5 (St.V.V. bewilligt dem Neusser SchützenVerein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathaus-Saales für das diesjährige Schützenfest, in seitheriger Weise mit der Maaßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind;). Der Antrag der Ueberlassung des freien Platzes und des Dammes wird für dieses Jahr abgelehnt.
Typ | Flur |
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Typ | Andere |
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