs-, Bau, Innungs-, Knappschafts-Krankenkasse oder GemeindeKrankenversicherung:) angehören, sind durch die Organe der betreffenden Krankenkasse für Rechnung der Versicherungsanstalt Rheinprovinz von den Arbeitgebern einzuziehen. Die den eingezogenen Beiträgen entsprechenden Marken sind von den betreffenden Krankenkassen-Organen in die Quittungskarten der Versicherten einzukleben und zu entwerthen.
§. 2. Die Erhebung der Beiträge erfolgt zu den jetzt bei diesen Kassen üblichen Zahlungsperioden der Kranken-Versicherungs-Beiträge.
§. 3. Die Arbeitgeber sind berechtigt, den von ihnen beschäftigten
Personen bei der Lohnzahlung die von denselben zu tragende Hälfte der in den beiden letzten Lohnzahlungsperioden fällig gewordenen Beiträge in Abzug zu bringen.
§. 4. Eine besondere Verpflichtung zur An- und Abmeldung der auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1889 Versicherten besteht nicht; es gelten die auf Grund der Krankenkassenstatuten bezw. des §§. 49 Absatz 1 des Kranken-Versicherungs-Gesetzes vom 15. Juni 1883 zu erstattenden An- und Abmeldungen gleichzeitig für die Invaliditäts- und Alters-Versicherung.
§. 5. Die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten ( §.§. 103 und 105 des Gesetzes) erfolgt durch die nach §. 1 dieses Ortsstatuts mit der Einziehung der Beiträge beauftragten Krankenkassen, soweit es um die diesen Kassen als Mitglieder angehörenden Versicherten sich handelt.
§. 6. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Quittungskarten ihrer Mitglieder, so lange dieselben im Bezirk der Stadtgemeinde Neuhs versichert sind, auf deren Verlangen aufzubewahren.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Creirung einer 7. Lehrerstelle am II. Knabenbezirk und bewilligt dem anzustellenden Lehrer die Competenzen eines Klassenlehrers nach dem bestehenden GehaltsRegulative; stellt dem Bürgermeister anheim, bezüglich der provisorischen Beschaffung eines Klassenlokals die nöthigen Anordnungen zu treffen.
2.) Der Etat der Stadtkasse für 1891/92 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf 657600 Mark, geschrieben: sechshundertsiebenundfünfzig Tausend sechshundert Mark
2 a. Stadtverordneten-Versammlung bewilligt dem Johann Kreuseler für außerordentliche Reinigungsarbeiten auf den Straßen und Plätzen während des verflossenen Winters eine Gratifikation von fünfzig Mark;
2 b. beauftragt den Vorsitzenden, den Stadttechniker Jerusalembis spätestens zum ersten April 1800 zweiundneunzig zu kündigen und beschließt, die Stelle des Stadttechnikers nach dem Abgang des gegenwärtigen Inhabers eingehen zu lassen.
3.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1891/92 a) von der Gewerbesteuer 10 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 40 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % von Stufe 3 " 150 % " " 4 bis 6 " 200 % " " 7 " 9 " 250 % " " 10 " 12 " 280 %
und von der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.
4.) Stadtverordneten-Versammlung wird über die Anstellung eines Verwaltungssecretairs gehört
5.) beschließt von dem Ueberschusse der Sparkasse pro 1889/90 im Betrage von 53452 Mark 19 Pfg. die Hälfte zu außerordentlichen Gemeindezwecken zu verwenden; beschließt ferner die Genehmigung dazu nachzusuchen, daß die andere Hälfte zum Bau eines neuen Kassengebäudes verwendet wird.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Aufstellung eines Gemäldes des Malers Becker-Heyer im Rathhaussaale auf Widerruf und unter dem Vorbehalte, daß keinerlei Schadensersatzansprüche aus etwaiger Vernichtung oder Beschädigung des Bildes gegen die Stadt erhoben werden können;
2.) genehmigt den Verding der Bedürfnisse der Armenund Hospital-Verwaltung pro 1891/92 nach den Vorschlägen der Armen- und Hospital-Deputation;
3.) genehmigt die Uebertragung der an den Kaufmann Wilhelm Munscheid zu Düsseldorf verpachteten Jagdparzelle Abtheilung N°6 auf den zu Heerdt wohnenden Kaufmann Rudolf Daelen unter Verbürgung des genannten Munscheid;
1.) Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amte Crefeld beantragten Anlage eines Weichenzuges behufs Verbindung der beiden Ladengeleise an der Hafenbahn einverstanden und bewilligt die hierfür erforderlichen Kosten im Betrage von 1800 (achtzehnhundert) Mark;
2.) überweist den Turnplatzam alten Gymnasium dem Herrn Lokal-Schul-InspectorOberpfarrer Junker hier zur Benutzung als Turnplatz für die Schulen des II. und III. Knabenbezirks gegen jederzeitigen Widerruf;
3.) Das Baugesuch der Gebrüder Dickmann wird genehmigt unter der Bedingung, daß sie für die Erfüllung der
der in dem Ortsstatut vom 16. September 1877 vorgeschriebenen Bedingungen eine Sicherheit von Eintausend fünfundzwanzig Mark leisten und zwar entweder durch Bestellung einer I. Hypothek oder durch Hinterlegung einer Caution in Baar oder in Werthpapieren, oder durch Gestellung zweier zahlungsfähiger Bürgen, vorbehaltlich der Erhöhung der Caution, falls den Gesuchstellern der vor dem Baugrundstück liegende Grund und Boden nicht bis zur Mitte der Straße gehört.
4.) In Abänderung des Beschlusses vom 2. Maerz 1891 wird beschlossen, mit dem ChemikerMünnich einen Vertrag abzuschließen über die Errichtung einer NahrungsmittelUntersuchungsstation für die Zeit vom 1. Mai 1891 bis 31. Maerz 1892 gegen eine fixe Remuneration von fünfhundert fünfzig Mark.
5.) Der am 23. April stattgefundene Verding der WegebauMaterialien pro 1891/92 wird nicht genehmigt. Es soll ein neuer Verding stattfinden.
6.) St.V.V. hat gegen Uebertragung des Pachtverhältnisses der Firma Robert & van Endert auf die Actiengesellschaft American Petroleum Company unter der Bedingung nichts zu erinnern, daß die genannte Actiengesellschaft sich verpflichtet, das Geschäftsbureau bezw. ihre Verkaufsstelle der hiesigen Zweigniederlassung im Gebiete der Stadt Neuss zu errichten bezw. für die Vertragsdauer zu belassen;
7.) a) stellt die Anstellungsbedingungen für die Hallendienerim Schlachthause fest und hat gegen die Anstellung des P. Ortmann als Hallendiener im Schlachthause nichts zu erinnern; b.) genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit dem Königlichen KreisthierarzteEckardt über die thierärztliche Beaufsichtigung des Schlachthauses und Vornahme von Fleischuntersuchungen gegen eine jährliche Remuneration von sechshundert Mark nebst freier Wohnung im Schlachthause;
9.) wählt zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1891/92 die Herren Stadtverordneten Wilhelm Thywissen und Heinrich Tosetti, sowie die Herren Wilhelm Werhahn und Franz Leuchtenberg;
10.) bewilligt für die Beleuchtung der Münsterkirche bei der Durchfahrt Seiner Majestät des Kaisers am 4. Mai den Betrag von sechshundert Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem vorgelegten Bilanz-Entwurf der Gasanstalt pro 1. Juli 1890bis 31. Maerz 1891 und beschließt, die unter Gaswerk-Conto verzeichneten, eine Erweiterung des Anlagecapitals darstellenden Anschaffungen und Anlagen ad 6327 Mark 62 Pfg. dem Anlagencapital zuzuschreiben und vom 1. April 1891 ab mit 5 % abzuschreiben, im Uebrigen von dem gesammten Ueberschusse, soweit er nicht bereits zur Zahlung der Zinsen der Gasanstaltsschuld und der Vertragskosten ad 2713 Mark 65 Pfg., sowie zur Anschaffung bezw. zur Erzeugung von Betriebsbeständen Verwendung gefunden hat, den Betrag von 18375 Mark zur Amortisation laut Plan zu verwenden und den Rest zur Ansammlung eines zinsbar anzulegenden Betriebs- bezw. Reservefonds zur Verfügung der Gasanstalt zu belassen;
2) lehnt den Antrag des Capitains Segermann auf dauernde Ueberlassung
einer Landungsstelle am Erftcanale für einen Schraubendampfer ab; ermächtigt dagegen den Bürgermeister, dem p. Segermann an geeigneten Tagen (Kirmeß, Wettrennen) zu gestatten, den Erftcanal mit einem Schraubendampfer zu befahren und am städt. Erftcanalufer anzulegen gegen eine von der Hafencommission festzusetzenden Gebühr;
3.) hat gegen die Aufstellung von drei Telegraphenstangen längs des städt. Zufahrweges zum Hafen behufs Herstellung eines Stadt-Fernsprache-Anschlusses für die Güter-Abfertigungsstelle der Hafenbahn nichts zu erinnern.
4.) der Anschluß an eine Immediateingabe betr. Einführung eines gemeinsamen sechsklassigen Unterbaues für alle höheren Schulen, wird mit einem Zusatz beschlossen.
1.) Zur Berichtigung des Protokolles der letzten Sitzung wird festgestellt, daß die Stadt-Verordneten Meuter und Wendersmit Entschuldigung gefehlt haben.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Bilanz und dem Geschäftsberichte der Gasanstalt pro 1890/91;
3.) beschließt, dem Neußer-Reiter-Verein bei Gelegenheit
der am 2., 9. und 10. August des Jahres zu veranstaltenden Wettrennen die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten;
4.) bewilligt für Stiftung eines Ehrenpreises zu den Rennen des Reitervereins die Summe von dreihundert Mark;
5.) beschließt den Klageanspruch des F. W. Schmeltzer nicht anzuerkennen und den Prozeß aufzunehmen;
6.) ermächtigt den Bürgermeister, die zur Anlage von Thürausgängen nach dem Walle zwischen Nieder- und Rheinthor ertheilte Erlaubniß zu widerrufen und den Wall für den Verkehr zu sperren;
7.) erklärt sich damit einverstanden, daß in dem Vertrage mit der American-Petroleum-Company anstatt "die Verkaufsstelle ihrer hiesigen Zweigniederlassung" gesagt wird "das Geschäftsbureau ihrer hiesigen Betriebsstelle";
8.) gestattet der Firma Robert & van Endert die Anlage einer Rohrleitung nach dem Erftcanale zum Auspumpen von Petroleum aus den Tankkähnen in den Tank unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 3 Mark, jedoch unter der Bedingung, daß die Firma für den auf ihrem Terrain am Erftcanal städtischerseits aufgebrachten Grund und Boden bezw. für das Baggermaterial eine Entschädigung von 20 Pfg. pro cbm vorher entrichtet;
9.) gestattet der Firma O. & L. Sels die Anlage von drei Rohrleitungen nach dem Erftcanal zum Ableiten von Condensations- und Regenwasser unter Vorbehalt der für die technische Ausführung der Anlagen von dem Bürgermeister noch näher zu treffenden Anordnungen, sowie gegen jederzeitigen Widerruf und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 3 Mark, jedoch unter der Bedingung, daß die Firma für den auf ihrem Terrain am Erftcanal städtischerseits aufgebrachten Grund und Boden bezw. für das Baggermaterial eine Entschädigung von 20 Pfg. pro cbm vorher entrichtet;
10.) vertagt die Beschlußfassung über die Verpachtung der Wegegelderhebung auf dem Neuß-Bergheimer-Communalwege, sowie der Vermiethung des Hauses F N° 2, und ermächtigt den Bürgermeister, dem Cornel Neuhausen bis zur Beschlußfassung die provisorische Erhebung des Wegegeldes zu gestatten;
11.) genehmigt den Verkauf des der Hospitalverwaltung zugehörigen Hauses nebst Garten Flur C N°1008/321, 1009/321 zu Gilverath, groß 15 Ar 40 qm, an den TagelöhnerFriedrich Loosen zu Capellen zum Preise von Zweitausend vierzig Mark.
12.) Es werden niedergeschlagen an rückständigen Communalsteuern pro 1890/91: dreihundert dreiundfünfzig Mark 56 Pfg.
13.) Desgleichen an rückständiger Hundesteuer pro 1890/91 neunundvierzig Mark fünfzig Pfg.
14.) Desgleichen an rückständigen Wohnungsmiethen pro 1889/90 Einhundert siebenundachtzig Mark 50 Pf. pro 1890/91 vierhundert fünfundvierzig Mark 25 Pf.
15.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt, daß der Rendant der Armen- und Hospitalkasse, Herr Peter Anton Broix, am 1. October dieses Jahres sein Amt niederlegt und bewilligt demselben von diesem Tag ab eine Pension von 1856 Mark 25 Pf., geschrieben eintausend achthundert sechsundfünfzig Mark fünfundzwanzig Pfg. pro Jahr, wovon die Armenkasse 1237 Mark 50 Pf. und die Hospitalkasse 618 Mark 75 Pf. zu zahlen haben;
16.) genehmigt eine Ausgabe von fünfzehn Mark 65 Pf. und eine solche von fünfzig Mark aus Anlaß erlittener Unfälle.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Abkommen mit J.Br. Esser betreffend Abtretung einer Baufläche auf dem Viehmarkte an die Straße gegen Zahlung einer Entschädigung von zweihundert Mark, ermächtigt den Bürgermeister zur Vollziehung des erforderlichen Vertrages;
2.) stellt die Höhe der für Erfüllung der in dem Ortsstatut vom 3. Maerzbezw. 16. September 1877 für Bauten an Straßen, welche noch nicht für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig hergestellt sind, aufgestellten Bedingungen zu leistenden Caution für den Weißenbergerweg und die Josefstraße auf 25 Mark (fünfundzwanzig Mark) pro laufenden Meter der Straßenfront mit der Maßgabe fest, daß die Baarzahlung erst mit Beginn der Herstellung der Straße zu erfolgen hat und bis dahin die Sicherstellung durch Hinterlegung eines Sparkassenbuches oder von Werthpapieren, oder durch Gestellung einer ersten Hypothek oder Stellung zweier zahlungsfähiger Bürgen erfolgen kann;
3.) beschließt, gegen den Antrag der Herren Theodor Krings und A. Stein, betreffend Vertilgung einer Gasse an der Büttgerstraße, keinen Einspruch zu erheben;
4.) verweist die Angelegenheit, betreffend Errichtung einer städt. Schwimm- und Badeanstalt im Rheine bei Grimlinghausen an die Bau-Commission, verstärkt durch den Herrn Stadtverordneten Hofstadt;
5.) ermächtigt den Bürgermeister, die Wohnungen in dem städt. Hause in der Promenade mit Ausnahme derjenigen des Promenaden-Aufsehers bis spätestens per 1. October des Jahres zu kündigen;
6.) genehmigt den Antrag der Firma Caspar Thywissen um Auflösung ihres Pachtverhältnisses mit der Stadt bezüglich des Platzes am Hafen zum 1. Juli;
7.) lehnt den Antrag des Otto Küpers um einen Beitrag zu den Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung seines Vaters, des Zeichenlehrers a.D. Theodor Küpers, ab;
8.) bewilligt dem VerwaltungsdienerWilhelm Zimmermann aus Anlaß seines 25 jährigen Dienstjubiläums eine Gratifikation von einhundert Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnung der Sparkasse de 1890/91 fest in Einnahme auf 3612449 Mark 99 Pf. in Ausgabe auf 3519956 " 02 Pf. _____________________ demnach Bestand 92493 Mark 97 Pf. und ertheilt dem Rendanten Decharge;
2.) genehmigt den Abschluß einer Versicherung der Stadtgemeinde einschließlich des Wasserwerks und der Gasanstalt gegen Haftpflicht bei dem allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart;
3.) bewilligt dem Vorstande des Vaterländischen Frauen-Vereins zur Unterstützung der Ferien-Colonien einen Zuschuß von dreihundert Mark;
4.) Stadtverordneten-Versammlung hat gegen die Aufstellung von Telegraphenstangen an dem Communalwege von Neuss nach Bergheim unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs nichts zu erinnern;
5.) vertagt die Angelegenheit betreffend Errichtung einer Badeanstalt und verweist dieselbe Angelegenheit an die Bau-Commission;
6.) lehnt die Anschaffung von 6 Bullen auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1890 ab, beauftragt dagegen den Bürgermeister, beim Kreisausschusse zu beantragen, daß die Gemeinde Neuss von den Vorschriften des genannten Gesetzes auf Grund des §. 5 derselben ganz entbunden wird;
7.) bewilligt für die Entwässerung der Breitestraße im östlichen Theile derselben die Summe von siebenzehnhundert Mark;
8.) genehmigt das Pensionsgesuch des Lehrers August Fritzen und beantragt die Bewilligung der gesetzlichen Pension von 788 Mark;
9.) setzt vom 1. April dieses Jahres ab das Gehalt des Sparkassen-Controleurs Neef auf eintausend achthundert Mark pro Jahr fest;
10.) willigt hiermit wegen geschehener Zahlung von Capital und Zinsen gleichfalls in die gänzliche und unbedingte Löschung der zu Gunsten der hiesigen städtischen Sparkasse und zu Lasten des Herrn Aegidius Joseph Schillings in Neuss ( gemäß Kaufact vom 24. April 1888 auch zu Lasten der Herren Schütz und Weissweiler zu Derichsweiler als Drittbesitzer) bestehenden Einschreibung des Königlichen Hypothekenamtes zu Aachen vom zweiten August 1800 sechsundachtzig Vol. 10 N° 124;
11.) lehnt das Gesuch des Lehrers Mathias Pesch um Gewährung einer Unterstützung für den Kurgebrauch in Lippspringe ab;
12.) bewilligt den früheren NachtwächternFrey und Nolles eine einmalige Gratifikation von je einhundertfünfzig Mark;
13.) genehmigt die am 17. Maerz, 24. Mai und 2. Juni des Jahres stattgefundene Verpachtung von Grundstücken der HospitalVerwaltung;
14.) beschließt die Anschaffung des von dem GeometerRappenhöner angebotenen alten Kartenmaterials zum Preise von zweihundert Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Vornahme der nothwendigen Reparaturarbeiten am Erzbischöflichen Convict nach dem Vorschlage des Stadtbaumeisters und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von fünfhundert Mark;
3.) genehmigt den Austausch eines Grundstücks der Armenverwaltung an dem Wege längs des Nordkanals;
4.) setzt die Fluchtlinien für die Straße längs des Nordkanals zwischen der Bergheimerstraße und dem Communalwege nach Bergshäuschen nach dem vorliegenden Projecte fest;
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag auf Ertheilung der Concession zu einer electrischen Anlage ab;
6.) setzt die Vergütung für die zum Neubau des Hauses von P. ??eiser beanspruchten Straßenhöhe auf zwölf Mark fest;
7.) bewilligt dem Neußer-Bürger-SchützenVerein die Benutzung des großen Rathhaussaales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise;
8.) bewilligt für Stiftung von Ehrenpreisen beim Neußer-Bürger-Schützenfest die Summe von dreihundert Mark unter der Bedingung, daß der Krönungsball am Mittwoch nach der Kirmeß abgehalten wird;
9.) genehmigt die Anlage einer Rohrleitung der Firma Theodor Flemming Söhne von ihrer Seifenfabrik über die Mühlenstraßedurch die Promenade in den Erftmühlengraben auf jederzeitigen Widerruf, sowie gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 3 Mark und unter den von der Bau-Commission näher festgesetzten Bedingungen;
10.) genehmigt das in Folge des Beschlusses vom 3. November 1890 mit der Wittwe Rohs geschlossene Abkommen, betreffend Neuaufführung ihrer Hof- und Grenzmauer, sowie das Abkommen mit der Witib. Funk unter Abstandnahme von der Errichtung eines Freibrunnens;
11.) wählt zu Ehrenfeldhütern auf jederzeitigen Widerruf den GärtnerHeinrich Claßen, Ackerer Wilhelm Sturm, Ackerer Johann Hermanns; Ackerer Hermann Fels, Ackerer Engelbert Stürmann und Ackerer Hubert Höfges;
12.) beschließt vom 1. October des Jahres ab dem bisherigen FeldhüterConrad Lüpschen auf 6 Jahre die WegegeldErhebung auf dem Neuß-Bergheimer-Communalwege
für neunhundert Mark pro Jahr zu verpachten, sowie demselben das Haus F 2 für einhundert fünfzig Mark pro Jahr unter den bisherigen Bedingungen zu vermiethen;
13.) erklärt sich damit einverstanden, daß der Feldhüter Lüpschenam 1. October des Jahres sein Amt niederlegt und bewilligt demselben von diesem Tage ab eine Unterstützung von dreihundert sechszig Mark pro Jahr;
14.) lehnt den Antrag, betreffend Kapital-Ausleihe der Sparkassen-Verwaltung an die Alexianer-Anstalt, ab;
15.) ermächtigt den Bürgermeister mit dem Ankauf der dem gemeinnützigen Bauverein hierselbst gehörigen Parzellen Flur A N°1209/121, 1210/121, 1211/121 und 1212/121, groß 20 Ar 39 meter, belegen an der Weingartzstraßezwischen dem städt. Wasserwerk und Emanuel & ?? , zum Preise von sechstausend fünfhundert Mark. Für diesen Beschluß stimmte der Vorsitzende und sämmtliche anwesende Stadtverordneten, mit Ausnahme des Beigeordneten und Stadtverordneten Melchers.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Comite des Neußer-Bürger-Schützen-Vereins für das diesjährige Schützenfest die Summe von dreihundert Mark zur Anschaffung von Ehrenpreisen; der Beschluß vom 14. August 1891 wird aufgehoben.
2.) willigt wegen geschehener Zahlung von Capital und Zinsen in die gänzliche und unbedingte Löschung der beim Königlichen Grundbuchamt in Düsseldorf unter Düsseldorf-Stadt N° 242 zu Gunsten der Stadt Neuss und zu Lasten des Ziegeleibesitzers Theodor Föll in Obercassel eingetragenen Posten von sechsundzwanzig Tausend Mark auf Grundstück Flur I Parzelle 678 Bolkerstraße N° 51.
3.) Bei der Ersatzwahl eines Kreistagsabgeordneten wurde Herr Bürgermeister Tilmann gewählt.
Anwesend unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Tilmann der Beigeordnete und Stadtverordnete Melchers, die Stadtverordneten Foller, Hofstadt, Leuchtenberg, Rosellen, Busch, Frings, Richen, Werhahn, Tosetti, Hermkes. Entschuldigt waren die Stadtverordneten Thywihsen, Flemming, Lonnes, Meuter, Reinartz, Meuter, Linden, Wenders. Stadtverordnetenversammlung wählt zu Mitgliedern der Voreinschätzungscommission: Jacob Theisen, Friedrich Heß, Jacob Tosetti, Johann Eichhoff, Wilhelm Esser (Grimlinghauser Brücke), Franz Hermkes, Wilhelm Werhahn. zu Stellvertretern: Jacob Schmitz, (-Mores), Heinrich Geks, Johann Neidhöfer, Josef Feldhaus.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung setzt die Fluchtlinie der Josefstraße nach dem vorliegenden Plane fest,
2.) beschließt von der Kündigung des Vertrages vom 16. Januar 1888 zwischen der Stadt Neuss und dem
Erzbischöflichen Stuhlewegen der sog. weißen Schule zur Zeit abzusehen;
3.) hat gegen die Ueberlassung des Rathhaussaales an die Fleischerinnung zur Feier der Fahnenweihe am 14. October nichts zu erinnern;
4.) ermächtigt den Bürgermeister, das städt. Mobilar gegen Feuergefahr versichern zu lassen;
5.) genehmigt den Anschluß an eine Petition, betreffend Entschädigung der Gemeinde für die aus der Handhabung der socialreformatorischen Gesetze erwachsenden Verwaltungskosten;
6.) Der Antrag der American-Petroleum-Company, betreffend Geleiseanschluß an die Hafenbahn, wird unter der Bedingung genehmigt, daß [eingefügt: der Endpunkt] des Geleises einen Meter von der Grenze der Gemeinde entfernt bleibt und selbstredend die Anlage auf Kosten der Antragsteller erfolgt, sowie eventl. von sonstigen von dem Bürgermeister vorzuschreibenden Bedingungen;
7) erklärt sich mit der Vermiethung der Wohnungen im Schlachthause an den Polizeisergeanten vom Berg zum Preise von 120 Mark und an den SchutzmannMobis zum Preise von 90 Mark für ein Jahr einverstanden;
8.) Unter Beibehaltung der bestehenden Schiedsmannsbezirke werden für die vom 1. October des Jahres ab laufende dreijährige Periode gewählt: a.) für den I. Bezirk KaufmannTheodor Leuchtenberg als Schiedsmann und Kaufmann August Kerssenboom als Stellvertreter; b.) für den II. Bezirk Kaufmann Barthel Le 'Hanne als Schiedsmann und Kaufmann Wilhelm Linden als Stellvertreter; c.) für den III. Bezirk Kaufmann Heinrich Jaegers als Schiedsmann und RentnerRobert Better als Stellvertreter; d.) für den IV. Bezirk Kaufmann Wilhelm Werhahn als Schiedsmann und Rentner Balthasar Josten als Stellvertreter.
9.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem früheren Nachtwächter Nolden eine einmalige Gratifikation von einhundert Mark.
10.) ermächtigt den Bürgermeister, das städt. Haus Friedrichstraße N° 2 nebst Garten, jedoch mit Ausschluß der Scheune, an den SchreinermeisterJohann Hüllenkremer bestmöglichst unter dem Vorbehalte einer jederzeitigen dreimonatlichen Kündigung zu vermiethen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Armenordnung nebst Instruction für die Armenpflege fest.
2.) Bezüglich der Anstellungsbedingungen für zwei Beamtenstellen bei der Armenverwaltung wird beschlossen: a.) die Anstellung des Armensecretairs erfolgt mit jederzeitiger dreimonatlicher Kündigung und Aussicht auf definitive Anstellung nach zwei Jahren; b.) das Gehalt des Armensecretairs wird auf zweitausend vierhundert Mark pro Jahr festgesetzt; c.) die Anstellung des Armenbureaugehilfen erfolgt mit jederzeitiger sechsmonatlicher Kündigung; d.) das Gehalt des Armenbureaugehilfen
wird auf eintausend zweihundert Mark pro Jahr festgesetzt.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung hat gegen die provisorische Uebertragung der Geschäfte des Armensecretairs an den PolizeisecretairHeinrich Büschgens, und der Geschäfte des Armenbureaugehilfen an den Adolf Verhagen gegen Zahlung des oben sub 2 b und d festgestellten Gehaltes nichts zu erinnern; bewilligt dem Armenbureaugehilfen Verhagen eine persönliche Zulage von sechshundert Mark pro Jahr; autorisirt den Bürgermeister, die Bedingungen für die bei Ausschreibung der Stellen hinsichtlich der Qualifikation und der Vorbeschäftigung an die Bewerber zu stellenden Anforderungen festzustellen;
4.) beschließt, das Gehalt des Stadtrentmeisters Krings mit Rücksicht auf die ihm übertragene Verwaltung der Armen- undHospitalkasse um achthundert Mark und die Bureaukosten desselben um sechshundert Mark zu erhöhen; beschließt dagegen von einer Erhöhung der Caution des Stadtrentmeisters Krings Abstand zu nehmen;
5.) beschließt, daß bis auf Weiteres als Instruction zur Verwaltung des städt. Armen- und HospitalVermögens ( §. 16 I e der Armen-Ordnung) die Bestimmung im §. 5 sub a -c nebst Schlußsatz des ehemaligen Statuts der Armen- und Hospital-Deputationvom 17. Juli 1871, modificirt durch Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung vom 12. Maerz 1888, dienen soll;
6.) wählt zu Mitgliedern der Armenverwaltungsdeputation die Herren MühlenbesitzerHubert Hoffmann, RentnerJacob Schmitz senior und Kaufmann Franz Tosetti sr.;
7.) wählt zu Armenpflegern die Herren Carl Cremer, Heinrich Frings, Christian Harst, Joseph Heinrichs, Wilhelm
Heinemann, Heinrich Jaegers, Franz Josten junior, Peter Kallen, Anton Kaiser, Anton Kevelaer, Theodor Kreuzer, Hermann Müller, Johann Neidhöfer, Jean Plücken, Heinrich Schaefer, Heinrich Schram , Hermann Thywissen, Heinrich Tosetti, Jacob Baum, Jean Blümlein, Franz Bruckmann, Wilhelm Brüggen, Wilhelm Derendorf, Anton Erkelenz junior, Wilhelm Ehser, Franz Gather, Joseph Holte, Julius Jansen, Johann Koerschgen, Alois Kohlen, Peter Lindner, Theodor Pannes, Reinartz F. jr., Heinrich Schumacher, Heinrich Sels und Louis Zaun.
1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Aufstellung von 7 Laternen an der Hafenbahn und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von vierhundert Mark;
2.) beschließt den Umbau und die Reparatur des Rathhauses nach der Zeichnung und den Vorschlägen des Stadtbaumeisters mit der Maßgabe, daß eine steinerne Haupttreppe eingelegt wird und bewilligt hierfür einen Credit von vorläufig Vierzigtausend Mark; beauftragt mit der Ausführung den Bürgermeister und die Bau-Commission;
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt von einer Kündigung der Jagdpachtverträge Abstand zu nehmen;
4.) genehmigt die Anlage eines Geleises auf dem Bergheimerwege Seitens des E. Stübben zu Erprath unter dafür festgestellten Bedingungen;
5.) setzt die Entschädigung für Heizung und Reinigung des Polizeiamtes vom 1. Juli ds. Js. ab auf einhundert fünfzig Mark pro Jahr fest. Von dieser Entschädigung sollen 90 Mark für die Zeit vom 1. Octoberbis 30. Maerz und 60 Mark für die Zeit vom 1. Aprilbis 30. September gerechnet werden;
6.) genehmigt den Ankauf eines Terrainstreifens in der Hymgasse von dem Christian Aymanns zum Preise von achtzehn Mark pro qm und ermächtigt den Bürgermeister zur Vollziehung des erforderlichen Vertrages;
7 a. erklärt sich mit der Verpachtung des zwischen der Krur und dem Kohlenlagerplatze der Firma Taschen & Prinz belegenen städt. Terrainstreifens von 1 Ar 48 qm an die genannte Firma auf unbestimmte Zeit gegen dreimonatliche Kündigung und Zahlung eines Pachtbetrages von drei Mark pro Jahr einverstanden;
7 b. genehmigt die Verpachtung der Grundstücke Flur C N° 676/98 und 771/99 am katholischen Begräbnißplatze, groß 1 ha 46 ar 27 m, zum Preise von einhundert zweiundsiebenzig Mark an den Wirthen Hubert Mathias Neidhöfer auf neun Jahre unter den bisherigen Bedingungen;
8.) nimmt Kenntniß von dem Bescheide des Herrn Ober-Prässidenten vom 10. September ds. Js. N° 11057 und autorisirt den Bürgermeister, mit dem Herrn Landesdirector wegen Uebernahme der Provinzialstraßen, Legung von Gas- und Wasser-Röhren pp. wieder in Verhandlungen zu treten;
9.) wählt unter Anerkennung der Disputationsgründe der gewählten ArmenpflegerAlois Kohlen, J. Reinartz und Louis Zaun an deren Stelle die Herren Wilhelm Geyr, Jean Feldhaus und Friedrich Vellmer, wählt zum Mitgliede der Armenverwaltungs-Deputation an Stelle des ablehnenden Herrn Hubert Hoffmann den Herrn Robert Better, erkennt das Disputationsgesuch des Armenpflegers Julius Janssen nicht als begründet an;
10.) wählt zu Beisitzern für die bevorstehende Wahl der Stadtverordneten die Herren Busch und Foller und zu deren Stellvertretern die Herren Theodor Leuchtenberg und Richen;
11.) wählt die am 1. Januar 1892 ausscheidenden Mitglieder des Curatoriums der Handwerker-Fortbildungsschule, nämlich die Herren Lonnes, Floeren und Hermann Josten in dieser Eigenschaft wieder;
12.) wählt zum Ehrenfeldhüter auf jederzeitigen Widerruf den BarrierepächterConrad Lüpschen;
13.) lehnt die Gesuche der früheren NachtwächterHeeb und Hegger um Bewilligung einer Gratifikation ab.
1.) Die von der Bau-Commission vorgenommenen Vergebung des Kieses und Basaltes, sowie der Anfuhr des Kieses wird genehmigt.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Anschluß an eine Vorstellung betreffend die projectirten neuen Nachtschnellzüge auf der Strecke Köln - Berlin;
3.) genehmigt den Abschluß eines Nachtrags-Vertrages mit der Königlichen Eisenbahnverwaltung, betreffend Erhebung der Verschubgebühren auf der Hafenbahn, welchen der Bürgermeister bereits vollzogen hat;
4.) genehmigt nachträglich die außeretatsmaßige Verausgabung von 39 Mark 40 Pf. Verschubgebühren, welche die Firma Robert & van Endert der Eisenbahn-Verwaltung schuldete; beschließt vorerst die Firma Robert & van Endert nochmals zur Zahlung des vorstehenden Betrages aufzufordern; ermächtigt den Bürgermeister, im Ablehnungsfalle behufs Einziehung des vorstehenden Betrages im Prozeßwege gegen die genannte Firma vorzugehen;
5.) wählt eine Commission, bestehend aus den Mitgliedern der landwirtschaftlichen Commission und der Bau-Commission zur Prüfung der Frage der Regelung des Abfuhrwesens, der Straßen-Reinigung und -Sprengung;
6.) beschließt, die Einkommen von 660 bis 900 Mark zur Communalsteuer heranzuziehen, die geringeren Einkommen dagegen von der Communalsteuer freizulassen;
7.) beschließt der Firma Wittwe Josef Leuchtenberg Erben die Wiesenparzellen Abtheilung C N° 6 bis einschließlich 10 = 10 Morgen vom 17. November ds. Js. ab zum Preise von sechszig Mark pro Morgen unter den seitherigen Bedingungen auf drei Jahre zu verpachten;
8.) erklärt sich im Princip durchaus geneigt zur Annahme des Anerbietens des Rheinischen Provinzial-SchulCollegiums bezüglich der Errichtung eines katholischen Lehrerseminars und ermächtigt den Bürgermeister, das mitgesandte Entgegenkommen der Stadt in den derfallsigen Verhandlungen in Aussicht zu stellen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den §. 2 der am 2. October ds. Js. festgestellten Armenordnung abzuändern wie folgt:
§. 2 Die Armenpflege-Commission besteht: 1.) Aus dem Bürgermeister bezw. dem denselben vertretenden Beigeordneten als Vorsitzenden; 2) aus 36 Armenpflegern; Der Vorsitzende kann eine gelegentlich nothwendig werdende Stellvertretung einem Mitgliede der Armenpflege-Commission übertragen. Falls der Bürgermeister oder ein Beigeordneter den Vorsitz nicht führt, kann die dauernde Stellvertretung im Vorsitze entweder für beide Hauptbezirke oder nur je für einen Hauptbezirk auf Vorschlag der ArmenverwaltungsDeputation unter Zustimmung der Stadt-VerordnetenVersammlung einem bezw. zwei Mitgliedern der Armenpflege-Commission oder ArmenverwaltungsDeputation übertragen werden.
2.) Aus 36 Armenpflegern, welche von der Stadtverordneten-Versammlung auf Vorschlag der Armenpflege-Commission auf 3 Jahre gewählt werden. Jährlich scheidet ein Drittel der Armenpfleger aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens bestimmt sich in den beiden ersten Jahren durch das Loos, später nach dem Dienstalter. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den vorgelegten Entwurf eines Nachtrages zu der Regulation für die Gemeinde-Einkommensteuer;
3.) gestattet der American-Petroleum-Company die Anlage einer Rohrleitung nach dem Erftcanale zur Entwässerung der Tankgruben unter dem Vorbehalt der für die technische Ausführung der
Anlage von dem Bürgermeister nach näher zu treffenden Anordnungen, sowie gegen jederzeitigen Widerruf und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von drei Mark;
4.) genehmigt den Austausch eines Grundstückes der Hospitalverwaltungam Holzheimerwege;
5.) beschließt die Einrichtung eines separirten Raumes im Schlachthause und bewilligt hierfür einen Credit bis dreihundert Mark;
6.) beschließt, die der Firma Wilhelm Werhahn gegen jeder zeitigen Widerruf verpachteten Lagerplätze zwischen der Provinzialstraße und der Hafenbahn zum ersten Maerz 1800 zweiundneunzig zu kündigen und dieselben öffentlich zur Verpachtung auf 9 eventl. 25 Jahre auszustellen, ebenso die widerrufliche Verpachtung des Wegestreifens längs des Lagerplatzes von Werhahn unterhalb der Erfteisenbahnbrücke zum gleichen Termine zu kündigen;
7 a. beschließt der Firma Gebrüder Derendorf 8-10 Morgen Wiese zum Preise von sechszig Mark pro Morgen unter den seitherigen Bedingungen auf drei Jahre zu verpachten; die nähere Auswahl der Parzellen wird der landwirtschaftlichen Commission übertragen;
b.) beschließt das vom gemeinnützigen Bauvereine angekaufte Grundstück an der Weingartzstraße dem genannten Bauverein bis zum 1. September 1892 für 15 Mark unter den vom Bürgermeister vorgeschlagenen Bedingungen zu verpachten;
8.) autorisirt den Bürgermeister, mit den Herren Dr. Ehser und Dr. Kehren einen Vertrag über ihre Anstellung als Armenarzt unter den bisherigen und den von der ArmenverwaltungsDeputation bezw. dem Bürgermeister vorgeschlagenen Bedingungen abzuschließen und beschließt die ArmenverwaltungsDeputation zu einer Aeußerung über das Bedürfniß zur Bestellung eines 3. Armenarztes aufzufordern;
9.) autorisirt den Bürgermeister, bezüglich des Ankaufes der an der Krur liegenden Grundstücke des Herrn Geheimraths Seul
weiter zu unterhandeln und den Ankauf eventl. für Vierundzwanzigtausend Mark zu acceptiren;
10.) ermächtigt den Bürgermeister, dem Justizfiskus das Grundstück der Hospital-Verwaltung in der Breitestraße zum Preise von Eilftausend Mark zum Kaufe anzubieten;
11.) genehmigt die Niederschlagung von einhundert Mark Hausmiethe, welche die Eheleute Gottfried Schiffer zu Gilverath der Hospitalkasse für die Zeit vom 11. November 1890bis dahin 1891 schulden.
1.) Die neu- bezw. wiedergewählten Stadtverordneten Geyr, Hermkes, Josten, Kaumanns, Theisen und Tosetti wurden eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
2.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt von dem Ueberschusse der Sparkasse pro 1890/91 im Betrage von 42899 Mark 16 Pf. die Hälfte mit 21449 Mark 58 Pf. zu außerordentlichen Gemeindezwecken zu verwenden;
3.) beschließt von dem Erlasse einer statutarischen Bestimmung in Gemäßheit des §. 105 b der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 einstweilen Abstand zu nehmen;
1.) Finanz- und Verwaltungs-Commission: die Herren Foller, Frings, Geyr Wilhelm, Hofstadt, Meuter, Richen und Tosetti.
2.) Sparkassen-Verwaltung: die Herren Better, Hermkes, Josten, Kistemann, Lonnes und Schmitz.
3.) Hafen-Commission: die Herren Bloser, Hofstadt, Josten Balthasar, Kallen Peter Wilhelm, Kreuzer Theodor und Werhahn Franz
4.) Promenaden-Commission: die Herren Geyr Wilhelm, Hoffmann Hubert, Leuchtenberg Theodor, StrauvenAmtsgerichtsrath und Thomas Louis.
5.) Einquartierungs-Commission: die Herren Aymanns, Hermkes, Hofstadt und Theisen.
6.) Bau-Commission: die Herren Busch, Josten Balthasar, Kaumanns Louis, Lonnes, Leuchtenberg Theodor, Thywissen Wilhelm und Werhahn Franz.
7.) Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten: die Herren Geyr Wilhelm, Kallen Johann junior, Keuten Jacob, Leuchtenberg Franz, Melchers und Wenders.
8.) Markt-Commission: die Herren Foller, Hermkes, Kaumanns Louis, Richen und Theisen.
9.) Wasserwerks-Commission: die Herren Hubert Hoffmann, Kraus Ferdinand, Reinartz Matthias, Schmitz Jacob und Thywissen Wilhelm.
10.) Commission zur Berathung eines neuen Regulativs für das Wasserwerk: die Herren Busch, Hubert Hoffmann, Kraus Ferdinand, Matthias Reinartz, Schmitz Jacob und Thywissen Wilhelm.
11.) Sanitäts-Commission: die Herren Heinrich Jaegers, Dr. Kehren, ApothekerSchmitz, Sanitätsrath Dr. Schruff, Julius Thomas Die bestehende Gas-Commission wird in ihrem noch bis 1. April ds. Js. fortlaufenden Mandate bestätigt.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung autorisirt unter Abänderung des Beschlusses vom 21. Dezember 1891 den Bürgermeister, in Folge der Ablehnung des Herrn Dr. Esser mit dem Herrn Dr. Kreuels einen Vertrag über seine Anstellung als Armenarzt unter den bisherigen und den von der Armenverwaltungs-Deputation bezw. dem Bürgermeister vorgeschlagenen Bedingungen abzuschließen;
6.) bewilligt den PolizeisergeantenFranz, Moritz, Schurig, vom Berg und Hopp, den Feldhütern Höfges und Kempermann, sowie den Schutzleuten Mobis, Könen, Cremer, Klein und Dornauer für vermehrte Dienstleistungen im Jahre 1891 je eine Remuneration von dreißig Mark;
7.) bewilligt als Remuneration für Dienstleistungen bei den Vieh- und Jahrmärkten im Jahre 1891 dem jetzigen ArmenverwaltungssecretairBüschgens einhundert Mark dem Polizeisergeanten Franz einhundert Mark;
8.) nimmt Kenntniß von dem Schreiben des Herrn Geheimraths Seul zu Düsseldorfvom 10. Januar ds. Js., wonach derselbe das ihm von Seiten der Stadt gemachte Angebot von Vierundzwanzigtausend Mark als Kaufpreis seiner Grundstücke an der Krur acceptirt, und beauftragt den Bürgermeister mit der Vollziehung des erforderlichen Vertrages.
