4.) beschließt den Ankauf des in die projectirte Gartenstraße fallenden Terrains des H. J. Schwien (Ecke Büttger- und Gartenstraße) zum Preise von 4 Mark pro qm unter der Bedingung, daß die von Schwien bei Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstücke zu zahlenden Straßenkosten für die Gartenstraße auf den Kaufpreis in Anrechnung gebracht werden;