b.) Im Falle der Rheinstromfiscus zu erwähntem Zwecke im privaten Besitze befindliche Grundstücke rechtzeitig erwerben muß, kommt die Stadt Neuss für einen höheren Erwerbspreis wie 6000 Mark pro Hectar dem Rheinstromfiscus gegenüber auf. An dieses Angebot hält sich die Stadtgemeinde Neuss bis Ende des Jahres 1894 gebunden, wenn bis dahin die Hafenerweiterungs-Arbeiten Seitens der Rheinstrombauverwaltung in Angriff genommen sind.