9.) Die Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten erfolgte gemäß § 31 der Städte-Ordnung durch Stimmzettel. Es erhielt der bisherige Beigeordnete Wilhelm Thywissen 15 Stimmen. Ein Zettel war unbeschrieben. Herr Wilhelm Thywissen ist sonach zum Beigeordneten gewählt. Derselbe erklärt die Wahl anzunehmen.
10.) Die Reihenfolge, in welcher die Beigeordneten den Bürgermeister zu vertreten haben, wurde festgestellt wie folgt: Beigeordneter Thywissen I " Melchers II " Kistemann III " Werhahn IV
11.) Stadt-Verordneten-Verwaltung wählt eine Commission, bestehend aus dem Vorsitzenden, sowie den Herren Kaumanns, Thywissen und Werhahn, welche ermächtigt wird, über die Annahme einer Kaufofferte bezüglich mehrerer an der Obererft bezw. dem Wege von der Selikumerstraße zur Friedrichstraße gelegenen Grundstücke des Geheimraths Seul endgültig zu beschließen;
12.) bewilligt einen Credit von einhundert Mark zur Deckung der Insertionskosten und der Kosten der Ausschmückung des Festlokales bei Gelegenheit des Festessens am Kaisergeburtstage.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt unter Abänderung des Beschlusses vom 26. October vorigen Jahres für den Umbau des Rathhauses nach dem erweiterten Projecte ausschließlich der Anlage der Heizung und [eingefügt: der Beschaffung] des Mobiliars die Summe von 72000 Mark; beauftragt mit der Ausführung den Bürgermeister und die Bau-Commission mit der Maßgabe, daß die bewilligte Summe keinesfalls überschritten werden darf; genehmigt, daß zur Deckung dieses Betrages ein Darlehen bei der Sparkasse im Betrage von 60000 Mark gegen 3 1/2 % Zinsen bei 24 1/2 jähriger Amortisation entnommen und der Rest aus der Hälfte des Ueberschusses der Sparkasse pro 1890/91 ad 22000 Mark entnommen wird.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Verkauf des sogenannten Invalidenhauses nebst Gartens, Flur O N° 1065/779 & /780 hierselbst, im Ganzen groß 38 Ar 53 meter, an den Franziskanerorden zum Preise von fünfzig Tausend Mark unter folgenden Bedingungen:
a.) Die Stadt Neuhs übergibt das Object mit denjenigen Lasten und Gerechtigkeiten, wie sie es besessen hat und garantirt für Freiheit von Hypotheken, nicht für die Genauigkeit des angegebenen Flächenmaßes.
b.) Auf derjenigen Hälfte des Gartens, welche an die Hammthorwallstraße anschießt, dürfen Gebäulichkeiten nicht errichtet werden. Sollte dieses contractwidriger Weise dennoch geschehen, so kann die Stadt diesen Theil gegen Erstattung des Preises der Grundfläche - nach Maßgabe der dem Verkaufe zu Grunde liegenden Taxe zurücknehmen. Kleinere Baulichkeiten für Zwecke des Ordens sind innerhalb des Gartens gestattet. Bei Anlage des Grundbuches ist dieses Bauverbot als Eigenthumsbeschränkung in Abtheilung II. zu Gunsten der Stadt eingetragen.
c.) Wenn das verkaufte Object aufhört, den Zwecken des Ordens zu dienen, so kann die Stadt dasselbe zurücknehmen gegen Erstattung des vom Ankäufer gezahlten Preises.
d.) Ankäufer ist verpflichtet, sobald es die Stadt verlangt, den in die Hammthorwallstraße fallenden Theil des Gartens gegen Ersatz des bezahlten Werthes nach Maßgabe der dem Verkauf zu Grunde liegenden Taxe nämlich mit 8 Mark (acht Mark) pro Quadratmeter abzutreten. In diesem Falle hat die Stadt die Gartenmauer auf der neuen Grenze wieder herzustellen und das Trottoir mit Rinnsteinen auf städtische Kosten anzulegen.
e.) Auf den Kaufpreis ad 50000 Mark sind bei Errichtung des notariellen Vertrages 10000 Mark abzulegen. Der Rest ist mit drei einhalb Prozent zu verzinsen. Der Restkaufpreis ist durch annehmbare Bürgschaft oder hypothekarischer Eintragung sicher zu stellen. Rückzahlungen auf den Kaufpreis können jederzeit in Höhe von nicht unter 1000 Mark erfolgen.
f.) Die Genehmigung des Bezirks-Ausschusses bleibt ausdrücklich vorbehalten.
g.) Voraussetzung der Vertragsschließung ist, daß das Cultus-Ministerium die beabsichtigte Niederlassung der Franziskaner hierselbst genehmigt;
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Einrichtung einer Schule des gemischten Zweiklassensystems im Waisenhause und bewilligt die für die Einrichtung erforderlichen Credite, beschließt die Anstellung eines Klassenlehrers und einer Klassenlehrerin und bewilligt denselben die in dem Gehalts-Regulativ vom 16. Juli 1888 für Klassenlehrer bezw. Klassenlehrerinnen vorgesehenen Competenzen;
4.) beschließt den Bauplatz Ecke Canal- und Hammthorwallstraße öffentlich zum Verkaufe auszustellen;
5.) verweist die Angebote betreffend Einrichtung einer Personenschifffahrt Neuss-Düsseldorf, sowie betr. Errichtung eines Electrizitätswerkes, einer electrischen Trambahn und einer Volksbadeanstalt an eine aus den Herren Busch, Werhahn, Leuchtenberg, Hofstadt und Tosetti bestehende Commission;
6.) ermächtigt den Bürgermeister, die Bretterverkleidung des Schuppens am Krahnen von dem Eigenthümer zu einem mit diesem zu vereinbarenden Preise zu erwerben;
7.) vertagt die Angelegenheit, betr. Errichtung eines Ortsstatuts für gewerbliche Fortbildungsschulen;
8.) beschließt die Verpachtung eines Lagerplatzes am Erftkanale wegen der noch nicht erfolgten Auslegung der Bahnhofsumbaupläne einstweilen auszusetzen;
9.) genehmigt die Erneuerung des Pachtvertrages mit Johann Weyerstrass unter den bisherigen Bedingungen;
10.) lehnt den Ankauf der Grundstücke des Theodor Seligmann und der Wittwe Reinartzan der Krur ab;
11.) wählt als Armenpfleger an Stelle des ausscheidenden Herrn Jean Plücken den Herrn Johann Esser
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung pro 1890/91 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung. Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf 1061225 Mark 22 Pf. in Ausgabe auf 917039 " 32 Pf. ___________________ der Bestand beträgt 144185 Mark 90 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 1522 Mark 49 Pf. Die Ausgabe- " " 347 " 51 Pf. Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß;
2.) stellt die Rechnungen der Armen- und Hospitalkasse de 1890/91 fest und zwar: A. Armenkasse: in Einnahme auf 139586 Mark 18 Pf. in Ausgabe auf 141791 " 44 Pf. ___________________ Der Vorschuß beträgt 2205 " 23 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 668 Mark 25 Pf. B. Hospitalkasse: in Einnahme auf 127893 Mark 14 Pf. und 772 91/100 Liter Roggen. in Ausgabe auf 123203 Mark 20 Pf. und 772 91/100 Liter Roggen. _________________ Der Bestand beträgt 4690 Mark 94 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 505 Mark 85 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
3.) Die Rechnung der Wasserwerkskasse pro 1890/911 wurde festgestellt
in Einnahme auf 48166 Mark 57 Pf. in Ausgabe auf 46284 " 59 Pf. _________________ Der Bestand beträgt 1881 Mark 98 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 13 Mark 50 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt den Wegebau-Etat pro 1892/93 zum Betrage von zweiundzwanzigtausend Mark fest.
5.) Es werden festgestellt: a) der Etat der Armenkasse pro 1892/93 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 117600 Mark und 46 38/100 Liter Roggen; b) der Etat der Hospitalkasse pro 1892/93 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 51500 Mark, 979 02/100 Liter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer.
6.) Der Etat der Wasserwerkskasse pro 1892/93 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von fünfundvierzigtausend Mark festgestellt.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt es dem Vorsitzenden anheim, den Beitrag für den Niederrheinischen Verein für öffentliche Gesundheitspflege auf 33 Mark pro Jahr zu erhöhen;
8.) beschließt den Beitrag für den Centralgewerbe-Verein zu Düsseldorf auf 100 Mark pro Jahr zu erhöhen;
9.) lehnt die Errichtung eines Ortsstatuts, betr. gewerbliche Fortbildungsschulen, ab;
10.) lehnt die Genehmigung zu dem am heutigen Tage stattgefundenen öffentlichen Verkaufe des Ecke Canal- und Hammthorwallstraße belegenen Bauplatzes Flur O N° 1369/993, groß 1 Ar 75 m, ab; beschließt, den Bauplatz nochmals öffentlich auszustellen und ermächtigt den Bürgermeister zur Ertheilung der
Zuschlages, falls das Letztgebot siebentausend Mark erreicht.
1.) a.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von den Eingaben der NachtwächterHegger und Heebvom 23. Februar 1892, sowie des Bau-UnternehmersCronenbergvom 8. Januar ds. Js., und geht über dieselben zur Tagesordnung über.
1 b.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Mittelstraße zu eröffnen und auszubauen, sowie die den Erben des Anton Wierich gehörige Parzelle, soweit sie in die Straße fällt, nöthigenfalls zu enteignen. Die Mittelstraße soll canalisirt, mit einem 6,80 m breiten gepflasterten Fahrdamm und beiderseits mit 2,25 m breiten Trottoiren, welche einheitlich anzulegen sind versehen, und durch eine vor der Mitte der Straße anzulegende massive Fußgängerbrücke über den Erftmühlengraben mit der Promenade verbunden werden. Voraussetzung der Anlegung der Straße ist, daß das Interessentenconsortium (die Herren Flemmings, Thywissen, Kraus, Cores, Broix) den Geldbetrag für sämmtliche durch die bezeichnete Anlage einschließlich der in Folge des Grunderwerbs bezw. nöthige Expropriation entstehenden Kosten zur Verfügung stellt, wofür dem Consortium, welches einen Bevollmächtigten
zu stellen hat, die nach §. 3 des Ortsstatuts vom 3. März 1877 als Straßenbaukosten erstattungsfähigen Beträge nach Eingang überwiesen werden. Ferner wird beschlossen, das Gas- und Wasserleitungsrohrnetz in die Mittelstraße fortzuführen, sowie die Candelaber in derselben aufzustellen. Die Feststellung der Entschädigung für das von der Hospitalverwaltung zu erwerbende Stück bleibt vorbehalten. Der Beigeordneter und Stadtverordneter Thywissen enthielt sich der Abstimmung.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung vertagt die Angelegenheit betr. Verlängerung der Canalisation in der Michaelstraße, und verweist dieselbe an die BauCommission zurück.
3 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt nachstehenden Zusatz zu §. 9 Absatz 1 des revidirten Statuts der hiesigen Sparkassevom 28. November 1889: "Eine weitere Ausnahme machen die Sparkasse sowie die Cassen der städtischen Armen-und Hospital-Verwaltung, des städtischen Wasserwerks und der Gasanstalt, welchen es gestattet ist, mit der Sparkasse einen Verkehr in laufender Rechnung in der Weise zu unterhalten, daß sie bei derselben Gelder in unbeschränkter Höhe hinterlegen dürfen, und daß hiervon, wie auch von den Rückzahlungen darauf die Zinsen, welche unabhängig von der Bestimmung in §. 10 bis zum Satze von 3 1/2 % vereinbart werden können, jedesmal von dem Tage an berechnet werden, an welchem die Zahlungen erfolgen."
3 b.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Entwurf des Statuts für die Prämiensparkasse der Finanz-Commission zur Vorberathung zu überweisen und ein Druck-Exemplar des Entwurfs jedem Mitgliede der Stadt-Verordneten-Versammlung zuzustellen.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt die Gesuche um Unterstützung einer katholischen und evangelischen Arbeitercolonie ab.
5.) beauftragt den Vorsitzenden beim Kreisausschusse zu beantragen, daß die Gemeinde Neuss von den Vorschriften des Gesetzes vom 27. Juni 1891 auf Grund des §. 5 desselben ganz entbunden wird.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich mit der Aufstellung einer Annoncenuhrauf dem Marktplatze gegen einjährige Kündigung einverstanden und beauftragt die Bau-Commission mit der definitiven Erledigung der Angelegenheit.
8.) verweist die Angelegenheit betr. Vertrag mit der Provincial-Verwaltung über Legung von Wasserleitungsrohren, an die Bau-Commission behufs Prüfung der Frage einer anderweitigen Verbindung des Hauptrohres.
9.) beschließt die Verpachtung des Erdgeschosses der Niederthormühle zu Lagerzwecken an den Wilhelm Pelzer hier gegen eine jährliche Miethe von 240 Mark und gegen jederzeitige zweimonatliche Kündigung unter folgenden Bedingungen: a.) die An- und Abfuhr muß an der Hafenstraße erfolgen, b.) etwa erforderliche Instandsetzungsarbeiten übernimmt der Miether auf seine Kosten, c.) die Wasserkraft ist von der Vermiethung ausgeschlossen, d.) die Vermiethung geschieht ohne jede Verbindlichkeit Seitens der Stadt.
1 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Baugesuch des Erzbischöflichen Stuhles zu Köln, betr. den Convictsbau, unter der Bedingung, daß der Erzbischöfliche Stuhl sich schriftlich verpflichtet, für die nach dem Ortsstatut vom 16. September 1877 auf das Gebäude ratirlich entfallenden später festzustellenden Straßenbaukosten aufzukommen;
1b.) genehmigt das Baugesuch des Peter Bährens, betr. Errichtung eines Wohnhauses an der Büttgerstraße, unter der Bedingung, daß derselbe für die Erfüllung der in dem Ortsstatute vom 16. September 1877 vorgeschriebenen Bedingungen eine Sicherheit von 25 Mark pro Meter Baufronte leistet und zwar entweder durch Bestellung einer I. Hypothek oder durch Hinterlegung einer Caution in Baar oder in Werthpapieren, oder durch Gestellung zweier zahlungsfähigen Bürgen.
2.) Der Etat der Handwerker-Fortbildungsschulkasse pro 1892/93 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 1920 Mark festgestellt.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt die bisherigen Mitglieder der Gascommissionbis 31. December 1893 wieder;
4.) vertagt die Angelegenheit betr. Credit für Inventarbeschaffung und die Heizungs-Anlage des Rathhauses, und beauftragt den Bürgermeister unter Zuziehung des Stadtbaumeisters nähere mündliche Erkundigungen in benachbarten größeren Städten einzuziehen über die Erfolge der Central- oder
Gasheizung in größeren öffentlichen und eventl. privaten Gebäuden.
1.) Der Etat der Stadtkasse pro 1892/93 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf sechshundert fünfundsiebenzig Tausend zweihundert achtundzwanzig Mark achtundachtzig Pfennige.
2.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt den Miethvertrag mit dem GymnasiallehrerRolf bezüglich des Hauses Hammthorwallstraße 31 auf ein Jahr mit sechsmonatlicher Kündigung gegen fünfhundert vierzig Mark Miethe zu verlängern.
3.) beschließt den StadttechnikerJerusalem in seiner jetzigen Stellung zu dem bisherigen Gehalt nebst Zulage bis ersten Juli dieses Jahres zu belassen. Die Gehaltssumme soll auf unvorhergesehene Ausgaben angewiesen werden.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Abkommen betr. Vertheilung der seither als verlängerte Hochstraße bestandenen inzwischen eingezogenen Wegefläche unter die Interessenten und beschließt, die sub 3 der Tagesordnung zu wählende Commission zu beauftragen, auch über die hierdurch der Stadt zugefallenen Baustelle an der Furtherstraße Taxe und Verkaufsbedingungen aufzustellen und in einer der nächsten Sitzungen der Stadt-Verordneten-Versammlung zur Beschlußfassung vorzulegen;
2.) verweist das Baugesuch des Lorenz Cronenberg Errichtung eines Wohnhauses an der Salzstraße zur Prüfung an die Bau-Commission;
3.) lehnt die Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten des Rheinischen Handwerkertages ab.
4.) beschließt, der dem Waisenhause vorstehenden Schwesterschaft vom armen Kinde Jesu einen Complex von 6 m Fronte und 15 m Tiefe auf dem Kirchhofe und zwar die Grabstellen N° 1174, 1175, 1176 und 1177 mit dahinter liegendem Terrain als Begräbnißstätte unentgeltlich, jedoch unter dem Vorbehalte des Eigenthums zu überweisen.
5.) erklärt sich unter Abänderung des Beschlusses vom 14. März 1892 mit der Aufstellung einer Annoncenuhr in hiesiger Stadt auf die Dauer von 12 Jahren unter folgenden Bedingungen einverstanden: a.) die Gesellschaft ist verpflichtet, die Annoncenuhr innerhalb zweier Monate aufzustellen; b.) der Stadt-Verordneten-Versammlung bleibt das Recht vorbehalten, zu verlangen, daß die Annoncen-
Uhr jederzeiten eine andere Stelle auf Kosten der Gesellschaft gesetzt wird; c.) der Stadt bleibt auch das Recht vorbehalten, anderen Unternehmern die Aufstellung einer Annoncen-Uhr zu gestatten,
6.) beschließt unter Aufhebung des Beschlusses vom 16. Februar 1891 die Legung eines zweiten Hauptrohres der Wasserleitung von der Pumpstation durch die Friedrich- und Breitestraßebis zur Canalstraße und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von 11030 Mark, welcher aus der Stadtkasse entnommen und dem Anlagecapital des Wasserwerks zugeschlagen werden soll.
7.) Die Bau- und Finanz-Commission wird beauftragt, Taxe und Verkaufsbedingungen bezgl. des Verkaufes der Niederthormühle und des Hauses in der Brückstraße aufzustellen und in einer der nächsten Sitzungen der Stadt-Verordneten-Versammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Canalisation der Michaelstraße und bewilligt den dazu erforderlichen Credit von 1670 Mark; acceptirt die freiwilligen Beitragsangebote im Betrage von 255 Mark.
9.) beschließt beim Umbau des Rathhauses eine Rohrleitung für Gasheizung vorzusehen und für alle zu heizenden Räume soweit als möglich die Abzugs-Kamine so anzulegen, daß auch die bisherige Ofenheizung jederzeit wieder ausführbar ist;
10.) genehmigt den Verding der Bedürfnisse der Armen- und Hospital-Verwaltung pro 1892/93 nach den Vorschlägen der Armen-Verwaltung;
11.) beschließt die Plätze zur Aufstellung von Trinkhallen öffentlich zu verpachten.
1.) Der Herr Beigeordnete Wilhelm Thywissen, dessen Wiederwahl durch Allerhöchste CabinetsOrder vom 30. Maerz ds. Js. bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in sein Amt eingeführt; über die Einführung wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen;
2.) In Ergänzung des Beschlusses vom 8. Februar ds. Js. wird beschlossen, dem an der zweiclassigen katholischen Volksschule im hiesigen Waisenhause anzustellenden Hauptlehrer 1.) an Gehalt während der drei ersten Dienstjahre 1500 Mark vom 4. bis einschl. 6. " 1600 " vom 7. " " 9. " 1700 " vom 10. Dienstjahre an .................... 1800 " 2.) freie Dienstwohnung, oder, wenn dies nicht geschehen kann, statt derselben eine Miethentschädigung von 360 Mark zu bewilligen. Im Uebrigen sollen die Bestimmungen des Gehaltsregulativs für die Lehrer und Lehrerinnen an den städtischen Elementarschulen der Bürgermeisterei Neuhs vom 16. Juli 1888 auf den anzustellenden Hauptlehrer Anwendung finden.
3.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1892/93 a.) von der Gewerbesteuer 10 % b.) von der Grund- und Gebäudesteuer 40 % c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Einkommensteuer von einer Jahressteuer von 4 Mark(: Einkommen von 660-900 Mark:) 75 % von einer Jahressteuer von 6 Mark (: Einkommen von über 900-1050 Mark:) = 100 % von einer Jahressteuer von 9, 12 und 16 Mark (: Einkommen von über 1050-1800 Mark:) = 125 %
von einer Jahressteuer von 21 und mehr (: Einkommen über 1500 Mark:) 155 % zu erheben.
Der Vorsitzende erklärt im Namen der städtischen Verwaltung, daß der beschlossene Steuersatz als ein für unsere Budgetverhältnisse normaler und für die Bedürfnisse der Verwaltung genügender nicht anerkannt werden kann. Die Verwaltung hält dafür, daß die mit der diesjährigen Etataufstellung und Steuernormirung geübte Finanzwirthschaft auf ungesunder Grundlage beruht, weil die beschlossene unverhältnißmäßige Steuererleichterung nicht durch den Mehrertrag der Staatssteuern oder das Wachsthum bleibender Einnahmen natürlich begründet, sondern die künftige Folge von Finanzoperationen ist, deren Wiederholung in künftigen Jahren sich von selbst verbietet, wie die Entnahme von 20000 Mark aus dem Bestande und die Verwendung des gesammten Sparcassenüberschusses mit 40000 Mark als ordentliche Einnahme, ohne daß ein entsprechender Betrag für gemeinnützige bezw. außerordentliche Gemeindezwecke in Ausgabe gestellt ist. Die Verwaltung hätte es, auch vom Standpunkte des heutigen Etats aus, für geboten erachtet, daß die Steuerumlage nicht der auf imaginären Einnahmeschätzungen beruhenden Defizitberechnung genau angepaßt, sondern für die Eventualität unerwarteter Einnahmeausfälle ein hinreichender Betrag zur Reserve mehr angelegt worden wäre, damit nicht die für die vielseitigen dringenden Bedürfnisse voraussichtlich zu knapp bemessene Position für außerordentliche Ausgaben der Gefahr einer weiteren Schmälerung anheimfällt. Die Verwaltung lehnt die Verantwortung dafür ab, wenn im laufenden Etatsjahre als dringend empfundene Gemeindebedürfnisse aus Mangel an bereiten Mitteln unbefriedigt bleiben müssen, sowie wenn die kommenden Etatsjahre unerwartet höhere Anforderungen an die Steuerkraft der Bürger bringen sollten, was wohl nicht zu vermeiden sein wird, weil hohe Einnahmepositionen des diesjährigen Etats, wie erwähnt,
in Ausfall kommen und eine Reihe von Bedürfnissen ihrer theils seit langer Zeit aufgeschobenen Befriedigung harren und zwar sowohl kleinerer, aus Etatsmitteln zu deckender, als auch wichtiger großer Bedürfnisse, wie Ausbau unfertiger Straßen, Canalisation, Regulirung des Erfthafens, für welche die Aufnahme einer größeren Anleihe nicht zu umgehen sein wird. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, daß unter der Wahrnehmung des Interesses der Bürger als Steuerzahler das Gemeindeinteresse nicht leiden darf.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt die Anträge des Central-Ausschusses zur Förderung der Jugend und Volksspiele in Deutschland ab;
5.) genehmigt das Baugesuch des Lorenz Cronenberg zur Errichtung eines Hauses an der projectirten Salzstraße unter folgenden Bedingungen: "Cronenberg überträgt den in die projectirte Salzstraße fallenden Theil seines Grundstückes zu demselben Preise, den er pro Quadratmeter für das ganze Grundstück an den Vorbesitzer gezahlt hat, an die Stadt Neuhs, behält aber die Nutznießung des Terrainstreifens so lange, bis die Salzstraße seitens der Stadt offengelegt und ausgebaut wird. Die Kaufsumme gelangt erst zur Auszahlung an den p. Cronenberg, wenn diese Offenlegung erfolgt und soll dann gegen die von ihm zu zahlenden Straßenbaukosten für die Salzstraße verrechnet werden.
F am 28., 29., 30. und 31. August sowie am 4. September ds. Js. Zusatz genehmigt Thywissen Kemper
6.) bewilligt ausnahmsweise aus Anlaß des 13ten Rheinischen Bundesschießens dem Neußer BürgerSchützen-Verein die Benutzung des Wiesenplatzes und des Platzes vor dem Steigerhause zur Aufstellung von Verkaufs- und Schaubuden F gegen eine Abgabe von 1200 (zwölfhundert) Mark. Die Armenabgabe ist in dieser Summe nicht eingeschlossen und soll diese für Rechnung der städtischen Armenverwaltung besonders erhoben werden.
7.) Die Anlage zweier Rohrleitungen aus der Alexianer-Anstalt in den städtischen Nordkanal wird unter den üblichen Bedingungen gegen eine jährliche Anerkennungsgebühr von im Ganzen 2 Mark
unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs genehmigt.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, das in die projectirte Mittelstraße fallende Grundstück der Hospitalverwaltung Flur T N° 1731/208, groß 1 Ar 02 meter, bei Eröffnung der Mittelstraße gegen eine Vergütung von 1020 (Eintausend und zwanzig) Mark als Straßenterrain zur Verfügung zu stellen.
9.) wird über die definitive Anstellung von zwei Polizeisergeanten gehört,
10.) autorisirt den Vorsitzenden, einen Vertrag mit der Provinzial-Verwaltung über die Legung von Wasserleitungsröhren abzuschließen, sofern Seitens der Provinzial-Verwaltung auf Gestellung einer Caution verzichtet wird.
11.) genehmigt die vorgeschlagenen Um- und Neubauten in der städtischen Gasanstalt, bewilligt den erforderlichen Credit von ca. 16000 Mark, welcher aus den laufenden Mitteln der Gaskasse entnommen und dem Anlagecapital zugeschlagen werden soll, und beauftragt diie Gas-Commission, die erforderlichen Arbeiten ausführen zu lassen;
12.) lehnt einen Beitrag zur Kaiser-WilhelmGedächtnißkirche in Berlin ab.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Die unterzeichneten Stadtverordneten, von der Erklärung der Verwaltung zum vorstehenden Beschlusse ad 3 Kenntniß nehmend, können sich mit dem Inhalte desselben bezüglich des festgestellten Communalsteuer-Einlage-Malus pro 1892/93 nicht einverstanden erklären.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das vorgelegte Statut der Prämien-Sparkasse;
2.) beschließt unter Abänderung des Beschlusses vom 17. September 1888 den Anschluß von Privatzuleitungen an die städtischen Canäle gegen eine einmalige Vergütung von zehn Mark pro laufenden Meter Baufronte zu gestatten. Die anderweitigen Bedingungen sollen von dem Bürgermeister festgestellt werden;
3.) genehmigt die am 20. dieses Monats stattgefundene Verpachtung von 5 Plätzen zur Aufstellung von Trinkhallen an den MineralwasserfabrikantenMax Broich zu Düsseldorf zum Pachtpreise vom 780 Mark pro Jahr bis 31. December 1894 unter der Bedingung, daß der Broich einen zahlungsfähigen Bürgen stellt und die Stempelkosten des abzuschließenden Vertrages trägt;
beschließt von dem Joseph Merges von hier für die Trinkhalle an der Ecke Bahn- und Crefelderstraße (Eisenbahnterrain) bis 31. December 1894 unter den gleichen Bedingungen eine ratirliche Abgabe von 156 Mark pro Jahr zu erheben;
4.) beschließt, dem Neußer-Reiter-Verein bei Gelegenheit der am 31. Juli, 7. und 8. August dieses Jahres zu veranstaltenden Wettrennen die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten; bewilligt für Stiftung eines Ehrenpreises zu
den Rennen des Reitervereins die Summe von 300 Mark;
5.) beschließt den Vertrag vom 19. / 24.August bezw. 26. September 1881 zwischen der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung und dem Herrn IngenieurScheven bezw. der Stadt Neuss über die Abgabe von Wasser aus der städtischen Leitung zu Eisenbahnzwecken zu kündigen, behält sich jedoch vor, die Bedingungen, unter welchen nach Ablauf der Kündigungsfrist Wasser zu Eisenbahnzwecken abgegeben werden kann, baldigst festzustellen;
6.) stellt die Bedingungen für den öffentlichen Verkauf der Niederthormühle und des Hauses in der Brückstraße fest;
7.) stellt die Bedingungen für die öffentliche Verpachtung des zwischen dem Erftcanale bezw. der Hafenbahn und der Neuß-Düsseldorfer-Provinzialstraße belegenen Lagerplatzes fest:
8.) bewilligt a.) für die Beschaffung zweier feuerfester Geldschränke für die Stadt- bezw. Sparkasse einen Betrag bis 4700 Mark; b.) für die Beschaffung des Mobilars des Rathhauses einen Betrag bis 6000 Mark; c.) für die Heizungs-Einrichtung einen Betrag bis 3500 Mark;
wählt eine Commission, bestehend aus den Herrn Busch, Hofstadt, Leuchtenberg und Theisen, welche in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden und dem Stadtbaumeister über die erforderlichen Anschaffungen zu befinden hat;
9.) genehmigt den Ankauf a.) eines Terrainstreifens in der Michaelstraße von dem Arnold Cremer zum Preise von 54 Mark, b.) eines Terrainstreifens in der Hymgasse von dem Paul Wildt zum Preise von 180 Mark, und ermächtigt den Vorsitzenden zur Vollziehung des erforderlichen Vertrages;
10.) beschließt auf den Bericht des Beigeordneten Werhahn über die diesjährige Befahrung des
Rheines von Seiten der Rheinschifffahrts-Commissiondem Königlichen Rheinstromfiscus zum projectirten Ausbau des Erftcanals bis Neuss als Sicherheitshafen folgendes Angebot zu machen:
a.) die Stadtgemeinde Neuss stellt dem Königlichen Rheinstromfiscus zu erwähntem Zwecke auf dem rechtseitigen Erftufer ein Terrain bis zu 6 Hectar Größe zur Verfügung und zwar unentgeltlich, soweit dasselbe im Eigenthum der Stadtgemeinde Neuss sich befindet.
b.) Im Falle der Rheinstromfiscus zu erwähntem Zwecke im privaten Besitze befindliche Grundstücke rechtzeitig erwerben muß, kommt die Stadt Neuss für einen höheren Erwerbspreis wie 6000 Mark pro Hectar dem Rheinstromfiscus gegenüber auf. An dieses Angebot hält sich die Stadtgemeinde Neuss bis Ende des Jahres 1894 gebunden, wenn bis dahin die Hafenerweiterungs-Arbeiten Seitens der Rheinstrombauverwaltung in Angriff genommen sind.
2.) beschließt, den Beschluß vom 30. Juni 1890, betreffend Uebernahme der Umlagebeträge der Mitglieder der Rheinischen landwirthschaftlichen Berufs-Genossenschaft auf die Stadtkasse, aufzuheben;
3.) erklärt sich damit einverstanden, daß die AnnoncenUhr-Actien-Gesellschaft zu Hamburg unter den im Beschlusse vom 11. April dieses Jahres bezeichneten Bedingungen eine Annoncen-Uhr auf dem freien Platze vor dem alten katholischen Kirchhofean der Crefelderstraße aufstellt;
4.) bewilligt für die Canalisation eines Theiles der Breitestraße einen weiteren Credit von 940 Mark; erklärt sich mit der Canalisation der Niederstraße im Princip einverstanden, beauftragt die städtische Verwaltung, zunächst mit den Adjacenten und der ProvinzialVerwaltung wegen Zahlung eines Zuschusses zu der Canalanlage in Verhandlung zu treten, behält sich aber die weitere Beschlußfassung über die Ausführung der Canalanlage vor. Zur Beschaffung von Cementrohren wird ein Credit von 1000 Mark bewilligt.
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der Communal-Einkommensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1892/93 die Herren Stadtverordneten Wilhelm Thywihsen, HeinrichJacobTosetti und Robert Lonnes, sowie die Herren Wilhelm Werhahn, Franz Leuchtenberg und Heinrich Kistemann.
6.) genehmigt den vorgelegten Entwurf eines Vertrages mit dem Heinrich Dickmann über die Beaufsichtigung pp. des Weidviehes auf den städtischen Wiesen und beauftragt den Beigeordneten Mel-
chers mit dem Abschlusse des Vertrages;
7.) erklärt sich unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs damit einverstanden, daß der Hauptlehrer Prediger die ihm überwiesene Dienstwohnung an die LehrerinHimmel und an eine andere geeignete Persönlichkeit vermiethet;
8.) erklärt sich mit der Vermiethung der Wohnungen im Schlachthause für die Zeit vom 1. October 1892bis 30. September 1893 unter den bisherigen Bedingungen einverstanden.
9.) Es werden niedergeschlagen a) an rückständigen Communalsteuern pro 1890/91: einundvierzig Mark. b) an rückständigen Communalsteuern pro 1891/92: einhundert sechsundvierzig Mark vierunddreissig Pfennig. c) an rückständigen Wohnungsmiethen pro 1891/91: dreihundertneunundsiebenzig Mark. d) an rückständiger Hundesteuer pro 1891/92: vierzig Mark fünfzig Pfennig;
10.) beschließt, dem UnternehmerFranz Deiss die Lieferung des Kieses, und dem Unternehmer Rudolph Lemmer die Lieferung des Basaltes pro 1892/93 zu übertragen.
11.) bewilligt dem Hauptlehrer Prediger aus Anlaß seines 25 jährigen Dienstjubiläums in hiesiger Stadt eine Gratifikation von einhundert fünfundzwanzig Mark;
12.) genehmigt die heute stattgefundene Verpachtung des zwischen dem Erftcanale bezw. der Hafenbahn und der Neuss-Düsseldorfer-Provinzialstraße belegenen Lagerplatzes zum Preise von 125 Mark pro Jahr an die Firma Wilhelm Werhahn.
13.) Unter Abänderung des Beschlusses vom 23. Mai 1892 ad 3 b. wird beschlossen, dem Joseph Merges einen Platz
neben dem Spielplatze der Schule an der Büttgerstraße zur Aufstellung einer Trinkhalle auf 1 Jahr gegen 50 Mark Pacht unter den bereits festgestellten Bedingungen zu überlassen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Gartenparzellen Flur A N° 815/315 und 816/316, groß 2 Ar 18 qm und 2 Ar 67 qm, belegen zwischen dem Rhein-und Niederthor, zum Preise von fünf und siebenzig Mark pro qm Ruthe anzukaufen;
2.) genehmigt einstimmig den Antrag der Firma Cretschmar auf Ueberlassung einer Landestelle für Dampfschiffe am Erftcanal und wählt eine Commission, bestehend aus den Herren Frings, Hermkes und Hofstadt, welche ermächtigt wird, in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden die näheren Bedingungen mit der Firma Cretschmar zu vereinbaren und definitiv festzustellen;
3.) genehmigt den Antrag der American-Petroleum-Company auf Genehmigung zur Legung
eines 3. Gleises an der Hafenbahn unter den in dem Vertrage zwischen der Stadt Neuhs und der Company vom 27. November 1891 festgestellten Bedingungen mit der Abänderung, daß das fragliche Gleise auch dem öffentlichen Verkehr dienen soll;
4.) genehmigt den Antrag des Alex Schiffer auf Anbringung von Fenstern nach dem städtischen Eigenthum am Krahnen unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 50 Pfg. pro Jahr;
5.) lehnt eine Beihülfe für das Erholungshaus für Lehrerinnen etc. zu Völlinghausen ab und behält sich die Beschlußfassung über Bewilligung einer Beihülfe in Erkrankungsfällen von Lehrerinnen von Fall zu Fall vor;
7.) bewilligt dem Neusser-Bürger-Schützen-Verein zur Beschaffung von Ehrenpreisen für das Neusser-BürgerSchützenfest und das 13. Rheinische Bundesschießen einen Betrag von 600 Mark; die Ehrenpreise sollen unter Zuziehung des Herrn Bürgermeisters beschafft werden und soll derjenige für das Rheinische Bundesschießen für den Sieger auf der Scheibe Neuss bestimmt sein; bewilligt dem Neusser-Bürger-Schützen-Verein bei seiner Festfeier die Benutzung des kleinen Saales der I. Etage an der Straßenseite und des mit diesem in Verbindung sehenden Zimmers an der Hofseite des Rathhauses;
8.) lehnt den Antrag des gemeinnützigen Bauvereins auf Bewilligung eines Zuschusses von 40000 Mark zur Errichtung einer Badeanstalt ab; wählt eine Commission, bestehend aus den Herren Busch, Frings, Kaumanns & Leuchtenberg, welche
über die Angelegenheit, betreffend Errichtung einer Badeanstalt nach Benehmen mit dem gemeinnützigen Bauverein nähere Vorschläge machen soll;
9.) bewilligt dem A.G. Scharff als Beihülfe zur Anlage eines Trottoirs an der Neustraße den Betrag von 100 Mark;
10.) genehmigt die weitere Beschäftigung des städtischen Technikers Jerusalem bis zur Fertigstellung der GebäudeBeschreibungen für die neue Einschätzung zur Gebäudesteuer gegen einen Diätensatz von 5,48 Mk pro Tag, entsprechend seinem bisherigen Einkommen;
11.) ermächtigt den Vorsitzenden, das städtische Zeughaus unter der Hand zu vermiethen, behält sich jedoch die Genehmigung vor.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Vorstande des Vaterländischen Frauen-Vereins zur Unterstützung der Ferien-Colonien einen Zuschuß von dreihundert Mark;
2.) beschließt von Preiskegeln eine Armenabgabe von zehn Mark pro Tag zu erheben und
stellt einen bezüglichen Nachtrag zu dem Regulativ vom 20. August 1888, betr. die Erhebung der Armenabgaben von öffentlichen Lustbarkeiten, fest;
3.) vertagt die Beschlußfassung über den Antrag der ArmenVerwaltungs-Deputation wegen der dauernden Stellvertretung des Vorsitzenden der Armenpflege-Commission bis zur Rückkehr des Herrn Bürgermeisters;
4.) beauftragt die Hafen-Commission die Vorarbeiten zur öffentlichen Verpachtung bezw. zum eventuellen Verkaufe der Lagerplätze an dem Erftcanal und der Zweigbahn vorzubereiten und dieselben in einer der nächsten Sitzungen der Stadt-Verordneten vorzulegen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung verweist den Antrag des Gemeinnützigen Bauvereins betr. Errichtung einer Badeanstalt an die Finanz-Commission und die aus den Herren Busch, Frings, Kaumanns und Leuchtenberg bestehende, am 27. Juni dieses Jahres gewählte Commission,
2.) überträgt die Prüfung und Genehmigung der Facade für den Neubau der Niederthormühle der BauCommission;
3.) beschließt die Canalisation der Nieder-und Furtherstraße nach den vorgelegten Projecten und
Kostenanschlägen, bewilligt den erforderlichen Credit und die Verrechnung desselben auf den für unvorhergesehene Ausgaben vorgesehenen Betrag; bezüglich der Anschlußgebühren bleibt für diejenigen Anschlüsse, welche rechtzeitig vor Beendigung der Arbeiten nachgesucht werden, der bezüglich des übrigen Canalsystems gefaßte Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung vom 23. Mai 1892 maßgebend. Für später nachgesuchte Anschlüsse bleibt eine anderweite Normirung der Canal-Anschlußgebühren vorbehalten;
4.) beschließt das Wiesenterrain Lit. D N°55 bis 64 , sowie das zwischen dem Erftcanale und dem Damme oberhalb der Erfteisenbahnbrücke liegende Terrain zur Ausziegelung öffentlich zu verpachten und beauftragt die landwirthschaftliche und die Bau-Commission mit der Entwerfung der desfallsigen Bedingungen;
5.) genehmigt die fernere Verpachtung des Terrains der Fohlenweide auf 3 bezw. 6 Jahre unter den bisherigen Bedingungen mit der Maßgabe, daß eine halbjährige Kündigung vorzubehalten ist für den Fall, daß die Stadt des Terrains oder eines Theiles desselben für ihre Zwecke bedarf;
6.) Der Antrag der Scheibenschützengesellschaft auf unentgeltliche Ueberlassung eines Theiles des Nordkanalterrains wird vertagt.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den am 12. Juli dieses Jahres stattgefundenen Verkauf des städtischen Grundstückes zwischen Brückstraße und Hymgasse nicht zu genehmigen.
8.) Die Rechnung der Sparkasse de 1891/92 wird festgestellt in Einnahme auf 3.034.764 Mark 36 Pf. in Ausgabe auf 2.950.691 " 73 Pf. ___________________ Demnach Bestand 84.072 " 63 Pf. und dem Rendanten Decharge ertheilt.
9.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich mit der Vermiethung des Zeughauses auf ein
halbes Jahr zm Preise von 600 Mark an die Firma Nathan Simons einverstanden; ermächtigt den Bürgermeister, das Zeughaus eventuell auch für 500 Mark auf ein halbes Jahr zu vermiethen.
1.) Der Antrag der Scheibenschützengesellschaft auf unentgeltliche Ueberlassung eines Theiles des Nordkanalterrains wird bis zur nächsten Sitzung, welche in 14 Tagen stattfinden soll, vertagt. Vorher soll die Angelegenheit in der Bau- und Finanz-Commission berathen werden.
