St.-V.-V. beschließt, die an der Büttgerlandstraße westlich vom Begräbnißplatze gelegenen Grundstücke a. Flur C N°. 430/95, groß 75 ar 04 qm. zum Preise von 1350 Mark pro Morgen von Geschwister Kirchkamp, b. Flur C N° 906/96, groß 1 ar 75 qm. zum Preise von 100 Mark von Geschwister Gervers zu kaufen. Für den Ankauf des unter a genannten Grundstückes ist eine Vermittlungsgebühr von 1 %, des unter b. genannten Grundstückes an Unkosten der Betrag von 10 Mk zu zahlen.