11.) hat in Anbetracht der von dem gemeinnützigen Bauverein durch Schreiben vom 24. vorigen Monats übernommenen Verpflichtungen in Betreff Zahlung
von Straßenbaukosten gegen die Ertheilung der
Bau-Erlaubniß für Bauten am Berghäuschensweg nichts zu erinnern.