§. 3. Die Hauptlehrerinnen an den sechs und mehrklassigen katholischen Elementarschulen beziehen an Gehalt während der drei ersten Dienstjahre ..... 1200 Mark vom 4. bis einschließlich 6. " ..... 1250 " " 7. " " 9. " ..... 1300 " " 10. " " 12. " ...... 1350 " " 13. " " 15. " ....... 1400 " " 16. " " 18. " ....... 1450 " " 19. Dienstjahren ............................ 1500 "