2.) Es werden genehmigt die am 20. Juli ds. Js. stattgefundenen Verpachtungen a.) des Grasaufwuchses in den Seitengräben des Communalweges nach Büttgen, zum Preise von 103 Mark pro Jahr an den GärtnerAdolph Busch; b.) einer Parzelle theils Ackerland und theils Wiese, belegen an der Grimlinghauserbrücke, zum Preise von dreißig Mark pro Jahr an den Gärtner Heinrich Ohligs; c.) einer Parzelle Ackerland an der Weingartzstraße zum Preise von fünf und Zwanzig Mark pro Jahr an den AckererEverhard Elfes.
3.) Die am 1. September ds. Js. stattgefundene Vermiethung des Hauses Brückstraße N° 11 nebst Oekonomiegebäuden an den JustizrathJ. Busch wird zum Preise von fünfhundert fünf und siebenzig Mark pro Jahr genehmigt;
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Antrag der Sanitätscommission, betr. Entwässerung der Bergheimerstraße, an die Bau-Commission zu verweisen, welche gleichzeitig über die Canalisation der Weingartzstraße, sowie der oberirdischen Entwässerung des mittleren Theiles der Büttgerstraße und der Capitelstraße Vorschläge machen soll.
5.) Der Antrag der Wittwe Prinz auf Belassung der Laufbrücke über die Obererft auf ein Jahr wird unter den bisherigen Bedingungen genehmigt.
6.) Der Antrag des Christian Aymanns, betr. Ankauf von Terrain an der Hafenbahn, wird abgelehnt.
7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt für das laufende Jahr das Abkommen mit dem Kreisthierarzte, wonach unter Wegfall der bisherigen Gebühr von 6 Mark für den Markttag von jetzt ab eine Gebühr von 15 Pf. /:fünfzehn Pfennigen:/ pro Stück des untersuchten Viehes für die nach der Bezirks-Polizei-Verordnung vom 14. November 1891 vorgeschriebenen Untersuchungen entrichtet und für die bisher vorgenommenen Untersuchungen ein Pauschquantum von 100 Mark vergütet wird. Die besagte Gebühr von 15 Pf. soll vom nächsten Markttage ab von den Besitzern des untersuchten Viehes eingezogen werden;
8.) beschließt, gegen den Beschluß des BezirksAusschusses vom 6. September dieses Jahres , betr. Verkauf des Invalidenhauses, Beschwerde an den Provincialrath einzulegen, legt gegen den Inhalt der Begründung Verwahrung ein und erklärt nach Kenntnißnahme von dem Berichte des Bürgermeisters vom 8. März courant, daß die darin angeführten Behauptungen den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Für diesen Beschluß stimmten die Stadtverordneten Melchers, Werhahn, Frings, Geyr, Hermkes,
Josten, Kaumanns, Lonnes, Leuchtenberg, Meuter, Richen, Theisen und Tosetti, sowie der Vorsitzende. Der Stadtverordnete Hofstadt erklärte, an seinem früheren Votum, wonach er den stipulirten Kaufpreis für zu niedrig erachte, festzuhalten. Der Beigeordnete und Stadtverordnete Thywissen war nicht mehr anwesend.
9.) Stadt-Verordneten-Versammlung vertagt die Angelegenheit, betr. Annahme eines Vermächtnisses;
10.) beschließt, dem HauptlehrerW. Pesch für für die Zeit vom 6. Maibis einschließlich 18. Juni 1892 nachträglich an Gehalt 23 Mark 89 Pf. zu zahlen;
11.) setzt vom 1. April dieses Jahres ab das Gehalt des Sparkassen-Rendanten Richen auf 3000 Mark und das Gehalt des Sparkassen-Controleurs Neef auf 2100 Mark pro Jahr fest; beschließt die Anstellung des Sparkassen-Rendanten Richen und des Sparkassen-Controleurs Neef auf Lebenszeit mit Pensionsberechtigung;
12.) vertagt die Berathung über das Unterstützungsgesuch der Wittwe des Standesbeamten und Verwaltungssekretairs Joseph Kronen.
1 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung erkennt die von der Ortskrankenkasse für Handwerksgesellen und Gewerbegehülfen beschlossene Auflösung zum Zwecke der Vereinigung mit der Ortskrankenkasse für Fabriken und Hausindustrie als durchaus erwünscht und im allgemeinen Interesse liegend an und ertheilt demnach hierzu ihre Zustimmung. Die Kasse soll vom 1. Januar 1893 an den Namen "Allgemeine Ortskrankenkasse" führen;
1 b.) beschließt, daß die am 1. Januar 1893 ins Leben tretende Ortskrankenkasse für alle nach §. 1 des Kranken-Versicherungs-Gesetzes versicherungspflichtigen, sowie auch für diejenigen Personen errichtet werden soll, auf welche durch das heute beschlossene Ortsstatut die Versicherungspflicht erstreckt ist;
1 c.) sie ist damit einverstanden, daß die Stadt Neuss auch fernerhin mit den Gemeinden Grefrath und Holzheim einen gemeinsamen OrtskrankenkassenBezirk bildet;
1 d.) beschließt, daß die der Gemeindebehörde übertragenen Obliegenheiten für die allgemeine Ortskrankenkasse der Gemeinden Neuss, Grefrath und Holzheim von der Gemeindebehörde in Neuss wahrgenommen werden sollen;
1 e.) beräth ein neues das Statut vom 24. August 1887 aufhebendes Ortsstatut über Ausdehnung des Kranken-Versicherungszwanges in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 10. April 1892 und setzt dieses Statut fest.
2.) Auf nachträglich gefaßten Dringlichkeitsbeschluß wurde die Erneuerung des Dachstuhles auf dem Vordergebäude des Rathhauses zur Berathung gestellt und beschlossen, die Dachconstruction wegen constatirter Baufälligkeit ganz zu erneuern und den Hauptthurm dem Plan entsprechend umzuändern.
Auf Grund der §§. 2 und 54 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 wird hiermit für die Stadtgemeinde Neuhs folgendes Ortsstatut erlassen:
§. 1. Die Anwendung der Vorschriften des §. 1 des Krankenversicherungsgesetzes (:der Versicherungszwang:) wird erstreckt:
a.) auf diejenigen im §. 1 des Gesetzes bezeichneten Personen, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, jedoch mehr als drei Tage dauert,
b.) mit der vorstehenden Maßgabe 1.) auf alle im Communalbetriebe der Stadt Neuhs beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung der Vorschriften des §. 1 des Gesetzes nicht durch anderweite reichsgesetzliche Vorschriften erstreckt ist, 2.) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (:Hausindustrie:) und zwar auch für den Fall, daß sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten.
§. 2. Die in dem vorstehenden Paragraphen aufgeführten Personen werden mit dem Zeitpunkte ihres Eintritts in die Beschäftigung Mitglieder der am 1. Januar 1893 in's Leben tretenden Allgemeinen Ortskrankenkasse zu Neuss.
§. 3. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, jede von ihren
beschäftigte nach §. 1 versicherungspflichtige Person binnen 3 Tagen nach Beginn der Beschäftigung bei der durch das Kassenstatut bestimmten Stelle anzumelden und binnen 3 Tagen nach Beendigung derselben wieder abzumelden. In der Anmeldung sind auch die behufs Berechnung der Beiträge durch das Statut geforderten Angaben über die Lohnverhältnisse zu machen. Aenderungen in diesen Lohnverhältnissen sind in der durch das Statut bestimmten Frist und Weise anzumelden.
§. 4. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beiträge für die von ihnen beschäftigten nach §. 1 versicherungspflichtigen Personen zu den durch das Kassenstatut zu bestimmenden Zahlungsterminen bei der Ortskrankenkasse einzuzahlen. Sie sind berechtigt, zwei Drittel der Beiträge den Versicherungspflichtigen bei den Lohnzahlungen am Lohn einzubehalten. Sind Abzüge für eine Lohnzahlungsperiode unterblieben, so dürfen sie auch noch bei der Lohnzahlung für die nächstfolgende Lohnzahlungsperiode nachgeholt werden. Ein Drittel der Beiträge haben die Arbeitgeber aus eigenen Mitteln zu leisten. Eintrittsgelder belasten nur die Versicherten. Dieselben sind mit dem ersten fälligen Beitrag einzuzahlen. Die Beiträge sind so lange fortzuzahlen bis die vorschriftsmäßige Abmeldung erfolgt ist.
§. 6. Arbeitgeber, welche der ihnen obliegenden Anmeldepflicht oder fahrlässiger Weise nicht genügen, haben alle Aufwendungen, welche die Krankenkasse auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Person veranlaßten Unterstützungsfalle gemacht hat, zu erstatten.
§. 7. Gegenwärtiges Orts-Statut wurde in der Sitzung der Stadt-Verordneten-Versammlung vom heutigen Tage festgesetzt. Dasselbe tritt an Stelle des Ortsstatuts vom 24. August 1887 mit dem 1. Januar 1893 in Kraft.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Canalisation und die Umpflasterung der Richensgasse nach den vorgelegten Projecten und Kostenanschlägen, bewilligt den erforderlichen Credit von 1120 Mark und die Verrechnung desselben auf den für unvorhergesehene Ausgaben vorgesehenen Betrag; überträgt die Festsetzung der Anschlußgebühren der Bau-Commission;
2.) beschließt die Errichtung eines Hand-Krahnens
am Hafen im freien Verkehr und beauftragt die HafenCommission mit der Ausführung dieses Beschlusses.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den zwischen der Stadt und dem KaufmannRobert Lonnes als Vertreter der Neußer Scheibenschützen-Gesellschaft geschlossenen Pachtvertrag bezüglich des Nordkanalhauses vor dem Oberthor und der Sohle des früheren Militairschießstandes auf eine weitere Dauer von neun Jahren, also bis zum dreißigsten September neunzehnhundert und zwei zu verlängern unter folgenden veränderten Bedingungen:
1.) Der Pachtzins wird auf zehn Mark herabgesetzt. 2.) Die Stadt kann das Pachtverhältniß ohne Entschädigungspflicht jederzeit auflösen, wenn das Schießen im Nordkanal polizeilich verboten wird, wenn die Scheibenschützengesellschaft ihre Thätigkeit ein Jahr lang eingestellt hat, oder wenn die Stadt des verpachteten Terrains für ihre Zwecke bedarf. 3.) Jede Verpflichtung zur Unterhaltung des Gebäudes seitens der Stadt fällt fort, wogegen der Gesellschaft erlaubt sein soll, nach Maßgabe der Bestimmung in §. 6 des bestehenden Pachtvertrages andere Gebäulichkeiten aufzuführen. Die etwa neu errichteten Gebäude ist die Gesellschaft nach Ablauf des Pachtverhältnisses berechtigt und auf Erfordern der städtischen Verwaltung verpflichtet, auf ihre Kosten wieder zu entfernen.
Die vorstehenden günstigeren Pachtbedingungen, insbesondere die Herabsetzung des Pachtzinses werden der Gesellschaft gewährt in Rücksicht auf die früher zugestandene, in Folge polizeilichen Verbots des Schießens verloren gegangene Vergünstigung der Benutzung der Scheibenbahn und des Scheibenhauses in der Promenade und in Anbetracht des Umstandes, daß die Gesellschaft zum Bau des im Eigenthum der Stadt verbliebenen Scheibenhauses den Betrag von 485 Thlr. 17 Sgr. 5 Pfg. beigetragen hat. Hiermit soll aber eine rechtliche Verbindlichkeit der Stadt zur Entschädigungsleistung an die Gesellschaft nicht
anerkannt und der künftigen Auseinandersetzung des Rechtsverhältnisses zwischen der Stadt und der Gesellschaft beiderseits nicht präjudizirt sein. Der Stadtverordnete Lonnes enthielt sich der Abstimmung.
4.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von einem Schreiben des Herrn Stadtrentmeisters Krings vom 30. Juli 1892 bezüglich eines von dem verstorbenen Rentner Herrn Michael Josef Tonnet der Stadt Neuss zu Studienstiftungszwecken vermachten Legats von 10000 Mark und erklärt sich zur Annahme desselben bereit.
5 a.) wählt an Stelle des ausscheidenden Rentners Herrn Jacob Schmitz, welcher die Annahme einer Wiederwahl abgelehnt hat, den Kaufmann Herrn Heinrich Jaegers zum Mitgliede der Armenverwaltungs-Deputation;
b.) zu Mitgliedern der Armen-Pflege-Commission werden wiedergewählt die Herren Frings, Feldhaus, Holte, Kaiser, Kallen, Kevelaer, Kreuzer, Lindner, Pannes, Sels und Thywissen; genehmigt die von den Herren Brüggen und Schäfer nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Armenpfleger und wählt an deren Stelle bezw. an Stelle des ausgetretenen Armenpflegers Herrn Heinemann die Herren Hermann Tillmann, Hermann Kirchkamp und Mathias Karrenberg.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Bilanz und dem Geschäftsberichte der Gasanstalt für die Zeit vom 1. April 1891bis 31. Maerz 1892;
2.) verweist den Antrag der Firma O. & L. Sels auf Verlängerung der Hafenbahn an die Hafencommission;
3.) nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchenverwaltung und Schulwesen zu Düsseldorf vom 12. October 1892 II A I 66/3 in der Beschwerdeangelegenheit des Lehrers Cappel, erklärt der Rechtsauffassung der Königlichen Regierung, wonach das aus dem Eigenthume folgende Verfügungsrecht über die Lehrerwohnung bezw. über im städtischen Etat ausgeworfene Summen für Miethsentschädigungen der Stadt bezw. der städtischen Verwaltung entzogen und den Schulbehörden übertragen sein soll, nicht beipflichten zu können und ersucht den Vorsitzenden behufs Aufhebung dieser Verfügug vorstellig zu werden;
4.) beschließt, den Absatz 7 des §. 17 des revidirten Statuts der städtischen Sparkasse vom 28. November 1889 in der Weise zu erweitern, daß nach den Worten:
"Die Zinsen werden nach dem für nicht gesperrte Einlagen gleicher Höhe geltenden Zinsfuße berechnet" als Zusatz gesetzt wird: "indeß kann der letztere für alle gesperrten Einlagen oder für solche bis zu einer bestimmten Höhe oder für bestimmte Arten gesperrter Einlagen auf Vorschlag der SparkassenVerwaltung von der Stadt-VerordnetenVersammlung über den für nicht gesperrte
"Einlagen geltenden Zinsfuß hinaus bis auf 4 % erhöht, "der so erhöhte Zinsfuß aber ebenso auf Vorschlag der "Sparkassen-Verwaltung von der StadtverordnetenVersammlung auf die allgemein gültigen Sätze ermäßigt "werden;"
5.) genehmigt auf den Antrag des Balthasar Josten die Ueberbauung der Wallmauer und die Anlage von Fenstern auf Widerruf und gegen Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 3 /:drei:/ Mark pro Jahr, jedoch unter der Bedingung, daß Gesuchsteller auf das Fortbestehen des vorhandenen Wasserabflusses durch die Wallmauer für immer verzichtet.
6.) genehmigt das Baugesuch des Friedrich Hess, betreffend Errichtung einer Werkstelle an der Hammthorwallstraße, unter folgenden Bedingungen:
a.) der g. Hess muß sich verpflichten, falls eine Verlegung der im alten Stadtbauplan vorgesehenen Baufluchtlinie erfolgt und die neue Linie sein Grundstück um ein größeres Stück als die alte Linie anschneidet, dieses Terrain unentgeltlich an die Stadt abzutreten und sein Gebäude rechtzeitig mit dem Ausbau der Straße entsprechend zurückzuverlegen; b.) Ferner muß er sich verpflichten, im Falle er an der neu ausgebauten Straße bauen will, sich den Bestimmungen des Ortsstatuts vom 3. Maerz 1877 bezüglich der Straßenbaukostenbeiträge etc. zu unterwerfen;
7.) beschließt, das frühere Wegeterrain an der Furtherstraße dem Johann Dahmen für 1200 Mark zum Kaufe anzubieten;
8.) bewilligt dem Verein "Fauna" zur Beschaffung von Ehrenpreisen bei Gelegenheit der Ausstellung die Summe von fünf und siebenzig Mark;
9.) genehmigt, daß das Institut der Waisenräthe mit demjenigen der Armenpfleger verbunden wird, also das Amt des Waisenraths durch den jedesmaligen Armenpfleger wahrgenommen wird;
10.) Die Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten er-
folgte gemäß §. 31 der Städte-Ordnung durch Stimmzettel. Es erhielt der bisherige Beigeordnete Theodor Melchers 13 Stimmen, der KaufmannTheodor Flemming 1 Stimme, der Kaufmann Franz Hofstadt 1 Stimme. Ein Zettel war unbeschrieben. Herr Theodor Melchers ist sonach zum Beigeordneten gewählt. Derselbe erklärte die Wahl anzunehmen.
11.) Die Reihenfolge, in welcher die Beigeordneten den Bürgermeister zu vertreten haben, wurde festgestellt wie folgt: Beigeordneter Thywissen I " Melchers II " Kistemann III " Werhahn IV;
12.) Stadt-Verordneten-Versammlung wird über die Anstellung eines Polizeisergeanten bezw. eines Hülfspolizeisergeanten und Feldhüters gehört; erklärt sich damit einverstanden, daß dem Polizei-CommissarBrücken unter Belassung in seinen bisherigen Amtsfunctionen der Titel "PolizeiInspector" verliehen wird.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung des Königlichen Herrn RegierungsPräsidenten vom 21. November 1892 I. III. A 7094, betreffend Ausziegelung eines im Polder belegenen städtischen Wiesengrundstückes und beschließt, den Vorsitzenden zu ersuchen, beim Königlichen Herrn RegierungsPräsidenten nochmals vorstellig zu werden wegen Abstandnahme von der gestellten Bedingung der Anlage eines Abschlußdeiches, eventuell eine höhere Entscheidung herbeizuführen;
2.) genehmigt nachträglich die Verausgabung eines Betrages von elfhundert Mark zur Canalisirung eines Theiles der Josefstraße;
3.) erklärt sich mit dem folgenden Vorschlage der Bau-Commission bezüglich der Gebühren für Kanalanschlüsse einverstanden:
a.) Bezüglich der Furtherstraße haben vor Beginn der Arbeiten und auch vor Fassung des Beschlusses vom 23. Mai cr. Vereinbarungen über die Betheiligung an den Canalkosten zwischen der Stadtverwaltung und den Hausbesitzern stattgefunden nach dem Princip, daß 1/3 der Kosten von der Stadt, 1/3 von den Hausbesitzern und 1/3 von der Provinz aufzubringen seien, was für die Hausbesitzer einen Antheil ergab von 40 (vierzig) Mark pro 7 m (sieben Meter) Hausfronte. Bezüglich dieser Anschlüsse hat es bei den Vereinbarungen zu bewenden.
b.) Bezüglich der Anschlüsse an den Canal in der Niederstraße sollen Beiträge auf Antrag zur Hälfte bis 1. April 1893, zur Hälfte bis 1. April 1894 von der Verwaltung gestundet werden können. In besonderen Fällen soll die Verwaltung bis 1. April 1897 stunden können, falls vom 1. April 1894 der Restbetrag mit 4 % verzinst wird. In jedem Falle hat der Gesuchsteller sich persönlich haftbar zu machen und die Exequir-
barkeit wie bei Steuerforderungen anzuerkennen.
c.) Die Anschlußgebühr für Gebrüder Dickmann, welche an die Josefstraße ihr Eckhaus an der Furtherstraße anschließen, wird auf zehn Mark pro laufenden Meter der kürzeren Hausfronte festgesetzt;
4.) setzt die Fluchtlinie, die Höhenlage, sowie den Entwässerungsplan der Hammthorstraße nach dem vorgelegten Plan fest;
5.) beschließt den Ankauf der Parzellen Flur A N° 811/313 und 812/310, groß 1 ar 60 m bezw. 2 ar 81 m, belegen zwischen dem Rhein- und Niederthor, zum Preise von im Ganzen dreitausend (3000) Mark;
6.) beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 14. November dss. Js. dem Balthasar Josten für die Verlegung eines Wasserabflusses die entstandenen Kosten im Betrage von sechszig Mark zu erstatten, und die von B. Josten zu zahlende Anerkennungsgebühr von 30 Mark für die Ueberbauung der Wallmauer und die Anlage von Fenstern auf eine Mark zu ermäßigen;
7.) verweist die Angelegenheit, betreffend Verkauf von Grundstücken der Hospitalverwaltung, zur Prüfung bezw. zur Aufstellung von Bedingungen und Taxe an die Finanz- und Bau-Commission;
8.) beschließt von einer Verpachtung des von Schüller angekauften Grundstückes Abstand zu nehmen;
9 a.) bewilligt der Wittwedes Standesbeamten und VerwaltungssecretairsKronenab 1. October dieses Jahres auf drei Jahre eine jährliche Unterstützung von einhundert fünfzig Mark; b.) die der Wittwe desPolizeisergeanten Schwieters bewilligte Unterstützung soll mit Rücksicht auf deren Wiederverheirathung vom 1. October dieses Jahres in Wegfall kommen;
10.) bewilligt zur Wiederherstellung der Kellergewölbe und des Fußbodens in der Scheiben-
hausschule den Betrag von eintausend dreihundert Mark;
11.) bewilligt zur beschleunigten Fertigstellung der Gebäudebeschreibungen einen Credit von achthundert Mark und genehmigt die Weiterbeschäftigung des Stadttechnikers Jerusalem bis zur Fertigstellung der Gebäudebeschreibungen;
12.) genehmigt den Austausch von Terrain an der Düsseldorferstraße mit dem Christian Aymanns.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung verweist die Angelegenheit betreffend Anlage einer Eisbahn zur Vorberathung an die Bau- und landwirthschaftliche Commission;
2.) beschließt folgende Nachträge zum revidirten Statut der städtischen Sparkassevom 28. November 1889:
1.) Zu §. 19 a: "Von diesen Werthpapieren sind die courshabenden in die Jahresrechnung und in die Berechnung der Höhe des Reservefonds zum Tagescourse am Schlusse des Rechnungsjahres, sofern dieser aber den Ankaufpreis übersteigt, nur zu letzterem einzustellen." 2.) Zu §. 19 als letzter Absatz: " Die Gewährung
von Darlehen an Mitglieder der Sparkassen-Verwaltung ist zwar zulässig. Das Darlehn suchende Mitglied hat sich jedoch der Theilnahme an der bezüglichen Beschlußfassung der Sparkassenverwaltung zu enthalten; auch bedürfen derartige Darlehnsbewilligungen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Dasselbe gilt bei der Uebernahme von Bürgschaften."
3.) bewilligt auf Widerruf dem Gutspächter Anton Münkszu Broichhof für das Halten eines angekörten Zuchtstiers eine Vergütung von einhundert achtzig Mark pro Jahr;
5.) bewilligt als Remuneration für Dienstleistungen bei den Vieh- und Jahrmärkten im Jahre 1892 dem Polizeibureau-Gehülfen Nybelen einhundert Mark, dem Polizeisergeanten Franz einhundert Mark;
6.) setzt die Miethen für die Wohnungen des Wilhelm Pahs und der Wittwe Johann Dahmen im Hintergebäude des Hauses Promenade N° 12vom 1. October 1892 ab auf je vier und achtzig Mark pro Jahr fest;
7.) erklärt sich nicht damit einverstanden, daß städtischerseits Unterhandlungen mit den Firmen Max Friederichsund American Petroleum Company behufs Hinausführung des Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung zu den gn. Etablissements eröffnet werden, indem sie die gedachten Firmen für verpflichtet erachtet, eine derartige zur Abwehr der Brandgefahr erforderliche Anlage auf eigne Rechnung herzustellen, wie dieses seitens der Inhaber anderer größerer feuergefährlicher Betriebe hiesiger Stadt ebenfalls geschehen ist;
8.) ertheilt ihre Zustimmung zur Gewährung eines weiteren Darlehns von 13000 Mark Seitens der städtischen Sparkasse an die katholische Kirchengemeinde Weissenberg-Neusserfurth.
1.) Der Herr Beigeordnete Theodor Melchers, dessen Wiederwahl durch Allerhöchste Cabinets-Order vom 19. Dezember 1892 bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in sein Amt eingeführt; über die Einführung wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen;
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt für die Wiederherstellungsarbeiten an der Wölbung über dem Einflusse des Erftmühlengrabens in den Erftkanal einen Credit von eintausend fünfhundert Mark, vorbehaltlich der Verrechnung der beiderseitigen Kostenantheile zwischen der Stadt und der Firma Adolf Linden nach Maßgabe des aus den Eigenthumsgrenzen sich ergebenden Verhältnisses;
3.) bewilligt für die Wiederherstellungsarbeiten der Erftuferböschung unterhalb der Fluthschleuse vor dem Oberthore einen Credit von zweihundert Mark;
4.) beschließt zur demnächstigen Errichtung einer Badeanstaltdurch den gemeinnützigen Bau-Verein resp. eine aus demselben hervorgehende Actien-Gesellschaft die Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von zweitausend Mark für die Dauer des Betriebs der Anstalt nach Maßgabe der näheren von der Commission festgestellten Bedingungen; für die Bewilligung stimmten die Stadtverordneten Melchers, F
F Busch, Foller, Hofstadt, Josten, Kaumanns, Lonnes, Leuchtenberg, Richen und Theisen, sowie der Vorsitzende; gegen dieselbe stimmten die Stadtverordneten Thywissen, Werhahn, Frings, Geyr, Hermkes, Meuter und Tosetti. [gez.] Tilmann [gez.] Kemper [gez.] B Josten [gez.] Hofstadt [gez.] Frid. Wilh. Theisen
5.) setzt den vom Neußer BürgerschützenVerein zu zahlenden Antheil an den Kosten der Anschüttung eines Wiesenterrains auf einhundert fünfzig Mark fest;
6.) beschließt für den Fall der Anwendbarkeit des Ortsstatuts vom 16. September 1877 auf die Baugesuche des L. Simons und Theodor Kreuzer von der darin zugelassenen der Stadt-Verordneten-Versammlung
vorbehaltenen Dispensation keinen Gebrauch zu machen; vertagt die Beschlußfassung über das Baugesuch des gemeinnützigen Bauvereins;
7.) erklärt sich mit der Vermiethung des Zeughauses auf unbestimmte Zeit zum Preise von eintausend zweihundert Mark pro Jahr unter dem Vorbehalte einer jederzeitigen dreimonatlichen Kündigung an die Firma Nathan Simons einverstanden.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der StadtkassenRechnung pro 1891/92 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung. Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf: 747185 Mark 31 Pf. in Ausgabe auf: 605 677 " 07 Pf. ____________________ Der Bestand beträgt: 141508 " 24 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 1539 Mark 24 Pf. Die Ausgabe-Reste betragen 687 Mark 92 Pf. Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung stellt die Rechnungen der Armen-und Hospitalkasse de 1891/92 fest und zwar:
A. Armenkasse: in Einnahme auf: 135325 Mark 11 Pf. in Ausgabe auf: 126650 " 30 Pf. _____________________ Der Bestand beträgt: 8674 " 81 Pf. Die Einnahme-Reste betragen: 532 Mark 24 Pf.
B. Hospitalkasse: in Einnahme auf: 71350 Mark 60 Pf. in Ausgabe auf: 56054 " 53 Pf. __________________ Der Bestand beträgt: 15296 " 07 Pf. Die Einnahme-Reste betragen: 656 Mark 17 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
3.) Die Rechnung der Wasserwerkskasse de 1891/92 wird festgestellt: in Einnahme auf: 52576 Mark 57 Pf. in Ausgabe auf: 50194 " 55 Pf. ___________________ Der Bestand beträgt: 2382 " 02 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt;
4.) Die vom Verein zur Beförderung der Anstalt für Kunststickerei und Frauenerwerb in Düsseldorf beantragte Beihülfe wird abgelehnt;
5.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Vergrößerung des städtischen Hauses auf der Fohlenweide nach dem vorgelegten Plane und dem auf 2750 Mark lautenden Kostenanschlage unter der Bedingung, daß die Lokalabtheilung Neuhs III c des landwirthschaftlichen Vereins bezw. die FohlenweideCommission sich verpflichtet, einen um 7 % der Kosten des Vergrößerungsbaues erhöhten jährlichen Pachtpreis des von ihr gepachteten Areals zu zahlen.
6.) beschließt von dem Ueberschusse der Sparkasse pro 1891/92 im Betrage von 55987 Mark 85 Pf die Hälfte mit 27993 Mark 92 Pf. zu außerordentlichen Gemeindezwecken zu verwenden;
7.) genehmigt den Anschluß der Häuser N°39 und 41 des L. Simons an der Düsseldorferstraße an die Wasserleitung unter der Bedingung,
daß derselbe die Kosten der Zuführung zahlt, wogegen die zu legende ganze Bleirohrleitung Eigenthum des Herrn Simons verbleibt;
8.) vertagt die Angelegenheit, betreffend Verkauf von Grundstücken der Hospital-Verwaltung;
9.) bewilligt dem Polizeisergeanten Kempermann eine einmalige Unterstützung von fünfundsiebenzig Mark;
10.) der Zuschlag zu der am 20. Januar dss. Js. stattgefundenen Vermiethung des sogenannten Oekonomiegebäudes wird nicht ertheilt.
1.) Der Wegebau-Etat pro 1893/94 wird festgestellt zum Betrage von 20950 Mark. Die sub pos. 6/23 vorgesehenen Beträge für Basaltirung des Weges auf der Laach werden nicht genehmigt; es soll für die Pflasterung dieses Weges der nothwendige Betrag in dem Haupt-Etat pro 1893/94 vorgesehen werden. Für die Erftstraße werden an Basalt 30 cbm bewilligt. Für die Pflasterung derselben vom Hause des Theodor Kreuzer bis zur Büttgerstraße soll der erforderliche Betrag in dem Haupt-Etat pro 1893/94 vorgesehen werden.
2.) Es werden festgestellt: der Etat der Armenkasse pro 1893/94 in Einnahme und Ausgabe balancirende zur Summe von 109600 Mark und 46 38/100 Liter Roggen;
3.) der Etat der Hospitalkasse pro 1893/94 wie vor zur Summe von 51900 Mark, 979 2/100 Liter Roggen und 19 34/1oo Liter Hafer. Zu Tit. III Art. 6 der Einnahme des Etats der Hospitalkasse wird beschlossen, den Ertrag des Opfers (Klingelbeutel und Opferstock) in der Hospitalkirche nicht in Einnahme zu stellen, sondern dem jeweiligen Rector der Hospitalkirche zur Verwendung für sächliche Zwecke der letzteren zu überlassen.
4.) Der Etat der Wasserwerkskasse pro 1893/94 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 46900 Mark festgestellt.
5.) Der Etat der Handwerker-Fortbildungsschulkasse pro 1893/94 wie vor zur Summe von 1920 Mark.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den am 1. des Monats durch Herrn Wilhelm Thywissen für die Stadt Neuss gethätigten Ankauf des Hauses Friedhof N° 2 zum Preise von im Ganzen 5071 Mark.
7.) Die am 27. Februar 1893 stattgefundene Vermiethung des Hauses E 7 wird nicht genehmigt; Der Vorsitzende wird ermächtigt, das Gebäude unter der Hand bestmöglichst zu vermiethen.
8.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt das bisher an Coleaux verpachtete Nordkanalterrainvon der Büttgerstraße bis zur Gemeindegrenze von Kaarst nach Maßgabe der bisherigen Bedingungen für die Restdauer des mit Coleaux abgeschlossenen, nunmehr aufgelösten Pachtvertrages öffentlich zu verpachten.
9.) Die Beschlußfassung über den Antrag der Lehrpersonen auf Erhöhung der Gehälter wird vertagt, bis die in Aussicht gestellten Entschließungen der Königlichen Staatsregierung bezüglich der Wiedergewährung der für die Städte über 10000 Einwohner in Wegfall gekommenen Dienstalterszulagen sowie bezüglich der
generellen Festsetzung der staatlichen Leistungen für Volksschulen getroffen sind.
10.) Stadt-Verordneten-Versammlung beauftragt den Bürgermeister, beim Kreisausschusse zu beantragen, daß die Gemeinde Neuhs von den Vorschriften des Gesetzes vom 27. Juni 1890 auf Grund des §. 5 desselben ganz entbunden wird;
11.) hat in Anbetracht der von dem gemeinnützigen Bauverein durch Schreiben vom 24. vorigen Monats übernommenen Verpflichtungen in Betreff Zahlung von Straßenbaukosten gegen die Ertheilung der Bau-Erlaubniß für Bauten am Berghäuschensweg nichts zu erinnern.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem Schreiben der General-Agentur Köln der Aachener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft vom 24. Februar 1893 an die Agentur Neuhs und acceptirt dankend den hierdurch offerirten Beitrag von 300 Mark zu den Kosten eines Geräthewagens für die freiwillige Feuerwehr;
2.) beschließt die in der Restauration begriffene Ueberwölbung des Erftmühlengrabens bis zu der durch
die Richtung des Krahnenkopfes gegebenen Linie fortzuführen, das Ufer des Erftkanals in der von der Hafencommission zu bestimmenden Ausdehnung auf beiden Seiten des Erftmühlengrabens zu befestigen und die erforderliche Kostensumme aus dem aus der Anleihe noch vorhandenen Betrage zu decken;
3.) beschließt den Abschluß eines Abkommens mit der Gemeinde Grimlinghausen über die Erweiterung der Schule daselbst nach Maßgabe der in dem Schreiben des Bürgermeisters Baccioccovom 12. Februar ds. Js. N° 378 I gemachten Vorschläge, sowie die Entnahme der an die Gemeinde Grimlinghausen demnach zu zahlenden Kapitalsumme aus dem für neue Schulbauten angesammelten Fonds;
4.) genehmigt die auf Beschluß der BauCommission stattgefundene Verpachtung des Kellers unter der Scheibenhausschule an den Theodor Wiertz gegen achtzig Mark Pacht pro Jahr und sechsmonatliche Kündigung;
5.) ermächtigt den Vorsitzenden, das von Wilhelm Cremer angekaufte Grundstück an der Hafenstraße freihändig zu verpachten oder der Armenverwaltung zur Verfügung zu überweisen;
6.) genehmigt den Abschluß eines Nachtragsvertrages mit der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung nach Maßgabe des durch Schreiben des Betriebsamts Crefeldvom 29. November 1892 übersandten VertragsEntwurfes mit der Modifikation, daß an Stelle des §. 1 dieses Entwurfs der in dem Vertrags-Entwurf vom 29. October 1891 enthaltene §. 1 tritt; beschließt, daß die die Hafenbahn benutzenden Firmen zur Uebernahme der Rückhaftung für die von der Stadt der Bahn gegenüber übernommene Haftung bezw. zum Verzicht auf das fallsige Ersatz-Ansprüche unter Androhung der Einstellung des Hafenbahnbetriebes herangezogen werden und ersucht den Vorsitzenden, das Erforderliche zu veranlassen;
7.) erklärt sich auf das Gesuch der Wittwe Cronenberg unter entschrechender Modifikation des Beschlusses vom 9. Mai 1892 damit einverstanden, daß gegen Uebertragung des Eigenthums an dem den Erben Cronenberg gehörigen in die Salzstraße fallenden Terrainstreifen der mit 1905 Mark zu berechnende Kaufpreis gegen die von den Erben Cronenberg in der Gesammthöhe von 2000 Mark 26 Pf. noch geschuldeten Straßenkosten für die Königstraße compensirt wird unter der Voraussetzung, daß der Restbetrag von fünf und neunzig Mark 26 Pf. baar bezahlt, zur Sicherung der Straßenkosten für die Salzstraße ein Betrag von 810 Mark bei der Sparkasse deponirt und für die weitere Nutznießung des Terrainstreifens der Salzstraße als Verzinsung des obenbezeichneten Betrages von 1905 Mark gegen dreimonatliche Kündigung eine jährliche Entschädigung von 60 Mark gezahlt wird;
8.) setzt die für Benutzung eines Lagerplatzes vor dem Rheinthor, welcher am 20. Dezember 1892 in Benutzung genommen und am 1. Mai dss. Js. zu räumen ist, von der Firma Wilhelm Werhahn zu zahlende Vergütung auf 20 Mark fest; genehmigt die auf hafenpolizeiliche Anordnung im Interesse der Freimachung des Verkehrs im Erftkanale und der Ersparung von Lichterkosten der Firma W. Werhahn seit dem 15. December 1892 eingeräumte kostenfreie Benutzung eines Theiles des unterhalb Koenemann belegenen Lagerplatzes bis zum 1. Mai ds. Js.;
9.) versagt der heute stattgefundenen Verpachtung des Nordkanalterrains den Zuschlag und ermächtigt den Vorsitzenden, der Wittwe Paul Kallen das ganze Nordkanalterrainvon der Büttgerstraße bis zur Grenze der Gemeinde Büttgen zum Pachtpreise von vierhundert fünfzig Mark anzubieten.
Von dem Etat der Stadtkasse pro 1893/94 wurden folgende Positionen berathen bezw. festgestellt: Einnahme. Titel I und II. Titel III Artikel 1 bis 6 und Artikel 8, Titel IV und VI. Titel VII Artikel 1 bis 15, Artikel 18 bis incl. 32. Ausgabe. Titel II b, IV und V. Titel VI Artikel 12 bis incl. 39 Titel VII und IX. Titel X Artikel 1 bis incl. 29.
Die Berathung des Etats wurde fortgesetzt
und es wurden folgende Positionen festgestellt: Ausgabe: Titel I, II a und III. Titel VI Artikel 1 bis 11 und Artikel 40-45. Titel VIII. Zu Titel VI Artikel 3 der Ausgabe wird die weitere Verwendung des seitherigen Stadttechnikers Jerusalem zum bisherigen Diätensatze unter Verwendung dieser Etatssumme bis zur Entscheidung über die Uebernahme der Provinzialstraßen genehmigt.
Nach Berathung und Feststellung der Positionen Titel III Artikel 7, Titel V, Titel VII Artikel 16, 17 und 33 der Einnahme, sowie Titel X Artikel 30 der Ausgabe wurde der Etat der Stadtkasse pro 1893/94 festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf sechshundert ein und siebenzig Tausend sechshundert zwei und neunzig Mark.
Der Vorsitzende erklärt, mit Rücksicht auf die Beschlüsse zu Titel VII pos. 33 und Titel V pos. 1 sowie Tite VII pos. 16 und 17 der Einnahme, ferner mit Rücksicht auf die Beschlüsse zu Titel VI pos. 7 und 27, sowie bezgl. Titel X pos. 30 der Ausgabe seine zustimmende Erklärung bis nach Einholung der
Entscheidung der Aufsichtsbehörde vorzubehalten.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Baugesuch des gemeinnützigen Bau-Vereins zur Errichtung einer Badeanstalt unter der Bedingung, daß der gemeinnützige Bau-Verein resp. die aus diesem hervorgehende Actien-Gesellschaft eine Sicherheit hinterlegt in Höhe von 25 Mark pro laufendem Meter der Breite des Badeanstaltsgrundstückes, sowie daß im Falle der Projectirung des jetzt bestehenden Verbindungsweges zwischen Büttger- undErftstraße als neue Straße das in diese Straße fallende Terrain unentgeltlich abgetreten wird;
2. ) genehmigt, daß zu den Trottoir-Anlagen vor dem Grundstücke des Herrn Schumacher in der Breitestraße und des Herrn Richenam Münsterplatze die Kaufsteuer auf städtische Kosten angelegt werde, vorbehaltlich der Erstattung im Falle des Entstehens einer Hausfront an dem betreffenden Trottoir; autorisirt die Verwaltung, in außerordentlichen Bedürftigkeitsfällen die Instandsetzung von Trottoiren vorläufig auf städtische Kosten
zu bewirken und zur Erstattung der vorgelegten Kosten nebst drei Prozent Zinsen einen Ausstand bis zu fünf Jahren zu gewähren;
3.) genehmigt die Facade des Neubaues von A. Josten unter der Bedingung, daß spätestens binnen zweier Jahren das Haus verputzt und mit einem Anstrich versehen ist;
4.) genehmigt die Erwerbung eines in die Josefstraße fallenden Terrainstreifens des Hub. Wiertz zum Preise von vier Mark pro qm Meter;
5.) genehmigt unter Abänderung des Beschlusses vom 20. Maerz ds. Js. für die Dauer der Mitbenutzung der Schule zu Grimlinghausen die Zahlung einer jährlichen Miethe von einhundert fünfzig Mark unter Abstandnahme von der Erwerbung des Miteigenthums an der Schule;
6.) beschließt die Erbauung eines neuen Reinigungshauses in der Gasanstalt nach den vorgelegten Plänen und Kostenanschlägen, sowie die von der Gas-Commission vorgeschlagenen Rohrnetz-Erweiterungen resp. Gasrohr-Erneuerungen und die Beschaffung des erforderlichen Credits durch Aufnahme eines Darlehens von 60000 Mark (sechzigtausend Mark) bei der städt. Sparkasse, welcher mit höchstens 4 % zu verzinsen und mit 2 3/4 % pro Jahr zu amortisieren ist;
7.) beschließt das Haus Hammthorwallstraße N° 31vom 1. October ds. Jahres ab der allgemeinen Ortskrankenkasse für neun Jahre zu einem Miethpreise von dreihundert Mark pro Jahr unter der Bedingung zu vermiethen, daß alle Reparaturen, ausgenommen etwaige Dachreparaturen, der Mietherin zur Last fallen, welche auch berechtigt sein soll, die Räume des Erdgeschosses durch Herausnahme oder Versetzung von Wänden umzuändern. Im Falle die Stadt des Hauses zu Schulzwecken bedarf, bleibt eine jederzeitige halbjährige Kündigung
vorbehalten. Der Miethpreis ist mit Rücksicht darauf so stipulirt, daß die Ortskrankenkasse durch Ausstellung der Quittungskarten für die Altersund Invaliditäts-Versicherung die Geschäfte der Stadtverwaltung entlastet;
8.) wird über die Anstellung eines Feldhüters und Hülfspolizeisergeanten gehört;
9.) genehmigt den Verding der Bedürfnisse für die Armen, sowie für das Hospital und das Invalidenhaus pro 1893/94 nach den Vorschlägen der ArmenVerwaltung;
10.) beschließt den Bauplatz Ecke Breite-und Hochstraße nach dem vorgelegten Parzellierungsplan und den von der Bau-Commission vorgeschlagenen Bedingungen mit der Maßgabe zur öffentlichen Versteigerung zu bringen, daß die Minimaltaxe für die I. Parzelle auf 9000, für die zweite auf 4000 und für die dritte auf 3500 Mark festgestellt wird.
