5.) setzt das Gehalt des neu zu wählenden Bürgermeisters auf 6000 (sechstausend) Mark fest, beschließt, die Annahme eines Mandates für den Reichstag oder das Abgeordnetenhaus Seitens desselben von der jedesmal vorher
[Nächste Seite]einzuholenden Genehmigung der Stadt-Verordneten-Versammlung abhängig zu machen.