9.) Die Angelegenheiten, betreffend a) Abänderung des Beschlusses vom 20. October 1884, betr. den Preis des zu gewerblichen Zwecken dienenden Wassers, b.) Anfrage der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung wegen des neu abzuschließenden Vertrages über die Höhe des künftig zu zahlenden Wassergeldes werden vertagt. Zur Prüfung derselben wird eine Commission gewählt, bestehend aus den Herren Reinartz, Jacob sen. Schmitz, Wilhelm Thy-
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