2.) willigt wegen geschehener Zahlung von Capital und Zinsen in die gänzliche und unbedingte Löschung der beim Königlichen Grundbuchamt in Düsseldorf unter Düsseldorf-Stadt N° 242 zu Gunsten der Stadt Neuss und zu Lasten des Ziegeleibesitzers Theodor Föll in Obercassel eingetragenen Posten von sechsundzwanzig Tausend Mark auf Grundstück Flur I Parzelle 678 Bolkerstraße N° 51.