1 a. Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Legung eines zweiten Hauptrohres der Wasserleitung von der Breitestraßedurch die Canalstraßeund Neustraßebis zum Büchel und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von 4425 Mark, welcher aus der Stadtkasse entnommen und dem Anlagecapital des Wasserwerks zugeschlagen werden soll;
1 b. genehmigt den Abschluß eines Abkommens mit der Firma Max Friederichs und der American -Petroleum-Company über die Legung eines Wasserleitungs-Hauptrohres bis vor ihr Etablissement nach Maßgabe des Beschlusses der Wasserleitungs-Commission unter der Bedingung, daß die genannten Firmen den Wasserconsum nach dem Tarife für Privatconsumenten zu zahlen haben;
2.) bewilligt zur sofortigen Ausbaggerung des Erftcanals und zwar zur Herstellung einer Fahrrinne in demselben von 12 m Breite bis auf 1 m unter 0 des Düsseldorfer-Pegels einen Credit bis zu sechsunddreißig tausend Mark;
3.) vertagt die Angelegenheiit betr. Zuschuß zur Errichtung einer Schule für Cravatten-Näherinnen;
4.) beschließt die Canalisation der Weyerstraße und der Büttgerstraße von der Weyerstraße bis zur Erft am Hammthor und bewilligt den erforderlichen Credit im Betrage von siebentausend dreihundert Mark;
5.) beschließt, durch den Vorsitzenden an das Königliche GeneralCommando das dringende Ersuchen um Abstandnahme von der auf den 28. August (Kirmesmontag) angesagten Einquartierung zu stellen, ermächtigt den Vorsitzenden, die durch etwaige Ausquartierung der Truppen in einen anderen Ort des Landwehr-Bezirks entstehenden Kosten bis zur Höhe der im Falle der Einquartierung in Neuss der Stadt eventl. erwachsenen Kosten zu erstatten, falls aber die Einquartierung sich nicht vermeiden lasse, möge der Vorsitzende die Verlegung der Kirmes auf den 20. August herbeiführen;
6.) beschließt, dem Neußer Reiter-Verein bei Gelegenheit der am 23., 30. und 31. Juli dieses Jahres zu veranstaltenden Wettrennens die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten; bewilligt für Stiftung eines Ehrenpreises zu den Rennen des Reitervereins die Summe von dreihundert Mark;
7.) genehmigt auf jederzeitigen Widerruf und unter Vorbehalt des Eigenthums die Ueberlassung eines kleinen Terrains in der Promenade zur Anlage einer Abortgrube an das Kaiserliche Postamt;
wählt zu Mitgliedern der Communal-Einkommenssteuer-Einschätzungs-Commission pro 1893/94 die Herren Stadtverordneten Wilhelm Thywissen, Heinrich Tosetti und Robert Lonnes, sowie die Herren Wilhelm Werhahn, Franz Leuchtenberg und Heinrich Kistemann;
9.) vertagt die Beschlußfassung über die Anträge betr. Anpachtung bezw. Ankauf an Hafenplätzen;
11.) ersucht den Vorsitzenden, bei der ProvinzialVerwaltung zu beantragen, daß von der Pflasterung der Oberstraße in diesem Jahre Abstand genommen wird.
1.) Der Stadt-Verordneten-Versammlung wurde Kenntniß gegeben von der Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten vom 3. Juni 1893 I. II. B 3029. Dieselbe beschließt
Zu Tit. VII Art. 33 der Einnahme des Etats pro 1893/94 "Aus dem Bestand pro 1892/93" nur 5000 Mark in Einnahme zu stellen;
Zu Tit. VI Art. 7 der Ausgabe. Es werden dem Hafenmeister für Schreibhülfeauf dem Hafenamte 900 Mark bewilligt;
Zu Art. VI Art. 34. Mit der Rücksicht auf den Beschluß der gestrigen Sitzung ad 2 soll, da zur Deckung der ad 36000 Mark veranschlagten Kosten der außerordentlichen Baggerung zunächst noch der Betrag von 15000 Mark, welcher den Rest der städtischen Anleihe bildete, zur Verfügung steht, ferner die etatsmäßig schon bewilligten 7000 Mark für Baggerungen zu verwenden sind, als pos. 34 d) eine Summe von 14000 Mark noch ferner in Ausgabe gestellt werden.
Zu Tit. Vi Art. 43. Der im Etat vorgesehene Credit von 10000 Mark zur Erbreiterung und außerordentlichen Regulirung am Krahnen soll in Wegfall kommen.
Zu Tit. V Art. 1 der Einnahme, zur Deckung des Deficits, sollen 240342 Mark eingestellt werden.
Der Etat der Stadtkasse pro 1893/94 balancirt hiernach in Einnahme und Ausgabe zur Summe von sechshundert sechsundsiebenzig Tausend fünfhundert zweiundneunzig Mark.
Der für Canalisation der Weyerstraße und der Büttgerstraße von der Weyerstraße bis zur Erft am Hammthor erforderliche Credit von 7300 Mark soll unter Tit. X Art. 30 der Ausgabe "Unvorhergesehene Ausgaben und für außerordentliche Gemeindezwecke" zur Verrechnung gelangen.
2.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1893/94 a) von der Gewerbesteuer 15 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 45 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Einkommensteuer von einer Jahressteuer von 4 Mark (Einkommen von 660 - 900 Mark) 125 % von einer Jahressteuer von 6 Mark (Einkommen von über 900 - 1050 Mark) 125 % von einer Jahressteuer von 9 Mark und mehr (Einkommen über 1050 Mark) 170 % zu erheben.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt zur Erbreiterung der Trottoire und zur Regulirung bezw. Neulegung der Rinnsteine in der Rhein- undQuirinstraße die Summe von 2000 (zweitausend) Mark und genehmigt das Abkommen mit dem WaisenhausVorstande und der evangelischen Pfarrgemeinde, wonach im Falle der Schaffung neuer Trottoiranlagen vor dem Waisenhause und der evangelischen Kirche die Kant- und Rinnsteine auf städtische Kosten gelegt werden;
bewilligt zur Anlage eines Canals im untern Theile der Rheinstraße an Stelle des verhandenen Rohres den Betrag von eintausend Mark; bewilligt zur Anlage eines Canals von der Münsterstraßelängs der Quirinstraßedurch die Glockhammerstraßebis zur Erft die Summe von dreitausend zweihundert Mark unter der Voraussetzung, daß die Provinzial-Verwaltung von diesen Kosten achthundert Mark der Stadt erstattet;
bewilligt für die Beseitigung der Rinnenüberbrückung vor dem Hause des Heinrich Thywissen in der Oberstraße und die damit verbundene Umänderung der Höhenlage der Trottoire, sowie für die Regulirung des Canals vor dem Hause von Badort auf der Oberstraße die Summe von fünfhundert Mark; genehmigt die Höherlegung der Straßenrinnen bezw. Einläufe in der Oberstraße entsprechend der
neuen Höhenlage des Fahrdammes unter Verrechnung der Auslagen auf den entsprechenden Etatstitel; genehmigt zur Anlage eines Holzpflasters vor dem Rathhause den Betrag von eintausend fünfhundert Mark;
2.) verweist den Antrag der Firma Wilhelm Werhahn auf Genehmigung eines Anschlußgeleises zur Vorberathung an die Hafen-Commission;
3.) beschließt dem UnternehmerDeiss die Lieferung des Kieses, und dem Unternehmer Albert Meyers zu Oberdollendorf die Lieferung des Basaltes pro 1893/94 zu übertragen.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Abschluß eines vierten Nachtragsvertrages zu den bestehenden Anschlußverträgen mit der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung nach dem vorgelegten Entwurf,
2.) beschließt von jetzt ab an Weidgeldern fünf und siebenzig Pfennige pro Tag und Stück zu erheben.
3.) beschließt, Ersuchen an andere Kassen oder Behörden um Einziehung von Gemeinde-SteuerRückständen nur dann zu richten, wenn der Rest mindestens eine Mark beträgt.
4.) genehmigt die am 17. dieses Monats stattgefundene Vermiethung des Hauses Friedhof N° 2 zum Preise von dreihundert fünfzehn Mark pro Jahr an den DachdeckerAlex Gross von hier.
5.) vertagt die Beschlußfassung über die Wiederverpachtung bezw. den Verkauf des Ecke Capitel- und Büttgerstraße belegenen Lagerplatzes.
6.) genehmigt den Ankauf eines Terrainstreifens in der Hammthorwallstraße von dem Rittmeister a.D.von Wilucki zum Preise von fünf Mark pro qm und ermächtigt den Vorsitzenden zur Vollziehung des erforderlichen Vertrages.
7.) beschließt die in der Sitzung vom 19. Juni dss. Js. beschlossene Baggerung im Erftkanale dem UnternehmerFranz Deiss zu Düsseldorf zum Preise von einer Mark zwanzig Pfg. pro cbm im Profil gemessen, so lange die Personendampfboote fahren, zu einer Mark zehn Pfg. pro cbm, so lange die Schifffahrt eingestellt ist, unter der Bedingung zu übertragen, daß Deiss sich verpflichtet, für den Fall, daß ihm bis zum ersten October 1800 vier und neunzigder Auftrag zur Ausführung des von der Strombauverwaltung ausgearbeiteten größeren Baggerungs-Projectes ertheilt sein sollte, sowohl die künftige Baggerung zum Preise von fünf und achtzig Pfg. pro cbm zu übernehmen, als auch den Preis der jetzt auszuführenden Arbeit auf 85 Pf. (fünf und achtzig Pfg.) pro cbm zu reduciren.
8.) Es werden niedergeschlagen: a.) an rückständigen Communalsteuer p.p. pro 1891/92 sieben und siebenzig Mark 71 Pfg., b) an rückständigen Communalsteuern pro 1892/93 acht und vierzig Mark 56 Pfg.,
c.) an rückständiger Grundsteuer pro 1892/93 zwei und zwanzig Mark 50 Pfg.
9.) bewilligt dem Neußer-Bürger-SchützenVerein die Benutzung der beiden straßenwärts belegenen Rathhaussäle bei Gelegenheit des diesjährigen Schützenfestes in seitheriger Weise; bewilligt dem Comite des NeußerBürger-Schützen-Vereins zu den Kosten des diesjährigen Schützenfestes einen Zuschuß von dreihundert Mark.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Ankauf eines Grundstückes von circa 2 Morgen neben dem evangelischen Kirchhofe zum Preise von zweitausend zwanzig Mark pro Morgen von dem Philipp Stein zum Zwecke der Vergrößerung des evangelischen Begräbnißplatzes. Der Kaufpreis soll aus den Substanzgeldern entnommen werden;
2.) bewilligt dem Vorstande des Vaterländischen Frauen-Vereins zur Unterstützung der FerienColonien einen Zuschuß von vierhundert Mark;
3.) erklärt sich damit einverstanden, daß dem an der katholischen Volksschule zu Grimlinghausen neu anzustellenden Lehrer die in der am 12. Juli 1893 festgestellten EinkommensOrdnung für die an der Volksschule in der Gemeinde Grimlinghausen angestellten Lehrer und Lehrerinnen aufgeführten Competenzen eines Lehrers bewilligt werden;
4.) beschließt die Einrichtung eines Zeichensaales für die Handwerker-Fortbildungsschule in der Rheinthorschule unter Cassirung vorhandener Lehrerwohnungen und bewilligt den erforderlichen Credit von sechshundert Mark;
5.) nimmt Kenntniß von der Seitens der Wittwe Peter Selszum 1. October dss. Js. erfolgten Kündigung eines Betrages von 25000 Mark auf das Restguthaben des Kaufpreises der Gasanstalt und beschließt, daß zur Deckung dieses Betrages zunächst der von der Gaskasse angesammelte Amortisationfonds zur Deckung des Restguthabens der Wittwen Peter u. Louis Sels in Höhe von 15000 Mark verwandt und der Rest mit 10000 Mark bei der hiesigen städtischen Sparkasse entnommen, mit 3 1/2 % verzinst und bis spätestens im Jahre 1910 amortisirt wird;
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt unter Abänderung des Beschlusses vom 28. August dieses Jahresdie zur Deckung des von der Wittwe Peter Sels gekündigten Betrages von 25000 Mark noch zu beschaffende Restsumme von 10000 Mark nicht bei der städtischen Sparkasse zu leihen, sondern aus dem in Werthpapieren angelegten Substanzvermögen der Stadt zu entnehmen. Der Betrag ist von der Gaskasse der Stadtkasse mit 3 1/2 % zu verzinsen und spätestens bis zum 1. October 1895 zurückzuerstatten;
2.) genehmigt die von der Gascommission aufgestellte Bilanz der Gasanstalt für die Zeit vom 1. April 1892 bis 31. Maerz 1893 und nimmt Kenntniß von dem Geschäftsberichte der Gas-Anstalt;
3.) genehmigt die Hinausführung des Gasrohrnetzes zum Erzbischöflichen Convict unter Ersetzung des von der Neustraßezur Weyerstraße führenden 50 m/m Rohres durch ein 100 m/m Rohr;
4.) stellt fest, daß der Erwerber der Niederthormühle die Erftreinigungskosten in derselben Höhe zahlt, wie sie früher ratirlich für die Niederthormühle bezw. deren Pächter berechnet worden sind;
5.) Die Rechnung der Sparkasse de 1892/93 wird
festgestellt in Einnahme auf 3.557.382 Mark 81 Pf. in Ausgabe auf 3.416.083 " 89 " ____________________ demnach Bestand 141.298 " 92 " und dem Rendanten Decharge ertheilt.
6.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt von dem Ueberschusse der Sparkasse pro 1892/93 im Betrage von 83026 Mark 23 Pf. die Hälfte mit 41513 Mark 12 Pf. zu außerordentlichen Gemeindezwecken zu verwenden;
7.) lehnt eine Unterstützung des Hilfsverein Deutscher Reichsangehörigerzu Prag ab;
8.) beauftragt die Bau- und Finanz-Commission die Frage der Regulirung und Entwässerung der Büttger-und Capitelstraße einer schleunigen Prüfung zu unterziehen und der StadtverordnetenVersammlung desfallsige Vorschläge zu unterbreiten;
9.) bewilligt dem Verwalter der Gasanstalt Carl Bücklersvom 1. April 1893 ab eine persönliche Gehaltszulage von sechshundert Mark pro Jahr;
10.) Die Angelegenheit, betreffend Anstellung des Hospitalarztes, wird vertagt;
11.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Ablehnung der durch Beschluß vom 20. Maerz curant den Erben Cronenberg proponirten Vereinbarung wegen der für die Königstraße und Salzstraße zu zahlenden Straßenkosten seitens des Vormundschaftsgerichts und der von der städtischen Verwaltung in Folge dessen veranlaßten executorischen Einziehung der Straßenkosten für die Königstraße ad 2000 Mark 20 Pf. und beschließt, daß wegen des noch bestehenden Ausganges nach der Salzstraße von weiterem Vorgehen Abstand genommen werden soll, wenn nunmehr die Erben
Cronenberg die bei Eröffnung der Salzstraße fällige Zahlung von 810 Mark Straßenkosten entweder durch Errichtung einer Cautionshypothek auf dem fraglichen Hause oder durch Gestellung zweier Bürgen sicher stellen.
Nachträglich wird bemerkt, daß dem vorstehend ad 10 der Tages-Ordnung protokollirten Vertagungs-Beschlusse folgende Beschlußfassungen vorangegangen sind:
Der Vorsitzende stellte den Vorschlag der Armen-Verwaltungs-Deputation zur Abstimmung. Nachdem bezüglich der Personenfrage Zettelwahl verlangt worden war, wurde die Abstimmung auf die Anstellungsbedingungen gemäß dem Vorschlage der Armen-Verwaltungs-Deputation beschränkt und beschlossen, die vorgeschlagenen Bedingungen der Anstellung zu Grunde zu legen. Die hierauf vorgenommene Zettelwahl des ersten Arztes ergab 6 Stimmen für Dr. Rheins und 6 Stimmen für Dr. Kehren. Der Vorsitzende erklärte, daß, da seine Stimme gemäß §. 36 Abs. 2 der Städte-Ordnung ausschlaggebend sei, der Dr. Rheins als gewählt betrachtet werden müsse, weil er diesem seine Stimme gegeben habe. Da gegen diese Auffassung sich Widerspruch erhob, so wurde über die Frage, ob die Wahl als perfect zu erachten oder durch das Loos zu entscheiden sei, eine Geschäfts-Ordnungs-Debatte eröffnet und ergab die Abstimmung über den Antrag des Vorsitzenden, die Wahl als vollzogen anzusehen, 6 Stimmen, darunter diejenige des Vorsitzenden, dafür, und 6 Stimmen dagegen. Auf die Erklärung des Vorsitzenden, daß
die Wahl hiernach perfect sei, erhob sich abermals Widerspruch und gelangte ein hierauf gestellter Antrag auf Vertagung zur Annahme.
1.) Stadtverordneten-Versammlung genehmigt das Abkommen mit Gebrüder Schram, betr. Entwässerung eines Theiles der Brandgasse, welchem folgende Stipulationen zu Grunde liegen:
a). die Stadt legt auf ihre Kosten in der Brandgasse einen bis an die Grenze der Schram'schen Fabrik reichenden Rohrcanal, in welchen sämmtliche Abwässer der Fabrik, welche bis jetzt theils
über das Terrain des städtischen Invalidenhauses (:Sebastianuskloster:), theils oberirdisch durch die Rinnen in der Brandgasse abgeleitet werden, einzuführen sind;
b). die Zuführung des Wassers auf das städtische Grundstück des Invalidenhauses wird abgeschnitten und verzichten Gebrüder Schram für sich und ihre Rechtsnachfolger auf die Servitut des Wasserabflusses nach dem fraglichen Grundstücke;
c). Gebrüder Schram legen auf ihre Kosten im Innern ihrer Fabrik eine neue Eisenrohrleitung, welche das Wasser in den neuen städtischen Kanal in der Brandgasse ableitet;
d). als Entschädigung für die Verzichtleistung auf die Servitut und für die seitens der Gebrüder Schram aufzuwendenden Kosten gestattet die Stadt Neuss die unentgeltliche Einmündung des Hauswassers aus dem neu erbauten Hause der Gebrüder Schram an der Niederstraße, welches mit seinem Küchengebäude an der Brandgasse liegt und auch hier seinen Einmündungscanal erhalten soll.
Die Kosten der Canalanlage ad 1000 Mark werden bewilligt und sollen diese mit Rücksicht darauf, daß das Terrain des städtischen Invalidenhauses in Folge der Ablösung der Servitut bedeutend an Werth gewinnt, aus den Substanzgeldern der Stadt entnommen werden;
2). genehmigt nachträglich die Verlängerung des Canals
in der Breitestraße bis zum Fabrikgebäude des Ferdinand Kraus und bewilligt den erforderlichen Credit von 600 Mark unter Genehmigung der Einziehung der Canalanschlußgebühren von 10 Mark (: zehn Mark:) pro Meter Hausfront;
3). bewilligt zur Beschaffung von Mobilien für den neuen Zeichensaal der Handwerker-Fortbildungsschule einen Credit von 610 Mark;
4). genehmigt, daß die Wohnung des Polizei-Inspectors an die Fernsprech-Einrichtung angeschlossen wird unter Uebernahme der zu zahlenden Gebühr von 90 Mark pro Jahr auf die Stadtcasse;
5). genehmigt auf jederzeitigen Widerruf und gegen Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 3 Mark pro Jahr die Abführung von Dachund Hauswässern aus einem Theile der St. Josephs-Anstalt in die Obererft nach dem vorgelegten Plane;
6). Die Angelegenheit betr. Ankauf von Hafenplätzen wird der Hafen- und Finanz-Commission zur Vorberathung überwiesen.
7). Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, das Recht für sich in Anspruch nehmen zu müssen, die Hospitalärzte zu wählen;
9). a). wählt den durch das Loos aus der Armenverwaltungs-Deputation ausgeschiedenen Herrn Franz Tosetti wieder;
b). zu Mitgliedern der Armenpflege-Commission werden wiedergewählt die Herren Jansen, Josten, Derendorf, Tosetti, Baum, Harst, Körschen und Blümlein;
c). wählt an Stelle der ausgetretenen Armenpfleger Schram, Cremer, Kreuzer und Müller die Herren August Klaphake, Louis Strauven, Martin Denecke und Julius Koenemann;
1). Stadtverordneten-Versammlung erklärt ihre Zustimmung zur Einführung der vorliegenden Einkommens-Ordnung für die an der Volksschule der Gemeinde Grimlinghausen angestellten Lehrer und Lehrerinnen vom 24. October 1893;
2). genehmigt das Abkommen mit der Niers-
Meliorations-Genossenschaft wegen Einmündung des Canals aus der Bergheimerstraßein den Nordcanal nach Maßgabe der in dem Schreiben des Genossenschafts-Directors vom 23. October 1893 C: 56 II gestellten Bedingungen, bewilligt den hierdurch für Anlage eines Schlammbehälters mehr erforderlichen Credit von dreihundert zwei und neunzig Mark unter Genehmigung der Uebernahme der pro Jahr zu zahlenden Abgabe von fünfzig Mark auf den Etat;
3). genehmigt die Einrichtung einer Eisbahn auf einem Theile der Wiesenparzellen Lit. D. N° 75, 76 und 77 nach dem vorgelegten Projecte, bewilligt den nach dem aufgestellten Kostenanschlage erforderlichen Credit von dreitausend sechs hundert Mark und ermächtigt die Verwaltung, die nach Abzug der Unterhaltungskosten verbleibenden Reineinnahmen, soweit sie den zur Verzinsung und Amortisation, Ersatz der Utensilien und Ergänzung des ausfallenden Wiesenvertrages zu verwendenden Betrag von sechshundert Mark übersteigen, für Verbesserung der Einrichtung des Unternehmens zu verwenden.
4). beschließt die Regulirung und Entwässerung der Büttgerstraße und Capitelstraße nach dem vorgelegten Projecte und Kostenanschlage, genehmigt den käuflichen Erwerb der in die Büttgerstraße fallenden Terrainstreifen von Wwe Friedrich Moser zum Preise von zweihundert Mark, von Michael Vossen zum Preise von einhundert sechs und dreißig Mark, von Wwe Kauhausen zum Preise von zweihundert Mark,
von Joseph Keller zum Preise von sechshundert Mark, unter Bestätigung der mit denselben getroffenen Abmachungen, sowie den mit dem Kaufmann P. W. Kallen vereinbarten Terrainaustausch, gemäß welchem gegen Abtretung der in die Capitelstraße fallenden Terrainstreifen vor dem Besitzthum des Kallen die Stadt letzterem den zwischen der Grenze seines auf der anderen Seite der Capitelstraße belegenen Grundstücks und der Fluchtlinie der Capitelstraße belegenen Terrainstreifen abtritt,
genehmigt den Erwerb der in die Büttger- bezw. Capitelstraße fallenden Terrainstreifen von den sonstigen Adjacenten unter der Bedingung, daß bei künftiger Bebauung ein Betrag von fünf Mark für den Quadratmeter abgetretener Straßenfläche auf die zu zahlenden Straßenkosten in Anrechnung gebracht werden soll,
bewilligt den für den Ausbau der gedachten Straßen, sowie für den Grunderwerb erforderlichen Betrag von elftausend dreihundert Mark mit der Maßgabe, daß zur Deckung dieses Betrages zunächst die eingezahlten Straßenkosten mit achthundert acht und neunzig Mark fünfzig Pfg. nebst Zinsen, sowie die von den Interessenten gezeichneten Beiträge, deren Vereinnahmung genehmigt wird, mit zweitausend vierhundert sechs und achtzig Mark siebenzig Pfennigen verwendet werden und der erforderliche Restbetrag aus dem Substanzvermögen der Stadt entnommen und demselben in der Weise wieder zugeführt werden soll, daß die eine Hälfte der aufgewandten Kosten in den Etat pro 1894/95, die andere Hälfte in den Etat pro 1895/96 als Ausgabe eingestellt wird.
5). beschließt den Ankauf des Hauses Oberstrasse N° 85 von dem SchuhmacherJacob Schulenberg zum Preise von zehntausend Mark und erklärt sich mit der Zahlung einer Vermittelungsgebühr von fünfzig Mark einverstanden. Der Betrag soll aus dem in Werthpapieren angelegten Substanzvermögen der Stadt genommen werden;
6). wählt zu Beisitzern für die bevorstehende Wahl der Stadtverordneten die Herren Stadtverordneten Geyr und Hofstadt, und zu deren Stellververtretern die Herren Stadtverordneten Lonnes und Kaumanns;
7). erklärt sich mit der Ablösung der Seitens der Erben der Eheleute Joseph Heckhausenzu Weckhovender hiesigen Hospital-Verwaltung verschuldeten Erbpacht von jährlich 1144 Metzen Roggen preußischen Maaßes zum Betrage von 86 Mark 80 Pfg. geschrieben sechs und achtzig Mark und achtzig Pfgen. nebst 5 % Zinsen vom 11. November 1892 ab einverstanden;
8). genehmigt auf jederzeitigen Widerruf und gegen Zahlung einer Anerkennungsgebühr von einer Mark pro Jahr die von der Actien-Gesellschaft "Neußer Volksbadeanstalt" projectirte Anlage eines Thonrohrcanals behufs Entwässerung des Grundstückes der Volksbadeanstalt bezw. der Abführung des Wassers aus dem Schwimmbassin und den Badewannen in den in der Erftstraße liegenden Einfallschacht.
Bei der Ergänzungswahl von fünf Kreistags-Abgeordneten auf Grund der Kreisordnung vom 30. Mai 1887 wurden gewählt die Herren Bürgermeister Engelbert Tilmann, KaufmannFranz Werhahn, Kaufmann Robert Lonnes, Kaufmann Heinrich Tosetti und Kaufmann Louis Kaumanns.
1). Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Anschluß des Kohlenlagerplatzes des Friedrich Mauritz an den Canal in der Bergheimerstraße für die Zeit bis zur Bebauung des Lagerplatzes oder eines Theiles desselben unter folgenden Bedingungen:
a). Mauritz ist verpflichtet, für sein neben dem Kohlenlagerplatze befindliches Haus die Anschlußkosten mit 10 Mark per laufenden Meter Hausfronte zu entrichten;
b). für die Abführung des Wassers von dem Kohlenlagerplatz in den städtischen Canal sind an Stelle der einmaligen Anschlußgebühren 5 % der Hälfte der Anlagekosten des vor diesem Platze liegenden städtischen Canales jährlich an die Stadtcasse zu entrichten; die Kosten des städtischen Canals kommen mit (: 20 Mark:) zwanzig Mark pro laufenden Meter Fronte zur Berechnung;
c).die auf dem Kohlenlagerplatze anzulegen-
den Schlammfänge, welche regelmäßig gereinigt und mit vorschriftsmäßigen festen Rostern versehen werden müssen, hat Mauritz nebst der Verbindungs-Rohrleitung mit dem Canale auf seine Kosten herzustellen;
2). bewilligt nachträglich für ausgeführte Pflasterungen in der Hammthorstraße, Erft- undHammthorwallstraße den erforderlichen Credit von rund "achttausend und fünfzig Mark", beschließt, daß zur Deckung dieses Betrages verwendet werden sollen
a). die pro 1892/93 in Ausgaberest verrechneten "zweitausend achthundert und fünfzig Mark" für die Pflasterung der Hammthorstraße; b). die bei der Pflasterung des Weges auf der Laach ersparten 600 Mark; /:sechshundert Mark:/ c). der von der Eisenbahn-Verwaltung einzuziehende Betrag von siebenhundert und fünf Mark für die Pflasterung des Weges unter der Erfteisenbahnbrücke unter Genehmigung des mit der Eisenbahn-Verwaltung dieserhalb getroffenen Abkommens; d). der Rest mit viertausend Mark soll in den Etat pro 1894/95 eingestellt werden.
3). beschließt die Vergrößerung und Eintheilung des katholischen und evangelischen Begräbnisplatzes nach dem vorgelegten Plane und bewilligt den für die Eintheilung, Beipflanzung, Abgrenzung, Anlage der Wege etc. erforderlichen Credit von 9800 Mark geschrieben "neuntausend achthundert Mark." Dieser Betrag soll aus dem
Substanzvermögen der Stadt entnommen und diesem in der Weise wieder zugeführt werden, daß die jährlichen Einnahmen aus den verkauften Grabstellen refundirt werden.
4). beschließt a). die Gültigkeitsdauer der Unfall-EntschädigungsOrdnung für die freiwillige Feuerwehrvom 17. November 1884bis zum 31. December 1896 zu verlängern; b). den Beitritt der Stadt Neuhs zur Feuerwehr-Unfallcasse der Rheinprovinzab 1. Januar 1894 unter Uebernahme der jährlichen Mitglieder-Beiträge auf die Stadtcasse. Die Feuerwehr-Unfallcasse der Rheinprovinz soll als Rückversicherung benutzt werden;
5). beschließt die Verpachtung des an der Ecke der Capitel- und Büttgerstraße belegenen städtischen Lagerplatzes an den SteinhauermeisterHeinrich Moser hier auf unbestimmte Zeit gegen jederzeitige dreimonatliche Kündigung und einen jährlichen Pachtbetrag von achtzehn Mark;
6). stellt die Bedingungen für die Vermiethung des Hauses Oberstraße N° 85 fest;
7). vertagt die Angelegenheit, betreffend Ueberweisung des alten katholischen Kirchhofes an die Kirchengemeinde bis zur nächsten Sitzung;
8). beschließt von einem Angebote auf die demnächst zum Verkauf gelangende Bleiche des Heinrich Schmitz Abstand zu nehmen.
1.) Der für den verstorbenen Stadtverordneten Reinartz als Ersatzmann gewählte Stadtverordnete Jaegers wurde eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
2.) Stadtverordneten-Versammlung genehmigt einstimmig den Abschluß eines Abkommens mit dem katholischen Kirchenvorstande bezüglich der Ueberweisung eines Theiles des alten katholischen Kirchhofesan der Crefelderstraße als Bauplatz für eine zweite Pfarrkirche gegen Abtretung einer der Kirchengemeinde gehörigen Parzelle nach Maßgabe der in dem Schreiben des Bürgermeisters vom 30. November 1893 N° 4593 I, acceptirt durch Schreiben des katholischen Kirchenvorstandes vom 4. December 1893, stipulirten Bedingungen.
3,) stellt die Rechnungen der Armen- und Hospitalkasse de 1892/93 fest und zwar: A. Armenkasse in Einnahme auf 136991 Mark 71 Pfg. in Ausgabe auf 125652 " 77 " __________________ der Bestand beträgt 11338 " 94 " die Einnahme-Reste betragen 723 " 72 "
B. Hospitalkasse. in Einnahme auf 72962 Mark 08 Pfg. in Ausgabe auf 61442 " 05 " _______________ der Bestand beträgt 11520 " 03 " die Einnahme-Reste betragen 347 " 35 " dem Rendanten wird Decharge ertheilt;
4.) beschließt den oberhalb der Eisenbahnbrücke belegenen Theil des Erftcanalsbis zur Hessenthorbrücke in derselben breite und tiefe, wie solche jetzt unterhalb der Eisenbahnbrücke hergestellt ist, auszubaggern und die zur Sicherung der vorhandenen Uferbefestigung gegen die Gefahr des Nachrutschens erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Ueber die Beschaffung der Geldmittel für die durch Vergrößerung der Bagger- und sonstigen Hafen-Arbeiten bedingten Mehrausgaben im Wege einer Anleihe bleibt die Beschlußfassung vorbehalten;
5.) bewilligt für eine vom Verein für Gemeinwohl zu errichtende Cravatten-Nähschule für das erste Jahr des Bestehens derselben einen Beitrag von 1000 Mark (eintausend Mark.)
1.) Die neu beziehungsweise wiedergewählten Stadtverordneten Better, Gater, Kreuzer, Frings und Leuchtenberg wurden eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
2.) Stadtverordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der verschiedenen Commissionen:
1. Finanz- und Verwaltungscommission. die Herren Frings, Better, Geyr Wilhelm, Hofstadt, Meuter, Jaegers, Tosetti und Kistemann.
2. Sparkassen-Verwaltung. die Herren Better, Hermkes, Josten, Kistemann Lonnes und Schmitz.
3. Hafen-Commission. die Herren Bloser, Hofstadt, Josten BalthasarKallen Peter Wilhelm Kreuzer, Lonnes, Geyr Leonard und Werhahn Franz
4. Promenaden-Commission. die Herren Geyr Wilhelm, Hoffmann HubertLeuchtenberg Theodor StrauvenAmtsgerichtsrath und Thomas Louis.
5. Einquartierungs-Commission. die Herren Giesen Th., Hermkes, Hofstadt und Theisen.
6. Bau-Commission. die Herren Busch, Gater, Josten Balthasar, Kaumanns Louis Kreuzer, Leuchtenberg, Lonnes, Thywissen Wilhelm und Werhahn Franz.
7. Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten. die Herren Geyr Wilhelm, Kallen Johann jr., Keuten Jacob, Leuch-
tenberg Franz, Melchers, Meuter und Wenders.
8. Markt-Commission. die Herren Foller, Hermkes, Kaumanns Louis, Theisen, und Kleebank.
9. Wasserwerk-Commission. die Herren Hubert Hoffmann, Gater, Kraus Ferdinand, Schmitz Jacob, und Thywissen Wilhelm.
10. Commission zur Berathung eines neuen Regulativs für das Wasserwerk die Herren Busch, Hubert Hoffmann, GaterKraus Ferdinand Schmitz Jakob und Thywissen Wilhelm.
11. Sanitäts-Commission. die Herren Heinrich Jaegers, Dr. Kehren, ApothekerSchmitz, SanitätsrathDr. Schruff, Julius Thomas, Apotheker Dr. Kaysser (Oberstabsarzt a D.Dr. Kalker. Sec. Lieutenant Meyer.)
12. Deputation für das Gaswerk. die Herren Leuchtenberg Theodor, Lonnes, Better, Werhahn Franz, Kistemann und Schmitz Jakob.
3.) vertagt die Beschlußfassung über den Vertrag mit der Firma Havestadt und Contag, betreffend Gutachten beziehungsweise Project über Ausbau und Regulirung des Erfthafens, bis zur Einsichtnahme der Pläne zu dem von der Strombauverwaltung ausgearbeiteten Projecte zur Anlage eines Sicherheitshafens;
4.) verweist die Angelegenheit, betreffend Aufnahme einer Anleihe, an die Finanz- und Bau-Commission mit der Ermächtigung, aus ihrer Mitte eine Commission von 7 Mitgliedern zu wählen, welche die Angelegenheit vorberathen soll;
5.) die Angelegenheit, betreffend Gehaltserhöhung für Beamte, wird bis zur Etatsberathung pro 1894/95 vertagt.
1. Der wiedergewählte Stadtverordnete Busch wurde eingeführt und vom Vorsitzenden durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
2. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die am 31. Juli 1893 bezw. 27. October 1893 von dem Gemeinderathe zu Büderich beschlossene Einkommens-Ordnung für die an den gemeinschaftlichen Volksschulenin Weissenberg angestellten Lehrpersonen;
3. wählt zu Mitgliedern der SparkassenVerwaltung aus der Bürgerschaft die Herren KaufmannHubert Hoffmann und Kaufmann Carl Korten,
4. genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit der Firma Havestadt & Contagzu Berlin, betreffend Gutachten bezw. Project über Ausbau und Regulirung des Erfthafens, nach dem vorgelegten Entwurfe und mit dem Zusatze: "die Auftragnehmer sind verpflichtet, sich während der Projectirung mit der Stadtverwaltung und den von denselben bezeichneten Organen durch Vorlage von
Zeichnungen behufs Erörterung der Wünsche der Interessenten in Verbindung zu halten."
Für diesen Beschluß stimmten die Stadtverordneten Better, Gater, Hermkes, Hofstadt, Kaumanns, Kreuzer, Leuchtenberg, Lonnes und Theisen, sowie der Vorsitzende, dagegen der Beigeordnete und Stadtverordnete Werhahn, die Stadtverordneten Busch, Frings, Geyr, Jaegers, Josten, Meuter und Tosetti.
1). Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Carnevals-Fest- und ZugComite pro 1894 eine Beihülfe von 200 Mark geschrieben zweihundert Mark zu den Unkosten des Fastnachtsmontags-Zuges;
2). stellt unter Aufhebung des Gehalts-Regu-
lativs vom 16. Juli 1888 folgende Einkommens-Ordnung für die an den Volksschulen der Stadtgemeinde Neuss angestellten Lehrer und Lehrerinnen fest.
§. 1. Das Jahresgehalt der Lehrer beträgt: a). während der provisorischen Anstellung 1100 Mk b). im ersten, 2. und 3. Dienstjahre nach der definitiven Anstellung 1200 " c). " 4., 5. und 6. " " 1300 " d). " 7., 8. und 9. " 1500 " e). " 10., 11 " 12. " 1600 " f). " 13., 14. " 15. " 1700 " g). " 16., 17. " 18. " 1800 " h). " 19., 20. " 21. " 1900 " i). " 22., 23. " 24. " 2000 " k). " 25., 26. " 27. " 2100 " l). " 28., 29. " 30. " 2200 " m). " 31. und den folgenden Dienstjahren nach der definitiven Anstellung 2300 "
§. 2. Das Jahresgehalt der Lehrerinnen beträgt: a). während der provisorischen Anstellung ........... 900 Mk b). im 1., 2. u. 3. Dienstjahr nach der definitiven Anstellung 1000 " c). " 4., 5. u. 6. " " " " 1100 " d). " 7., 8. " 9. " " " " 1200 " e). " 10., 11. u. 12. " " " " 1300 " f). " 13., 14. " 15. " " " " 1400 " g). " 16., 17. " 18. " " " " 1500 " h). " 19., 20. " 21. " " " " 1500 " i). " 22., 23. " 24. " " " " 1500 " k). " 25., 26. " 27. " " " " 1500 " l). " 28., 29. " 30. " " " " m). " 31. und den folgenden Dienstjahren nach der definitiven Anstellung 1500 "
§. 3. Das Einkommen aus kirchlichen, wie aus anderen Nebenämtern, welche mit dem Lehreramt nicht organisch verbunden sind, ist auf das aus dem Hauptamt fließende Einkommen nicht anzurechnen.
§. 4. Hauptlehrer und Hauptlehrerinnen erhalten außerdem eine pensionsfähige Funktionszulage, erstere von jährlich 300 Mark, letztere von jährlich 200 Mark. Muß der Inhaber der Hauptlehrerstelle jedoch bestimmungsgemäß die Rektorprüfung abgelegt haben, so beträgt die Funktionszulage 400 Mark jährlich. Für Hauptlehrer und Hauptlehrerinnen, welche an Schulen mit weniger als 5 Klassen fungiren, soll die Bestimmung der Funktionszulage besonderem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vorbehalten bleiben.
§. 6. Die Lehrer und Lehrerinnen erhalten neben dem Gehalte eine geeignete freie Dienstwohnung oder an Stelle dieser eine Miethsentschädigung. Diese beträgt für verheirathete Lehrer, sowie verwittwete Lehrer mit Familienhaushalt und für unverheirathete Lehrer, solange sie zur Aufnahme von Eltern und Geschwistern genöthigt sind und in Folge dessen einen eigenen Hausstand führen, dreihundertsechszig
Mark jährlich; für andere unverheirathete Lehrer einhundertachtzig Mark jährlich und für Lehrerinnen zweihundertzehn Mark jährlich. Bei der Pensionirung wird der Betrag der Miethsentschädigung auch als Miethswerth der Dienstwohnungen in Anrechnung gebracht.
Die definitiv angestellten Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet, ihnen zugewiesene, in den Schulgebäuden befindliche Dienstwohnungen zu beziehen, sofern sie nicht von der Schulaufsichtsbehörde hiervon entbunden werden. Die Dienstwohnungen werden nur auf vierteljährliche Kündigung verliehen; sie dürfen jedoch ohne Genehmigung der städtischen Verwaltung nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
§. 7. Die Erhöhung der Besoldung oder Miethsentschädigung nimmt ihren Anfang mit dem 1. April 1894 und wird von diesem Tage an nur nach Etatsjahren berechnet, mit der Maßgabe, daß die Zeit von 6 Monaten und darüber als ein ganzes Jahr, von weniger als 6 monaten aber nicht in Anrechnung gebracht wird.
§. 8. Die etwa im öffentlichen Preußischen Schuldienste an anderen Anstalten nach erfolgter definitiver Anstellung verbrachte Zeit wird hinsichtlich der Steigesätze bis zu 10 Jahren in vollem Betrage, darüber hinaus auf Vorschlag des Schulvorstandes nach besonderer Beschlußfassung der Stadtverordneten-Ver-
sammlung in Betracht gezogen.
§. 9. Die Gehälter und die Miethsentschädigungen werden monatlich im Voraus gezahlt.
§. 10. Die vorstehenden Vorschriften erlangen Geltung auch für die bei Erlaß derselben bereits angestellten Lehrer und Lehrerinnen. Insoweit und solange das Einkommen dieser jedoch nach den bisher geltenden Festsetzungen sich höher berechnet, behält es dabei sein Bewenden.
