Band 60: Eintrag vom  12. August 1898 (Nr. 2409)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Neuss, den 5. August 1898.

Gelegentlich des zu projectirenden Neubaues des van Endert'schen Geschäftslocales ist zwischen dem unterzeichneten Bürgermeister und der Frau Rudolf van Endert die Frage zur Erörterung gekommen, ob im beiderseitigen Interesse zwischen dem Rathhause und dem künftigen Geschäftshause ein Verkehrsweg geschaffen werden könne zur directen Verbindung des Marktplatzes mit dem Stadttheile jenseits des Erftmühlengrabens. Nachdem die Projectirung einer 11 m breiten Straße sich wegen des dann nöthig werdenden Erwerbs des Hamacher' schen Hauses und zweier Häuser am Klostergäßchen als zu kostspielig erwiesen hat, wurde ein zweiter Plan aufgestellt, nach dem zwischen Rathhaus und dem Neubau eine 4 m breite Fußgängerpassage projectirt wird, welche auf das Gäßchen am Herz-Jesukloster ausmündet. Von hier soll der Weg seine Fortsetzung finden über die Promenade bis zu einer ungefähr in der verlängerten Axe des Klostergäßchens anzulegenden Fußgängerbrücke über den Erftmühlengraben. Von da wird eine

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neue Straße parallel der Canalstraße in Breite von 11 m durchprojectirt bis zur Breitestraße, ausmündend auf das Königliche Amtsgericht, unter Abbruch des Hauses von Gotzens (zwischen Holter und Wassermée). Frau van Endert erklärte sich nach längeren Verhandlungen bereit, unter folgenden Bedingungen dieses Unternehmen durchzuführen: