3). beschließt die Vergrößerung und Eintheilung des katholischen und evangelischen Begräbnisplatzes nach dem vorgelegten Plane und bewilligt den für die Eintheilung, Beipflanzung, Abgrenzung, Anlage der Wege etc. erforderlichen Credit von 9800 Mark geschrieben "neuntausend achthundert Mark." Dieser Betrag soll aus dem
[Nächste Seite]Substanzvermögen der Stadt entnommen und diesem in der Weise wieder zugeführt werden, daß die jährlichen Einnahmen aus den verkauften Grabstellen refundirt werden.