9.) Die Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten erfolgte gemäß § 31 der Städte-Ordnung durch Stimmzettel. Es erhielt der bisherige Beigeordnete Wilhelm Thywissen 15 Stimmen. Ein Zettel war unbeschrieben. Herr Wilhelm Thywissen ist sonach zum Beigeordneten gewählt. Derselbe erklärt die Wahl anzunehmen.