Band 60: Eintrag vom  3. April 1895 (Nr. 1654)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

9. Stadtverordneten-Versammlung beschließt, daß der Vollziehungsbeamte der Stadtkasse nur auf Kündigung angestellt worden und eine Caution von 500 Mk. leisten soll.