Die durch Beschluß vom 20. Juli dieses
Jahres unter 2 N° 3 erfolgte Festsetzung
des Hütegeldes für Zuchtvieh und der Gegenleistung des Wiesen-Aufsehers Dickmann wird bis 1. August 1898 verlängert.
Wiesenaufseher/Fohlenweidenaufseher und Schankwirt, Haus auf der Fohlenweide; Umzäunung
d. Wiesen untersagt; Ausgaben kontrollieren, 1873; Neubau in der Neustraße, 1878;
Hütegeld b. 1.8.1898, 1897;