Band 60: Eintrag vom  19. Juni 1894 (Nr. 1470)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

10.) beschließt mit Rücksicht auf die bevorstehenden Berathungen der Rheinschifffahrts-Commission wegen Anlage eines Sicherheitshafens im Erftkanale den Ausbau des Erftkanals mindestens in dem Umfange, wie es das von der Königlichen Rheinstrombau-Verwaltung ausgearbeitete Project vorsieht, nebst der Anlage eines Floßhafens, letztere nach Maßgabe der von der Firma Havestadt & Contag ausgearbeiteten Planscizze, in Aussicht zu nehmen unter der Voraussetzung, daß eine entsprechende Beihülfe aus Staatsmitteln gewährt wird.