Band 60: Eintrag vom  28. Juni 1898 (Nr. 2383)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11 a.) Gehalt eines Lehrers.

Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt, daß dem LehrerMewes, welcher nach der neuen Einkommensordnung an Gehalt 20 Mark weniger als nach der alten zu beziehen hat, dieser Betrag weiter gezahlt wird.