3). Der Wegebau-Etat pro 1894/95 wird festgestellt zum Betrage von dreiundzwanzigtausend Mark.
4). Es werden festgestellt: a). der Etat der Armencasse pro 1894/95 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von "Einhundertzehntausendeinhundert Mark" und 46 38/100 Liter Roggen; b). der Etat der Hospitalkasse zu "Dreiundfünfzigtausend Mark", 948 10/100 Liter Roggen und 19 34/100 Liter Hafer;
5). Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt an die Provinzial-Verwaltung das Ersuchen zu richten, mit Rücksicht auf eine in Aussicht zu nehmende Canalisation von der Neupflasterung des zwischen der Königstraßeund Capitelstraße belegenen Theiles der Crefelderstraße vorläufig noch Abstand zu nehmen.
6). ist damit einverstanden, daß der Gutsbe-
sitzer Theodor Melcherszu Gnadenthal als Wahlmann für die Rheinische landwirthschaftliche Berufs-Genossenschaft vorgeschlagen wird.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Rückzahlung der von der Stadtkasse vereinnahmten Strafgelder aus Untersuchungen wegen Nahrungsmittelfälschung unter dem Vorbehalt aller Rechte; beschließt die Nahrungsmittel-Untersuchungsstation in der bisherigen Weise bestehen zu lassen, ermächtigt den Vorsitzenden, die Herren KreisphyikusSanitätsrathDr. Schruff und Kreistierarzt Eckardt wenn möglich zu verpflichten, gegen ein für jede Untersuchung zu vereinbarendes [eingefügt: Honorar] die erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen und bei der Königlichen Regierung zu beantragen, daß die hiesige Untersuchungsanstalt als eine öffentliche im Sinne des Gesetzes anerkannt wird;
2.) stellt die Fluchtlinie des sogenannten grünen Weges (zwischen Canal und Hochstraße) nach dem
vorgelegten Plane fest;
3.) stellt den Etat der Handwerker-Fortbildungsschul-Casse pro 1894/95 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 1920 Mark fest; (geschrieben Neunzehnhundertzwanzig Mark.)
4.) autorisirt mit Rücksicht auf das Schreiben der Provinzial-Bau-Verwaltung, betreffend die Leistung eines Beitrages von 5092 Mark 58 Pf. zu den Kosten der vorgenommenen Neupflasterungen, den Vorsitzenden, mit dem Landes-Director behufs eventl. Umwandlung des geforderten Kapitalbetrages in eine jährliche Unterhaltungsrente in Verhandlung zu treten;
5.) beschließt, das Haus Oberstraße 85vom 1. April dieses Jahres ab dem SchachtmeisterJohann Franken hier gegen einen jährlichen Betrag von 450 Mark unter den festgestellten Bedingungen zu vermiethen;
7.) wählt zu Mitgliedern der CommunalEinkommensteuer-Einschätzungs-Commission pro 1894/95 die Herren Stadt-Verordneten Thywissen, Lonnes und Tosetti, sowie die Herren Wilhelm Werhahn, Franz Leuchtenberg und Kistemann;
8.) beschließt den Ausbau und die Einrichtung der sogenannten weißen Schule nach dem Plane und Kostenanschlage des Stadtbaumeisters und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von 3800 Mark;
genehmigt die Vermiethung der Lehrerwohnung in der weißen Schule an den HauptlehrerCossmann gegen eine jährliche Miethe von 350 Mark und ortsübliche Kündigung unter der Bedingung, daß Cossmann sämmtliche Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt, sowie die Wohnung in demsel-
ben Zustande abtritt, wie er sie angetreten hat;
genehmigt ferner die Vermiethung eines in der weißen Schule herzurichtenden Schulzimmers für die Cravatten-Nähschule und von 3 Zimmern für eine an derselben anzustellende Lehrerin an das Curatorium der Cravatten-Nähschule gegen eine jährliche Miethe von 300 Mark und ortsübliche Kündigung unter der Bedingung, daß das Curatorium die sämmtlichen Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt, sowie die gemietheten Räume in demselben Zustande abtritt, wie sie angetreten werden;
beschließt die Creirung einer 7. Lehrerstelle am III. Knabenbezirk und bewilligt dem anzustellenden Lehrer die Competenzen nach Maßgabe der am 19. dieses Monats beschlossenen Einkommens-Ordnung;
beschließt in der Hammthorschule unter Cassirung der jetzt vorhandenen Lehrerinwohnung ein neues Schulzimmer, sowie im Dachgeschosse derselben Schule zwei große Zimmer für die Privat-Gewerbeschule des Fräuleins Margarethe Otten nach dem Plane und Kostenanschlage des Stadtbaumeisters einzurichten und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von 4200 Mark;
genehmigt die Vermiethung der im Dachgeschosse der Hammthorschule einzurichtenden beiden Zimmer an die Unternehmerin der Gewerbeschule Margarethe Otten auf 5 feste Jahre gegen eine jährliche Miethe von 250 Mark unter der Bedingung, daß die Mietherin die sämmtlichen Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt, sowie die Zimmer in demselben Zustande abtritt, wie sie dieselben angetreten hat;
beschließt die Creirung einer 7. Lehrerinstelle am III. Mädchenbezirk und bewilligt der anzustellenden Lehrerin die Competenzen nach Maßgabe der am 19. dieses Monats beschlossenen Einkommens-Ordnung; beschließt die angeführten Beträge von 3800
und 4200 Mark aus dem bei der Sparkasse hinterlegten Schulbaufonds zu entnehmen.
1.) Die Rechnung der Wasserwerkskasse de 1892/93 wird festgestellt: in Einnahme auf 71141 M. 59 Pf. in Ausgabe auf 69926 " 52 " _______________ der Bestand beträgt 1215 M 07 Pf. die Einnahme-Reste betragen 106 M Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
2.) Die Rechnung der Stadtkasse de 1892/93 wird festgestellt: in Einnahme auf 787598 M 53 Pf. in Ausgabe auf 719516 " 62 Pf. ________________ der Bestand beträgt 68081 M 91 Pf. die Einnahmereste betragen 3700 M 08 Pf. die Ausgabereste betragen 2851 " 55 Pf. Dem Stadtrentmeister wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches
nahm die Stadtverordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß.
3.) Stadtverordneten-Versammlung vertagt die Beschlußfassung über die Angelegenheit, betreffend neuer Tarif für das städtische Wasserwerk, beschließt, vom 1. April dieses Jahres ab neue Anschlüsse an die Wasserleitung nach Einschätzung nicht mehr ausführen zu lassen, beschließt, bei neuen Zuführungen denjenigen Consumenten, welche die Anschlußkosten erstatten müssen, die letzteren von der Mitte der Straße ab in Rechnung zu stellen;
4.) Der Etat der Wasserwerkskasse de 1894/95 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 55700 Mark festgestellt;
5.) Die Angelegenheit, betreffend Vergrößerung der Zollabfertigungs-Nebenstelle, wird vertagt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt ihre Zustimmung zu der freiwilligen Niederlegung des Amtes als unbesoldeter Beigeordneter Seitens des Franz Werhahn;
2.) Die Wahl zweier unbesoldeter Beigeordneten erfolgte gemäß § 31 der Städte Ordnung durch Stimmzettel. In der ersten Wahlhandlung erhielten der bisherige Beigeordnete Heinrich Kistemann sämmtliche abgegebenen 17 Stimmen; in der zweiten Wahlhandlung erhielten von 16 abgegebenen Stimmen Stadtverordneter Heinrich Jaegers 11 Stimmen " Robert Better 5 " Zu Beigeordneten sind sonach mit absoluter Majorität gewählt: Beigeordneter Heinrich Kistemann und Stadtverordneter Heinrich Jaegers. Herr Jaegers erklärte, die Wahl anzunehmen.
3.) Die Reihenfolge, in welcher die Beigeordneten den Bürgermeister zu vertreten haben, wurde festgestellt wie folgt: Beigeordneter Thywissen I " Melchers II " Kistemann III " Jaegers IV
4.) Von dem Etat der Stadtkasse po 1894/95 wurden folgende Positionen berathen bezw. festgestellt: Einnahme Tit. I, II, III, IV, VI und VII.
Ausgabe Tit. II b Art. 1 - 14. " IV und V " VI Art. 13 - 42 " VII " VIII Art. 96 - 112 " IX " X Art. 1 - 15 u. 18 - 28.
Zu Tit. II Art. 3 der Einnahme wird die Auflösung des Pachtverhältnisses mit Erben B. Stein sowie die Anlage eines von der Erftstraße direct zum Volksbade führenden Weges über das nunmehr freibleibende Terrain genehmigt; Zu Tit. VI Art. 32 der Ausgaben wird beschlossen, daß die alte Rathhausuhr mit einem Kostenaufwande von 150 Mark durch UhrmacherZimmermann, welcher 10 Jahre Garantie zu leisten hat, wieder in Stand gesetzt werden soll; Bezüglich der Positionen Ausgabe Tit II b Art 7, Tit VI Art. 16, 18 eventl. auch 21 wird die Verwaltung ermächtigt, eventl. unter Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Kreuseler die gedachten Arbeiten im Submissionswege einheitlich zu vergeben.
1.) Nach Berathung und Feststellung der Positionen Einnahme Tit. V Art. 1 Ausgabe " I " 1 - 12 " " II a " 1 - 22 " " III " 1 - 7 " " VI " 1 - 12 " " VIII " 1 - 95 " " X " 16 - 17 wurde der Etat der Stadtkasse pro 1894/95 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Sechshundert zwei und achtzig tausend sechs hundert Mark festgestellt.
Zu Ausgabe Tit. VI Art 1 wird die definitive Anstellung des StadtbaumeistersThoma beschlossen. Zu Ausgabe Tit. VI Art. 3 u 3 a wird die diätarische Weiterbeschäftigung des Hermann Jerusalem für das Jahr 1894/95 unter Verwendung der Etatssumme von 2000 Mark genehmigt. Zu Ausgabe Tit. VI Art. 12. Die Verwendung des Betrages von 3000 Mark "Kosten der Anfertigung des städtischen Bebauungsplanes" wird
besonderem Beschlusse der Stadt-Verordneten-Versammlung vorbehalten.
1.) Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Facade der beiden an der Ecke der Breite- und Hochstraße zu errichtenden Häuser nach der vorgelegten Zeichnung;
genehmigt, daß die von der Hospitalverwaltung verkauften Parzellen Flur F N° 2401/304 und 2402/304 an der Ecke der Breite- und Hochstraße bei ihrer Bebauung in der Weise eingetheilt werden, daß die beiden auf derselben zu errichtenden Wohnhäuser die Frontseite bezw. den Eingang an der Breitestraße erhalten; beschließt, von dem Kaufpreise der Grundstücke vom Tage der Zustellung der Wirthschafts-Concession ab die üblichen Zinsen in Rechnung zu stellen.
Dieser Beschluß wurde gefaßt in Abwesenheit des Beigeordneten Thywissen unter dem Vorsitze des Beigeordneten Kistemann.
2.) stellt die Fluchtlinie der Marienstraße sowie des Steinhaus-Weges von der Neusser Waaren-Niederlage ab bis ca. 86 Meter über die äußerste Ecke der Marienstraße hinaus fest. In dem vorgelegten Plane ist der Endpunkt der Feststellung das Steinhausweges mit a-b und c-d bezeichnet;
3.) setzt die ortsstatutarischen Beiträge bei Errichtung von Gebäuden a.) an dem grünen Wege auf 32 Mark 43 Pf; b.) an der Gartenstraßezwischen Büttger- undSteinhausstraße auf 45 Mark 60 Pf. für den Meter Baufronte fest;
4.) beschließt den Ankauf des in die projectirte Gartenstraße fallenden Terrains des H. J. Schwien (Ecke Büttger- und Gartenstraße) zum Preise von 4 Mark pro qm unter der Bedingung, daß die von Schwien bei Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstücke zu zahlenden Straßenkosten für die Gartenstraße auf den Kaufpreis in Anrechnung gebracht werden;
5.) beschließt, das vor dem Neubau des Wilhelm Broschan der Sternstraße in die Straße fallende Terrain zum Preise von 2 Mark 50 Pfg. pro qm. anzukaufen;
6.) beschließt die Anlage eines Canals vom Hessenthorbis zur Hymgasse und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von 3150 Mark, welcher vorläufig den Substanzgeldern entnommen und später nach Aufnahme einer Anleihe denselben wieder zu-
geführt werden soll;
genehmigt den unentgeltlichen Anschluß des dem Bathasar Josten zugehörigen Hauses Markt Haus N° 46 nebst zugehörigem Hofraum und Garten an den zu erbauenden Canal unter der Bedingung, daß Herr Josten den Anschluß auf seine Kosten bewirkt, auf die Servität des Wasserabflusses von seinem Hofraum auf das dahinter liegende städtische Terrain verzichtet und auf seine Kosten vor dem ebenbezeichneten Besitzthum ein vorschriftsmäßiges Trottoir anlegt;
7.) genehmigt den Verding der Bedürfnisse für die Armen, sowie für das Hospital und das Invalidenhaus pro 1894/95 nach den Vorschlägen der Armen-Verwaltung;
8.) die den heutigen Tage stattgefundene Verpachtung von Ackerland und Wiesen wird genehmigt.
1.) Bei der Wahl eines Kreistagsabgeordneten wurde der KaufmannFranz Werhahn gewählt. Ueber die Wahl wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung setzt die ortsstatutarischen Beiträge bei Errichtung von Gebäuden an der Selicumerstraße auf 25 Mark für den Meter Baufronte fest. Die eingehenden Beiträge sollen rentbar angelegt und einstweilen nicht verwendet werden;
3.) beschließt das Unterstützungsgesuch des Christian Loers der Armenverwaltung befürwortend zu überweisen;
4.) beschließt das Haus Friedrichstraße N° 2 unter den bisherigen Bedingungen dem Johann Hüllenkremer auf weitere 3 Jahre zu vermiethen;
5.) beschließt, dem UnternehmerChristian Uhrmacher zu Obercassel die Lieferung des Basaltes, und den Unternehmern Franz Deiss und Rudolf Lemmer die Lieferung des Kieses pro 1894/95 zu übertragen und zwar nach vorheriger Vereinbarung mit dem Stadtbaumeister;
6.) nimmt Kenntniß von dem Ministerial-Erlasse vom 19. Maerz 1894, betreffend Genehmigung zur Annahme der Zuwendung, welche der RentnerMichael Joseph Tonet der Stadtgemeinde Neuhs zu eine Stipendien-Stiftung für Studierende der katholischen Theologie mit 10000 Mark gemacht hat;
7.) genehmigt die am 3. dieses Monats stattgefundene öffentliche Verpachtung von Grundstücken der Hospital-Verwaltung;
8.) überweist den Antrag verschiedener Anwohner des Marktplatzes auf bessere Wasserversorgung des letzteren der Verwaltung zur Erledigung bezw. Aufstellung eines geeigneten Laufbrunnens in der Nähe der Zeughausmauer.
9.) vertagt die Angelegenheit, betreffend Anlage eines Canals in der Breite-bezw. Canalstraße;
10.) nimmt Kenntniß von der landräthlichen Verfügung vom 23. Maerz dieses Jahres, betreffend Project der Errichtung einer Kleinbahn von Rheidt über Giesenkirchen, Glehn und Grefrath nach Neuss und überweist die Angelegenheit zur Vorprüfung an die Finanz-Commission;
11.) erklärt sich mit der Uebertragung des Pachtverhältnisses der American-Petroleum-Company auf eine neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Sitze in Neuss unter der Bedingung einverstanden, daß die sämmtlichen mit der American-Petroleum-Company bestehenden Verträge (Recognitions-, Hafenbahn-, Wasserleitungs- pp. Verträge) ebenfalls accep-
tirt und der am 1. Dezember 1893 der American-PetroleumCompany übersandte Vertrag über die Lieferung von Wasser aus der städtischen Leitung sofort vollzogen wird.
12.) beschließt unter Abaenderung des Beschlusses vom 19. Juni 1893 zu 1 b, daß in dem zu errichtenden Vertrage mit der Firma Max Friederichs und der American-PetroleumCompany über die Legung eines Wasserleitungs-Hauptrohres bis vor ihre Etablissements vereinbart wird, daß den genannten Firmen der Wasserconsum so berechnet wird, wie es bei allen anderen gewerblichen Anlagen der Stadt der Fall ist, wobei je 2 Wassermesser aufzustellen sind;
13.) beschließt, von der Neußer-Scheiben-SchützenGesellschaft für die Benutzung der von dem Querdamme im Nordkanalterrain fortgenommenen Bretterwand und einer auf dem Brunnen an dem Nordkanalhause aufgestellten städtischen Pumpe keine Entschädigung zu beanspruchen unter der Bedingung, daß die Kosten der Herstellung des Brunnens und der Aufstellung der Pumpe, sowie der Instandhaltung derselben während des bestehenden Pachtverhältnisses von der Neußer Scheiben-Schützen-Gesellschaft getragen werden, die Pumpe dagegen alleiniges Eigenthum der Stadt bleibt.
1.) Der Vorsitzende macht der Stadt-Verordneten-Versammlung Mittheilung von einer Eingabe des Handelsmannes Jacob Kaufmann von hier um Abgabe eines Angebotes behufs pachtweiser Ueberlassung städtischer Wiesen mit der Anfrage, ob Seitens der Stadtverordneten-Versammlung gewünscht werde, daß die Angelegenheit berathen bezw. auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werde. Das Collegium lehnt eine Berathung des vorliegenden Gesuches ab und erwartet erst die Vorlage desselben, nachdem Gesuchsteller zunächst eine bestimmte Offerte unter Angabe der gewünschten Parzellen eingereicht haben wird.
2.) a) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem mit der Leitung der Vorarbeiten für die von Rheydt nach Neuss über Giesenkirchen, Glehn und Grefrathprojectirte Kleinbahn beauftragten Comite einen Zuschuß von 250 Mark;
b) übernimmt der Firma Lenz & Co.zu Köln gegenüber die Verpflichtung, am 1. April 1896 als Zuschuß zu den Kosten der Vorarbeiten einer Kleinbahn von Neuss nach Rommerskirchen im Anschlusse an die Kleinbahn Rommerskirchen- Bergheim-Horrem den Betrag von 1400 Mark zu bezahlen für den Fall, daß der Stadt Neuss Entwurf und Kostenanschlag für diese Strecke vorgelegt worden sind und bis dahin die Unmöglichkeit der Ausführung entschieden ist. Hierbei wird zur Bedingung gestellt, daß im letzteren Falle die Materalien (Aufnahmen, Pläne, Kostenanschlag und die Ertrags-
rechnung) unentgeltlich in das Eigenthum der Stadt übergehen;
3.) beschließt, beim Kreisausschusse zu beantragen, daß die Gemeinde Neuss von den Vorschriften des Gesetzes vom 27. Juni 1890 auf Grund des §. 5. desselben ganz entbunden wird;
4.) beschließt, die Kosten der Instandsetzung des Hauses Hammthorwall N° 31 mit 2508 Mark 26 Pf. auf die Stadtcasse anzuweisen;
5.) beschließt, dem Neußer-Reiter-Verein bei Gelegenheit der am 29. Juli, 5. und 6. August dieses Jahres zu veranstaltenden Wettrennen die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus, sowie des Hammfeldweges zu gestatten;
6.) beschließt, zur Aufbringung des Deficits pro 1894/95 a) von der Gewerbesteuer 50 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 50 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Einkommensteuer von einem fingirten Einkommensteuersatze von 4 Mk 170 % (Einkommen on 660 - 900 Mk.) von einem Einkommensteuersatze von 6 Mk und mehr 170 % (Einkommen über 900 Mark) zu erheben, dagegen die Betriebssteuer communalsteuerfrei zu lassen;
7.) erklärt sich damit einverstanden, daß bei Errichtung eines Neubaues auf dem früheren Terrain der HospitalVerwaltung Ecke Breite- undHochstraße nur eine Hoffläche von mindestens 30 qm freibleibt;
8.) hat gegen die Errichtung eines Wohnhauses Seitens des Ludwig Klaps mit der Front nach dem Plankpfade unter der in der bezüglichen Erklärung des Klaps vom 23. April dieses Jahres enthaltenen Bedingungen nichts zu erinnern;
9.) genehmigt die Ablösung der Seitens der Erben Joseph Gisbertzzu Glehn der Hospitalverwaltung verschuldeten Erbpacht zum Betrage von 173 Mark;
10.) ermächtigt den Vorsitzenden, in der Angelegenheit betreffend Zahlung eines Beitrages der Stadt zu den Kosten der Neupflasterung der Provinzialstraßen, die Entscheidung des Herrn Ober-Präsidenten zu erwirken, eventuell den Seitens des Herrn Landes-Directors angedrohten Prozeß aufzunehmen.
1.) Die Verwaltung wird autorisirt im Bedürfnisfalle die Canal-Einmündungsgebühren beim freiwilligen Anschlusse bis zum Schlusse des laufenden Etatsjahres ohne Zinsenzahlung, in besonderen Fällen bis zum Ende des zweitfolgenden Etatsjahres unter folgenden Bedingungen zu stunden. a.) Im Falle der Stundung auf mehrere Jahre muß die Zahlung in Raten erfolgen; b.) es ist ein zahlungsfähiger Bürge zu stellen; c.) wenn die Stundung über das laufende Etats-
2.) Stadtverordneten-Versammlung lehnt die Bewilligung eines Credits für Erbreiterung der Trottoire in der Crefelderstraße ab, vertagt dagegen die Beschlußfassung bezüglich der Erbreiterung der Trottoire in der Niederstraße;
3.) genehmigt das Abkommen mit dem W. Heinemann wegen Benutzung seines Grundstückes in der Capitelstraße zu Entwässerungszwecken unter Bewilligung der beanspruchten jährlichen Entschädigung von 50. Mark;
4.) bewilligt für Stiftung eines Ehrenpreises zu den Rennen des Reitervereins die Summe von fünfhundert Mark;
5.) überweist den Antrag der Gemeinde Grimlinghausen, betreffend Regelung ihrer Ansprüche wegen Mitbenutzung der dortigen Schule Seitens der Stadt Neuss, der Finanz-Commission zur Vorberathung;
6.) desgleichen den Antrag des Jacob Kaufmann und David Meyer auf Anpachtung von Wiesenparzellen der landwirthschaftlichen Commission;
7.) beschließt bis 1. August dieses Jahres von einer Vermiethung des Zeughauses Abstand zu nehmen;
8.) überweist die Angelegenheit betreffend Verwendung des Credits für die Anfertigung des Stadtbebauungsplanes der Bau-Commission zur Vorberathung;
9.) bewilligt der LehrerinHarff als Beihülfe für die Theilnahme an einem Spielkursus den Betrag von 40 Mark;
überweist den Antrag der Firma Gebr. Koenemann auf Abänderung des Vertrages bezüglich der Zollabfertigungs-Nebenstelle an die Hafen-Commission.
1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Erbreiterung der Trottoire an der westlichen Seite der Niederstraße und des Büchelszwischen Erft und Neustraße, sowie der östlichen Seite des Büchels zwischen Glockhammerstraße und Richensgasse nach dem Kostenanschläge des Stadtbaumeisters und bewilligt den hierfür erforderlichen Credit von 4600 Mk, welcher Betrag zur Hälfte aus dem pro 1894/95 für unvorhersehene Ausgaben vorgesehenen Betrage entnommen und zur Hälfte in den Etat pro 1894/95 aufgenommen werden soll;
2.) beschließt, die Angelegenheit betreffend Feststellung
des Kreises für zu verkaufende Grabstellen, der Finanz-Commission zu überweisen zur Vorberathung einer Gebühren-Ordnung für die zu verkaufenden Grabstellen, wobei als Grundsatz angenommen werden soll, daß die Kosten des Begräbnißplatzes in 10 Jahren durch die zu verkaufenden Grabstellen gedeckt werden;
3.) beschließt in Ergänzung eines Beschlusses vom 24. April 1894, daß, falls die projectirte Kleinbahn von Neuss nach Rommerskirchen nach dem 1. April 1896 auf Grund der von der Firma Lenz & Comp. zu Köln angefertigten Pläne pp. von einer anderen Firma zur Ausführung gebracht werden sollte, die Stadt Neuss verpflichtet ist, der Firma Lenz & Comp. die sämmtlichen entstandenen Kosten für die Vorarbeiten, welche mit 100 Mark pro Klm. berechnet werden sollen, nach Abzug der bereits gezahlten 1400 Mark zu erstatten;
4.) lehnt einstimmig die von dem Königlichen Eisenbahnbetriebsamte zu Crefeld beantragte Ermäßigung des jetzigen Einheitssatzes von 6 Pf. für den Wasserconsum des hiesigen Bahnhofes ab;
5.) vertagt die Angelegenheit betreffend Ankauf eines Hauses;
6.) lehnt die Verpachtung von Wiesenparzellen an Jacob Kaufmann bezw. David Meyer ab;
7.) erklärt sich damit einverstanden, daß die Verwaltung diejenigen geometrischen Arbeiten, deren vollständige Ausarbeitung durch den LandmesserDeselaers sie für nothwendig erachtet, durch denselben fertigstellen läßt, unter Entnahme der nach Maßgabe der Offerte des Landmessers Deselaers zu bemessenden Entschädigung aus dem Credit für Arbeiten am Stadtbebauungsplane,
beschließt, die Stelle eines Geometergehülfen, welcher 5 Jahre diätarisch beschäftigt werden soll, auszuschreiben.
Stadtverordnetenversammlung wählt auf Grund einer Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidentenvom 6. Juni 1894 I III B. 4151 zu Mitgliedern der Eisenbahn-Commission behufs Theilnahme an dem Termine zur landespolizeilichen Prüfung des Entwurfs für den Umbau des hiesigen Bahnhofes die Stadtverordneten Better, Thywissen und Werhahn, zu deren Stellvertretern die Stadtverordneten Frings und Leuchtenberg.
1.) Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die unentgeltliche Uebernahme des Terrains der Mittelstraße Flur F N° 2314/210, groß 1 Ar 72 m, Flur F N° 2207/222, groß 8 Ar 90 m. und Flur F N° 2225/223, groß 65 m, in das Eigenthum der Stadtgemeinde;
2.) stellt die Fluchtlinie des Platzes an der Kreuzung der Bergheimer-und Weingartzstraße, sowie eines Theiles der Bergheimer- und Weingartzstraße nach dem vorgelegten Plane fest;
3.) hat gegen das Baugesuch des Josef Schlafen unter der Bedingung nichts zu erinnern, daß derselbe das nach dem heute festgestellten Fluchtlinienplane der in Betracht kommenden Straßen in die Wege resp. den freien Platz fallende Terrain unentgeltlich an die Stadt abtritt, wogegen er für das von ihm zu bebauende Terrain keine Straßenbaukosten zu entrichten hat;
4.) lehnt das Gesuch verschiedener Anwohner der Bergheimerstraße auf Ermäßigung der Canalanschlußgebühren ab; beschließt in Ergänzung des bezüglichen Beschlusses vom 9. Mai dieses Jahres ad 1 c, daß eine Verzinsung der gestundeten Canal-Einmündungsgebühren erst vom Anfange des zweitfolgenden Etatsjahres ab, also vom 1. April des zweiten Etats-
jahres nach erfolgtem Anschlusse erfolgen soll.
5.) nahm Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierungvom 12. Juni 1894 II A I 2918, betreffend die Einkommensordnung für die Volksschullehrer und Lehrerinnen, und beschließt:
a) Den § 4 Abs. 2. der Einkommensordnung abzuändern wie folgt: Hauptlehrer, welche an 1 bis einschließlich 3 klassigen Schulen fungiren, erhalten eine pensionsfähige Functionszulage von jährlich 200 Mark.
b) Den § 6 Abs. 4 abzuändern wie folgt: Die Dienstwohnungen werden nur auf vierteljährige Kündigung verliehen; sie dürfen jedoch von Seiten der Lehrpersonen ohne Genehmigung der städtischen Verwaltung nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
c) Den § 8 abzuändern wie folgt: Die etwa im öffentlichen Preußischen Schuldienste an anderen Anstalten nach erfolgter definitiver Anstellung verbrachte Zeit wird im vollen Umfange angerechnet unter der Voraussetzung, daß die anzustellende Lehrperson sich unter den vom Schulvorstande in Vorschlag gebrachten Candidaten befunden hat.
d) den §. 3 abzuändern wie folgt: Die den Lehrern oder Lehrerinnen aus staatlichen Mitteln gewährten Dienstalterszulagen wer denselben auf das Gehalt angerechnet, das heißt nur soweit, als die gegenwärtige Einkommensordnung eine Verbesserung gegen früher enthält.
6.) beschließt auf den Antrag des Wilhelm Bloser, betreffend Genehmigung zur Tieferlegung der Sohle des Erftmühlengrabens von seiner Turbine bis in den Erftkanal, an dem bestehenden, durch Verträge festgestellten Rechts-
zustande festzuhalten;
7.) vertagt die Angelegenheit betreffend Antrag der Firma Gebr. Koenemann auf Abänderung des Vertrages bezüglich der Zollabfertigungsnebenstelle;
8.) Es werden niedergeschlagen: a) an rückständigen Communalsteuern pro 1892/93 9 Mark 10 Pf. geschrieben Neun Mark und zehn Pfennig b) an rückständigen Communalsteuern pro 1893/94 86 Mark 81 Pf. geschrieben Sechs und achtzig Mark und ein und achtzig Pfennig, c) an rückständiger Wohnungsmiethe 190 Mark geschrieben einhundert und neunzig Mark; d) an rückständiger Hundesteuer pro 1893/94 40 Mark 50 Pf. geschrieben vierzig Mark und fünfzig Pfennig.
9.) Stadtverordneten-Versammlung bewilligt dem Polizeisergeanten Kempermann aus Anlaß seines 25. jährigen Dienstjubiläums eine Gratifikation von einhundert Mark;
10.) beschließt mit Rücksicht auf die bevorstehenden Berathungen der Rheinschifffahrts-Commission wegen Anlage eines Sicherheitshafens im Erftkanale den Ausbau des Erftkanals mindestens in dem Umfange, wie es das von der Königlichen Rheinstrombau-Verwaltung ausgearbeitete Project vorsieht, nebst der Anlage eines Floßhafens, letztere nach Maßgabe der von der Firma Havestadt & Contag ausgearbeiteten Planscizze, in Aussicht zu nehmen unter der Voraussetzung, daß eine entsprechende Beihülfe aus Staatsmitteln gewährt wird.
F Von der Verfügung desKöniglichen Herrn Regierrungs-Präsidenten vom 16. Juni 1894 I II B 3232 über die Reihenfolge der Vertretung nahm die StadtverordnetenVersammlung Kenntniß. [gez.] Tilmann [gez.] Kemper Protokollführer [gez.] H. Tosetti [gez.] Frings [gez.] F Hermkes [gez.] Heinr Jaegers.
2.) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt eine Commission, bestehend aus den Herren Better, Frings, Hermkes, Hofstadt, Geyr, Jaegers, Kistemann, Meuter, Theisen und Tosetti, zur Aufstellung eines vorläufigen Planes zur Umgestaltung des städtischen Finanzwesens nach dem neuen Communalabgabengesetz;
3.) genehmigt die von der Gascommission aufgestellte Bilanz der Gasanstalt für die Zeit vom 1. April 1893bis 31. Maerz 1894 und nimmt Kenntniß von dem Geschäftsberichte der Gasanstalt;
4.) beschließt, bis auf Weiteres an Weidgeldern 40 Pfg. pro Tag und Stück zu erheben;
5.) genehmigt die Uebertragung des Eigenthumes eines Theiles des Hammthorplatzes an den H. J. Schwien unter folgenden Bedingungen:
a.) Für das beim Neubau des jetzt vorhandenen Hauses in Anspruch genommen, vor der
jetzigen Fluchtlinie liegende Terrain sind pro q Meter zehn Mark an die Stadt zu zahlen;
b.) das übrige zwischen dem Eigenthum von Rosslenbroich und H. Cremer (jetzt Schwien) belegene Terrain wird Seitens der Stadt unentgeltlich an Schwien abgetreten;
c.) Schwien hat vor der Bebauung des sub b bezeichneten Terrains die Genehmigung der Eigenthümer der dahinterliegenden Grundstücke nachzuweisen, die in Folge des Eigenthumserwerbs auf ihn übergegangene Verpflichtung zur Reinhaltung des als Durchgang zu den Nachbarhäusern dienenden Terrains ausdrücklich anzuerkennen und an dem Durchgange im Thor, welches verschlossen gehalten werden muß, anzubringen;
d) Schwien ist verpflichtet, vor dem ganzen Besitzthum bis an die Straßenrinne ein Trottoir aus niedermendiger Platten anzulegen und dieses Trottoir sowohl als auch die Hälfte der Straße stets ordnungsmäßig zu reinigen;
6.) genehmigt auf jederzeitigen Widerruf, daß die Brausebäder der hiesigen Volksbadeanstalt bis auf 3 reducirt werden;
7.) a) der Firma Wilhelm Werhahn, welche bei Errichtung eines hölzernen Schuppens auf dem Grundstücke Flur A N° 1602/357 und 1584/357 auf der Laach (Bau-Erlaubniß vom 21. November 1893 N° 5170 I) einen Theil des Daches an der südlichen Wand des Schuppens zu weit auf städtisches Eigenthum hat vorspringen lassen, wird die Erlaubniß, den Dachüberstand beibehalten zu dürfen, auf unbestimmte Zeit gegen jederzeitigen Widerruf nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von drei Mark ertheilt;
b.) Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Verlängerung des Vertrages vom 10. November 1884 zwischen der Stadt Neuss und der Firma Michels & Comp., betreffend Gestattung der Beibehaltung des Dach-Ueberfangs, des Traufenfalles und der Fenster an dem an der Südseite des Gartens vor dem Oberthore aufgeführten Gebäude auf unbestimmte Zeit gegen jederzeitigen Widerruf nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von sechs Mark;
8.) beschließt die Uebernahme des von der Firma Gebrüder Koenemannan der Hafenbahn errichteten Zollabfertigungsgebäudes nebst der Umzäunung des Zollhofes und der Inventars der Abfertigungsstelle zum Preise von siebentausend Mark, welche aus den Substanzgeldern entnommen werden sollen, unter der Bedingung, daß
a.) die Firma Gebrüder Koenemann für die von ihr in dem Gebäude benutzten zwei Räume (Comptoir und Zimmer für den Meister) die Reinigung, Heizung, Beleuchtung Wasserversorgung, sowie den Anstrich des Gebäudes und das Theeren des Daches desselben übernimmt,
b.) die Firma Gebrüder Koenemann die Garantie für die Verzinsung und Amortisation des Betrages von 7000 Mark in Höhe von 6 % auf so lange übernimmt, bis durch Erhebung von Gebühren von den die Abfertigungsstelle benutzenden Interessenten die Verzinsung und Amortisation eine anderweite Regelung erfahren hat;
c.) die sonstigen bezüglich des Dampfkrahnens etc. getroffenen Vereinbarungen in der bisherigen Weise bestehen bleiben.
9.) Unter Beibehaltung der bestehenden Schiedsmannsbezirke werden für die am 1. October dieses Jahres ab laufende dreijährige Periode gewählt: a) für den I. Bezirk KaufmannTheodor Leuchtenberg als Schiedsmann und Kaufmann August Kerssenboom als Stellvertreter; b) für den II. Bezirk Kaufmann Barthel LeHanne als Schiedsmann und Kaufmann Wilhelm Linden als Stellvertreter; c) für den III. Bezirk Kaufmann Heinrich Jaegers als Schiedsmann und RentnerRobert Better als Stellvertreter; d) für den IV. Bezirk Kaufmann Wilhelm Werhahn als Schiedsmann und Kaufmann Wilhelm Josten als Stellvertreter;
10.) In der Angelegenheit, betreffend Anstellung eines Geometers, werden die Bewerber Muss, Dubois und Deselaers zur engeren Wahl ausgeschieden.
1. Die Rechnung der Sparkasse de 1893/94 wird festgestellt in Einnahme auf 4225931 Mark 32 Pfg. in Ausgabe auf 4126863 " 99 " ____________________ demnach Bestand 99067 Mark 33 Pfg. und dem Rendanten Decharge ertheilt;
2. Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt von dem Ueberschüsse der Sparkasse pro 1893/94 im Betrage von 74505 Mark 67 Pfg. die Hälfte mit 37252 Mark 83 Pfg. zu außerordentlichen Gemeindezwecken zu verwenden;
3 a. bewilligt dem Neusser Bürger-SchützenVerein die Benutzung der beiden straßenwärts belegenen Rathhaussäle bei Gelegenheit des diesjährigen Schützenfestes in seitheriger Weise; b. bewilligt dem Comité des Neusser BürgerSchützen-Vereins zur Beschaffung von Ehrenpreisen den Betrag von 500 Mark; c. beschließt, daß bei Gelegenheit der Kirmeß nur an das Comité des Neuhser Bürger-SchützenVereins Plätze zur Aufstellung von Bierwirthschaften und Selterswasserbuden verpachtet werden sollen gegen Entrichtung einer Pacht in Höhe des regulativmäßigen Marktstandsgeldes;
4. bewilligt dem Vorstande des Vaterländischen Frauen-Vereins zur Unterstützung der FerienColonien einen Zuschuß von 400 Mark.
5. nimmt Kenntniß von dem Beschlusse des Bezirks-Ausschusses Erste Abtheilung zu Düsseldorf vom 5. Juli 1894 B A I 2959, betreffend Versagung der Genehmigung des Austausches von Grundstücken zwischen der Stadt Neuss und der katholischen Kirchengemeinde zu Neuss und beschließt einstimmig, gegen den Beschluß Beschwerde beim Provinzialrathe einzulegen, weil eine Aenderung
des Stadtbebauungsplanes vor Genehmigung des Vertrages dem städtischen Interesse nicht dienlich ist; autorisirt außerdem den Bürgermeister über das Werthverhältniß der auszutauschenden Grundstücke erforderlichen Falles noch Taxen einzuziehen und in der gn. Angelegenheit bei dem Vorsitzenden des Provinzialraths beziehungsweise dem Herrn OberPräsidenten der Rheinprovinz mündlich vorstellig zu werden.
6. Der Antrag der Sankt Josephs-Anstalt, betr. Erwerb der Wasserfläche zwischen ihrem Eigenthume und dem Wege längs des Nordcanals, wird der Bau-Commission zur Aus-Arbeitung von Bedingungen für den fraglichen Verkauf überwiesen.
7. wählt zu Mitgliedern der VoreinschätzungsCommission die Herren: Wilhelm Esser, Oekonom, Anton Erkelenz, Schlosser, Friedrich Hess, Kupferschmiedemeister, Franz Hermkes, Bäcker und Wirth, Jakob Theisen, Bäckermeister, Jakob Tosetti, Kaufmann, Wilhelm Werhahn, Kaufmann; zu Stellvertretern die Herren: Joseph Feldhaus, Kaufmann, Johann Neidhöfer, Ackerer, Joseph Pohlen, Fabrikmeister, Jacob Schmitz, Kaufmann (Büchel);
8 a erklärt sich mit der Vermiethung des Zeughauses in dem jetzigen Zustande und ohne die Verpflichtung der Stadt, bauliche Reparaturen vorzunehmen, an die Firma N. Simons hier ab 1. August dieses Jahres auf unbestimmte Zeit gegen eine jährliche Miethe von 1200 Mark unter der Bedingung einverstanden, daß vom 1. October dss. Js. ab der Stadt sowohl
wie der Firma Simons eine jederzeitige dreimonatliche Kündigung zusteht. Vor dem 1. October dieses Jahres darf die Stadt nicht kündigen;
8 b. beschließt, das Dach des Zeughauses nunmehr sofort in der Weise wiederherstellen zu lassen, daß die Verschalung erneuert und mit Dachpappe überdeckt wird;
9. beschließt nach Kenntnißnahme von der Verfügung des Königlichen Herrn RegierungsPräsidenten vom 17. Juli 1894 I II B 3516 mit Rücksicht darauf, daß der Herr Landes-Director nach erfolgter Neupflasterung der Provinzialstraßen in hiesiger Stadt in den nächsten Jahren den Anschluß an die städtische Gas- und Wasserleitung beziehungsweise die städtischen Canäle nicht gestatten will, einstimmig, den vom Herrn Landes-Director gemachten Vorschlag bezüglich der Zahlung des Beitrages der Stadt Neuss zu den Kosten der Neupflasterung der Provinzialstraßen nicht zu acceptiren und die Entscheidung des Königlichen Herrn Ober-Präsidenten zu erbitten;
10. bewilligt für die Theilnahme zweier Lehrer an einem Unterrichtskursus für Knaben-Handfertigkeit einen Zuschuß von 150 Mark;
11. beschließt, den städtischen Garten an der Crefelderstraße dem GärtnerPeter Hubert Lennartz ab 17. März 1895 auf unbestimmte Zeit unter den bisherigen und der ferneren Bedingung weiter zu verpachten, daß die bisher stipulirte jederzeitige beiderseitige Kündigung von 9 Monaten auch auf die Zeit vom 1. August 1894bis 17. März 1895 Anwendung finden soll, so daß die Stadt also in dieser Zeit ebenfalls kündigen kann;
12. bewilligt dem Sparkassen-RendantenRichen und dem Sparkassen-ControleurNeef für das laufende und die 3 nächstfolgenden Etatsjahre eine Gehalts-Zulage von je 150 Mark pro Jahr.
