Band 60: Eintrag vom  29. April 1889 (Nr. 472)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5.) setzt das Gehalt des neu zu wählenden Bürgermeisters auf 6000 (sechstausend) Mark fest, beschließt, die Annahme eines Mandates für den Reichstag oder das Abgeordnetenhaus Seitens desselben von der jedesmal vorher

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einzuholenden Genehmigung der Stadt-Verordneten-Versammlung abhängig zu machen.