7.) Eigenthumsverhältniss an einem Theilstückchen des Hammthorplatzes.
Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt
sich damit einverstanden, daß das jetzt
als Parzelle Flur O N° 2032/0743 katastrirte
neben dem Hammthorplatze gelegene
Grundstück als Eigenthum von Gebrüder
Schram anerkannt wird.