1.) Der Beigeordnete Heinrich Kistemann, dessen Wiederwahl durch Allerhöchste Cabinets-Order vom 26. Mai 1894 bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des § 33 der Städte-Ordnung in sein Amt eingeführt; über die Einführung wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen, weil die Mitglieder nicht in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Benutzung der beiden straßenwärts belegenen Rathhaussäle bei Gelegenheit des 50 jährigen Stiftungsfestes des städtischen Männer-Gesang-Vereins am Sonntag den 7. dieses Monats, lehnt dagegen die Bewilligung eines Zuschusses an den genannten Verein ab;
2.) Die Rechnung der Prämiensparkasse pro 1893/94 wurde festgestellt wie folgt: Der Bestand betrug am 1. Juli 1893: 22700 - 70 Pf. Einnahme vom 1. Juli 1893 bis 30. Juni 1894: 28298 - - " ________________ Summa: 50998 - 70 " Ausgabe vom 1. Juli 1893 bis 30. Juni 1894: 16492 - 90 " _______________ Bestand am 1. Juli 1894: 34505 - 80 " An Prämien sind gutzuschreiben: ................... 1492 - 40 " _______________ Das Guthaben der Sparer bei der Prämiensparkasse beträgt demnach ........................ 35998 - 20 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
3.) Die Angelegenheit, betr. Antrag auf Ueberlassung eines Theiles des Erftmühlengrabens am Niederthor gegen kostenlose Herstellung der Ueberwölbung in Cementbeton, wird vertagt.
4.) a.) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt den für die Einfriedigung des neuen Krahnens erforderlichen Credit von circa 300 (dreihundert) Mark; b.) beschließt für die Benutzung des Krahnen-
kopfes am Erftkanale bei Auskrahnung mittelst Dampfspiels pro Tonne zehn Pfg. an Gebühren zu erheben;
5.) beschließt, die Fluchtlinie der Weingartzstraße dem Antrage der Opponenten entsprechend zu ändern;
6.) nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchenverwaltung und Schulwesen vom 4. August 1894 II A I 5543 und genehmigt die Anlage eines 3. Abortes an der weißen Schule für die Knaben, beschließt aber von der vorgeschlagenen Verlegung des Klassenzimmers in den im I. Stockwerk gelegenen Raum N° VI Abstand zu nehmen, weil nach der Auskunft der Lokal-Schul-Inspection sich das untere Klassenzimmer bei der seitherigen provisorischen Benutzung sowohl hinsichtlich der Lichtzuführung als der Beaufsichtigung der Kinder als geeignet bewährt hat und bei Verlegung der Schule in das obere Stockwerk sich wegen der schmalen und steilen Beschaffenheit der hölzernen Treppe Unzuträglichkeiten ergeben würden;
7.) genehmigt den Verkauf der Wasserfläche an der St. Josefs-Anstalt an die Genossenschaft der barmherzigen Schwestern nach der Regel des heiligen Augustinus unter folgenden Bedingungen: a.) Der Graben muß vollständig ausgefüllt werden. b.) Ein Streifen in der Breite von 9 m von der jetzigen Kanalböschungsoberkante bleibt vom Verkaufe ausgeschlossen. c.) Am südlichen Ende bleibt ebenfalls das Terrain, welches nach der vorzunehmenden Fluchtlinienprojectirung in die Straße bezw. den anzulegenden Platz fällt, vom Verkaufe ausgeschlossen. d.) Als Kaufpreis sind zehntausend Mark zu entrichten. e.) Im Falle der Einfriedigung des Grundstücks durch
eine Mauer ist dieselbe nach den Anforderungen der Stadtverwaltung auszuführen.
f.) Das nach der künftigen Fluchtlinienprojectirung von dem Besitzthum der Erwerberin in die Straße bezw. in den öffentlichen Platz fallende Terrain ist unentgeltlich an die Stadt abzutreten.
g.) Der ad b erwähnte zwischen der Allee und der künftigen Grenze verbleibende Streifen behält den Character als Privateigenthum der Stadt und sind Ausgänge oder Fenster nach diesem Terrain unzulässig;
8.) genehmigt die Ausleihe eines Kapitals der Sparkasse an die städtische Sparkasse zu Wevelinghoven im Betrage von 40000 Mark gegen 4 % Zinsen;
9.) beschließt die Anstellung eines Verwalters des städtischen Gaswerks unter den von der GasCommission vorgeschlagenen Bedingungen mit der Maßgabe, daß ein Anspruch auf Steigerung des Gehaltes von 3600 Mark nicht gewährt wird [F, siehe Marginalia, hier einfügen] beschließt von einer Ausschreibung der Stelle Abstand zu nehmen und erklärt sich mit der Anstellung des Ingenieurs Franz Rosellen in Mechernich als Gasanstaltsverwalter einverstanden.
F und Nebenarbeiten ohne Genehmigung des Bürgermeisters nicht übernommen werden dürfen, [gez.] Tilmann [gez.] Frings [gez.] Tosetti [gez.] F Hermkes [gez.] Kemper
10.) Die Angelegenheiten, betreffend Anstellung eines Geometers und Gehalts-Erhöhung für einen Beamten, werden vertagt.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Eingabe von Gewerbetreibenden um ortsstatutarische Regelung der gewerblichen Sonntagsruhe zunächst zu veröffentlichen und den Gehülfenstand in der Angelegenheit zu hören; die endgültige Beschlußfassung wird vertagt;
2.) beschließt, das Terrain der Mittelstraße Flur F N° 2314/210, groß 1 ar 72 m, Flur F N° 2207/222, groß 8 ar 90 m und Flur F N° 2225/223, groß 65 m, in das Eigenthum der Stadt zu übernehmen gegen die Verpflichtung der Stadt, die Mittelstraße als Straße fernerhin zu unterhalten und zu beleuchten. Der bezügliche Beschluß vom 19. Juni 1894 wird aufgehoben.
3.) a.) beauftragt die Bau-Commission, den Entwurf eines Vertrages festzustellen, durch welchen die Fertigstellung des Stadtbebauungsplanes unter genau zu stipulirenden Bedingungen bezüglich des Umfanges der Arbeit, Cautionsleistung, Ablieferungstermin gegen ein fixes Pauschquantum dem LandmesserDeselaers übertragen eventuell anderweit, vergeben wird,
b.) autorisirt die Verwaltung, unter Inanspruchnahme des etatsmäßigen Credits die erforderlichen geometrischen Arbeiten eventuell von einem auswärts wohnenden Geometer ausführen zu lassen;
4.) a.) wählt den aus der Armenverwaltungs-
Deputation ausgeschiedenen Herrn Robert Better wieder; b.) zu Mitgliedern der Armenpflege-Commission werden wiedergewählt die Herren Erkelenz, Velmer, Gather, Schumacher, Esser Johann, Esser Wilhelm, Geyr, Heinrichs, Neidhoefer und Jaegers, c.) wählt an Stelle der ausgetretenen ArmenpflegerHolte, Blümlein, Bruckmann und Strauven die Herren Johann Leonard Heinen, Pater Kessel, Heinrich Busch und Joseph Josten jr.;
5.) beschließt das Gehalt des Polizei-Inspectors Brückenvom 1. Oktober dieses Jahres ab um zweihundert Mark pro Jahr zu erhöhen.
1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt,
daß in denjenigen Straßen, in welchen kein Hauptrohr der Wasserleitung vorhanden ist, ein solches aber nachträglich gelegt wird, die Anschlüsse zu den vorhandenen Häusern bis zum Haupthahn für Rechnung des Wasserwerks hergestellt werden, sofern der Anschluß innerhalb vier Wochen nach Fertigstellung der Hauptrohrleitung nachgesucht wird;
2.) genehmigt das Abkommen mit den Vormündern der Minorennen Tillmann, betreffend Hergabe von Straßenterrain an der Büttgerstraße, gegen eine Pachtentschädigung von 4 Mark pro Jahr; bewilligt außerdem die Kosten der an der Büttgerstraße herzustellenden Hecke;
3.) genehmigt die Errichtung eines kleinen, balkonartigen Vorbaues an dem Fabrikgebäude der Firma Michels & Comp. über der Erft, (zwischen den Etablissements von Jostenund Michels & Comp) gegen jederzeitigen Widerruf und Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 3 Mark;
4.) beschließt die Anlage eines Canals in der Crefelderstraße zwischen der Capitel- und Königsstraße, wobei die erforderlichen Hausanschlüsse bis zum Trottoir herzustellen sind, und bewilligt den erforderlichen Credit von etwa 5000 Mark, welcher einstweilen aus dem im Etat vorgesehenen Betrage für Verzinsung und Amortisation eines noch aufzunehmenden Anleihebetrages gedeckt werden soll. Die Anlagekosten sollen später aus der noch aufzuneh-
menden Anleihe bestritten werden; die Hausanschlußkosten sollen dagegen von den Interessenten, sobald die Häuser an den Canal angeschlossen werden können, eingezogen werden;
5.) erklärt sich damit einverstanden, daß die Zollabfertigungsnebenstellean der Hafenbahn bis an die Holzschleife der Firma Werhahn, also bis zum Punkte y der zu dem Vertrags-Entwurfe vom Maerz 1893 paraphierten Zeichnung erweitert wird, und genehmigt die Verausgabung der hierdurch entstehenden Kosten für die Aufstellung und Unterhaltung (einschließlich Beleuchtung und beziehungsweise Heizung) der erforderlichen Laternen und einer hölzernen Bude;
6.) ermächtigt die Verwaltung, die in Folge von Vacanzen ersparten Gehälter der Polizeibeamten an die übrigen Polizeibeamten als Entschädigung für geleistete Mehrarbeiten zu verteilen;
7.) nimmt genehmigend Kenntnis von dem Beschlusse der Gascommission vom 4. October 1894, betreffend Zahlung eines Gnadenquartals an die Wittwe des Gasanstalts-Verwalters Carl Bücklers;
8.) lehnt die Ermäßigung des Wassergeldes für das von der Eisenbahn aus der städtischen Leitung entnommene Wasser von 6 auf 4 Pf. pro cbm ab, beschließt an der Eisenbahn (Wasserentnahme-Stelle an der Königlichen linksrheinischen Eisenbahn) für Rechnung des städtischen Wasserwerks einen [Be???????]
aufstellen zu lassen, dessen Miete mit 6 Mark pro Jahr die Eisenbahn wie alle übrigen Consumenten zu zahlen hat;
9.) a beschließt die Seitens der Firma Wilhelm Werhahn bis jetzt benutzten Lagerplätze und zwar: 1.) den früher an Thywissen verpachtet gewesenen Lagerplatz an der Hafenbahnzum 15. November dieses Jahres, 2.) den unterhalb der Erfteisenbahnbrücke längs der Lagerplätze von Werhahn belegenen Terainstreifen zum 1. December dieses Jahres zu kündigen, und die Firma Werhahn aufzufordern, bis dahin die bezeichneten Terrains zu räumen und die vorhandenen Einfriedigungen zu beseitigen;
b. setzt den für die Benutzung der Lagerplätze von der Firma Werhahn zu zahlenden Pachtbetrag für den Lagerplatz an der Hafenbahn auf 6 Mark pro Ar und Jahr, und für den Terrainstreifen unterhalb der Erfteisenbahnbrücke auf 15 M 70 Pf pro Jahr fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird beschlossen, den Beschluß zu 9 vom 16. October dieses Jahres, soweit er den von W. Werhahn benutzten Terrainstreifen unterhalb der Erfteisenbahnbrücke betrifft, bis auf Weiteres nicht auszuführen und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung der Stadt-Verordneten-Versammlung einer nochmaligen Berathung und Beschlußfassung zu unterziehen. Der Stadtverordnete Franz Werhahn enthielt sich der Abstimmung.
1. Dem Projecte der Firma Lenz & Cie., betr. Anlage einer Schmalspurbahn von Neuss nach Rommerskirchen steht die Stadt-Verordneten-Versammlung sympathisch gegenüber, die Feststellung der Bedingungen, unter denen die Benutzung der städtischen Wege etc. erfolgen kann, wird vorbehalten.
2. Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung vom 16. October 1894 II a I 3130 und beschließt einstimmig, den §. 8 des Entwurfs der EinkommensOrdnung für die an den Volksschulen in der Stadtgemeinde Neuss angestellten Lehrer und Lehrerinnen in der Fassung des Beschlusses vom 19. Juni dieses Jahresnicht zu ändern und die bedingungslose Anrechnung der auswärts im öffentlichen Schuldienst in Preußen verbrachten Dienstzeit abzulehnen;
3. genehmigt die Eintheilung der Vergrößerung des katholischen und evangelischen Begräbnißplatzes nach der vorliegenden Zeichnung, beschließt für die verkäuflichen Grabstellen I. Klasse achtzig Mark, II. Klasse
sechzig Mark und III. Klasse vierzig Mark als Kaufpreis zu erheben und die 5 m breiten Wege mit einer doppelten Reihe Bäume zu bepflanzen unter Benutzung der erforderlichen Grabstellen;
4. beschließt aus Billigkeitsrücksichten und ohne eine rechtliche Verpflichtung hierfür anzuerkennen der Gemeinde Grimlinghausen als Entschädigung für die bis zum Jahre 1893 erfolgte Mitbenutzung der Schulgebäude zu Grimlinghausen auf die Dauer von 10 Jahren einen jährlichen Betrag von 100 Mark zu zahlen;
5. beschließt dem katholischen Kirchenvorstande zu den Kosten der Reparatur der Thurmuhr der Münsterkirche 312 M. 50 Pf. zu bewilligen für den Fall, daß die Zeigerleitung ebenfalls wiederhergestellt wird; anderenfalls soll der Zuschuß nur 245 Mark betragen;
6. An Feder und Tintengeld werden bewilligt a. den Lehrern und Lehrerinnen der 3 oberen Klassen je 30 Mark b. " " " " " beiden Mittelklassen IV und V je 20 " c. " " " " " Klasse VI 10 " d. " " " " " " VII nichts e. dem Lehrer der I. Klasse der evangelischen Schule 30 Mark f. der Lehrerin der II. Klasse " " " 20 " g. dem Lehrer der III. Klasse " " " 10 " h. dem Lehrer der I. Klasse in der Waisenhausschule 30 " i. der lehrerin der II. Klasse " " " 20 " k. dem Lehrer der israelitischen Schule 30 "
7. Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, mit der Firma Wilhelm Werhahn einen Vertrag abzuschließen, durch welchen die Rechte der Stadt bezüglich des Einflusses von Condensationswasser in den städtischen Erftmühlengraben, und die Rechte der Firma Werhahn bezüglich der Mitbenutzung der Condensationswasser-Rohrleitung durch die Stadt Neuss klargestellt beziehungsweise gewahrt bleiben. Der Vertrag soll auf 30 Jahre geschlossen werden mit dem Vorbehalte, daß, wenn der Erftmühlengraben verlegt
oder vertilgt werden sollte, der Vertrag erlischt;
8. der Vertrag der Firma Gebr. Derendorf auf Anpachtung von städtischen Wiesenparzellen zum Pachtpreise von 50 Mark pro Morgen wird abgelehnt.
9. Stadt-Verordneten-Versammlung wird über die Anstellung des SchutzmannesMevessen gehört;
10. wählt die am 1. Januar 1895 ausscheidenden Mitglieder des Curatoriums der Handwerker-Fort- bildungsschule, nämlich die Herren Wilhelm Linden, Ferdinand Kraus und Jacob Henter, wieder;
11. stellt den Fluchtlinienplan für einen auf dem Terrain des alten katholischen Kirchhofes anzulegenden Platz fest;
12. erkennt die von den zu Mitgliedern der Armenpflege-Commission gewählten Heinrich Busch und Joseph Josten je vorgebrachten Befreiungsgründe als vorhanden an.
1. Stadt-Verordneten-Versammlung hat nichts dagegen
zu erinnern, daß der § 1 der Lokal-Begräbniß-Ordnung vom 14. April 1883 dahin abgeändert wird, daß besondere Leichenfelder angelegt werden 1. für Kinder bis zu einem Jahr, 2. für Kinder von einem bis zu 13 Jahren, 3. für alle Personen über 13 Jahre;
2. beschließt eine Steuer-Ordnung, betr. Erhebung von Gebühren für Acte der Bau-Polizei, sowie betr. Erhebung von Gebühren für Inanspruchnahme von Straßenterrain;
3. beschließt eine Steuer-Ordnung, betr. Erhebung von Armen-Abgaben von Lustbarkeiten innerhalb der Bürgermeisterei Neuss;
4. wählt zu Mitgliedern der Armenpflege-Commission die Herren Severin Freh und Friedrich Wassermé;
5. beschließt den Ankauf des Hauses Viehmarkt N° 43, Flur O N° 139/IV. 202, groß 70 qm., bisher der Wittwe und den Kindern des Mathias Kauhausen zugehörig, zum Preise von 3000 Mark und 300 Mark Aufgeld, erklärt sich ferner mit der Zahlung einer Vermittlungsgebühr von 30 Mark einverstanden;
6. genehmigt die heute stattgefundene Verpachtung von 5 Plätzen zur Aufstellung von Trinkhallen an den Selterswasserfabrikanten Max Broich zu Düsseldorf zum Preise von 1030 Mark pro Jahr.
1. Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, die Entfernung der vor dem alten Kirchhofean der Crefelderstraße aufgestellten Annoncenuhr eventl. im Klagewege herbeizuführen;
2. beschließt den Ankauf des vor der Parzelle Flur F N°2488/125 belegenen in die Büttgerstraße fallenden 33 qm. großen Terrains von dem KaufmannRudolf Lemmer hier zum Preise von 165 Mark;
3. beschließt den unterhalb der Erfteisenbahnbrücke längs der Lagerplätze von Werhahn belegenen 7 ar 88 qm großen Terrainstreifen an die Firma Wilhelm Werhahn unter folgenden Bedingungen zu verpachten: a. der Stadt bleibt eine jederzeitige dreimonatliche Kündigung vorbehalten; b. sofern die Stadt das Terrain ganz oder theilweise zu Zwecken der Zollabfertigung nothwendig hat, muß das Terrain ganz oder theilweise nach zweimonatlicher Kündigung abgetreten werden; c. an Pacht sind pro Jahr und Ar zehn Mark
ab 1. December 1894 zu entrichten; d. für die Zeit vom 1. Septemberbis 30. November dieses Jahres sind an Pacht im Ganzen 3 Mk. 93 Pf. entsprechend einer Jahrespacht von 15 Mk. 70 Pf. zu zahlen;
4. beschließt, dem Reiterverein die Lagerplätze vor dem Hessenthor (jetzt Pferdestallungen) einschließlich der Erftcanalböschung ab 1. April 1895 gegen jederzeitige dreimonatliche Kündigung und eine Pacht von zehn Mark pro Ar und Jahr weiter zu verpachten; dabei soll nicht die wirkliche Größe der Böschung maßgebend sein, sondern es soll angenommen werden, daß der Lagerplatz in gleicher Ebene durchgehe bis an den Rand des Wassers bei normalem Wasserstande;
5. ermächtigt den Bürgermeister, mit dem LandmesserDeselaers wegen Fertigstellung eines Stadtbebauungsplanes einen Vertrag nach dem vorgelegten Entwurf abzuschließen;
6. a. nimmt davon Kenntniß, daß der Erwerber der an der Hoch- undBreitestraße belegenen ehemaligen Hospitalgrundstücke, Friedrich Wilhelm Cremer, entgegen der Vertragsbestimmung, daß die beiden Parzellen mit 2 Häusern zu bebauen seien, von der zweiten Parzelle einen Theil in der Breite von 6 Metern unbebaut gelassen hat und beschließt, von weiteren Schritten wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages Abstand zu nehmen, falls p. Cremer diesen freigebliebenen Terrainstreifen gegen eine Entschädigung von 1040 Mark an die Stadt wieder abtritt; ermächtigt den Vorsitzenden zum Abschlusse des diesbezüglichen Vertrages;
b. stellt unter der Voraussetzung, daß der ad a
gedachte Vertrag zu Stande kommt, die Bedingungen für den Verkauf der Hospitalgrundstücke an der Hochstraßeund dem grünen Wege (in der Nähe des neuen Amtsgerichts) einschließlich des ad a erwähnten 6 m breiten Terrains fest;
7. Die Anträge, betreffend Bau von Kleinbahn von Neuss nach Rommerskirchen und von Neuss nach Rheydt, sollen von der Bau- undHafen-Commission vorberathen werden.
1. Die Angelegenheit, betreffend ortsstatutarische Regelung der gewerblichen Sonntagsruhe, wird einer Commission, bestehend aus den Herren Better, Hermkes, Josten, Melchers und Theisen, zur Vorberathung überwiesen.
2. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Antrag
der Gebrüder Görtz auf Anlage einer Rohrleitung in der Weingartzstraße und Abführung von Hauswasser in den Graben neben der Weingartzstraße unter folgenden Bedingungen:
a. Für die Benutzung des Wegekörpers ist eine jährliche Recognitionsgebühr von einer Mark zu entrichten; b. für die periodisch nothwendige Reinigung des Grabens neben der Weingartzstraße haben Gebrüder Görtz einen jährlichen Beitrag von zehn Mark an die Stadt zu zahlen; c. im Falle die Weingartzstraße unterirdisch entwässert werden sollte, muß die Rohrleitung beseitigt und das Gebäude an die unterirdische Entwässerungs-Anlage angeschlossen werden, wofür die festgesetzten Gebühren zu entrichten sind;
3. beschließt den Anschluß an eine Petition, welche die Beseitigung der zur Zeit einer ausgiebigen kommunalen Besteuerung des Bieres, Branntweines und Weines entgegenstehenden reichsgesetzlichen Beschränkungen bezweckt;
4. Die Angelegenheit wegen Erlaß eines Ortsstatuts, betreffend Auszahlung des von minderjährigen Arbeitern verdienten Lohnes, wird einer Commission, bestehend aus den Herren Frings, Geyr, W. Heinrichs, Jaegers, Lonnes und Tosetti, zur Vorberathung überwiesen;
5. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Verlängerung des Hauptrohres der Wasserleitung bis an die Häuser auf der Wiese unterhalb Feldhaus unter der Bedingung, daß die sämmtlichen Hausbesitzer eine 10 jährige Garantie für die Zahlung des Wassergeldes, wobei mindestens der Minimalsatz berechnet wird, über-
nehmen;
6. genehmigt die Ausführung von Arbeiten durch Beschäftigungslose nach den Vorschlägen der Bau- undlandwirthschaftlichen Commission, erklärt sich damit einverstanden, daß vorläufig 150 cbm Basaltsteine durch den UnternehmerRudolf Lemmer beschafft und von Beschäftigungslosen zerkleinert werden unter Verrechnung der erforderlichen Kosten auf den Wegebau-Etat pro 1895/96, bewilligt für die Ausführung der übrigen Arbeiten einen Credit von vorläufig 1000 Mark;
7. Die Angelegenheiten, betreffend Arbeitsnachweisestellen und Verkauf eines städtischen Terrains vor dem Hause Münsterplatz N° 18, werden vertagt.
8. Stadtverordneten-Versammlung beschließt, das am 31. December dieses Jahres pachtfrei werdende Nordcanalterrain öffentlich zu verpachten; beschließt die sofortige Anlage eines Schutzdammes (sogenannten Sommerdeiches) im Nordcanalterrain am sogenannten alten Hafen in der Nähe des Rheines; die Kosten mit ca. 160 Mark sollen aus dem für Beschäftigungslose ad 6 bewilligten Credite von 1500 Mark bestritten werden.
1. Stadtverordneten-Versammlung lehnt die ortsstatutarische Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe beziehungsweise eine Petition auf anderweitige Feststellung der Verkaufsstunden an Sonn- und Feiertagen ab;
2. genehmigt den Verkauf des alten Gymnasiums und des Zeughauses an die Sächsische Franziskanerordensprovinz vom Heiligen Kreuze vorbehaltlich der noch festzusetzenden Bedingungen, worüber die Bau-Commission nähere Vorschläge machen soll;
3. beschließt die unentgeltliche Ueberlassung einer 79 qm. großen Grundfläche auf dem sogenannten Stiftsplatze, Flur O N° 1944/0.326, an den katholischen Kirchenvorstand für Errichtung einer Sakristei an der Münsterkirche unter der Bedingung, daß der katholische Kirchenvorstand auf alle heutigen Ansprüche an dem Terrain in der Umgebung der Münsterkirche verzichtet;
4. beschließt, vom 1. Februar dieses Jahres ab eine Arbeitsnachweisstelle probeweise auf 1 Jahr bei der allgemeinen Ortskrankenkasse einzurichten gegen eine mit dem Vorstande der genannten Kasse zu vereinbarende noch festzusetzende Vergütung.
5. Die Angelegenheit, betreffend Uebernahme der Provinzialstraßen, wird der Bau-Commission zur Vorberathung überwiesen.
6. Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Planirung und Bepflanzung des in der Nähe des Rheines belegenen Nordkanalterrains und bewilligt den erforderlichen Credit von ca. 1100 Mark, welcher in den Etat für 1895/96 aufgenommen werden soll;
7. a. genehmigt die Verpachtung des Nordkanalterrains vom Rhein bis an den Kugelfang an den GutsbesitzerTheodor Melchers zum Pachtpreise von 470 Mark pro Jahr unter der von Herrn Melchers vorbehaltenen Bedingung; b. lehnt das Pachtangebot des Johann Neidhöfer für das Nordkanal-Terrain von der Büttgerstraße bis zur Gemeindegrenze von Büttgen ab; c. ermächtigt den Vorsitzenden, das Nordkanalterrain von der Büttgerstraße bis zur Gemeindegrenze von Büttgen den bisherigen Anpächtern, Geschwistern P.F. Kallen zu Kanonichenhof, zum bisherigen Pachtpreise von 450 Mark pro Jahr anzubieten;
8. wählt zum Mitgliede der GebäudesteuerVeranlagungs-Commission den Beigeordneten Jaegers, und zu dessen Stellvertreter den Stadtverordneten Leuchtenberg;
9. genehmigt die Pensionirung des Stadtrentmeisters Kringszum 1. April dieses Jahres und setzt die Pension desselben auf 3600 Mark pro Jahr fest;
10. setzt die von dem neuen Stadtrentmeister zu leistende Caution auf 15000 Mark fest;
11. setzt das Gehalt des neuen Stadtrentmeisters auf 4200 Mark pro Jahr fest mit der
Maßgabe, daß von 3 zu 3 Jahren eine Steigerung desselben um je 400 Mark bis zum Maximalbetrage von 4800 Mark stattfindet.
1. Stadtverordneten-Versammlung wählt einstimmig zum Stadtrentmeister den Stadtsecretair und Standesbeamten Joseph Kemper hierselbst. Die Festsetzung des Umfanges der Cassengeschäfte, welche der künftige Stadtrentmeister zu übernehmen verpflichtet ist, sowie die nähere Beschlußfassung über die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigung bleibt vorbehalten;
2. stellt die Rechnungen der Armen- und Hospitalkasse de 1893/94 fest und zwar:
A. Armenkasse in Einnahme auf 130035 Mk. 70 Pf. in Ausgabe auf 104078 " 47 " ___________________ Der Bestand beträgt 45957 Mk 23 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 556 Mk 74 Pf. B. Hospitalkasse in Einnahme auf 84050 Mk. 64 Pf. 772 91/100 Liter Roggen in Ausgabe auf 81243 " 46 " 772 91/100 " " ________________ Der Bestand beträgt 2807 Mk 18 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 331 Mk 70 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
3. Die Rechnung der Wasserwerkskasse de 1893/94 wird festgestellt in Einnahme auf 78201 Mk. - Pf. in Ausgabe auf 76563 " 36 " _______________ Der Bestand beträgt 1637 Mk. 64 Pf. Die Einnahme-Reste betragen 61 Mk. 10 Pf. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
4. Die Angelegenheiten, betreffend Antrag auf nachträgliche Genehmigung der im Etatsjahr 1893/94 außeretatsmäßig verausgabten Beträge, und Feststellung der Rechnung der Stadtkasse pro 1893/94 werden der Finanz-Commission zur nochmaligen Vorberathung überwiesen.
5. Die Angelegenheiten, betreffend a. Verkauf des alten Gymnasiums und des Zeughauses, b. Feststellung des Wegebau-Etats pro 1895/96, c. Eingabe des Vereins selbständiger Handwerker, betr. Vergebung städtischer Arbeiten, werden vertagt.
6. Die Eingabe des Johann Becker, betreffend Beiträge zu den Kosten des Ausbaues der Büttgerstraße, wird der Finanz-Commission zur Erledigung überwiesen.
7. Die Festsetzung des Gehaltes für den Sparkassenrendanten
Richen wird bis zur Feststellung des Etats pro 1895/96 vertagt.
8. Stadtverordneten-Versammlung bewilligt der HauptlehrerinBreuer mit Rücksicht auf deren 25 jähriges Jubiläum als Lehrerin in Neuss eine Gratifikation von 150 Mark, zahlbar an den Lokal-Schul-InspectorOberpfarrerJunker;
9. beschließt, die Rechnungen des Theodor Keuten über 49 Mk 50 Pf. und des Architekten Wilhelm Schnitzler über 169 Mk für die Hülfsleistung bei den Vorarbeiten für die Veranlagung der Ergänzungssteuer auf die Stadtkasse zu übernehmen.
Anwesend unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Tilmann, die Beigeordneten und Stadtverordneten Thywissen und Jaegers, der Beigeordnete Melchers, die Stadtverordneten Better, Frings, Gater, Geyr, Hermkes, Hofstadt, Josten, Kaumanns, Meuter, Theisen, Tosetti. Entschuldigt waren die Stadtverordneten Busch, Leuchtenberg, Lonnes und Werhahn.
1. Der Wegebau-Etat pro 1895/96 wird festgestellt
zum Betrage von vierundzwanzigtausendeinhundert Mark.
Hierzu wurden folgende Beschlüsse gefaßt: a. Die Anschaffung eines Velocipedes für den Wegeaufseher wird abgelehnt.
b. Die zur Erbreiterung des Weges zwischen Morgensternsheide und Neussbroich vor Jahren bereits unentgeltlich abgetretenen Terrainstreifen sollen auf Kosten der Stadt in das Eigenthum und die Unterhaltung der Stadt übernommen werden.
c. Der für den Grefrather- und Kambergerweg vorgesehene Betrag von 620 Mark zur Beschaffung von 90 bezw. 65 cbm. Kies soll zur Beschaffung von Basalt verwendet werden für den Fall, daß die Wege bis Herbst 1895 erbreitert worden sind.
d. Bezüglich der Offenlegung der Weyerstraßebis an das Convict soll ein Kostenanschlag aufgestellt werden und bei Berathung des Haupt-Etats pro 1895/96 nähere Beschlußfassung erfolgen. Auf den bereits ausgebauten Theil der Weyerstraße sollen 25 cbm. Basalt (nicht wie vorgesehen, Kies) gebracht werden.
e. Auf die Wege am Westend sollen 5-10 cbm. Kies, auf die Hammthorwallstraße zwischen Hammthorstraße und der Gesellschaft "Verein" soll eine Quantität Gartenkies gebracht werden. Der erforderliche Betrag ist aus dem Credit für unvorhergesehene Arbeiten zu entnehmen.
f. Auf der Büttgerstraße sollen nicht 40, sondern 50 cbm. Basalt zur Verwendung gelangen.
g. Der Credit zur Vornahme außergewöhnlicher Arbeiten wird von 1900 auf 2200 M. erhöht.
h. Für Beschaffung und Zerkleinerung von Basalt für das Jahr 1896/97 sollen im Herbste 1895 aus den Substanz-
geldern 6000 Mark entnommen und diese dem Substanzvermögen durch Einstellung von je 1500 Mark in die Wegebau-Etats pro 1895/96, 1896/97, 1897/98 und 1898/99 wieder zugeführt werden.
2. Zur Unterhaltung der Wege bis zum 1. April 1895 wird zu dem Wegebau-Etat pro 1894/95 ein Nachcredit von 2350 Mark bewilligt.
3. Stadt-Verordneten-Versammlung drückt den Wunsch aus, daß die städtischen Arbeiten möglichst an selbständige Handwerker vergeben werden;
4. beschließt, die vier kleineren Speicherräume der Hammthorschule, welche zwischen den neuen Sälen im Dachgeschoß und den Außenmauern liegen, auszubauen unter der Bedingung, daß die Lehrerin der Gewerbeschule, Frl. Otten, für die fraglichen Räume pro Jahr an Miethe 25 M. zahlt. Die Kosten mit 374 Mark werden bewilligt und sollen aus dem Schulbaukostenfonds entnommen werden.
5. Die Einrichtung von Schulklassen für schwachbegabte Kinder wird abgelehnt.
6. Die Angelegenheit, betr. Antrag auf Auszahlung der erhöhten Gehälter der Lehrpersonen pro 1894/95, wird vertagt.
7. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Uebertragung der von dem verstorbenen Dr. C. Sels angepachteten Jagdparzelle an den KaufmannCl. Sels hier;
8. beschließt, der Wittwe Stephan Wellenberg zu Grimlinghauserbrücke die Benutzung dreier auf dem Eigenthum der Stadt Neuss im Nordcanalterrain in der Nähe der Wohnung der Fr. Wellenberg stehenden Obstbäume unter dem Vorbehalt des jeder-
zeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer Recognitionsgebühr von 25 Pfg. pro Jahr zu gestatten;
9. beschließt, den Pachtvertrag mit dem Bleicher Schmitz bezüglich der von Seul angekauften Grundstücke wegen Nichterfüllung der Vertragsverbindlichkeiten aufzulösen, und ermächtigt den Bürgermeister zur Anstellung der Klage auf Zahlung der rückständigen Pacht, auf Räumung und auf Auflösung des Pachtverhältnisses;
10. genehmigt, den Antrag der Wittwe Adolph Busch auf Auflösung des Pachtvertrages bezüglich der Grasnutzung in den Seitengräben des Communalweges nach Büttgen und beschließt, den Grasaufwuchs neu zu verpachten.
1. Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt nachträglich die im Etatsjahr 1893/94 außeretatsmäßig verausgabten Beträge unter Hinweis auf die im Actenhefte 76.4 "Etat und Rechnung pro 1893/94" enthaltenen Beschlüsse der Finanz-Commission vom 8. und 15. Februar 1895 und die hierzu abgegebene schriftliche Erklärung des Bürgermeisters vom 19. Februar 1895;
2. stellt die Rechnung der Stadtkasse pro 1893/94 fest: in Einnahme auf M. 783474. 57. in Ausgabe auf " 793326. 85. _______________ der Vorschuß beträgt M. 9852. 28. Die Einnahme-Reste betragen M. 2109. 93. Die Ausgabe-Reste betragen " 6166. 05. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Stadt-Verordneten-Versammlung ebenfalls Kenntniß;
3. beschließt die Aufnahme folgender Anleihen bei der hiesigen städtischen Sparkasse: a. Zur theilweisen Deckung der Mehrausgaben für den Rathhaus-Umbau M. 40000. Dieser Betrag soll mit 3 1/2 % verzinst und mit 2 1/2 % (in 25 Jahren) amortisirt werden. b. Zur theilweisen Deckung der in den Jahren 1893 und 1894 vorgenommenen außerordentlichen Bagger- etc. Arbeiten im Erftkanale M. 93000. Dieser Betrag soll mit 4 % verzinst und in 10 Jahren amortisirt werden. c. Zur Pflasterung des Restes der Hammthorwallstraße bis zur Post unter Neuregulirung der Höhenlage und der Trottoire, zur Neu- beziehungsweise Umpflasterung der Hammthorstraßevon Hoffmanns-Mühle
bis zur Neustraße, zur Neu- beziehungsweise Umpflasterung der Neustraße nebst Erweiterung der Trottoire, sowie zur Regulirung der Straßenstrecke der Canalstraße von der Neustraße bis zur Ecke des Hauses der Wittwe van Endert 30000. Dieser Betrag soll mit 4 % verzinst und mit 2 1/2 % (in 25 Jahren) amortisirt werden.
4. Es werden festgestellt: a. der Etat der Armenkasse pro 1895/96 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Einhundertvierzehntausend Mark und 46 38/100 Liter Roggen, b. der Etat der Hospitalkasse pro 1895/96 in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Dreiundfünfzigtausend einhundert Mark und 896 57/100 Liter Roggen;
5. Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt für die Einrichtung einer Bau-Registratur einen Betrag von sechshundertsiebenzig Mark;
6. bewilligt dem Geflügelzucht- und ThierschutzVerein "Fauna" hierselbst zur Beschaffung von Ehrenpreisen bei Gelegenheit der 10. allgemeinen Geflügelausstellung die Summe von fünf und siebenzig Mark;
7. erklärt sich damit einverstanden, daß mit Rücksicht auf die Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten vom 21. November 1894 I. III. A. 8377 die in dem Protokolle der Baucommission vom 13. Februar 1895 enthaltenen motivirten Vorschläge, betreffend die Bedingungen für die Uebernahme der Provinzialstraßen, als die gewünschte durch Zahlenangabe greifbare Grundlage zur Fortsetzung der Verhandlungen dem Herrn RegierungsPräsidenten zur Uebermittelung an die Provinzial-Ver-
waltung mitgetheilt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die im Straßenzuge der Neuß-Jülicherstraße belegene Brücke über den Nordcanal von der Uebernahme ausgeschlossen werden soll;
8. lehnt den Antrag der Lehrpersonen auf Auszahlung der erhöhten Gehälter pro 1894/95 ab.
1. Stadtverordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von den Schreiben des Provinzialsteuerdirectors in Köln vom 26. Januar und 9. Februar curant Nro 28396 beziehungsweise 3217, betreffend die Vergrößerung der Zollabfertigungsstelle am Erftkanal und ersucht den Vorsitzenden, behufs Erzielung günstigerer Bedingungen bezüglich der von der Zollverwaltung zu fordernden Einrichtungen mit der Provinzialsteuerdirection in persönliche Unterhandlung zu treten.
2. Der Etat der Handwerker-Fortbildungsschulkasse po 1895/96 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Eintausendachthundertzwanzig Mark festgestellt.
3. Der Etat der Wasserwerkskasse pro 1895/96 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Siebenundfünfzigtausend dreihundert Mark festgestellt.
4. Stadt-Verordneten-Versammlung setzt die ortsstatutarischen Beiträge bei Errichtung von Gebäuden an der Mittelstraße auf Siebenundneunzig Mark achtzig Pfg. für den Meter Baufronte fest;
5. stellt die Fluchtlinie der Jülicherstraße nach dem vorgelegten Plane fest;
6. bewilligt für die Untersuchung der Fundamente des Zeughauses einen Credit von Einhundertundfünfzig Mark,
7. a. setzt das Gehalt des Stadtsecretairs auf Dreitausend Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um 200 Mark bs Dreitausendsechshundert Mark, fest; b. erklärt sich damit einverstanden, daß der VerwaltungssecretairKnopp in die Stelle des Stadtsecretairs aufrückt;
8. a. beschließt die Anstellung eines besonderen Standesbeamten; b. erklärt sich damit einverstanden, daß der Stadtsekretair Knopp als besonderer Standesbeamter und der StadtrentmeisterKemper als Stellvertreter angestellt werde; c. genehmigt, daß der Stadtrentmeister Kemper als Geschäftsführer der Rheinischen Provinzial-Feuer-Societät für die Mobilar-Versicherung weiter fungirt;
9. beschließt den Ankauf eines in der Nähe des katholischen Kirchhofes belegenen Grundstückes von dem Heinrich Bommes zu Pesch, Bürgermeisterei Corschenbroich, zum Preise von 1600 Mark; erklärt sich außerdem mit der Zahlung einer Vermittelungsgebühr von 16 Mark einverstanden;
10. beschließt, falls der WirthJoseph Servaes sich
Servaes hat die Bedingungen nicht acceptiert. Vgl. dessen Schreiben v. 6.4.95.
verpflichtet, sein in die Erftstraße vorspringendes Haus unter Abtretung des in die Straße fallenden Terrains in die Alignementslinie zurückzusetzen, demselben folgende Gegenleistungen seitens der Stadt anzubieten: a. die Stadt zahlt eine Geldentschädigung von 1500 Mk., b. die Stadt übernimmt die Anlage des Trottoirs längs der ganzen Front des Servaes'schen Besitzthums an der Erftstraße. c. Hr. Servaes bleibt für das ganze, gegenwärtig zu Wirtschaftszwecken dienende Hausgrundstück von Canalanschlußgebühren im Falle der Entwässerung desselben in einen künftig anzulegenden Canal befreit. An diese Offerte hält sich die Stadt gebunden bis 1. Mai dieses Jahres,
11. genehmigt den Fluchtlinienplan einer Verbindungsstraße zwischen Hammthorwallstraße und Erftstraße;
12. genehmigt die veränderte Fluchtlinienprojektirung des zwischen der Niederstraße und der vorstehend sub 11 projektirten Verbindungsstraße belegenen Theiles der Erftstraße.
13. beschließt, an den BauunternehmerFasbender hierselbst das Eigenthum an demjenigen städtischen Terrain, welches begrenzt ist von der Fluchtlinie der Niederstraße, der neu festgesetzten Fluchtlinie der Verbindungsstraße zwischen Erftstraße und Hammthorwall und der Erftstraße sowie von den an den Erftmühlengraben stoßenden Privatgrundstücken unter folgenden Bedingungen zu übertragen: 1. Der Erwerber verpflichtet sich, den Erftmühlengraben durch einen nach den Vorschriften der Polizeiverwaltung herzustellenden Canal von der Niederstraße bis zur Grenze des Eigenthums der Gesellschaft Verein auf seine Kosten zu überwölben und haftet für die Güte und Solidität der Ausführung. Einflüsse in diesen Canal dürfen ohne Genehmigung der Polizei-
verwaltung nicht angebracht werden und entscheidet die Polizeiverwaltung, ob und welche vorhandenen vorhandenen Einflüsse bei der Canalanlage zu respectiren sind.
