10.) ermächtigt den Vorsitzenden, in der Angelegenheit betreffend Zahlung eines Beitrages der Stadt zu den Kosten der Neupflasterung der Provinzialstraßen, die Entscheidung des Herrn Ober-Präsidenten zu erwirken, eventuell den Seitens des Herrn Landes-Directors angedrohten Prozeß aufzunehmen.