4.) beschließt zur demnächstigen Errichtung einer Badeanstaltdurch den gemeinnützigen Bau-Verein resp. eine aus demselben hervorgehende Actien-Gesellschaft die Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von zweitausend Mark für die Dauer des Betriebs der Anstalt nach Maßgabe der näheren von der Commission festgestellten Bedingungen; für die Bewilligung stimmten die Stadtverordneten Melchers, F