III.) genehmigt unter Aufhebung des mit den Ge- brüdern Koenemann abgeschlossenen Vertrages vom 18. August vorigen Jahres die Verpachtung der Krahnen- bühne und eines Lagerplatzes zur Größe von zwei und vierzig ar ein und vierzig quadratmetern nach der Zirkel'schen Kar- te vom 12. vorigen Monats an diese Firma auf fünf und zwanzig Jahre zur Jahrespacht von eintausend siebenhun- dert fünfzig Mark, im Uebrigen unter den von der Finanz- und Hafencommission vorgeschlagenen Bedingungen.