9. beschließt, den Pachtvertrag mit dem Bleicher Schmitz bezüglich der von Seul angekauften Grundstücke wegen Nichterfüllung der Vertragsverbindlichkeiten aufzulösen, und ermächtigt den Bürgermeister zur Anstellung der Klage auf Zahlung der rückständigen Pacht, auf Räumung und auf Auflösung des Pachtverhältnisses;