Band 60: Eintrag vom  19. September 1892 (Nr. 1115)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt für das laufende Jahr das Abkommen mit dem Kreisthierarzte, wonach unter Wegfall der bisherigen Gebühr von 6 Mark für den Markttag von jetzt ab eine Gebühr von 15 Pf. /:fünfzehn Pfennigen:/ pro Stück des untersuchten Viehes für die nach der Bezirks-Polizei-Verordnung vom 14. November 1891 vorgeschriebenen Untersuchungen entrichtet und für die bisher vorgenommenen Untersuchungen ein Pauschquantum von 100 Mark vergütet wird. Die besagte Gebühr von 15 Pf. soll vom nächsten Markttage ab von den Besitzern des untersuchten Viehes eingezogen werden;