genehmigt, daß die von der Hospitalverwaltung verkauften Parzellen Flur F N° 2401/304 und 2402/304 an der Ecke der Breite- und Hochstraße bei ihrer Bebauung in der Weise eingetheilt werden, daß die beiden auf derselben zu errichtenden Wohnhäuser die Frontseite bezw. den Eingang an der Breitestraße erhalten; beschließt, von dem Kaufpreise der Grundstücke vom Tage der Zustellung der Wirthschafts-Concession ab die üblichen Zinsen in Rechnung zu stellen.
[Nächste Seite]Dieser Beschluß wurde gefaßt in Abwesenheit des Beigeordneten Thywissen unter dem Vorsitze des Beigeordneten Kistemann.