1.) Der Etat der Stadtkasse pro 1888/89 wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe auf fünfhundert siebenzig Tausend Mark. Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von der Gewerbesteuer 25 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommenssteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 der " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 280 % " der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.