2.) Die Wahl zweier unbesoldeter Beigeordneten erfolgte gemäß § 31 der Städte Ordnung durch Stimmzettel. In der ersten Wahlhandlung erhielten der bisherige Beigeordnete Heinrich Kistemann sämmtliche abgegebenen 17 Stimmen; in der zweiten Wahlhandlung erhielten von 16 abgegebenen Stimmen Stadtverordneter Heinrich Jaegers 11 Stimmen " Robert Better 5 " Zu Beigeordneten sind sonach mit absoluter Majorität gewählt: Beigeordneter Heinrich Kistemann und Stadtverordneter Heinrich Jaegers. Herr Jaegers erklärte, die Wahl anzunehmen.