genehmigt den unentgeltlichen Anschluß des dem Bathasar Josten zugehörigen Hauses Markt Haus N° 46 nebst zugehörigem Hofraum und Garten an den zu erbauenden Canal unter der Bedingung, daß Herr Josten den Anschluß auf seine Kosten bewirkt, auf die Servität des Wasserabflusses von seinem Hofraum auf das dahinter liegende städtische Terrain verzichtet und auf seine Kosten vor dem ebenbezeichneten Besitzthum ein vorschriftsmäßiges Trottoir anlegt;
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