St. V. V. gestattet dem Wilhelm Rosselnbroich gegen eine Anerkennungsgebühr von 50 Pfennigen jährlich die Belassung eines Ausganges aus dem Hofe seines Hauses Hammthorstraße N° 21 auf den Hammthorplatz so lange, als er den vor diesem Ausgange liegenden Teil des Hammthorplatzes von der Stadt gepachtet hat.
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