vide Beschluß vom 15/7 89 ad 6
2.) der Platz neben der Rheinthorschule wird an die Firma W. Werhahn zu der gebotenen Pachtsumme von einhundert Mark verpachtet; 3.) das Gebot dieser Firma auf die früher an I. Rosellen und Leonard Geyr verpachteten Plätze wird nicht genehmigt; 4.) Der Platz rechts vor dem Rheinthor wird nur unter der Bedingung an die Firma Werhahn verpachtet, daß dieselbe das gemachte Gebot von dreihundert auf vierhundertfünfzig Mark erhöht; 5.) das für die Kieslagerplätze Seitens des Herrn R. Lemmer abgegebene Gebot wird nicht genehmigt; 6.) die Entscheidung über die Gebote für die unterhalb der Eisenbahnbrücke belegenen Plätze wird ausgesetzt.
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Typ | Flur |
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Typ | Gebäude |
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