Band 60: Eintrag vom  16. März 1897 (Nr. 2128)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5.) Antrag der Verwaltung betr. die Herstellung der Canalanschlüsse.[Nächste Seite]

Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt die Verwaltung, bei Canalisationsanlagen die Stichkanäle städtischerseits auszuführen und die Kosten, welche demnächst von den Adjacenten zu erstatten sind, aus der Stadtkasse vorzuschießen;

genehmigt nachträglich das dieserhalb bereits früher beobachtete Verfahren und autorisirt gleichzeitig die Verwaltung, nicht nur die Canalanschlußgebühren sondern auch die vorschußweise verausgabten Beträge für die Canalanschlüsse in Bedürftigkeitsfällen von den Verpflichteten ratenweise einzuziehen unter Gewährung einer Maximalfrist von 4 Jahren.