4. Bauten an noch nicht eröffneten Straßen. Die Anträge von W. Metzer und H. Gustorf auf Ertheilung der Bauerlaubniß für je ein Wohnhaus
[Nächste Seite] an der noch nicht eröffneten Hafen- beziehungsweise an der Steinhauserstraße werden nicht genehmigt.