17. Verpachtung von Wiesengrundstücken zum Ausziegeln.
St.-V.-V. beschließt auf das Gesuch der Herren Hermann Grüters, Johann Neidhoefer und Cornelius Pannenbecker denselben unter den in dem Beschlusse vom 17. März 1896 für die gleiche Verpachtung an Heinrich Sels festgestellten Bedingungen, die Wiesenparzellen B N° 2 bis einschließlich 21 zur Größe von 40 Morgen zum Zwecke des Ausziegelns zu verpachten. An der Chaussee soll ein Streifen von 20 m. Breite und von den mittleren Parzellen sollen 6 Morgen zur Aufstellung des Ringofens und der Bahnen von der Ausziegelung ausgeschlossen bleiben. Diese 6 Morgen sollen mit der Hammer Chaussee und der alten Straße in Zusammenhang bleiben und eine regelmäßige Gestalt, also gleichmäßige Breite, behalten.
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Typ | Straße |
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