II.) genehmigt das Anerbieten der Gebrüder Koenemann, der Stadt gegenüber diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche dieselbe behufs Erwirkung der kostenfreien Vornahme der Abfertigungen auf dem Dampfkrahnplatzeder Königlichen Steuerverwaltung gegenüber durch Beschluß vom heutigen Tage einzugehen sich bereit erklärt hat und beauftragt den Vorsitzenden mit Gebrüdern Koenemann einen hierauf bezüglichen Vertrag abzuschließen.