c.) Ferner wird beschlossen, daß bei dem StadtrentmeisterKemper und dem Stadtsekretair Knopp - unbeschadet der vertraglichen Festsetzungen bezw. Anstellungsbedingungen die erst nach 3 Jahren fälligen Gehaltserhöhungen bereits am 1. April eintreten
[Nächste Seite]sollen, so daß die nächste Gehaltssteigung erst nach 6 Jahren eintritt.
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