2. Der Erwerber bezw. dessen Rechtsnachfolger ist vepflichtet, diesen Canal dauernd zu unterhalten. Er ist ferner verpflichtet, den Organen der Stadtverwaltung zum Zwecke der Untersuchung des baulichen Zustandes des Canals oder der Vornahme von Reinigungsarbeiten jederzeit das Betreten des Grundstücks zu gestatten. Diese beiden Verpflichtungen sind als dauernde Belastung in Abtheilung II des betreffenden Grundbuchartikels einzutragen.
3. Der Erwerber erlangt keinerlei Verfügungsrechte über den Wasserlauf und darf keinerlei Vorkehrungen treffen, welche den Wasserlauf beeinflussen. Auch diese Eigenthumsbeschränkung ist im Grundbuche einzutragen.
4. Die Eigenthumsübertragung erfolgt erst, nachdem der Canal den gestellten Anforderungen entsprechend hergestellt ist.
5. Für etwaige Entschädigungsansprüche der Mühlenbesitzer aus Anlaß der Herstellung der Ueberwölbung insbesondere auch wegen Betriebsstörung, sowie für etwaige Entschädigungsforderungen von Adjacenten wegen Fortfalles der Möglichkeit zur Benutzung des Wassers des Erftmühlengrabens beziehungsweise zur Einleitung von Abläufen in denselben oder wegen behinderten Lichtes bei Errichtung von Häuserbauten hat der Erwerber aufzukommen.
6. Die Facadenzeichnungen für die Straßenfronten der auf dem erworbenen Terrain zu errichtenden Häuser bedürfen der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung.
7. Beim Anbau an die Erftstraße beziehungsweise der Verbindungsstraße zwischen Erftstraße und Hammthorwall ist das Trottoir in der üblichen Weise herzustellen. Einstweilen und zwar sogleich nach Fertigstellung des Canals hat Erwerber längs seinem Besitzthum in der
Erftstraße die Trottoirgangfläche in planmäßiger Breite zu bekiesen sowie Kant- und Rinnsteine anzulegen. Die Kosten des von der Stadt in der Niederstraße längs dem neuen Besitzthum des Erwerbers angelegten Trottoirs sind zu erstatten.
8. Erwerber verpflichtet sich, die Ueberwölbung innerhalb Jahresfrist herzustellen und auf der Ecke zwischen Niederstraße und Erftstraße spätestens bis Ende 1897 ein Haus zu bauen.
14. beschließt, mit Rücksicht auf die Eingabe der Interessenten der Gartenstraßevom 11. Februar 1895 letzteren anzubieten, daß im Falle des Ausbaues der zwischen der Büttger- und Steinhausstraße belegenen Theiles der Gartenstraße durch den Interessenten, die Steinhausstraße von dem Kreuzungspunkte mit der Gartenstraße an bis zum Endpunkte der Häuserreihe, welche an der im Stadtbebauungsplan nicht vorgesehenen sogenannten neuen Gartenstraße errichtet ist, städtischerseits ausgebaut werde, vorausgesetzt, daß der Eigenthümer des in letztgenannten Straßentheil fallenden Terrains der zum Ausbau der Straße benöthigte Grundfläche unter Stundung der mit 6 Mark pro Quadratmeter zu bemessenden Entschädigung bis zum Eingang von Straßenkosten zur Verfügung stellt.
1. Stadtverordneten-Versammlung überträgt dem DampfStraßenwalzenbetrieb vormals H. Reifenrath, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, den Einbau und das Einwalzen von 400 cbm Basalt auf der Nordkanal-Allee und der Büttgerlandstraße gegen eine Entschädigug von 2 M. 60 Pf. pro cbm. beschließt, von dem im Wegebau-Etat pro 1895/96 für verschiedene Straßen vorgesehenen Basalte 135 cbm. auf die beiden obengenannten Straßen aufzubringen und zur Beschaffung der nach Verwendung der im Wegebau-Etat vorgesehenen 125 cbm. Basalt für die Nordcanalallee und die Büttgerlandstraße noch fehlenden 130 cbm. Basalt und für den Einbau und das Einwalzen noch den Betrag von 2500 Mark in den Etat einzustellen.
2. Von dem Etat der Stadtkasse pro 1895/96 wurden folgende Positionen berathen bezw. festgestellt: Einnahme: Tit. I, II, III, IV, VI Art. 1-17 und Art. 20-38. Ausgabe: Tit. II b, Iv, V, VI Art. 15 bis incl. 28. Hierzu wurden folgende Beschlüsse gefaßt: a. Das von Wittwe Kauhausen angekaufte Haus Viehmarkt N° 43 soll den Miethern zum 1. October des Jahres gekündigt werden. Die Beschlußfassung über den Abbruch beziehungsweise die anderweitige Verwendung des Hauses wird vertagt. b. Die vorgelegte Vereinbarung mit der Rheinischen Provinzial-
Feuer-Societät wegen Erhebung und Ablieferung der Societätsbeiträge wird genehmigt.
c. Es wird beschlossen, für das Jahr 1895/96 die Gemeindesteuern in den bisherigen dreimonatlichen Perioden wie die Einkommensteuer zu erheben.
Anwesend unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Tilmann die Beigeordneten und Stadtverordneten Thywissen und Jaegers, der Beigeordnete Kistemann, die Stadtverordneten Better, Frings, Gater, Geyr, Hermkes, Hofstadt, Josten, Kaumanns, Leuchtenberg, Meuter, Tosetti und Werhahn. Entschuldigt waren die Stadtverordneten Busch, Lonnes und Theisen.
1. Nach Berathung und Feststellung der Positionen Einnahme Tit. V und Tit. VI Art. 18, 19 und 39, und Ausgabe Tit. I, II a, III, VI Art. 1 bis 14, 29 bis 52, Tit. VII, VIII, IX und X. wurde der Etat der Stadtkasse zur Summe von Siebenhundertvierundzwanzigtausend Mark festgestellt.
2. Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem TodtengräberLichius für die Unterhaltung der Wege und Anlagen auf dem neuen Theile der Begräbnißplätze
bis zum 1. April 1895 den Betrag von 120 Mark;
3. nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchenverwaltung und Schulwesenvom 11. dieses Monats II A I 801 und beschließt, die Einkommensordnung für die an den Volksschulen in der Stadtgemeinde Neuss angestellten Lehrer und Lehrerinnenvom 10. Juli 1894, vom 1. April 1894 ab mit der Maßgabe einstweilen in Anwendung zu setzen, daß die etwa im Preußischen öffentlichen Schuldienste an anderen Anstalten nach erfolgter definitiven Anstellung verbrachte Zeit bis zur Maximalgrenze von 10 Jahren in Anrechnung gebracht wird, behält sich jedoch vor, falls die Stadt genöthigt werden sollte, die auswärtige Dienstzeit voll und bedingungslos zur Anrechnung zu bringen, die beschlossene Gehaltsscala einer Revision zu unterziehen, weil alsdann in den Voraussetzungen, auf welchen die neue Regelung der Gehälter beruhte, eine Aenderung eingetreten ist;
4. nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung Abtheilung für Kirchenverwaltung und Schulwesen vom 22. November 1894 II A I 8432, lehnt die Bereitstellung von Mitteln zur Beschaffung eines anderen Klassenzimmers an Stelle des Klassenzimmers III der weißen Schule im Haushaltsetat pro 1895/96 ab und beschließt die Beibehaltung des Klassenzimmers III, weil im practischen Gebrauch keine Mängel des Schulraumes hervorgetreten sind, auch das im oberen Stockwerk belegene, von der Cravattennähschule benutzte Zimmer wegen der schlechteren Zugänglichkeit und der Schwierigkeit der Umänderung des Treppenaufganges weniger geeignet erscheint.
5. setzt fest folgende Einkommens-Ordnung für die unteren Polizeibeamten der Stadt Neuss:
Die Gehaltsverhältnisse der unteren Polizei-Beamten der Stadtgemeinde Neuss werden wie folgt geregelt:
§. 1. Bis auf Weiteres beträgt das Minimalgehalt einschließlich des Wohnungsgeldzuschusses: I. der Polizei-Sergeanten 1200 Mk. II. der Hülfs-Polizei-Sergeanten und Feldhüter 1200 Mk. III. der Schutzleute 1000 Mk.
§. 2. Wird auf Wahl der städtischen Verwaltung Dienstwohnung gewährt, so werden den Beamten die von der Stadtverordneten-Versammlung festzusetzenden Miethbeträge, welche für die Beamten ad I und II 150 Mk. und für die Beamten ad III 120 Mk. nicht übersteigen sollen, am Gehalte gekürzt. Die Beamten müssen in derjenigen Stadtgegend Wohnung nehmen, welche ihnen der Bürgermeister anweist, widrigenfalls sie den in ihrem Gehalte liegenden Wohnungsgeldzuschuß in der vorstehend angegebenen Höhe verlieren.
§. 3. Von auswärts anziehende Beamte erhalten weder Reisenoch Umzugskosten.
§. 4. Die Anstellung eines jeden der bezeichneten Beamten erfolgt stets mit dem Minimalgehalte, wenn die Stadtverordneten-Versammlung nicht vor der Anstellung das Gehalt anderweitig ausdrücklich festsetzt.
§. 5. Die Polizei-Sergeanten und die Hülfspolizei-Sergeanten und Feldhüter erhalten alle 2 Jahre Alterszulagen von 60 Mk. bis zum Höchstbetrage von 1500 Mk., die Schutzleute erhalten alle 2 Jahre Alterszulagen von 40 Mk. bis zum Höchstbetrage von 1200 Mk. Das Dienstalter beginnt mit dem Tage des Dienstantritts,
die Alterszulage mit Ablauf des Etatsjahres, in welchem der zweijährige Zeitraum vollendet ist. Das Gehalt soll bei den definitiv angestellten Beamten monatlich pränumerando, bei den probeweise angestellten Beamten postnumerando gezahlt werden.
§. 6. Das Ausscheiden aus dem städtischen Dienste ist den angestellten Beamten nur nach vorhergegangener dreimonatlicher Kündigung gestattet. Mit Genehmigung des Bürgermeisters kann die den Beamten vorgeschriebene Kündigungsfrist abgekürzt werden. Dem Bürgermeister steht den Beamten gegenüber ein sechsmonatliches Kündigungsrecht zu.
§. 7. Die unteren Polizeibeamten sind pensionsberechtigt. Die Pension wird berechnet nach den für die mittlelbaren Staatsbeamten geltenden Grundsätzen. Den civilversorgungsberechtigten Militairpersonen wird, sofern der Civilversorgungsschein nicht auf Grund von Invalidität erlangt ist, die Hälfte der Militairdienstzeit, jedoch nicht über sechs Jahre, als pensionsberechtigt in Anrechnung gebracht. Ist ein Beamter für den polizeilichen Dienst nicht mehr körperlich dienstfähig, so kann die Verwaltung demselben eine andere Stelle von gleichem Einkommen, für welche der Beamte noch dienstfähig ist, anweisen.
§. 8. Den Polizeibeamten werden die Armaturstücke als: Helm, Säbel, Koppel und jährlich 1 Portepee bezw. Säbel-Troddel geliefert. Als Beihülfe zur Beschaffung der Uniformstücke erhalten die Beamten wie bisher eine Entschädigung (Kleidergelder) und zwar die Beamten ad I und II pro Jahr 100 Mk., die Beamten ad III pro Jahr 75 Mk. Der städtischen Verwaltung steht es jedoch frei, auch die Uniformstücke in natura zu liefern und die Entschädigung einzubehalten.
§. 9. Die Beamten dürfen keine bezahlte Nebenbeschäftigung
ohne Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde ausüben.
§. 10. Diese Einkommens-Ordnung tritt mit dem 1. April 1895 in Kraft. Abweichungen von derselben bedürfen eines ausdrücklichen Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung;
6. beschließt bezüglich des Aufrückens der bereits angestellten Polizeibeamten in die neu beschlossene Gehaltsscala den Polizeisergeanten Kempermann ein Dienstalter von 10 Jahren, dem Hülfs-Polizeisergeanten Höfges ein Dienstalter von 8 Jahren und den übrigen Beamten die seit 1. April 1890 verbrachte Dienstzeit in Anrechnung zu bringen.
1. Stadtverordneten-Versammlung wählt den StadtsecretairKnopp zum Protokollführer.
2. setzt das Gehalt des Sparkassen-Rendanten Richenvom 1. April cr. ab auf jährlich 3600 Mark fest.
3. setzt einen Gemeindebeschluß, betreffend Einführung des Schlachtzwanges für Großvieh,
(ausgenommen Pferde) im städtischen Schlachthause fest, beschließt eine Ordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen öffentlichen Schlachthauses.
4. setzt fest ein Ortsstatut, betreffend den Anschluß der bebauten Grundstücke an die Straßenkanäle und eine Ordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Straßenkanäle.
6. beschließt, die Lustbarkeitssteuerordnung den Punkten 1, 2, 4, 5, 8 und 9 der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 16. März cr. I II B 7534/94 entsprechend abzuändern. Jedoch sollen 1. die in Schenklokalen aufgestellten Orchestrions mit dem nach dem bisherigen Regulativ zulässigen Satze von 100 Mk. pro Jahr, 2. die Wettrennen mit Rücksicht auf ihren großen finanziellen Ertrag mit 300 Mk. pro Tag besteuert werden, 3. die seit dem Jahre 1817 hier übliche Besteuerung der Maskeraden soll beibehalten werden, 4. alle öffentlichen Aufzüge mit Musik sollen mit 5 Mk. und wenn die Veranstaltung sich bis über 10 Uhr Abends ausdehnt, mit 10 Mk. besteuert werden. Befreit von der Steuer bleiben nur die aus kirchlicher Veranlassung stattfindenden Aufzüge und die Aufzüge der freiwilligen Feuerwehr.
7. genehmigt die Verpachtung des Grasaufwuchses in den Seitengräben des Communalweges nach Büttgen an den WeichenstellerJosef Winkelsbis 10. November 1900 gegen eine Jahrespacht von 59 Mark.
8. Die Angelegenheit betreffend Neuverpachtung des ehemals Seul'schen Besitzthums an der Krur wird der landwirtschaftlichen Commission zur Vorberathung überwiesen. Der heutige PächterCaspar Schmitz soll, nachdem das Pachtverhältniß durch rechtskräftiges Urtheil aufgelöst worden, erforderlichen Falles exmittirt werden.
9. Stadtverordneten-Versammlung beschließt, daß der Vollziehungsbeamte der Stadtkasse nur auf Kündigung angestellt worden und eine Caution von 500 Mk. leisten soll.
10. beschließt zur Deckung des Gemeindesteuerbedarfes pro 1895/96 die Staatseinkommensteuer und die vom Staate veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer gleichmäßig mit 130 %, die Betriebssteuer mit 30 % heranzuziehen und - falls dies nicht genehmigt werden sollte von der Staatseinkommensteuer 115 %, von der vom Staat veranlagten Grund-, Gebäudeund Gewerbesteuer 150 % und von der Betriebssteuer 50 % Zuschläge zu erheben. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 660 900 Mk., einschließlich der Forensen mit diesem Einkommen, werden mit dem gleichen Procentsatze, wie die höheren Einkommen herangezogen. Neuanziehende werden, auch wenn sie in der Gemeinde keinen Wohnsitz haben, gleich den übrigen Gemeindeeinwohnern zur Steuer herangezogen, sofern ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt (§. 33 letzter Absatz K. A. G.). Steuerpflichtige, welche in der Gemeinde Neuss ihren Wohnsitz haben, werden, wenn das gemeinde-
gemeindesteuerpflichtige Einkommen weniger als ein Viertheil des Gesammteinkommens beträgt, mit einem vollen Viertheil des Gesammteinkommens zur GemeindeEinkommensteuer herangezogen (§. 49 Abs. 2 K. A. G.)
Die Verpachtung soll insbesondere unter folgenden Bedingungen erfolgen:
1.) bezüglich des Zuflusses von Wasser in die das Besitztum umgebenden Gräben
übernimmt die Stadt keine Garantie. Pächter kann daher für etwaige Verunreinigung des Wasserzuflusses bzw. für die Verminderung oder völlige Entziehung desselben keinerlei Ansprüche erheben.
2. Die Pachtzeit wird auf 9 Jahre festgesetzt.
3. Falls die Stadt das Besitztum innerhalb der Pachtzeit ganz oder teilweise für städtische Zwecke in Anspruch nehmen will, wird das Pachtverhältnis nach voraufgegangener halbjähriger Kündigung aufgelöst. Dem Pächter wird in diesem Falle die Pacht für das letzte Jahr entsprechend erlassen bezw. zurückgezahlt.
4. Es ist ein zahlungsfähiger Bürge zu stellen.
5. Unterverpachtung oder Abtretung der Pachtung ist nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung zulässig.
6. Das Pachtgeld ist vierteljährlich zu zahlen.
17. Ferner wird der Wittwe Heinrich Hahn auf jederzeitigen Widerruf und gegen eine Anerkennungsgebühr von 15 Mark die Weiterbenutzung des von ihr bisher benutzten Ladeplatzes an dem Erftkanal und der Hafenbahn gestattet.
18. St.-V.-V. ermächtigt den Bürgermeister, den noch nicht verpachteten Lagerplatz an der Hafenbahn vorübergehend für kürzere Fristen selbständig zu verpachten.
St. V. V. gestattet dem Wilhelm Rosselnbroich gegen eine Anerkennungsgebühr von 50 Pfennigen jährlich die Belassung eines Ausganges aus dem Hofe seines Hauses Hammthorstraße N° 21 auf den Hammthorplatz so lange, als er den vor diesem Ausgange liegenden Teil des Hammthorplatzes von der Stadt gepachtet hat.
1. Vermietung des Hauses Viehmarkt 43.
St. V. V. genehmigt, daß das Haus Viehmarkt 43 - nachdem es unverkauft geblieben - bis 1. Oktober 1896 zu 252 Mark vermietet werden.
2. Strassenbezeichnung.
St. V. V. beschließt, die Verbindungsstraße zwischen der Kanal- und der Hochstraße, welche bisher "grüner Weg" genannt wurde, "Grünstraße" zu benennen.
3. Haftpflichtversicherung der Stadt.
St. V. V. erklärt sich damit einverstanden, daß das Selbstrisiko der Stadt aus der Haftpflicht-Versicherung beim Allge-
meinen Deutschen Versicherungs-Verein zu Stuttgart gegen einen Prämienzuschlag von 10 % auf 1000 Mark begrenzt werde.
Der aus der Armen-Verwaltungs-Deputation ausscheidende Stadtverordnete und Beigeordnete Jaegers wird wiedergewählt.
St.-V.-V. wird über die definitive Anstellung des Schutzmannes Hermanns gehört.
St.-V.- V. genehmigt das der Eisenbahn-Verwaltung bezüglich der Verlegung des Gasrohres in der Bahnhofstraße auszustellende Anerkenntnis, sowie die Zahlung einer Anerkennungsgebühr von jährlich 2 Mark.
1. Der Kaufpreis berechnet sich nach dem Einheitssatze von 20000 Mark für den preußischen Morgen.
2. Erwerber ist verpflichtet, das zwischen dem verkauften Grundstücke und der Neuß-Düsseldorfer Provincialstraße verbleibende Terrain im Falle der Verlegung der Hafenbahn auf Erfordern der Stadt in der von dieser zu bestimmenden Ausdehnung zum gleichen Kaufpreise hinzuzukaufen.
3. Den Verzicht der Firma Gebrüder Koenemann auf ihr Pachtrecht bezüglich der zu verkaufenden Grundfläche, ohne daß die Stadt irgend eine Entschädigung
zahlt, hat Erwerber beizuschaffen. Das Pachtverhältniß bezüglich der an die Gebrüder Koenemann noch verpachteten Restfläche sowie bezüglich der Krahnenbühne bleibt mit der Maßgabe bestehen, daß der Pachtpreis für die Krahnenbühne wie bisher mit 1400 Mark pro Jahr weiterberechnet wird, während der Pachtzins für den noch verbleibenden Lagerplatz sich auf den noch zu ermittelnden Betrag herabmindert, welcher im Vergleich zu dem bisherigen Gesammtpachtpreise von 350 Mark für den ganzen Lagerplatz der nach Ausscheidung der zu verkaufenden Parzelle verminderten Flächengröße entspricht. Die bedingungslose Einverständnißerklärung der Firma Gebrüder Koenemann mit dieser Modefication des Pachtvertrages hat Erwerber ebenfalls beizubringen.
4. Falls durch den vermehrten Verkehr auf der Hafenbahn, auch wenn derselbe durch die Einführung einer Klein- oder Ringbahn in die Hafenbahn mitverursacht werden sollte, die Anlage eines an dem verkauften Terrain vorbeiführenden dritten Geleises erforderlich wird, ist Erwerber verpflichtet, zu den Kosten dieser Anlage einen von der Stadt nach Maßgabe des Interesses in analoger Anwendung der Vertheilungsgrundsätze des Communalabgabengesetzes festzusetzenden Beitrag zu leisten, vorausgesetzt, daß ein solcher auch von den übrigen Interessenten, welchen Vortheile durch die Anlage des dritten Geleises erwachsen, erhoben wird. Zu den Kosten
der Anlage des dritten Geleises werden auch diejenigen gerechnet, welche durch die eventuell nothwendige Versetzung des in der südlichen Ecke des Koenemann'schen Lagerplatzes errichteten Schuppens verursacht sein werden.
5. Erwerber ist verpflichtet, auf Erfordern der Stadt die Krahnenbühne in der von der Stadt zu bestimmenden Ausdehnung, doch höchstens bis zur nördlichen Grenze des an die Gebrüder Koenemann gegenwärtig verpachteten Terrains, auf seine Kosten zu verlängern.
6. Erwerber ist verpflichtet, längstens innerhalb dreier Jahre von der Besitznahme des Grundstücks mit der Errichtung einer industriellen Anlage auf demselben zu beginnen, widrigenfalls die Stadt das Grundstück gegen Erstattung des bezahlten Kaufpreises zurückzunehmen berechtigt ist.
7. An diese Offerte hält sich die Stadt auf einen Zeitraum von 6 Monaten vom Tage des Beschlusses an gebunden. Dabei bleibt indessen die Genehmigung des Bezirkausschusses zum Verkaufe ausdrücklich vorbehalten.
1. § 1 Ziffer 11 erhält folgende Fassung: Für Benutzung eines in Schanklokalen aufgestellten Orchestrions .......................................................10 Mark jedoch sind die Inhaber von Schanklokalen berechtigt, statt der Zahlung für jeden einzelnen Fall der Benutzung, für ein ganzes Jahr eine Pauschsumme von 100 Mark zu entrichten.
2. Die Steuer für Veranstaltung der Wettrennen (§ 1 N° 17) soll beibehalten werden; erforderlichen Falles soll eine höhere Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Steuer beantragt werden.
3. Gleichfalls soll die Steuer für öffentliche Aufzüge mit Musik beibehalten werden (N° 19 § 1); auch dieserhalb wird eventuell eine höhere Entscheidung beantragt. Die bei patriotischen Gelegenheiten stattfindenden Aufzüge sollen frei bleiben.
4. § 2 soll lauten: In den im § 1 Ziffer 1,4,5,6,10,14
gedachten Fällen erfolgt die Festsetzung der Steuer von Fall zu Fall durch die Gemeindebehörde. 5. Der bisherige § 2 wird § 3 (entsprechend der Musterordnung). 6. Die bisherigen §§ 3,4,5 fallen fort. 7. Desgleichen fällt § 6 weg; an dessen Stelle tritt als neuer § 4 der § 4 der Musterordnung mit dem in Coblenz genehmigten Zusatz, also in folgender Fassung:
§ 4. Den öffentlichen Lustbarkeiten im Sinne dieser Ordnung werden diejenigen gleichgestellt, welche von geschlossenen Gesellschaften oder Vereinen oder von solchen Gesellschaften oder Vereinen veranstaltet werden, die zu diesem Behufe gebildet sind. Geschlossene Gesellschaften oder Vereine sind für solche Lustbarkeiten, welche einem gemeinnützigen, vaterländischen oder erziehlichen Zwecke dienen, unter der Voraussetzung von der Steuer befreit, daß keine Tanzlustbarkeit mit denselben verbunden ist. Für die Besteuerung der Lustbarkeiten, welche von einer Gesellschaft in ihren, den Gesellschaftszwecken ständig dienenden Räumen veranstaltet werden, kann die Stadtverordneten-Versammlung auf Antrag eine für mehrere Jahre im Voraus fest bestimmte Abfindungssumme festsetzen. Solche Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung des BezirksAusschusses. Werden die Räume oder Gärten solcher Gesellschaften anderen Personen oder Gesellschaften zur Abhaltung von an sich steuerpflichtigen Lustbarkeiten überlassen, so sind die Letzteren nach den Bestimmungen des § 1 zur Steuer heranzuziehen. Als öffentliche Lustbarkeiten im Sinne dieser Ordnung gelten diejenigen nicht, bei welchen ein höheres wissenschaftliches oder Kunstinteresse obwaltet, oder welche vorzugsweise zum Zwecke der Belehrung veranstaltet werden. Bei öffentlichen Lustbarkeiten, deren Reinertrag zu einem wohlthätigen Zweck bestimmt ist, kann die Zahlung der Steuer von dem Bürgermeister erlassen werden.
8. Der bisherige § 7 fällt fort.
9. § 8 wird § 5, § 9 wird § 6. 10. § 10 wird § 7 in folgender Fassung: Vorstehende Steuerordnung tritt sofort nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft.
1. Einführung der neu- und wiedergewählten Stadtverordneten.
Der neugewählte Stadtverordnete Johann Neidhöfer, sowie die wiedergewählten Stadtverordneten Peter Meuter, Robert Lonnes, Wilhelm Thywissen, Franz Hofstadt,
Franz Werhahn werden vom Vorsitzenden nach Vorschrift des § 27 der Städte-Ordnung eingeführt und verpflichtet.
1. Die Stadt Neuss tritt an Herrn Balthasar Josten das in dem vorgelegten Plane mit den Buchstaben m n o p q r bezeichnete ca. 38 qm. große Grundstück an der südöstlichen Ecke der ehemaligen Franziskanerkirche unentgeltlich als Eigenthum ab.
2. Herr Josten verzichtet auf das ihm zustehende Durchgangs- und Durchfahrtsrecht, womit die städtische Auffahrt an der südlichen Längsseite der Franziskanerkirche belastet ist.
3. Herr Josten gestattet für immer die Anlage des von der Stadt projektirten Rohrkanals und des Revisionsschachtes an der Futtermauer auf seinem Grundstücke. Er ist verpflichtet, den Revisionsschacht zugänglich zu erhalten und dessen Reinigung zu gestatten. Bei letzterer sollen die aus dem Schachte herausgeschafften Gegenstände nicht durch das Haus von Josten gebracht, sondern über die nebenan liegende Futtermauer hinweggeschafft werden.
4. Herr Josten erhält das Recht, das Haus- und Dachwasser seines Hauses, soweit es bisher nach dem hier in Frage stehenden westlich vom Josten' schen Hause gelegenen Grundstücke abfließt, in den anzulegenden Canal einführen zu dürfen, ohne dafür Canaleinmündungsgebühren zahlen zu brauchen.
5. Die Stadt verzichtet auf das ihr zustehende Durchgangs- und Durchfahrtsrecht über das Josten'sche Grundstück und errichtet am nördlichen Ende des letzteren auf der Grenze mit dem Gymnasialhofe auf ihre alleinigen Kosten eine Abschlußmauer
von 2,50 m. Höhe. Die Unterhaltung dieser Mauer liegt der Stadt ob.
6. Der Stadt wird das Recht eingeräumt, die an den Chor der ehemaligen Franziskanerkirche angelehnte Abortanlage, sowie die daselbst liegende Abort- und Müllgrube, durch welche die Fundamentirung des Kirchengebäudes gefährdet wird, zu beseitigen.
7. Herr Josten errichtet am westlichen Ende des nach Ziffer 1 an ihn abzutretenden Grundstückes [eingefügt: auf der Grenzlinie] zwischen dem Kirchengebäude und der Futtermauer eine etwa ein Meter hohe Brüstungsmauer und auf dieser ein ca. 1,50 m. hohes Eisengitter ohne Eingangsthür. Die Unterhaltung dieser Einfriedigung liegt dem jeweiligen Besitzer des Josten'schen Hauses ob.
8. Die städtische Futtermauer, welche das an Josten nach Ziffer 1 abzutretende Grundstück südlich begrenzt, bleibt im Besitz und in der Unterhaltung der Stadt.
9. Die beiden im Plane mit F und F1 bezeichneten Fenster an der Ostseite des Kirchen- bzw. Gymnasialgebäudes werden von der Stadt mit schmiedeeisernen Gittern, deren senkrechte Stäbe je 10 cm. im Lichten von einander entfernt sind, verschlossen.
10. Falls die frühere Franziskanerkirche wieder für die Zwecke des katholischen Gottesdienstes Verwendung finden sollte, gestattet Herr Josten bezw. sein Rechtsnachfolger, daß die an sein Eigenthum anstoßenden jetzt vermauerten und theilweise vergitterten Fenster wieder geöffnet und entsprechend dem sonstigen Ausbau der Kirche mit Fensterrahmen verschlossen und verglast werden.
11. Es dürfen sowohl auf dem an Josten abzutretenden, als auch auf dem nördlich und östlich hiervon gelegenen Josten'schen Grundstücke keine Hochbauten, d.h. keine über 4,50 m hohen Gebäulichkeiten errichtet werden.
9. Erftgebühren.
Von der Firma Gebrüder Koenemann, welche im Jahre 1893/94 weniger als 2000 Doppelwagen der durch Beschluß vom 15. December 1890 privilegirten Transitgüter transportirt hat, sollen hierfür keine weiteren Erftgebühren gefordert werden mit Rücksicht darauf, daß in den Jahren 1891/92 bis 1894/95 von genannter Firma durchschnittlich mehr als 2000 Doppelwagen jährlich verladen wurden.
In Abänderung des Beschlusses vom 15. December 1890 wird sodann beschlossen, fernerhin unter Festsetzung der nach dem zweijährigen Durchschnitte zu berechnenden Minimalgrenze auf 1500 Doppelwagen die vollen Erftgebühren von 2 Pfennig pro 100 Kg. von Anfang an zu erheben und bei Ueberschreitung dieses Transportquantums die Hälfte der Gebühr zu erstatten. Im Uebrigen sollen bezüglich der Erftgebühren für Transitgüter einstweilen keine AusnahmeTarife eingeführt werden.
d. der Lagerplatz zwischen der Hafenbahn beziehungsweise dem Lagerplatze von Koenemann und der Düsseldorferstraße an die Firma Wilhelm Werhahn zu 301 Mark jährlich. Es soll für diesen Platz eine jederzeitige sechsmonatliche Kündigung ohne Rücksicht auf den ferneren Zweck des Platzes vorgesehen werden. Falls die Stadt die nördliche Ecke dieses Lagerplatzes gemäß Beschluß von heute (No. 12) an Julius Koenemann verkaufen sollte, hat die Firma Werhahn den Platz sogleich abzutreten. In diesem Falle tritt verhältnißmäßiger Pachtnachlaß ein.
2. Es wird dem Herrn Koenemann nicht, wie früher beschlossen, ein Grundstück von 24 ar 03 qm, sondern das in der Zeichnung des Landmessers Blenke vom October 1895 in rothem und blauem Rande eingezeichnete Grundstück von 36,59 + 8,24 = 44,83 ar Größe zum Verkaufe angeboten. Erwerber ist auch berechtigt und verpflichtet, im Falle der Verlegung der Hafenbahn das zwischen diesem Grundstücke und der Neuss-Düsseldorfer Provinzialstraße gelegene städtische Terrain, soweit dasselbe nicht etwa für die Anlage eines Weges benöthigt wird, hinzuzukaufen.
3. Der Kaufpreis für das vorbezeichnete Grundstück von 44,83 ar, sowie für das nach etwaiger Verlegung der Hafenbahn noch zuzukaufende Grundstück wird festgesetzt auf Fünfzehntausend Mark pro Morgen.
4. Die Stadt verkauft die heute bestehende Krahnenbühne ( d. h. das Eisen- und Holzwerk, nicht aber die Uferbefestigung und den Grund und Boden) an Herrn Julius Koenemann zum Preise von Zwanzigtausend Mark, zahlbar in den nächsten 10 Jahren in 10 gleichen Raten. Von dem stehenbleibenden Theile des Kaufpreises sind 4 % Zinsen
jährlich zu entrichten. Die Bühne darf nicht beseitigt werden bis der ganze Kaufpreis bezahlt ist. Dieselbe verbleibt zur freien Verfügung des Erwerbers, so lange Ausladungen an derselben vorgenommen werden. Finden aber während eines Jahres ununterbrochen keinerlei Ausladungen an der Bühne statt, so fällt dieselbe an die Stadt zurück, ohne daß letztere verpflichtet ist, von dem Kaufpreise etwas zurück zu zahlen beziehungsweise dem Erwerber eine Entschädigung zu zahlen. Die Abmachungen zwischen der Stadt und der Firma Gebrüder Koenemann der Steuerbehörde gegenüber betreffend die Ueberweisung eines Theiles der Quaibühne an die Steuerbehörde bleiben bestehen und werden durch den Verkauf der Bühne nicht berührt.
15. Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten.
Bei der nach Vorschrift des § 31 der Städte-Ordnung erfolgten Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten fielen von 18 abgegebenen Stimmen auf Robert Better 11, Theodor Leuchtenberg 1, Louis Kaumanns 3,
Heinrich Frings 1, Heinrich Tosetti, Hofstadt 1. Herr Better ist sonach mit absoluter Stimmenmehrheit zum Beigeordneten gewählt. Er erklärte sich zur Annahme der Wahl bereit.
Deputation für das Gaswerk. 1. Better, 2. Schram, 3. Leuchtenberg Theodor, 4. Lonnes. 5. Schmitz Jakob , 6. Werhahn Franz.
Einquartirungs-Commission. 1. Hermkes. 2. Hofstadt. 3. Giesen Theodor, 4. Theisen.
Finanz- und Verwaltungs-Commission. 1. Better. 2. Frings. 3. Hofstadt, 4. Geyr Wilhelm 5. Meuter. 6. Tosetti.
Sparkassen-Verwaltung. 1. Better. 2. Hermkes. 3. Josten. 4. Neidhöfer. 5. Lonnes. 6. Schmitz. 7. Hoffmann. 8. Korten.
Hafen-Commission. 1. Kraus Ferdinand, 2. Geyr Leonhard, 3. Hofstadt, 4. Josten, 5. Kallen Peter Wilhelm, 6. Lonnes, 7. Werhahn Franz, 8. Koenemann Julius.
Promenaden-Commission. 1. Geyr Wilhelm, 2. Hoffmann Heinrich ?, 3. Leuchtenberg Theodor, 4. Meuter. 5. Thomas Louis.
Sanitäts-Commission. 1. Kaumanns Louis, 2. Dr. Kalker, 3. Dr. Kaysser, Apotheker, 4. Dr. Kehren, 5. Meyer, Premier-Lieutenant, 6. Schmitz, Apotheker, 7. Dr. Schruff, Sanitätsrath, 8. Thomas Julius
Bau-Commission. 1. Busch, 2. Josten, 3. Kaumanns, 4. Leuchtenberg, 5. Lonnes, 6. Gater, 7. Thywissen, 8. Werhahn, Franz
Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten. 1. Geyr Wilhelm, 2. Kallen Johann jr., 3. Keuten Jacob, 4. Leuchtenberg Franz, 5. Melchers, 6. Meuter, 7. Wenders.
Markt-Commission. 1. Foller, 2. Hermkes, 3. Kaumanns, 4. Kleebank, 5. Theisen, 6. Neidhöfer.
Handwerker-Fortbildungsschule. 1. Busch. 2. Meuter. 3. Josten Hermann , 4. 5. Kraus Ferdinand 6 Linden Wilhelm, 7. Lonnes.
Anleihe-Commission. 1. Frings, 2. Geyr, 3. Hofstadt, 4. Leuchtenberg, 5. Meuter, 6. Thywissen, 7. Werhahn.
Wasserwerks-Commission. 1. Gater, 2. Hoffmann, 3. Kraus Ferdinand, 4. Schmitz, 5. Thywissen.
1. Die Stadt verpachtet dem p. Sels zum Zwecke des Ausziegelns mittelst einer Ringofenanlage vierzig Morgen Wiesenterrain, gelegen östlich des zweiten Durchlasses des Eisenbahndammes und nördlich der Hammer Chaussee, von dem äußeren Rande des Grabens der letzteren überall gleichmäßig mindestens 50 m entfernt bleibend. Die Pachtzeit beträgt dreißig feste Jahre, ohne Rücksicht auf äußere Hinderungsgründe in der Ausnutzung, gleichviel welcher Art dieselben seien, nicht einmal auf force majeure, Kriegsfall und dergleichen.
2. Außer diesen 40 Morgen verpachtet die Stadt
dem Sels von dem südlich vorliegenden, also von dem zwischen diesen 40 Morgen und der Chaussee übrig bleibenden Gelände ein Grundstück in der von dem Anpächter gewünschten Ausdehnung, jedoch höchstens bis zur Größe von 10 Morgen zur Aufstellung eines Ringofens und der Bahnen. Dieses Grundstück darf nicht ausgeziegelt oder sonstwie ausgebeutet werden. Es ist nach Ablauf der Pachtzeit wieder als Wiese an die Stadt abzuliefern; Fundamente u. dergleichen müssen alsdann beseitigt sein.
3. Herr Sels hat von vornherein das ganze unter 1 und 2 bezeichnete Grundstück in Pacht zu nehmen. Der Pachtpreis beträgt 60 (sechszig) Mark pro Morgen und Jahr. Nach Erlegung des Kaufpreises in Gemäßheit des Art. 6 vermindert sich der Pachtpreis für das bezahlte Terrain auf 10 (zehn) Mark pro Morgen und Jahr. Jedoch kann Anpächter auch die ausgeziegelten Grundstücke nach erfolgter Planirung (vgl. pos. 4) wieder an die Stadt zurückgeben, was auf Verlangen der Stadt übrigens geschehen muß.
4. Bei dem unter 1 bezeichneten Grundstücke wird die freie Ausbeute des Bodens mit allem, was darin liegt, gestattet unter der Bedingung, daß das Grundstück mindestens bis zur Höhe von + 29,70 m über Null des Amsterdamer Pegels mit dem vorhandenen oder sonstigen guten Boden (wobei Sand nicht ausgeschlossen sein soll) wieder gleichmäßig angefüllt wird. Bei
der Ablieferung muß das ganze Terrain auf gleicher Höhe planirt sein. Die durch das Ziegeln erübrigenden Steinabfälle (Schrotteln) sind mindestens 40 cm unter der Oberfläche (d.h. unter + 29,70 m über Null des Amsterdamer Pegels) zu vergraben.
5. An sämmtlichen Wegen sind die Ausschachtungen mit Böschungen von zweifacher Anlage zu versehen. Die Böschungen sind sogleich zu berasen. Das ganze verpachtete Grundstück ist durch einen starken Drahtzaun einzufriedigen.
6. Der Kaufpreis für die Ausbeute des unter 1 bezeichneten Grundstückes wird festgesetzt auf 3500 (dreitausend fünfhundert) Mark pro Morgen. Derselbe wird nach Verhältniß des stattgefundenen Abbaues von Boden alljährlich am 1. Maerz fällig. Jedoch ist alljährlich ohne Rücksicht auf etwaige Minderausbeute mindestens ein Dreißigstel des ganzen Kaufpreises zu bezahlen.
7. Dem Herrn Sels wird für die Dauer des ersten Pachtjahres zum Zwecke der Herstellung der für den Neubau des Ringziegelofens erforderlichen Steine, die Anlage eines Feldofens auf der unter 1 bezeichneten Grundfläche gestattet.
8. Die Kosten des abzuschließenden notariellen Vertrages, einschließlich der Stempelkosten, fallen dem Herrn Sels zur Last.
§. 1. In allen Gewerbebetrieben der Stadt Neuss ist der von minderjährigen unverheirateten Arbeitern verdiente Lohn an deren Vater oder Mutter oder Vormund zu zahlen, wenn a. letztere dieses schriftlich verlangen, b. die städtische Armen-Verwaltung solches verlangt. Es kann auch ein Stellvertreter zum Lohnempfang bezeichnet werden und ist in diesem Falle die bezügliche Erklärung polizeilich zu beglaubigen.
§. 2. Eltern oder Vormünder, welche den Lohn für die Minderjährigen in Empfang nehmen wollen beziehungsweise die von ihnen zum Lohnempfang bezeichneten Stellvertreter müssen zu der in dem betreffenden Betriebe für die Lohnzahlung festgesetzten Zeit und an der bestimmten Stelle erscheinen.
§. 3. In allen Fällen des §. 1 kann auf Antrag des Minderjährigen oder des Arbeitgebers durch das Bürgermeisteramt die Auszahlung des vollen
oder theilweisen Lohnes an den Minderjährigen selbst gestattet werden.
§. 4. Dieses Ortsstatut tritt vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.
3. Ankauf eines Hauses.
Der Ankauf des neben der Sebastianuskirche und dem Invalidenhause gelegenen Hauses der Wittwe Friedrich Beumer zu 60000 Mark wird abgelehnt.
a. Die Ueberwölbung des Erftmühlengrabens vom Niederthor bis zum Rheinthor wird nach dem vorgelegten Plane und Kostenanschlage genehmigt. Die Kosten im Betrage von 56000 Mark sollen durch eine bei der Sparkasse aufzunehmende mit 4 % verzinsende und mit 2 % zu tilgende Anleihe beschafft werden. Was bei dem demnächstigen Verkauf der Grundstücke in Folge der Ueberwölbung gegen den jetzigen Werth mehr erzielt wird, soll zur verstärkten Tilgung der Anleihe verwendet werden.
