Band 60: Eintrag vom  3. September 1888 (Nr. 374)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2.) Stadt-Verordneten-Versammlung hat gegen die Anstellung des Polizei-Commissars Lorenz auf Lebenszeit nichts zu erinnern und genehmigt, daß im Falle der Pensionirung, vorausgesetzt, daß er länger als 10 Jahre im Dienste der Stadt Neuhs thätig {gewesen} sein wird, die Dienstzeit desselben vom 1. April 1800 achtzig ab berechnet werden soll; beschließt, das Gehalt desselben vom 1. October des Jahres ab auf 2400 Mark pro Jahr zu erhöhen.