Band 60: Eintrag vom  3. Mai 1886 (Nr. 91)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1) St.V.V. beschließt das seither übliche Buschweiden von städtischen Wiesen durch Kühe hiesiger Bürger aufzuheben, setzt

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auf Weiteres das Weidgeld für Benutzung der städtischen Wiesen vor dem Schnitt auf 50 pf. und nach dem Schnitt auf 30 cf fest. -