Stadtverordneten-Versammlung beschließt behufs Deckung der Kosten für die Erfterweiterungs-Arbeiten an der Hafenbahn, für Anlage einer Quaimauer am Erftcanal und zur Herstellung geeigneter Lagerplätze daselbst den Betrag von 60000 (sechzigtausend) Mark aus der Anleihe zu entnehmen.
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