9.) St.V.V. erklärt sich einverstanden mit der Anlage eines israelitischen Beerdigungsplatzes auf dem von der israelitischen Gemeinde hierzu in Aussicht genommenen Grundstücke am Glehner Wege und bewilligt derselben zur Erwerbung dieses Grundstückes einen Zuschuß von 900 (neunhundert) Mark und außerdem einen Zuschuß von 150 (hundertfünfzig) Mark für die Umzäunung.