Band 60: Eintrag vom  22. März 1895 (Nr. 1644)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6. beschließt bezüglich des Aufrückens der bereits angestellten Polizeibeamten in die neu beschlossene Gehaltsscala den Polizeisergeanten Kempermann ein Dienstalter von 10 Jahren, dem Hülfs-Polizeisergeanten Höfges ein Dienstalter von 8 Jahren und den übrigen Beamten die seit 1. April 1890 verbrachte Dienstzeit in Anrechnung zu bringen.