4.) beschließt einstimmig auf Antrag der Katholischen Pfarrgemeinde hierselbst, derselben das Wohnhaus Friedhof N°3 nebst Zubehör zum Preise von 7500 Mark bei einer Anzahlung von mindestens 3000 Mark zu verkaufen und beauftragt den Vorsitzenden, die näheren Bedingungen mit der Pfarrgemeinde zu vereinbaren und demnächst den notariellen Kaufact zu vollziehen.