Eine Commission, bestehend aus den Herren Lonnes, P.W. Kallen und Thywissen, soll mit den Mühlenbesitzern Leonard Geyr und Adolph Linden ein endgültiges Abkommen treffen wegen der diesen für den Stillstand ihrer Mühlen bei Vornahme der Ueberwölbung zu bewilligenden Entschädigung.
Sofern die Genehmigung zur Aufnahme der vorbezeichneten Anleihe nicht ertheilt werden sollte, soll der erforderliche Betrag auf ein Jahr bei der Sparkasse entliehen und sodann in die in Aussicht genommene große Anleihe aufgenommen werden.
b. Der Ausbau der durch die Ueberwölbung berührten Straßenzüge (der Hafen-, Bleich- undSalzstraße) soll einstweilen unterbleiben. Zunächst ist bezüglich dieser Straßen auf Kosten der Stadt ein Consolidationsprojekt auszuarbeiten.
17. Verpachtung von Wiesengrundstücken zum Ausziegeln.
St.-V.-V. beschließt auf das Gesuch der Herren Hermann Grüters, Johann Neidhoefer und Cornelius Pannenbecker denselben unter den in dem Beschlusse vom 17. März 1896 für die gleiche Verpachtung an Heinrich Sels festgestellten Bedingungen, die Wiesenparzellen B N° 2 bis einschließlich 21 zur Größe von 40 Morgen zum Zwecke des Ausziegelns zu verpachten. An der Chaussee soll ein Streifen von 20 m. Breite und von den mittleren Parzellen sollen 6 Morgen zur Aufstellung des Ringofens und der Bahnen von der Ausziegelung ausgeschlossen bleiben. Diese 6 Morgen sollen mit der Hammer Chaussee und der alten Straße in Zusammenhang bleiben und eine regelmäßige Gestalt, also gleichmäßige Breite, behalten.
18. Anschluß der Firma O. & L. Sels an die Hafenbahn.
St.-V.-V. gestattet der Firma O. & L. Sels die Anlage eines von dem städtischen Geleise (d.h. dem zweiten Geleise vom Erftkanal) ausgehenden Anschlußgeleises an die Hafenbahn unter folgenden Bedingungen.
1. Das Geleise wird über das städtische Terrain geführt und erkennt die Firma O. & L. Sels das Eigenthumsrecht der Stadt an dem benutzten Terrainstreifen ausdrücklich an. Das Geleise bleibt Privatgeleise, also Eigenthum der Firma O. & L. Sels. Diese ist verpflichtet, dasselbe zu unterhalten. Sie ist berechtigt, das Geleise jederzeit wieder zu entfernen. Von der etwaigen Absicht, das Geleise wieder zu entfernen, muß der Stadt
Mitteilung gemacht werden. Diese ist alsdann berechtigt, den auf städtischem Terrain gelegenen Theil des Geleises von der Firma O. & L. Sels gegen Erstattung des Selbstkostenpreises, jedoch nach Abschreibung der Abnutzung, zu übernehmen. Wenn die Stadt das Geleise nicht übernimmt, hat die Firma Sels den ursprünglichen Zustand, wie er vor Anlage des Geleises bestanden hat, wiederherzustellen.
2. Abgesehen von dem Falle in Artikel 1 ist die Stadt, auch ohne daß es des Einverständnisses der Firma O. & L. Sels bedarf, zu jeder Zeit berechtigt, das Anschlußgeleise, soweit es auf städtischem Terrain liegt, von der Firma Sels nach einer sechs Monate vorher erfolgten Mittheilung gegen Erstattung des Selbstkostenpreises, abzüglich der Abschreibung für die Abnutzung, zu übernehmen. Die Festsetzung des Preises der Geleise-Anlage oder der Oberbau-Materialien soll im Falle der Uebernahme durch einen Beamten der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung erfolgen.
3. Die Stadt ist, ohne das Geleise übernehmen zu brauchen, berechtigt, dasselbe, soweit es auf städtischem Terrain liegt, für den Betrieb der Hafenbahn unentgeltlich zu benutzen, auch andern, die dadurch der Firma Sels gegenüber weder gebührennoch entschädigungspflichtig werden, die Benutzung zu gestatten.
4. Der Firma O. & L. Sels ist bei einer Conventionalstrafe von drei Mark für jeden zur Be- oder Entladung kommenden Eisenbahnwagen verboten, einem andern die Benutzung
des Anschlußgeleises zu gestatten.
5. Der Stadt wird das Recht vorbehalten, wenn ein städtisches Interesse vorliegt, über den durch die Geleiseanlage in Anspruch genommenen Theil des Werftes wieder zu verfügen, diese Erlaubniß zur Geleiseanlage nach sechs Monate vorher an die Firma Sels erfolgter Mittheilung zurückzunehmen.
6. Als Antheil an dem Anlagecapitale der städtischen Hafenbahn (cf. §. 7 der allgem. Bedingungen für Anlage, Bedienung und Unterhaltung von Anschlußgeleisen vom 1. April 1888) hat die Firma O. & L. Sels vom Tage der Inbetriebnahme des Geleises an für die drei ersten Jahre eine Gebühr von achthundert Mark jährlich an die Stadtkasse zu zahlen. Diese Gebühr ist in der weiteren Zukunft in Perioden von drei zu drei Jahren von der Stadtverordneten-Versammlung neu festzusetzen. Abgesehen hiervon findet eine Neufestsetzung beziehungsweise Erhöhung der Gebühr auch in dem Falle statt, wenn der Stadt durch anderweite Herstellung des Hafenbahnanschlusses an die Staatsbahn neue Aufwendungen entstehen. Diese Gebühr repräsentirt nur den Antheil der Firma O. & L. Sels an den Anlagekosten der Hafenbahn und bleibt das Recht der Stadt, für die Beförderung von Gütern über die Hafenbahn einen Gebührentarif einzuführen, dabei unberührt.
Im Uebrigen sind dem mit der Firma O. & L. Sels abzuschließenden Vertrage die gleichen Be-
dingungen zu Grunde zu legen, welche der Vertrag über das Anschlußgeleise der Amerikanischen PetroleumAnlagen enthält.
Insbesondere erkennt die Firma O. & L. Sels ausdrücklich an, daß jedwede Art von Haftbarkeit, welche gesetzlich oder durch Verfügungen der Staatseisenbahnverwaltung in Folge des Betriebs einer Privatbahn gegen den Eigenthümer derselben gerichtet werden können, insoweit es sich um den Betrieb auf dem Anschlußgeleise handelt, der Firma O. & L. Sels zufällt.
1. Der gegenwärtige Zustand des Bahnhofes Neuss hat für die Stadt Neuss nur einen wesentlichen Mangel, nämlich das Rangiren der Güterzüge über die Furtherstraße. Diesem Mangel läßt sich nach dem von Herrn Eisenbahn-BauinspectorWolfaus Köln bei Gelegenheit des landespolizeilichen Prüfungstermines abgegebenen Urtheile ganz abhelfen, ohne den Bahnhof wesentlich zu verändern.
2. Verglichen mit dem jetzigen Zustande, bedeutet Project XIV eine bedeutende Schädigung der Stadt und zwar: a. Die Brücke über den Freihafen auf Heerdter Gebiet muß erweiterte Durchfahrt und Rheinbrücken-
höhe erhalten; dieses Verlangen wird noch besonders unterstützt durch die Rheinschifffahrtsacte. (Gesetz-Sammlung Jahrgang 1869 Seite 798.) Unser Freihafen ist ein verlandender Rheinarm, in dem man den Erftmühlengraben hineingeleitet hat und den die Stadt mit großen Kosten schiffbar erhält.
b. Die Furtherstraße liegt heute horizontal; das Project XIV sieht Rampe 1:40 vor, eine Steigung, welche für solch' umfangreichen Frachtfuhrenverkehr unerträglich wird. Die Senkung der Straße um 2,6 Meter bringt bei Hochwasser nicht allein, sondern auch bei Gewittern und Platzregen die Straße unter Wasser, sodaß der Zugang zur Neustadt und zum Güterbahnhofe gänzlich gestört sein wird. Die Anlage eines Senkbrunnens mit Pumpe ist ein ganz ungenügender Nothbehelf; eine derartige Anlage würde Privaten ohne Zweifel nicht gestattet werden. - Diesem Hauptübelstande kann nur durch Höherlegung der Geleise und des Tiefpunktes der Furtherstraße um etwa 1 Meter, abgeholfen werden;
c. eine zweite Zufahrt zur Neustadt ist durchaus geboten. d. Die Stadt Neuss wird geschädigt durch Veränderung der Hafenbahn.
3. Da eine erneute Prüfung bis zum 1. September c. nicht mehr angeht, so ist ein Hinausschieben um 1 Jahr jedenfalls dem Durchführen des Projectes XIV vorzuziehen; diese Verzögerung um 1 Jahr kann unsererseits ertragen werden.
4. Auf Anregung des Herrn Ministers, ob die Stadt
einen Beitrag zu den Kosten leisten werde, wenn die Wünsche der Stadt Neuss erfüllt würden, wurde geantwortet: Die Stadt Neuss hat keine anderen Wünsche, als daß ihre bisherigen Verkehrswege (namentlich Furtherstraße und Freihafen) nicht verschlechtert werden und daß ihre Bewohner keine Schädigung ihrer vitalsten Interessen erleiden. Zu einer bindenden Zusage fehle uns jedes Mandat.
5. Auf Befragen des Herrn Ministers gaben wir die Antwort: a. daß allerdings die Vertreter der Handelskammer im landespolizeilichen Prüfungstermin einen abweichenden Standpunkt eingenommen haben, b. daß dagegen die Stadtverordneten-Versammlung in namentlicher Abstimmung über die Frage, ob der jetzige Zustand des Neusser Bahnhofes besser sei, als das Project XIV, dahin sich entschieden hätte, der jetzige Zustand sei besser als Project XIV und zwar stimmten alle anwesenden Stadtverordneten, mit Ausnahme von zweien für den jetzigen Zustand, diese zwei fanden das Project XIV auch nur unter Vorbehalt großer Modificationen annehmbar, und nur der Herr Bürgermeister war bedingungslos für Project XIV.
Unsere Vorstellung hatte den Erfolg, daß der Herr Minister erneute Prüfung zusagte, deren Resultat frühzeitig der Stadtverordneten-Versammlung mitgetheilt werden solle, damit dieselbe Stellung dazu nehmen könne." Herr Stadtverordneter Tosetti beantragt hierauf: "Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 1. den vorstehenden Erklärungen, welche die Deputirten
der Stadt Neuss in der Conferenz vom 28. August im Ministerium für öffentliche Arbeiten abgegeben haben, ausdrücklich und im ganzen Umfange beizutreten, 2. Sr Excellenz den Dank der Stadt für das Entgegenkommen in Sachen des Bahnhofsumbaues auszusprechen, 3. die Verwaltung zu beauftragen, dem Herrn Staatsminister und Minister für öffentliche Arbeiten eine Ausfertigung dieses Protokolles zugehen zu lassen." Dieser Antrag wird von der StadtverordnetenVersammlung zum Beschluß erhoben.
In Abänderung des Beschlusses vom 16. Januar cr. wird beschlossen, an Stelle einer Rente für die Unterhaltung des Pflasters über den Rohrgräben der Wasserleitung den von dem Herrn Landes-Director berechneten einmaligen Beitrag von 9237,88 Mark zu leisten. Dieser Beitrag soll aus dem Erneuerungsfond des Wasserwerkes genommen werden. Im Uebrigen werden die von dem Herrn LandesDirector aufgestellten Rentenberechnungen als richtig anerkannt und wird der Vorsitzende ermächtigt, den Uebernahmevertrag abzuschließen.
2. Sofern die Antragstellerin die beabsichtigte Vergrößerung ihres Etablissements (Anlage neuer
Tanks) auf dem rechten Erftufer im Gebiete der Gemeinde Neuss ausführt, hat sie bezüglich der Rohrleitung durch den Erftkanal, der maschinellen Einrichtung, sowie überhaupt in jeder Beziehung ein größeres Entgegenkommen der Stadt und eine bedeutende Ermäßigung der Gebühr zu erwarten.
Der Vorsitzende gibt der Stadt-VerordnetenVersammlung Kenntniß von den Verfügungen des Regierungs-Präsidentenvom 12. December 1896 I. III. A 6947 und des Ober-Präsidenten vom 11. September 1896 St. B. 4259 betreffend die Abweisung des von der Stadt gegen den Bau einer festen Brücke und die beabsichtigte Stromregulirung bei Düsseldorf erhobenen Einspruchs; ferner von der Verfügung des RegierungsPräsidenten vom 13. December 1896 I. III. B 9048, betreffend das Project der Kleinbahn Rheydt-Neuss.
9.) Rückgabe einer Caution.
Da der frühere VollziehungsbeamteHubert Stevens aus seiner Amtsführung nichts mehr zu vertreten hat, so genehmigt die StadtVerordnete-Versammlung die Rückgabe der Caution desselben.
a.) In Ergänzung des Beschlusses vom 12. vorigen Monats wird beschlossen, der Firma Werhahn den Lagerplatz, soweit er nicht nach Absatz C an die Lagerhaus-Gesellschaft verpachtet wird, auf fünf feste Jahre zum Preise von siebenhundert fünfzig Mark jährlich zu verpachten. Eine dreimonatliche Kündigung innerhalb dieser Zeit soll nur stattfinden können, wenn
1.) ein neuer Anschluß der Hafenbahn an den Güter-Bahnhof der Staatsbahnausgeführt ist, 2.) wenn die Stadt das Grundstück verkauft, 3.) wenn die Stadt das Grundstück zu eigenen
städtischen Zwecken, insbesondere auch zu Eisenbahnzwecken benutzen will.
b.) Unter den gleichen Bedingungen wird die Verpachtung des zwischen dem Lagerplatze von Neidhöfer und dem vorbezeichneten an Werhahn zu verpachtenden Platze bezw. zwischen den Seitzhöfen gelegenen Lagerplatzes zum Preise von fünfhundert Mark jährlich an die Firma C & E. Wüsthoff genehmigt.
c.) Ferner wird unter denselben Bedingungen der Lagerhaus-Gesellschaft ein Streifen von 10 m Breite nördlich längs des von der Stadt angekauften Platzes (also von etwa 200 qm Größe) zum Preise von sechszehn Mark 70 Pfg jährlich verpachtet.
12.) Anträge der Lagerhaus-Gesellschaft betr. 1.) Lichtrecht, 2.) Ladebühne.
Die Anträge der Lagerhaus-Gesellschaft 1.) auf Ertheilung des Fensterrechtes (: art. 677, 678, 679 code civil:) 2. auf Genehmigung des Ueberhängens einer Ladebühne erftseitig über städtisches Terrain an dem Lagerhause an der Hafenbahn werden genehmigt. Die Erlaubniß zur Anbringung der Ladebühne wird nur widerruflich gegen eine Anerkennungsgebühr von einer Mark jährlich ertheilt. Durch die Ladebühne darf der Verkehr am Hafen und an der Hafenbahn nicht behindert werden.
13.) Verpachtung einer Grasnutzung.
Dem WegewärterOffer wird die eine, der Wittwe Randerath die andere Hälfte der Grasnutzung in den Gräben des Bergheimerweges von der Weingartzbrücke bis zur Gohrer-Grenze auf 9 Jahre zu je zwölf Mark 50 Pfg pro Jahr
verpachtet. Für die Stadt ist einmonatliche Kündigung vorzubehalten.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von dem Schreiben des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidentenvom 8. Maerz dieses Jahres I F 1443, betreffend Zuschuß der Stadt zu den Kosten für das Central-Büreau des Verbandes zur Förderung des Arbeitsnachweises im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ortsstatut betreffend Auszahlung des von minderjährigen Arbeitern verdienten Lohnes.
Auf Grund des §. 10 der Städteordnung und der §. §. 119 a und 142 der Reichsgewerberordnung beschließt die Stadt-Verordneten-Versammlung folgende ortsstatutarische Festsetzung:
§. 1. In allen Gewerbebetrieben der Stadt Neuss ist der von minderjährigen unverheiratheten Arbeitern verdiente Lohn an deren Vater oder Mutter oder Vormund zu zahlen, wenn letztere dieses schriftlich verlangen. Es kann auch ein Stellvertreter zum Lohnempfang bezeichnet werden und ist in diesem Falle die bezügliche Erklärung polizeilich zu beglaubigen.
§. 2. Eltern oder Vormünder, welche den Lohn für die Minderjährigen in Empfang nehmen wollen bezw. die von ihnen zum Lohnempfang bezeichneten Stellvertreter, müssen zu der in dem betreffenden Betriebe für die Lohnzahlung festgesetzten Zeit und an der bestimmten Stelle erscheinen.
§. 3. Im Falle des §. 1 kann auf Antrag des Minderjährigen oder des Arbeitgebers durch das Bürgermeisteramt die Auszahlung
des vollen oder theilweisen Lohnes an den Minderjährigen selbst gestattet werden.
11.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich als Mitinteressentin des Consolidationsprojectes damit einverstanden, den Consolidationsplan dahin abzuändern, daß von der dem Ridder'schen Baugrundstücke zugetheilten Bauparzelle eine Baustelle an der Erftstraße in der Frontbreite von sieben Metern den Erben Franz Anton Ketteler zugewiesen wird, unter der Voraussetzung, daß das Consolidationsproject zu Stande kommt.
1.) Die Vermiethung des von P. J. Minjon angekauften Hauses nebst Garten vom 1. October cr. ab auf ein Jahr zu 600 Mark (sechshundert Mark) an Fräulein Maria Schumacher wird genehmigt. Alle Reparaturen pp. an dem Hause hat die Mietherin zu übernehmen.
2.) Auf den Ankauf des zu 7800 Mark angebotenen im Consolidationsgebiete zwischen Canal- und Weierstraße gelegenen Garten von Franz Kallen wird verzichtet.
3.) Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, den Antrag auf Zusammenlegung der zwischen der Canal- und Weierstraße einerseits und der Büttgerstraße, dem Erftmühlen-
graben und dem Nordkanale andererseits gelegenen Grundstücke, über deren Consolidation eine Einigung unter den Interessenten erzielt ist, bei der General-Commission zu stellen, erforderlichen Falles auch dieserhalb bei dem Herrn Landwirtschafts-Minister vorstellig zu werden.
2.) Für Herstellung der erforderlichen Einfriedigungen der Wiesen wird ein Credit bis zu 2000 Mark, für Versetzung des Seuchenstalles ein Credit bis zu 600 Mark bewilligt.
3.) Dem Weide-AufseherHeinrich Dickmann wird vorläufig für dieses Jahr gestattet, für das Zuchtvieh dasselbe Hütegeld wie gemäß Vertrag vom 10. Juli 1892 beim Weidvieh, also 50 Pfennige pro Stück und Woche zu erheben. Als Gegenleistung
für die städtischerseits auszuführende WiesenEinfriedigung hat Dickmann für dieses Jahr 10 Pfennige von diesem Hütegeld an die Stadt abzugeben. Die Festsetzung des Hütegeldes und der Gegenleistung des Dickmann für die Folgezeit wird vorbehalten.
4.) Die zu erhebende Weidegebühr wird für dieses Jahr auf 30 Pfennige pro Stück und Tag festgesetzt.
5.) Ueber Versetzung der Halle vom Neumarktnach dem Viehhof bezw. über Errichtung eines Stallgebäudes auf dem Viehhofe soll erst beschlossen werden, wenn sich übersehen läßt, welche Ausdehnung der Zuchtviehmarkt nimmt.
6.) Die Festsetzung des Zeitpunktes der Eröffnung des Marktes wird dem Bürgermeister überlassen.
Ein Uebersichtsplan, aus dem die durch die Bahnhofserweiterung bedingten Aenderungen an den Wege- u.s.w. Anlagen zu ersehen sind, ist zur vertraulichen Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen beigefügt, ihn zu den Berathungen mitbringen und den dieseitigen Commissaren zurückgeben zu wollen. Im Auftrage gez: Wichert.
An Herrn Bürgermeister Tilmann in Neuss. Unter die demgemäß heute hier stattgehabte Conferenz ist folgende Verhandlung
aufgenommen worden:
Anwesend 1.) Als Commissare des Herrn Finanzministers. HerrGeheimer Ober FinanzrathLehmann. HerrGeheimer FinanzrathLacomi 2.) als Commissare des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten H. Geh. Regierungs-RathDr. Kieschke H. Geh. BaurathBlum. 3.) Seitens der EisenbahnDirection Cöln H. Geh. Reg.-Rath und commissarischer Präsident Stieger H. Eisen Bahn u. Bau-InspektorWolf " " " " " Hin Reg.-AssessorSchmitz 4.) Seitens der Eisenbahn-Inspectionen in Crefeld. H. Eis. B. u. B. Inspector Schmale H. VerkehrsinspectorWiefels. 5.) Seitens der Kgl. Regierung in Düsseldorf H. Reg. PräsidentFreiherr v. Rheinbaben. H. Geh. Reg. Rath Steilberg. 6.) Seitens des Kreises H. LandrathFrhr. v. Schorlemer. 7.) Seitens der Stadt Neuss H. Bürgermeister Tilmann. H. Beigeordneter Better H. " Thywissen. H. StadtbaumeisterThoma, H. Stadtverordneter Geyr. H. " Werhahn.
Zur Besprechung des Entwurfs über den Umbau der Bahnanlagen in Neuss waren die Nebengenannten erschienen. Nach längeren Verhandlungen übernehmen es die Herren Ministerial-Commissare ihren Herrn Chefs folgenden Vorschlag zur Annahme zu empfehlen. 1.) Die Stadt Neuss stellt die zur Herstellung der Bahnanlagen erforderlichen städtischen Terrains mit einem Taxwerthe von 140000 Mark "in Worten Einhundertvierzigtausend Mark" unentgeltlich zur Verfügung. Diese Grundflächen sind in der Anlage näher bezeichnet. 2.) Die Staatseisenbahnverwaltung wird eine Fußwegverbindung über die Aachener und Viersener Linie in der Nähe des Nordkanals herstellen. 3.) Die Stadt zahlt einen Baarzuschuß von 30000, in Worten Dreißigtausend Mark.
4.) Die in der Anlage bezeichneten eisenbahnfiskalischen Grundflächen, soweit sie nach näherer noch vorbehaltener Prüfung für Eisenbahnzwecke nach Fertigstellung des Umbaus dauernd entbehrlich werden, sollen an die Stadt auf deren Wunsch zu dem durch den Bauinspector a.D.Schellenin Cöln als Sachverständigen abzuschätzenden Werthe abgetreten werden.
Die Herren Vertreter der Städtischen Verwaltung nahmen diesen Vorschlag an mit der Maßgabe, 1.) daß die Abtretung des nach dem Umbau verlassenen Bahnkörpers der Strecke NeussDüsseldorfvon der Cöln-Uerdinger Landstraße bis zum neuen Bahndamm einschließlich der Erftbrücke und des neben diesem Damm liegenden eisenbahnfiskalischen Geländes an die Stadt zum Preise von 18500 Mark, wörtlich achtzehntausend fünfhundert Mark zugesagt werde. Die Uebernahme sämmtlicher auf diesem Gelände ruhenden Lasten durch die Stadt wird von dieser zugesagt.
2.) daß die Abschätzung der an die Stadt auf ihren Wunsch zu überlassenden Grundstücke durch den Bauinspector a. D. Schellen in Cöln in Gemeinschaft mit einem von der Stadt zu bezeichnenden Sachverständigen und mangels Einigung derselben durch den Kgl. Landrath Freiherr v. Schorlemer stattfinden soll. Die Herren Ministerial-Commissare erklärten sich mit diesen Modifikationen ihres Vorschlages einverstanden.
Die Herren Vertreter der Stadt erklärten, daß gegen das vorgelegte Project D zum Umbau der Bahnanlagen in Neuss seitens der Stadt Einwendungen nicht zu erheben seien.
Die Herren Ministerial-Commissare erklärten noch, daß die endgültige Entschließung der Stadtvertretung über diese Vereinbarung, um die Aufnahme einer ersten Rate für den Umbau in den Etat für das Jahr 1898/99 zu ermöglichen, in der seitens des Herrn Bürgermeisters auf heute Nachmittag bereits anberaumten Sitzung gefaßt werden müsse. Diese Entschließung wird seitens der Stadt sofort der Königlichen Eisenbahn-Direction Cöln mitgetheilt werden.
Die Herren Vertreter der Stadt erklärten sich bereit, auf diese Beschlußfassung aus allen Kräften hinzuwirken. Unter allseitigem Einverständniß wurde dann noch constatirt, daß aus der Erbauung der neuen Brücke über die Erft die Stadt Entschädigungsansprüche irgend welcher Art nicht herleiten wird.
Die Herren Vertreter der Stadt erklärten, daß in dem über die Berechtigung zum Ueberschreiten des Eisenbahnübergangs am Nordkanal anhängigen Prozesse nach Perfection der gegenwärtigen Vereinbarung die Stadt die Klage auf
ihre Kosten zurückziehen werde.
Vorgelesen genehmigt unterschrieben gez: Lehmann, Freiherr v. Rheinbaben, Kieschke, Blum, Lacomi, Frhr. v. Schorlemer, Steilberg, Tilmann, Wilhelm Thywissen, Robert Better, Franz Werhahn, Wilhelm Geyr, Thoma, Wolf, Hin, Dr. Schmitz."
1.) Ein Theil des Nordkanal-Dammes von der Einmündung des neuen Viersener Geleises bis zur Gemeindegrenze Kaarst in derjenigen Breite, wie sie zur Herstellung einer zweigleisigen Bahn nothwendig ist. (Theile der Parzellen Flur C N° 823/301, 822/301, 822/0,301 und 817/237, östliches Ufer. 2.) Theile des Hospitalgrundstücke, Parzelle N° 594/7.15.18 in Flur A ca. 223 Ar. (An den neuen Linien nach Düsseldorf und Oberkassel). 3.) Theil des Hospitalgrundstücks, Parzelle Flur F N° 1443/454 ca 14,25 Ar. (An der Linie nach Düren). 4.) Theil der Parzelle Flur F N° 1937/728, groß 51 Ar 36 qm. (Am Nordkanal und der Güterzuglinie nach Düren und Cöln). 5.) Theil der Parzelle Flur F N° 1938/728, groß ca 30 Ar (Wie vor). 6.) Das der Stadt Neuss gehörige bei km. 33,3
der Linie nach Cöln gelegene Grundstück, soweit es für die dort herzustellende Wegeunterführung und die dort geplanten Wegeverlegungen erforderlich ist.
1.) Das Gelände der zu verlassenden Bahnstrecke Neuss-Düsseldorf zwischen der Bahnstraße und der Cöln-Uerdinger-Straße und die zu beiden Seiten dieser Theilstrecke liegenden bahnfiskalischen Grundstücke. 2.) Das bahnfiskalische Grundstück an der Ecke der Bahnstraße und der CölnUerdinger Straße. 3.) Das Gelände des zu verlassenden Bahnkörpers der Strecke nach Obercassel etwa von dem Uebergange ( bei Km 81/8) an der Papierfabrik ab bis zum Bahnkörper der neuen Linie nach Düsseldorf."
Nach stattgehabter Berathung wurde von der Stadt-VerordnetenVersammlung das in diesem Protokoll festgelegte Abkommen in namentlicher Abstimmung einstimmig angenommen. Ferner wurde beschlossen, dem Regierungs-Präsidenten Herrn Freiherrn von Rheinbaben den Dank der Stadt für die dieser in Angelegenheiten des Bahnhofs-Umbaues zugewendete besondere Unterstützung abzustatten.
Auch dankte die Stadt-Verordneten-Versammlung noch besonders den Mitgliedern ihrer Eisenbahn-Commission und dem Herrn Bürgermeister für ihre erfolgreichen Bemühungen in dieser für die Stadt so außerordentlich wichtigen Sache.
Die am 1. Januar 1898 ausscheidenden Mitglieder des Curatoriums der HandwerkerFortbildungsschuleRobert Lonnes und RegierungsBaumeisterBusch werden wiedergewählt. An Stelle des verstorbenen Herrn Hermann Josten wird der MaschinenbauerDominikus Reinartz gewählt.
3.) Credit für Uferbefestigungsarbeiten.
Für die Ausführung von Uferbefestigungsarbeiten am Erftkanale wird ein Credit von 750 Mark bewilligt.
Sodann beschließt die Stadt-VerordnetenVersammlung in Abänderung des Beschlusses vom 17. August 1897 die Kosten des Schulgrundstückes an der Kreuzstraße im Betrage von 12000 Mark nicht aus dem Schulbaufonds, sondern aus dem
Stammvermögen der Stadt zu entnehmen.
6.) Etat der Fortbildungsschule pro 1898/99.
Der Etat der Handwerker-Fortbildungsschulcasse pro 1898/99 wird in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig auf 1820 Mark festgesetzt.
Die Miethsentschädigung beträgt a.) für Rektoren bezw. denselben gleichstehende Hauptlehrer 550 Mark, b.) für verheirathete Lehrer, welche über 4 Jahre im öffentlichen Schuldienste stehen 450 Mark, c.) für verheirathete Lehrer, welche noch nicht 4 Jahre im öffentlichen Schuldienste stehen 300 Mark, d.) für unverheirathete Lehrer (allgemein) 200 Mark, jedoch erhalten diejenigen unverheiratheten Lehrer, welche über 4 Jahre im öffentlichen Schuldienste stehen und einen eigenen Hausstand führen, 450 Mark, e.) für Hauptlehrerinnen 350 Mark, f.) für endgültig angestellte Lehrerinnen 250 Mark, g.) für einstweilig angestellte Lehrerinnen 200 Mark.
Der Besoldungsordnung ist zuzufügen, daß die Verheirathung einer Lehrerin die Aufhebung ihrer Anstellung zur Folge hat.
a.) Der Haushalts-Etat wurde durchberathen und dann in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig auf 896621 Mark 10 Pfg. geschrieben achthundert sechs und neunzig tausend sechshundert ein und zwanzig Mark zehn Pfg. festgestellt.
b.) Es wird beschlossen, von dem Bestande der Stadtkasseam 1. April 1898 - 69775 Mark 28 Pfg. zu verwenden zur Abtragung des Restes der auf Grund Beschlusses vom 19. Februar 1895 für Baggerarbeiten bei der Sparkasse aufgenommenen Anleihe von 93000 Mark.
c.) Ferner wird beschlossen, daß bei dem StadtrentmeisterKemper und dem Stadtsekretair Knopp - unbeschadet der vertraglichen Festsetzungen bezw. Anstellungsbedingungen die erst nach 3 Jahren fälligen Gehaltserhöhungen bereits am 1. April eintreten
sollen, so daß die nächste Gehaltssteigung erst nach 6 Jahren eintritt.
d.) Der Antrag des Vorsitzenden, das Gehalt eines Schutzmannes zwecks Verwendung bei der Hafenpolizei in den Etat neu einzustellen, wurde mit 10 gegen 9 Stimmen abgelehnt.
e.) Die Berathung über die Gehaltsaufbesserung des Stadtbaumeisters Thoma wird bis zum folgenden Etatsjahr ausgesetzt. Einstweilen wird demselben für das Jahr 1898/99 eine persönliche Zulage von fünfhundert Mark bewilligt und der Bürgermeister ermächtigt, dieselbe in ihrem vollen Betrage schon jetzt zur Auszahlung anzuweisen.
Von der Alexianer-Anstalt ist die Hälfte der thatsächlich aufzuwenden Kosten zu übernehmen. Die Anschlußleitung der Anstalt ist von dieser auf ihre alleinige Rechnung auszuführen. Soweit die Anlagekosten aus den eingehenden Canalgebühren nicht gedeckt werden können, sind dieselben aus den Beständen zu nehmen und erforderlichen Falles in den nächstjährigen Etat einzustellen. Auf die eingehenden Canalgebühren hat die Alexianeranstalt keinen Anspruch.
1.) Das Grundstück wird nur auf eine Frontlänge von 60 m vom Bloser'schen Eigenthum ab verkauft. 2.) Es braucht nicht unbedingt ganz, sondern kann auch getheilt verkauft werden. 3.) Auf dem Grundstücke müssen gewerbliche Anlagen errichtet werden, welche Erftgebühren einbringen. 4.) Die gewerblichen Anlagen müssen binnen zwei Jahren nach Ertheilung des Zuschlages zur Ausführung gelangen. 5.) Die Taxe wird festgesetzt auf 250 Mark pro Meter Fronte.
1.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das bezgl. der Offenlage und des Ausbaues der Hafenstraße und des die Hafenstraße mit dem Neumarkt verbindenden Theiles der Salzstraße mit den Interessenten geschlossene Abkommen vom 28. April dieses Jahres und ermächtigt die Verwaltung zur Ausführung desselben mit der Maßgabe, daß die Frontbreite der dem J. Wiertz zugewiesenen Bauparzelle zur
Erledigung der Zweifel über die ursprüngliche Größe seiner alten Parzelle auf 6,50 m festgestellt wird, - soweit erforderlich unter entsprechender Verminderung der Frontbreite der an der Salzstraße dem Hospital zugewiesenen Parzelle,
2.) beschließt, den nach Anlage der Straßen verbleibenden Ueberschuß aus den eingezogenen Straßenbeiträgen zur theilweisen Tilgung der Anleihe für die Erftüberwölbung zu verwenden,
3.) stellt fest, daß die von den Interessenten zu leistenden Beiträge zum Ausbau der Straßen nicht den Character ortsstatutarischer Straßenbeiträge, sondern den freiwilliger Leistungen auf Grund contractlicher Vereinbarung haben, weshalb eine etwaige Mehr- oder Minderausgabe über die bei der Verhandlung mit den Interessenten vom 28. April schätzungsweise zu Grunde gelegten Kostenansätze ohne Einfluß auf die einmal vereinbarte Höhe derselben sind,
4.) beschließt zwecks Durchführung der Salzstraßezum Neumarkt den Abbruch der Häuser Neumarkt N° 27 und 29,
5.) beschließt, den durch die Hafenstraße zu legenden Entwässerungskanal durch die Rheinthorstraße fortzusetzen und in den Canal der Königsstraße einmünden zu lassen,
6.) beschließt, daß wenn Wittwe Neidhöfer dem Abkommen binnen 14
Tagen nicht beitritt, die darin getroffenen Abmachungen über das Kosten-Beitragsverhältniß ihres Grundstückes zur Straße hinfällig sein sollen, unterwirft Frau Neidhoefer in diesem Falle den Bestimmungen des Ortsstatuts vom 3. November 1877 und behält sich für die dementsprechende künftige Festsetzung der ortsstatutarischen Straßenkosten die anderweite Ermittelung des auf das Neidhöfer'sche Baugrundstück entfallenden Straßenbeitrages unter Anrechnung des vollen Werthes der von der Stadt zur Straße austauschweise hergegebenen Grundflächen, sowie die anderweite Taxirung der bei künftiger Einrückung in die Straßenflucht von Frau Neidhoefer an die Stadt, sowie umgekehrt von der Stadt an Frau Neidhoefer abzutretenden Grundflächen vor, ermächtigt aber den Bürgermeister im Falle Frau Neidhoefer beitritt, ihr bezgl. der Sicherstellung der von ihr nach dem Abkommen zu übernehmenden Verpflichtungen erleichterte Bedingungen zu gewähren,
7. erklärt sich mit der Auszahlung der dem LandmesserDeselaers für die Ausarbeitung des Consolidationsplans bewilligten 800 Mark einverstanden.
Für den Abschluß des Vertrages stimmten der Beigeordnete und Stadtverordnete Better, die Stadtverordneten Thywissen, Hofstadt, Bellerstein, Leuchtenberg, Gater, Busch, Neidhöfer, Schram, Hermkes, Geyr,
Tosetti, Frings, sowie Bürgermeister Tilmann, gegen den Abschluß des Vertrages stimmten die Herren Stadtverordneten Meuter und Werhahn.
3.) Die Beschlußfassung über den Antrag betr. Aufstellung eines Freibrunnens auf dem Hammthorwall bezw. den Antrag der Baukommission wegen Aenderung der Bedingungen für die Wasserabgabe nach Tarif vertagt.
1.) Frau van Endert tritt mit ihrem Neubau 4 m von der durch den Grenzgiebel des Rathhauses und die Gartenmauer des Rathhausgartens gebildeten Linie zurück, und tritt die gesammte frei werdende Fläche in das Eigenthum der Stadt ab.
2.) Die Passage wird vom Marktplatze bis zur Michaelstraße in Doppelasphalt auf betonirter Unterlage befestigt.
3.) Nach Bedarf ist es Frau van Endert gestattet, den Raum unter der Passage für Geschäftszwecke zum Theil zu unterwölben.
4.) Frau van Endert erhält das Recht und ist auf Verlangen der Stadt binnen längstens 5 Jahren verpflichtet, die eingangs erwähnte Verbindungsstraße zwischen Promenade und Breitestraße in der Weise und unter denselben Bedingungen, wie sie mit dem Consortium der Mittelstraße verabredet sind, zu eröffnen und auszubauen. Am Eingange in die Breitestraße genügt als Straßenbreite die Breite des Hausplatzes von Gotzens und ist Frau van Endert
zur Erwerbung der zur Ergänzung auf 11 m erforderlichen Hausbreiten nicht verpflichtet. Im Uebrigen trägt alle zur Offenlage der Straße und Erbauung der Brücke erforderlichen Kosten Frau van Endert. Doch übernimmt die Stadt, wenn es zu Enteignungszwecken nöthig sein sollte, den Ausbau formell auf den Namen der Gemeinde.
5.) Die Kosten der Herstellung der Passage trägt ebenfalls Frau van Endert.
6.) Die Stadt Neuss zahlt als Entschädigung für die abgetretene Grundfläche, für den Verzicht auf die Gemeinschaftlichkeit des Giebels und für die bedeutenden Mehrkosten der Bauausführung 35000 (:fünf und dreißigtausend:) Mark.
7.) Ferner verpflichtet sich die Stadt, die Gartenmauer des Rathhausgrundstückes zu erniedrigen und mit einem den Durchblick in den Garten ermöglichenden Eisengitter zu versehen.
8.) An dieses Anerbieten erklärt sich Frau van Endert bis 12. August gebunden.
Vorgelesen genehmigt unterschrieben
[gez:] Wwe Rudolf van Endert Z.B. [gez:] Tilmann
Nachtrag: Durch die Bestimmung zu 7. wird das freie Recht der Stadt zur Bebauung des Gartens nicht beschränkt
Vorgelesen genehmigt unterschrieben
[gez:] Wwe Rudolf van Endert [gez:] Tilmann."
1.) Der Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung des mit der Firma van Endert getroffenen Abkommens vom 5. August dieses Jahres betr. die Herstellung einer Straßenverbindung vom Markt bis zum Amtsgericht wird abgelehnt.
2.) Es wird beschlossen, der Firma van Endert folgende Gegenanerbieten zu machen: a.) die Punkte 1, 2, 5, 7 mit Nachtrag ad 9 des Abkommens vom 5. August werden genehmigt. b.) Punkt 3 soll wie folgt formulirt werden: "Es ist der Firma van Endert gestattet, die bestehenden Unterwölbungen unter dem abzutretenden Terrain zu belassen. c.) Punkt 4 fällt weg. d.) In Punkt 6 wird die von der Stadt zu zahlende Entschädigungssumme auf 15000 Mark normirt.
3.) Es wird beschlossen, der Firma van Endert, falls sie mit ihrer neu zu errichtenden Front am Markte in die von der Ecke des Lemmerholz'schen Hauses bis zur Ecke des Rathhauses zu ziehende Linie zurücktritt, eine Entschädigung von 2500 Mk anzubieten.
4.) Der Antrag des Bürgermeisters, der Firma van Endert für den Fall, daß sie unter Verzicht auf die Gemeinschaftlichkeit des Rathhausgiebels neben demselben eine neue Brandmauer aufführt, die Entschädigung der Kosten dieses neuen Brand-
Brandgiebels bis zur Tiefe des Rathhausgiebels anzubieten, wird abgelehnt.
1.) Die gesammten Herstellungskosten der Anlage einschließlich der dabei erforderlichen Umänderungen an vorhandenen Gas- und Wasserleitungen, sowie der Einrichtungen zur Ermöglichung und Sicherung des Verkehrs auf der Straße während des Baues und die Kosten der Wiederherstellung der Straßenbefestigung gehen der Firma Friederichs zur Last.
2.) Alle Erschwernisse, welche beim Bau und Betriebe städtischer Leitungen späterhin, insbesondere auch bei Anlage einer unterirdischen Entwässerung durch das Vorhandensein des Canals nach Ansicht der Stadtverwaltung eintreten, vergütet die Firma Friederichs in angemessener Weise.
3.) Ueber dem Canale und zwar in einer Breite, welche viermal so groß, als die größte Tiefe der Baugrube gewesen ist, liegt die Unterhaltung der Straßenbefestigung, gleichgültig welcher Art dieselbe ist, der Firma Friederichs dauernd ob, und wird erforderlichenfalls durch die Stadt auf Kosten der Firma Friederichs vorgenommen werden können.
4.) Die Firma Friederichs haftet für jeden Schaden, der infolge des Bauwerkes insbesondere durch die Durchbrechung des Deiches an städtischem oder anderem Eigenthum verursacht wird.
5.) Es steht der Stadt frei, jederzeit die ertheilte Erlaubniß, für welche eine jährliche Recognitionsgebühr von zehn Mark
zu entrichten ist, zurückzunehmen und innerhalb sechs Wochen nach dem Widerruf die gänzliche Beseitigung des Kanals aus dem Damme zu verlangen und die ihr wünschenswerthen Aenderungen an allen kreuzenden Rohrleitungen auf Kosten der Firma Friederichs auszuführen.