Band 60: Eintrag vom  3. Juni 1889 (Nr. 493)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4.) Die Stadt behält sich das Recht vor, während der Miethszeit jederzeit die an der Batteriestraße liegende Abschlußmauer in die richtige Baufluchtlinie zurückzusetzen, ohne hierfür eine Entschädigung zu zahlen.