Band 60: Eintrag vom  10. Februar 1890 (Nr. 629)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

"N° 1.) Zu §. 6. wie bereits in der Sitzung vom 28. Januar 1890 genehmigt. "N° 2.) Zu §. 2 N°3 Die Stadtgemeinde Neuhs übergibt der Steuerverwaltung ferner zum Zwecke der Vergrößerung des Zollhafens und als integrirenden Theil desselben, gleichwie den im §. 2 unter N° 3 des Vertrages vom 13. Januar 1890 und in dem, dem letzteren angeschlossenen Situationsplan mit den Buchstaben b. h. i. k. bezeichneten Theil des Dampfkrahnstadens , die an die südliche Ecke der Dampfkrahnanlage in der Richtung von Norden nach Süden anschließende 40 Meter lange Strecke des Erftkanalwerftes, welche zwischen dem Erftkanal und dem Fahrwege liegt, nebst ausliegenden

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Eisenbahngeleisen. Dieser Theil des Erftkanalwerftes ist auf dem im §. 1 des Vertrages vom 13. Januar 1890 vermerkten Situationsplane nachträglich mit den Buchstaben b. t. u. v. bezeichnet. N° 3.) Zu §13. Wenn der Dampfkrahn zur Aus- oder Einladung von Gütern nicht benutzt wird, fällt auch die Erhebung der Gebühren aus, welche für die Benutzung des Dampfkrahns zu zahlen sind."