2. Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung vom 16. October 1894 II a I 3130 und beschließt einstimmig, den §. 8 des Entwurfs der EinkommensOrdnung für die an den Volksschulen in der Stadtgemeinde Neuss angestellten Lehrer und Lehrerinnen in der Fassung des Beschlusses vom 19. Juni dieses Jahresnicht zu ändern und die bedingungslose Anrechnung der auswärts im öffentlichen Schuldienst in Preußen verbrachten Dienstzeit abzulehnen;