Band 60: Eintrag vom  21. Dezember 1897 (Nr. 2281)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7.) Hütegeld für Zuchtvieh.

Die durch Beschluß vom 20. Juli dieses Jahres unter 2 N° 3 erfolgte Festsetzung des Hütegeldes für Zuchtvieh und der Gegenleistung des Wiesen-Aufsehers Dickmann wird bis 1. August 1898 verlängert.