Band 60: Eintrag vom  28. Januar 1898 (Nr. 2304)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

c.) Ferner wird beschlossen, daß bei dem StadtrentmeisterKemper und dem Stadtsekretair Knopp - unbeschadet der vertraglichen Festsetzungen bezw. Anstellungsbedingungen die erst nach 3 Jahren fälligen Gehaltserhöhungen bereits am 1. April eintreten

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sollen, so daß die nächste Gehaltssteigung erst nach 6 Jahren eintritt.