Mit Rücksicht auf den Beschluß des Bezirks-Ausschusses vom 7. Mai 1895 B A. I 2065 wird für den Fall, daß der Bezirks-Ausschuß auf der Versagung der Genehmigung des Ortsstatuts und der Gebührenordnung betr. den Anschluß an die Straßenkanäle verharrt, beschlossen, das Ortsstatut in der Weise abzuändern, daß die Bestimmungen rein polizeilichen Inhaltes gestrichen werden und an entsprechender Stelle anstatt des Wortes "Gebühren" das Wort "Beitrag" gesetzt wird.