a.) Dem Neußer Bürger-Schützen-Verein wird die Benutzung der beiden straßenwärts gelegenen Rathhaussääle bei Gelegenheit des diesjährigen Schützenfestes bewilligt, b.) demselben wird zur Beschaffung von Ehrenpreisen für dieses Jahr ein Beitrag von sechshundert Mark bewilligt. c.) Die Plätze zur Aufstellung von Bierwirthschaften und Selterswasserbuden bei
[Nächste Seite]Gelegenheit der Kirmeß sollen nur an das Comite des Schützen-Vereins gegen Entrichtung einer Pacht in Höhe des regulativmäßigen Marktstandgeldes verpachtet werden. d.) Der beantragte Erlaß der Lustbarkeitssteuer wird abgelehnt.
Typ | Andere |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Andere |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt in |
|
---|