Am 20. dieses Monats war der nachstehende Ministerial-Erlaß eingegangen: "Ministerium der öffentlichen Arbeiten: Berlin, den 16. September 1897. I. D. 10868.
In dem neuen für die Erweiterung des dortigen Bahnhofes ausgearbeiteten Entwurfe haben die von den Vertretern der Stadt Neuss in dem landespolizeilichen Prüfungstermin vom 4. Juli vorigen Jahres sowie in der Audienz vom 28. August vorigen Jahres vorgetragenen Wünsche nach Möglichkeit Berücksichtigung gefunden. Insbesondere ist die lichte Höhe und Weite der Brücke über den Erftkanal nach den Anträgen der Stadt bemessen, auch die Sohle der Unterführung der Furtherstraße hochwasserfrei gelegt und die nördlich des Empfangsgebäudes vorgesehene Unterführung auch für Fuhrwerke benutzbar angenommen worden. Diese im Interesse der Stadt Neuss vorgenommenen Aenderungen
[Nächste Seite]des im Vorjahr landespolizeilich geprüften Entwurfes können aber nur dann zur Ausführung gebracht werden, wenn sich die Stadt Neuss entschließt, zu den Kosten der Erweiterung des dortigen Bahnhofes einen ihren Interessen an den geplanten Aenderungen des früheren Entwurfs entsprechenden Beitrag zu leisten.
Zur Feststellung der Höhe dieses Beitrages, der nach den vorläufigen Ermittelungen die Summe von 200000 M. nicht überschreiten wird, sind kommissarische Verhandlungen in Neuss für den 25. des Monats Vormittags 10 Uhr in Aussicht genommen, zu denen sich die Herren: Geheimer Ober-FinanzrathLehmann, " FinanzrathLacomi, " RegierungsrathDr. Kieschke " BaurathBlum einfinden werden und an denen Theil zu nehmen ich Ihnen und andern geeigneten Vertretern der Stadt anheimgebe.
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