Band 60: Eintrag vom  18. Dezember 1894 (Nr. 1559)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

a. Für die Benutzung des Wegekörpers ist eine jähr- liche Recognitionsgebühr von einer Mark zu entrichten; b. für die periodisch nothwendige Reinigung des Grabens neben der Weingartzstraße haben Gebrüder Görtz einen jährlichen Beitrag von zehn Mark an die Stadt zu zahlen; c. im Falle die Weingartzstraße unterirdisch ent- wässert werden sollte, muß die Rohrleitung besei- tigt und das Gebäude an die unterirdische Ent- wässerungs-Anlage angeschlossen werden, wofür die festgesetzten Gebühren zu entrichten sind;