Band 60: Eintrag vom  11. Januar 1898 (Nr. 2292)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5.) Verfügung betr. Ankauf von Schulbaugrundstücken.

Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Regierungs-PräsidialVerfügung vom 17. December 1897 I. D. 7302, wonach das Substanzvermögen zum Ankauf von Schulgrundstücken nicht angegriffen werden kann. Sie beschließt, im Recurswege gegen diese Verfügung eine höhere Entscheidung herbeizuführen.