Band 60: Eintrag vom  14. Januar 1896 (Nr. 1862)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

8. Die städtische Futtermauer, welche das an Josten nach Ziffer 1 abzutretende Grundstück südlich begrenzt, bleibt im Besitz und in der Unterhaltung der Stadt.