III.) genehmigt unter Aufhebung des mit den Gebrüdern Koenemann abgeschlossenen Vertrages vom 18. August vorigen Jahres die Verpachtung der Krahnenbühne und eines Lagerplatzes zur Größe von zwei und vierzig ar ein und vierzig quadratmetern nach der Zirkel'schen Karte vom 12. vorigen Monats an diese Firma auf fünf und zwanzig Jahre zur Jahrespacht von eintausend siebenhundert fünfzig Mark, im Uebrigen unter den von der Finanzund Hafencommission vorgeschlagenen Bedingungen.