10.) gestattet dem HotelbesitzerBerghaus auf seine Eingabe vom 5. dieses Monats, einen Theil der Mauer am alten Kirchhofe, wie solcher auf dem beigefügten Lageplan mit den Buchstaben a-b eingezeichnet ist, abzubrechen, und den mit b-c-d bezeichneten Theil derselben auf 3,10 m zu erhöhen mit der Bedingung, daß Antragsteller 1.) für sich und für seine Rechtsnachfolger verpflichtet ist, jederzeit auf Verlangen der Stadt den niedergelegten Theil der Mauer wieder herzustellen; 2.) das alleinige Eigenthum der Stadt an den mit b-c-d bezeichneten Theil der Mauer auch nach dessen Erhöhung anerkennt.